Bilaterale Abkommen II. Genehmigung
Details
- ID
- 20040063
- Title
- Bilaterale Abkommen II. Genehmigung
- Description
- Botschaft vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II)
- InitialSituation
- <p>Nach Auffassung des Bundesrates ist der Abschluss von bilateralen Abkommen - im allgemeinen Sprachgebrauch wird in der Regel von den "Bilateralen II" gesprochen - gegenwärtig der geeignetste und innenpolitisch am breitesten abgestützte Weg, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Verhältnis der Schweiz zur EU zu verbessern. Die Abkommen und Umsetzungserlasse, die dem Parlament unterbreitet werden, sind eine weitere Konkretisierung dieser seit der Ablehnung der Teilnahme der Schweiz am Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) am 6. Dezember 1992 verfolgten Politik der Interessenwahrung gegenüber der EU. Bereits in den Schlussakten zu den bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 hatten die Vertragsparteien erklärt, sie wollten über weitere Bereiche Verhandlungen führen (Dienstleistungen, Doppelbesteuerung von in der Schweiz wohnhaften Ruhegehaltsempfängern der EU-Institutionen, Aktualisierung des Protokolls 2 zum Freihandelsabkommen von 1972, Beteiligung der Schweiz an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Bildung, Jugend, Medien, Statistik und Umwelt). In einer einseitigen Erklärung hatte die Schweiz überdies bekräftigt, die Zusammenarbeit im Bereich der Migrations- und Asylpolitik intensivieren zu wollen. </p><p>Trotz dieser Absichtserklärungen stand die EU der raschen Aufnahme von weiteren Verhandlungen zunächst skeptisch gegenüber. Dass sie schliesslich überhaupt bereit war, mit der Schweiz auf Verhandlungen über einen zweiten Zyklus von bilateralen Abkommen einzutreten, ist darauf zurückzuführen, dass die EU ihrerseits zwei gewichtige Anliegen hatte: die Mitwirkung der Schweiz an einem europaweiten System zur Sicherstellung der Besteuerung von Zinserträgen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Bekämpfung des Betrugs bei indirekten Steuern (insbesondere Zigarettenschmuggel). Die Schweiz stimmte der Aufnahme von Verhandlungen und dem Abschluss der diesbezüglichen Abkommen nur unter der doppelten Bedingung zu, dass einerseits die Interessen des schweizerischen Finanzplatzes gewahrt bleiben (insbesondere Beibehaltung des Bankgeheimnisses) und dass andererseits auch über die in der oben genannten Absichtserklärung angesprochenen Themen Verhandlungen geführt würden.</p><p>Der von der Schweiz gewählte Verhandlungsansatz hat sich als erfolgreich erwiesen. Ab dem 17. Juni 2002 wurde zwischen der Schweiz und der EU über zehn Dossiers parallel verhandelt. Im März 2003 kamen die Verhandlungspartner überein, die Verhandlungen über die Liberalisierung der Dienstleistungen auf Grund der Vielzahl noch offener Punkte zu sistieren und zu einem späteren Zeitpunkt weiterzuführen. </p><p>Im Sommer 2003 waren sieben der neun verbleibenden Dossiers in der Substanz abgeschlossen. In der darauf folgenden Schlussphase der Verhandlungen galt es, in den Dossiers Betrugsbekämpfung und Schengen/Dublin die noch bestehenden, politisch sensiblen Differenzen zu bereinigen. Im Wesentlichen ging es dabei um die Frage des Informationsaustauschs bei Fiskaldelikten im Rahmen der Amts- und Rechtshilfe. Am 19. Mai 2004 konnte an einem Treffen zwischen Kommission und Ratspräsidentschaft der EU einerseits und einer Delegation des Bundesrates andererseits eine politische Einigung in allen noch offenen Punkten erzielt wer den. Die Abkommen wurden am 25. Juni 2004 paraphiert und am 26. Oktober 2004 in Luxemburg unterzeichnet.