Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung

Details

ID
20170055
Title
Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Änderung
Description
Botschaft vom 6. September 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.09.2017</b></p><p><b>Die Wehrpflichtersatzabgabe verändert sich im Zuge der Weiterentwicklung der Armee </b></p><p><b>Die Wehrpflichtersatzabgabe muss an die Veränderungen im Militär- und Zivildienstrecht angepasst werden. Damit die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt wird, soll zudem eine Abschlussersatzabgabe eingeführt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2017 die dazugehörige Botschaft gutgeheissen. </b></p><p>Die Vernehmlassungsvorlage ist grundsätzlich von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer positiv aufgenommen worden. </p><p>Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe wurde gegenüber der Vernehmlassungsvorlage in zwei Punkten angepasst:</p><p>- Der Bundesrat verzichtet darauf, dass die Behörden gültige Schriften (Pass, Identitätskarte) einziehen oder nicht ausstellen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Ersatzabgabe nicht bezahlt hat. Die Anpassung wurde gemacht, weil die Sicherungsmassnahme geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen widerspricht.</p><p>- Ausserdem verzichtet der Bundesrat darauf, ein unabhängiges Finanzaufsichtsorgan einzuführen, das regelmässig kontrolliert, ob die Kantone den Bundesanteil an der Ersatzabgabe ordnungs- und rechtmässig abliefern.</p><p>Der Bundesrat belässt zudem die Mindestabgabe bei 400 Franken. Auch der Ansatz zur Berechnung der Ersatzabgabe belässt er bei drei Prozent des Reineinkommens. In der Vernehmlassung wurde informell gefragt, ob diese beiden Ansätze verändert werden sollten. Es hat sich gezeigt, dass praktisch niemand für eine Erhöhung ist.</p><p>Wie bereits in der Vernehmlassungsvorlage angekündigt, schlägt der Bundesrat die Einführung folgender Hauptpunkte vor:</p><p>- Die Ersatzpflichtdauer besteht neu vom 19. bis und mit dem 37. Altersjahr (aktuell 20. bis 30. Altersjahr). Während dieser Zeit werden maximal 11 Ersatzabgaben erhoben. Die Ersatzpflicht für Verschiebungen der Rekrutenschule fällt weg.</p><p>- Für Militär- und Zivildienstpflichtige, die am Ende ihrer Dienstpflicht entlassen werden, obwohl sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht vollständig erfüllt haben, wird eine Abschluss-Ersatzabgabe eingeführt.</p><p>- Indem die Verjährung der Ersatzabgabe neu an die rechtskräftige Veranlagung der direkten Bundessteuer anknüpft, wird sichergestellt, dass alle Ersatzabgabepflichtigen - auch solche mit langwierigen Rechtsverfahren - die Ersatzabgaben bezahlen.</p><p>Mit der Verabschiedung der Botschaft geht die Gesetzesvorlage an das Parlament. Ziel ist, dass die Änderungen am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Denn mit der Revision der Rechtsgrundlagen zur Weiterentwicklung der Armee (WEA) ändern sich das Militär- sowie das Zivildienstrecht in verschiedenen Punkten. Diese Änderungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Weil für die Erhebung der Ersatzabgaben auf den geleisteten Militär- oder Zivildienst des Vorjahres abgestellt wird, werden die abgeänderten Rechtsgrundlagen der WEA erst im Jahr nach deren Inkraftsetzung für den Wehrpflichtersatz relevant.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. September 2017 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG)
    Resolutions
    Date Council Text
    13.12.2017 1 Beschluss gemäss Entwurf
    26.02.2018 2 Abweichung
    06.03.2018 1 Zustimmung
    16.03.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.03.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2017</b></p><p><b>Nationalrat stimmt neuen Wehrpflichtersatz-Regeln zu </b></p><p><b>Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht alle Diensttage geleistet hat, soll künftig zahlen müssen. Der Nationalrat ist einverstanden mit dieser und weiteren Änderungen des Gesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe. Als nächstes entscheidet der Ständerat.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte am Mittwoch in allen Punkten ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. In der Gesamtabstimmung stimmte sie den neuen Wehrpflichtersatz-Regeln mit 167 zu 0 Stimmen bei 17 Enthaltungen zu. Anträge für weitergehende oder geringfügigere Änderungen scheiterten.</p><p>So sprach sich der Nationalrat mit 120 zu 62 Stimmen dagegen aus, dass die Behörden den Pass einziehen können, wenn ein Ersatzpflichtiger seine Abgabe nicht bezahlt hat. Den Vorschlag brachte die SVP ein. Der Bundesrat hatte nach geharnischten Reaktionen in der Vernehmlassung darauf verzichtet.</p><p>Priska Seiler Graf (SP/ZH) bezeichnete diesen als "grotesk und unverhältnismässig". Die Anpassung widerspräche geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen. Balthasar Glättli (Grüne/ZH) kritisierte den Bundesrat dafür, dass er diese Regel überhaupt einmal angedacht habe.</p><p></p><p>Geld für alle fehlenden Diensttage</p><p>In den vergangenen Jahren sind jeweils einige Tausend Personen aus der Dienstpflicht entlassen worden, ohne dass sie ihre Dienstleistungspflicht vollständig erfüllt haben. Im Jahr 2012 waren es über 5000 Personen, 2015 rund 2500.