</p><p>Mit dem Ergebnis dieser Verhandlungen wird das bestehende Vertragsnetz zwischen der Schweiz und der EU noch enger geknüpft und neu auch auf Bereiche ausgedehnt, die über die rein wirtschaftliche Zusammenarbeit hinausgehen. Im Einzelnen geht es bei den Verhandlungsergebnissen um folgende Themen:</p><p>- Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse: Die mit der EU vereinbarte Revision des Protokolls 2 zum Freihandelsabkommen von 1972 ermöglicht es der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie, in Zukunft in einem breiten Produktebereich zollfrei in den EU-Markt zu exportieren. Konkret verpflichtet sich die EU im Rahmen eines vereinfachten Preisausgleichsmechanismus, ihre Zölle auf Schweizer Produkten vollständig abzubauen und auf Exportsubventionen zu verzichten. Die Schweiz reduziert ihrerseits ihre Zölle und Exportsubventionen oder baut sie in bestimmten Fällen ebenfalls ganz ab. Der Deckungsbereich des Protokolls 2 wird auf weitere Produkte ausgedehnt.</p><p>- Statistik: Das Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik regelt die progressive Harmonisierung der Erhebung von statistischen Daten zwischen der Schweiz und der EU. Dadurch wird die Vergleichbarkeit schweizerischer und europäischer Daten in so wichtigen Bereichen wie Handelsbeziehungen, Arbeitsmarkt, soziale Sicherheit, Verkehr, Raumplanung und Umwelt gewährleistet.</p><p>- Umwelt: Die Schweiz wird neu Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) und beteiligt sich am Netzwerk EIONET. Die EUA hat die Aufgabe, Daten über die Lage der Umwelt in den europäischen Ländern zu sammeln und zu analysieren. Damit erstellt die EUA eine wissenschaftliche Basis für die Umweltpolitik der teilnehmenden Staaten. Durch die EUA-Mitgliedschaft wird die Schweiz vollständigen Zugang zu den Umweltdaten der EUA erhalten, aktiv die Ausrichtung der Projekte und der Forschung auf europäischer Ebene mitbestimmen und schweizerische Daten in die Zusammenarbeit einbringen können.</p><p>- MEDIA: Zur Unterstützung des europäischen Filmschaffens hat die EU das Förderprogramm MEDIA ins Leben gerufen. Die Teilnahme der Schweiz an diesem Programm wurde nach dem EWR-Nein im Jahre 1992 von der EU gekündigt. Das nun vorliegende Abkommen ermöglicht der Schweiz die Teilnahme an den gegenwärtig laufenden MEDIA-Programmen (MEDIA Plus und MEDIA-Fortbildung). Schweizerische Film- und Fernsehschaffende können damit gleichberechtigt von EU-Unterstützungsmassnahmen profitieren.</p><p>- Pensionen: Mangels eines Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der EU werden Pensionen von ehemaligen Beamten der EUInstitutionen sowohl von der EU als auch von der Schweiz besteuert. Auf Grund des Abkommens über die Pensionen verzichtet die Schweiz auf eine Besteuerung der betroffenen Personen (derzeit ca. 50), sofern deren Renteneinkünfte auch tatsächlich von der EU an der Quelle besteuert werden.</p><p>- Schengen/Dublin: Im Rahmen der Schengener Zusammenarbeit haben die teilnehmenden Staaten ihre Personenkontrollen an den Binnengrenzen aufgehoben und gleichzeitig zur Stärkung der inneren Sicherheit eine Reihe von Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Dazu gehören insbesondere die Verstärkung der Kontrollen an den Aussengrenzen des Schengener Raums, eine gemeinsame Visumspolitik für Kurzaufenthalte, die Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen sowie die Intensivierung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit. Zu den wichtigsten Instrumenten dieser Zusammenarbeit gehört das Schengener Informationssystem (SIS), eine europaweite Fahndungsdatenbank. Die Dubliner Zusammenarbeit ist ein Element des europäischen Asylraums. Mit ihr soll sichergestellt werden, dass Asylsuchende ein - aber nur ein - Asylgesuch im Dubliner Raum stellen können. Dublin legt Kriterien fest, gemäss denen der für die Behandlung eines Asylgesuchs zuständige Staat bestimmt wird, und sorgt so für eine ausgewogene Verteilung der Asylsuchenden auf die Dublin-Staaten. Dank der elektronischen Datenbank Eurodac können mehrfach gestellte Asylgesuche systematisch erkannt werden. Die Instrumente der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit werden laufend den neuen Anforderungen und technischen Entwicklungen angepasst. Die Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen gewährleisten der Schweiz die umfassende Beteiligung an dieser Zusammenarbeit. Bei der Weiterentwicklung dieser Zusammenarbeit hat die Schweiz ein volles Mitsprache-, jedoch kein Mitbestimmungsrecht. </p><p>- Bei jeder Weiterentwicklung des Schengen/Dublin-Rechtsbestandes entscheidet die Schweiz souverän, ob sie einen neuen Erlass übernehmen will. In den Abkommen mit der EU wurden der Schweiz lange Fristen für diese Übernahme zugestanden, so dass die normalen schweizerischen Verfahren (parlamentarische Genehmigung, Referendum) eingehalten werden können. Im Falle der Nichtübernahme einer Weiterentwicklung sind die Vertragsparteien verpflichtet, nach pragmatischen Lösungen zu suchen. Im äussersten Fall hätte die Ablehnung der Übernahme eines neuen Erlasses die Kündigung der Abkommen zur Folge. Von diesem Grundsatz wurde der Schweiz allerdings eine unbefristete Ausnahme gewährt, und zwar für den Fall, dass die EU bei der Rechtshilfe im Bereich der direkten Steuern das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit abschaffen sollte (was mit dem schweizerischen Bankgeheimnis unvereinbar wäre).</p><p>- Betrugsbekämpfung: Im Abkommen über die Betrugsbekämpfung wird eine intensivere Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU im Kampf gegen Schmuggel und andere Deliktformen im Bereich der indirekten Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern) sowie beim öffentlichen Beschaffungswesen und im Bereich der Subventionen vereinbart. Zu diesem Zweck werden die Amts- und die Rechtshilfe griffiger ausgestaltet und der Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden intensiviert.</p><p>- Zinsbesteuerung: Im Rahmen des Zinsbesteuerungsabkommens verpflichtet sich die Schweiz, einen Steuerrückbehalt auf allen Zinserträgen mit ausländischer Quelle zu erheben, die an natürliche Personen mit steuerlichem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat ausgerichtet werden. Dieser Steuerrückbehalt wird schrittweise bis auf 35 Prozent erhöht. Auf ausdrückliche Anweisung der Zinsempfängerin oder des Zinsempfängers kann er durch eine freiwillige Meldung der Zinszahlung an den Fiskus des Steuersitzlandes ersetzt werden. Einen automatischen Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden wird es nicht geben. Das Bankgeheimnis bleibt somit gewahrt. Zusätzlich sieht das Abkommen vor, dass zwischen der Schweiz und den EU-Mitgliedstaaten die Quellenbesteuerung auf Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen abgeschafft wird.</p><p>- Bildung, Berufsbildung und Jugend: Im Rahmen der Gemeinschaftsprogramme SOKRATES (allgemeine Bildung), LEONARDO DA VINCI (Berufsbildung) und Jugend (ausserschulische Jugendarbeit) fördert die EU die Mobilität von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen. Eine schweizerische Beteiligung an den laufenden Programmen (2000-2006) ist für die EU aus juristischen Gründen nicht möglich. Deshalb ist in Form eines Schriftwechsels vereinbart worden, Verhandlungen über den Ausbau und die Vertiefung der gegenwärtigen "stillen Partnerschaft" aufzunehmen. Die EU (Kommission und Ministerrat) hat überdies ihre Absicht erklärt, der Schweiz die Teilnahme an der zukünftigen Programmgeneration (ab 2007) zu ermöglichen. Der Schriftwechsel stellt rechtlich gesehen kein Abkommen dar, weshalb er den eidgenössischen Räten nicht zur Genehmigung unterbreitet werden muss.