</p><p>Künftig sollen diese nun eine Abschluss-Wehrpflichtersatzabgabe zahlen, wenn mehr als 15 Militär- oder 25 Zivildiensttage fehlen. Viele Dienstpflichtige leisten deshalb nicht sämtliche Diensttage, weil sie gar nicht aufgeboten wurden. Auch sie sollen zahlen.</p><p>Damit werde die Gesamtdienstleistungspflicht besser erfüllt, die Gleichbehandlung verbessert und ein Anreiz geschaffen, alle Diensttage zu leisten, argumentierte Finanzminister Ueli Maurer. "Wir schaffen damit mehr Gerechtigkeit."</p><p>Die Linke wehrte sich gegen die Abschluss-Ersatzabgabe, jedoch erfolglos. Mit 128 zu 52 Stimmen stimmte der Rat dem Vorschlag der Regierung und seiner Kommission zu.</p><p></p><p>Gleiche Abgabe für alle</p><p>Weitere Änderungen haben mit der Armeereform zu tun. Der Militär- oder Zivildienst muss künftig zwischen dem 19./20. und dem 37. Altersjahr geleistet werden. Entsprechend soll auch die Dauer der Ersatzabgabepflicht angepasst werden. In den 18 Jahren Dienstpflicht sollen Abgabepflichtige wie bereits heute höchstens elf jährliche Abgaben bezahlen.</p><p>Der Abgabesatz soll weiterhin drei Prozent des Reineinkommens betragen, die Mindestabgabe 400 Franken. Die Studiengruppe Dienstpflichtsystem hatte eine Erhöhung der Mindestabgabe auf 1000 Franken vorgeschlagen.</p><p>Der Bundesrat hielt dazu in der Vernehmlassungsvorlage fest, für untauglich Erklärte verdienten durchschnittlich weniger als ihre militärdienstleistenden Alterskameraden. Durch eine starke Erhöhung der Abgabe würden somit die sozial Schwächeren im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen massiv höher belastet als die Einkommensstärkeren.</p><p>SP und Grüne plädierten im Nationalrat für eine "progressive Abgabe", wonach die Ersatzabgabe gestuft nach dem steuerbaren Einkommen berechnet worden wäre. Der Antrag war aber chancenlos und wurde mit 126 zu 51 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 26.02.2018</b></p><p><b>Ständerat heisst neue Regeln für den Wehrpflichtersatz gut </b></p><p><b>Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht sämtliche Diensttage geleistet hat, muss vom nächsten Jahr an zahlen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat diese neue Regel gutgeheissen.</b></p><p>Der Ständerat stimmte der Vorlage am Montag mit 42 Stimmen und ohne Gegenstimme zu. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten, in Abstimmung auf die Anfang 2018 in Kraft gesetzte Armeereform (Weiterentwicklung der Armee, WEA).</p><p></p><p>Keine Abstufung</p><p>Änderungsanträge an der Vorlage scheiterten in den Räten. Zuletzt wünschte die SP im Ständerat ein abgestuftes System für die Höhe der Ersatzabgabe. Der Bundesrat beantragte 3 Franken pro 100 Franken des taxpflichtigen Einkommens respektive die schon heute geltende Mindestabgabe von 400 Franken.</p><p>Bei einem Jahreseinkommen von unter 100'000 Franken wäre gemäss dem Minderheitsantrag die Mindestabgabe von 400 Franken oder noch Fr. 2.50 pro 100 Franken steuerbares Einkommen fällig geworden. Zwischen 100'000 und 199'000 Franken wären es 3 Franken pro 100 Franken, bei über 800'000 Franken Einkommen Fr. 6.50 pro 100 Franken gewesen.</p><p>Namens der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK) rechnete Josef Dittli (FDP/UR) vor, dass die Abstufung zu Einnahmeverlusten führen würde. Denn 33 Prozent der Pflichtigen bezahlten heute die Mindestabgabe von 400 Franken.</p><p>52 Prozent der Abgabepflichtigen verdienten weniger als 33'000 Franken im Jahr und müssten mit der Abstufung ebenfalls weniger bezahlen als heute, führte Dittli aus. Nur ein Prozent habe mehr als 200'000 Franken Lohn und müsste gegenüber dem heutigen System mehr bezahlen.</p><p></p><p>Ersatzabgabe und nicht Steuer</p><p>Auch der Bundesrat war gegen die Progression. "Es handelt sich nicht um eine Steuer, sondern um eine Ersatzabgabe", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Und die Ersatzabgabe dürfe es nicht zu einfach machen, die Dienstpflicht nicht zu erfüllen.</p><p>Der Minderheitsantrag wurde schliesslich mit 30 zu 11 Stimmen und bei einer Enthaltung abgelehnt. Schon im Nationalrat hatten SP und Grüne für eine progressive Abgabe plädiert; ihr Antrag blieb aber auch dort ohne Chance.</p><p>Angenommen wurde im Ständerat ein Antrag von Thomas Minder (parteilos/SH). Er beanstandete als Mitglied der Redaktionskommission, dass die Auflistung der Teile des steuerbaren Reineinkommens Unklarheit auslöse und nicht nötig sei. Mit dieser Differenz geht die Vorlage zurück in den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.03.2018</b></p><p>Wer bei der Entlassung aus dem Militärdienst nicht sämtliche Diensttage geleistet hat, muss vom nächsten Jahr an zahlen. Der Nationalrat hat die neue Regelung des Wehrpflichtersatzes oppositionslos bereinigt. Zur Diskussion stand noch eine redaktionelle Änderung, die der Ständerat an der Vorlage angebracht und die die vorberatende Kommission unterstützt hatte. Die neue Regelung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten, in Abstimmung auf die Anfang 2018 in Kraft gesetzte Armeereform (Weiterentwicklung der Armee, WEA).</p>
Updated
10.04.2024 09:59

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