</p><p>Während der gesamten Dauer der Verhandlungen über die Bilateralen II verfolgte die Schweiz das Prinzip des Parallelismus: Ein Abschluss kam nur für ein Gesamtpaket in Frage. Das strikte Festhalten an diesem Prinzip hat ohne Zweifel zum erfolgreichen Verhandlungsabschluss beigetragen. Im Gegensatz zu den Bilateralen I sind die einzelnen Abkommen im Rahmen der Bilateralen II indessen rechtlich nicht miteinander verknüpft. Zu jedem Abkommen wird daher ein separater Genehmigungsbeschluss vorgelegt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. Oktober 2004 zur Genehmigung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, einschliesslich der Erlasse zur Umsetzung der Abkommen (Bilaterale II)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über die landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnisse
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2004 1 Zustimmung 28.12.2004 1
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über die Zusammenarbeit in der Statistik
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2004 1 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 3
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über die Beteiligung der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur und am Netzwerk EIONET
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2004 1 Abweichung 14.12.2004 2 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 4
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über die Beteiligung der Schweiz an den Programmen MEDIA Plus und MEDIA Fortbildung
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2004 1 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 5
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des bilateralen Abkommens zwischen dem Schweizerischem Bundesrat und der Kommission der EG zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen früheren EU-Beamten
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.12.2004 1 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 6
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
- Resolutions
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Date Council Text 02.12.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 08.12.2004 1 Abweichung 14.12.2004 2 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 7
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung des bilateralen Abkommens zwischen der Schweiz einerseits und der EG und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Betrugsbekämpfung
- Resolutions
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Date Council Text 02.12.2004 2 Beschluss gemäss Entwurf 09.12.2004 1 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 8
- Text
- Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EG über die Zinsbesteuerung
- Resolutions
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Date Council Text 02.12.2004 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 09.12.2004 1 Abweichung 14.12.2004 2 Abweichung 15.12.2004 1 Zustimmung 17.12.2004 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2004 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p></p><p>Im <b>Ständerat</b> wurden in der allgemeinen Aussprache die Ergebnisse der Bilateralen Abkommen II für die Schweiz und ihre Volkswirtschaft vorwiegend als ausgewogen und gut bewertet. Profitieren könnten Industrie, Landwirtschaft, Tourismus und vor allem auch der Finanzplatz. </p><p></p><p><b>Schengen / Dublin</b></p><p>Zweifel geäussert wurden gegenüber dem Abkommen Schengen/Dublin. Hans Hofmann (V, ZH) verlangte den Bundesbeschluss zum Abkommen Schengen/Dublin an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die noch offenen Fragen betreffend Schleierfahndung und der zukünftigen Aufgabe des Grenzwachtkorps zu klären. Hofmann verlangte auch, dass das Abkommen im ordentlichen parlamentarischen Verfahren behandelt werden soll und kritisierte das Vorgehen des Bundesrates, die Vorlage im Eilverfahren von den Räten behandeln zu lassen. Mit 34 zu 6 Stimmen wurde jedoch der Antrag abgelehnt. Für Carlo Schmid (C, AI) bringt das Schengen-Abkommen für die Schweiz Souveränitätsverluste, die nur Nachteile und keine Vorteile haben. Die Abschaffung der Personenkontrolle an der Grenze ziehe Konsequenzen nach sich, zu denen die Schweiz immer weniger zu sagen haben werde, so sei die logische Folge ein Beitritt zur Zollunion. Auch die versprochenen Vorteile des Dubliner Abkommens liess Schmid nicht gelten. Das Abkommen sei kein Allheilmittel, weit wirkungsvoller sei es das Asylwesen in der Schweiz zu verschärfen. Auch für Maximilan Reimann (V, AG) ist der Preis für den Schengen-Beitritt zu hoch und er wertet Schengen als Schritt Richtung EU. Alex Kuprecht (V, SZ) kritisierte den Fahndungscomputer SIS; die Datenbank möge zur Aufklärung begangener Delikte nützlich sein - zur Verbrechensvorbeugung tauge sie nichts. Die Befürworter des Schengen/Dublin Abkommens argumentierten, es geben keine Alternative zum Schengen-Beitritt. Simonetta Sommaruga (S, BE) zeigte sich erstaunt, dass die Staus vom Frühjahr durch die von Deutschland verfügten Grenzkontrollen schon wieder vergessen seien. Es gelte von der Illusion Abschied zu nehmen, dass heute an der Grenze alles überwacht werde. Für Philipp Stähelin (C, TG) ist Schengen die "Kröte", die man schlucken müsse, um das Dubliner Asylabkommen zu erhalten. </p><p>Bundespräsident Joseph Deiss sagte, dass die Schweiz ihre Souveränität behalte. Die Schweiz könne weiterhin autonom entscheiden, ob sie die Weiterentwicklung des Schengen-Acquis übernehmen wolle. Für Bundesrat Christoph Blocher ist Schengen nicht zur Erhöhung der Sicherheit geschaffen worden, sondern einzig und allein zur grösseren Reisefreiheit. Die Frage stelle sich, ob die heutige Sicherheit mit Schengen gewährleistet bleibe. </p><p>Die Befürworter des Schengen-Abkommens hoben mehrheitlich den Sicherheitsaspekt hervor, ohne dabei in Euphorie zu verfallen. Peter Briner (RL, SH) wies auf die Fahndungserfolge Deutschlands dank dem Schengen-Informationssystem (SIS) hin. Dick Marty (RL, TI) lobte die Schengen-Philosophie der mobilen Grenzkontrollen. Mit Schengen werde das Grenzregime nicht radikal anders, erklärten mehrere Redner. Schon heute seien die mobilen Kontrollen effizienter als jene an den Grenzstellen. </p><p>In der Detailberatung wurde ein Antrag Thomas Pfisterer (RL, AG) mit 25 zu 9 Stimmen angenommen, womit die Mitwirkung der Kantone, bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts gesetzlich geregelt werden soll. Im Grenzwachtkorps, das mit den Kantonen Sicherheitsaufgaben an der Grenze erfüllt, soll der personelle Bestand mindestens auf dem Niveau von Ende 2003 gehalten werden. Abgelehnt hingegen wurde mit 31 zu 6 Stimmen ein Antrag von Maximilian Reimann (V, AG), der den Bundesbeschluss dem obligatorischen Referendum unterstellen wollte. Kommissionssprecher Philipp Stähelin (C, TG) betonte, dass Schengen nicht den Beitritt zu einer supranationalen Gemeinschaft bedeute, weshalb ein obligatorisches Referendum nicht nötig sei. Für Maximilian Reimann hingegen wäre eine automatische Abstimmung ein Zeichen der Stärke des Parlaments, zudem sei sie gerechtfertigt, da Schengen die Souveränität der Schweiz tangiere.</p><p>Mit 38 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte der Ständerat in der Gesamtabstimmung dem Bundesbeschluss zu. </p><p></p><p><b>Übrige Abkommen</b></p><p>Die weiteren Abkommen im Bereich Landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, Statistik, Umweltagentur, Media, Ruhegehälter, Betrugsbekämpfung und Zinsbesteuerung wurden vom Ständerat ohne Gegenstimmen angenommen.</p><p></p><p></p><p>Auch im <b>Nationalrat </b>wurde in der allgemeinen Aussprache das Verhandlungsergebnis mehrheitlich sowohl bezüglich des sicherheitspolitischen wie auch des volkswirtschaftlichen Nutzens positiv gewertet. </p><p></p><p><b>Schengen / Dublin</b></p><p>Wie zuvor im Ständerat war auch im Nationalrat die Debatte zu Schengen/Dublin umstritten. Sprecher der SVP-Fraktion beklagten den Sicherheitsverlust durch den Abbau der Personenkontrolle an den Grenzen und den Souveränitätsverlust. Ulrich Schlüer (V, ZH) sah die Referendumsdemokratie bedroht, da neues Schengen-Recht automatisch übernommen werden müsse. Ueli Maurer (V, ZH) warf dem Bundesrat vor, das Volk zu manipulieren.</p><p>Für Georges Theiler (RL, LU) ist Schengen ein praktischer, keineswegs erzwungener Schritt, der die Interessen der Schweiz wahre. Es brauche die Zusammenarbeit mit Europa, wolle die Schweiz nicht Zufluchtsort von Verbrechern werden. Fast alle Redner der Freisinnigen, der CVP, der Sozialdemokraten und der Grünen betonten, dass die Schweiz in den Verhandlungen mit der EU die direktdemokratischen Rechte nicht preisgegeben habe. Vielmehr habe die Schweiz nebst einem Mitspracherecht auch zwei Jahre Zeit, um zu neuem Schengen-Recht unter Wahrung der direkten Demokratie Ja oder eben auch Nein sagen zu können. Schengen schaffe auch kein Präjudiz zu Europa. Es sei dies vielmehr, so zahlreiche Redner, das Fortschreiten des bilateralen Weges. Die grosse Mehrheit des Rates sieht auch die Sicherheit mit dem neuen Grenzregime gewährleistet, erhofft sich zudem einen Vorteil dank dem Schengener Informationssystem (SIS) und eine Entlastung im Asylbereich dank dem Dubliner Abkommen. Bundespräsident Joseph Deiss betonte, dass der Bundesrat es nicht in Kauf nehme, dass die Schweiz unsicherer werde und an Souveränität verliere. Bundesrat Christoph Blocher erwähnte erneut, dass man die Sicherheit gewährleisten könne - wenn man auch etwas dafür tue. Bundesrätin Micheline Calmy-Rey sagte, Schengen lasse bezüglich der künftigen Europapolitik alles offen. </p><p>In der Detailberatung folgte der Rat dem Ständerat und stellte damit sicher, dass das Grenzwachtkorps (GWK) personell nicht weiter verkleinert wird. Der Bundesrat wurde gegen seinen Willen verpflichtet, den Bestand auf dem Niveau von 2003 zu halten. Auch die Beibehaltung der kantonalen Polizeihoheit beim künftigen System mit vermehrt mobilen Kontrollen durch das GWK wurde gesetzlich verankert. Unbestritten war auch die Mitwirkung der Kantone bei der Umsetzung und der Weiterentwicklung von neuem Schengen-Recht. Im Waffengesetz präzisierte der Nationalrat, dass Schützen, Jäger und Sammler beim Waffenkauf keinen Erwerbsgrund angeben müssen. Auch im Nationalrat verlangte eine Kommissionsminderheit Christoph Mörgeli (V, ZH), dass der Beschluss dem obligatorischen Referendum unterstellt wird. Die Gegner eines obligatorischen Referendums vertraten jedoch den Standpunkt, dass einzig das Verfassungsrecht massgeblich sei. Die Vorsaussetzungen für ein obligatorisches Referendum seien folglich nicht gegeben, da Schengen weder eine Organisation der kollektiven Sicherheit noch eine supranationale Gemeinschaft sei. Mit 120 zu 57 Stimmen wurde der Minderheitsantrag abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 126 zu 58 Stimmen dem Bundesbeschluss zu.</p><p></p><p><b>Übrige Abkommen</b></p><p>Die Nichteintretensanträge der SVP-Fraktion zu den Abkommen Media und Statistik wurden mit einer grossen Mehrheit abgelehnt. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Verschiebungsantrag bei der <b>Betrugsbekämpfung</b>. Mit diesem Ordnungsantrag beantragte die SVP-Fraktion die Debatte zu verschieben, bis ein von Professor Xavier Oberson verfasstes Gutachten zum Bankgeheimnis vorliege. In der Detailberatung folgte der Nationalrat mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates. </p><p>Beim <b>Zinsbesteuerungsgesetz </b>schuf der Nationalrat eine Differenz zum Ständerat. Der schweizerische Anteil am Ertrag aus dem EU-Steuerrückbehalt soll in die Bundeskasse fliessen. Bundesrat und Ständerat, welche die Kantone mit zehn Prozent beteiligen wollten, unterlagen mit 74 zu 102 Stimmen. Die Mehrheit der Kommission war der Ansicht, der administrative Aufwand für die Verteilung von 2,5 Prozent des Ertrags oder wenigen Millionen an die Kantone wäre unverhältnismässig. Bundesrat Hans-Rudolf Merz wollte die Tradition aufrechterhalten, dass Fiskaleinnahmen nach Schlüsseln aufgeteilt werden. Mit 104 zu 69 Stimmen schloss sich der Nationalrat dem Ständerat an, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung ohne vorherige richterliche Bewilligung nicht Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen anordnen darf. Der Nationalrat lehnte folgende Minderheitsanträge ab: ein Register der Zahlstellen zu erstellen, jährlich die Gesamtsumme der Steuerrückbehalte zu veröffentlichen, das Abkommen periodisch zu evaluieren und die Strafbestimmungen massiv zu verschärfen. In der Gesamtabstimmung stimmte er dem Abkommen und dem Bundesgesetz mit 146 zu 11 Stimmen zu.</p><p></p><p>Die <b>übrigen Abkommen</b>, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse, Ruhegehälter und Umweltagentur wurden mit einer grossen Mehrheit in der Gesamtabstimmung angenommen.</p><p></p><p></p><p>Bei der Differenzbereinigung hielt der <b>Ständerat</b> beim <b>Zinsbesteuerungsgesetz</b> an seinem Beschluss fest, dass zehn Prozent des Schweizer Anteils an den Einnahmen aus der neuen Zinssteuer den Kantonen zukommen soll. Bei <b>Schengen/Dublin</b> folgte der Ständerat bei zwei Differenzen redaktioneller Art diskussionslos dem Nationalrat. Bei der letzten Differenz hatte der Nationalrat beschlossen, dass Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide in Ausnahmefällen eine aufschiebende Wirkung gewährt werden kann. Dies allerdings nur, wenn der konkrete Verdacht besteht, dass ein Staat die Rechte der europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Die Kommissionsmehrheit beantragte dem Nationalrat zu folgen, eine Kommissionsminderheit Maximilian Reimann (V, AG) beantragte festhalten, mit der Begründung, dass alle Länder des Schengen-Raums Mitglied der EMRK sind und jedes Land selber entscheiden kann, ob etwas gegen die Menschenrechtskonvention verstösst, da müsse die Schweiz nicht den fremden Richter spielen. Mit 27 zu 17 Stimmen folgte der Rat der Mehrheit der Kommission und bereinigte damit die Differenz.</p><p></p><p>Bei der letzten Differenz zum <b>Zinsbesteuerungsgesetz</b> folgte der <b>Nationalrat</b> dem Ständerat, indem er den Kantonen einen zehnprozentigen Anteil am Ertrag des EU-Steuerrückbehalts zuwies.</p><p></p><p></p><p>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 5. Juni 2005 mit 54,6 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen </p>
- Updated
- 08.04.2025 23:42