Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020

Details

ID
20170071
Title
Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
Description
Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
InitialSituation
<p>Im Oktober 2017 ratifizierte die Schweiz das Klimaübereinkommen von Paris (Geschäft <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20160083">16.083</a>). Damit verpflichtet sie sich, ihre Emissionen gegenüber dem Stand von 1990 zu halbieren. In seiner Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur <b>Totalrevision des CO2-Gesetzes</b> (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170071">17.071</a>) legt der Bundesrat dar, wie diese Verpflichtung auf nationaler Ebene konkretisiert werden soll. Der Bundesrat will den Übergang zu einer treibhausgasarmen Wirtschaft weiter vorantreiben und dabei auf bewährte Instrumente setzen. Durch eine Weiterführung und punktuelle Verschärfung der Instrumente in den Bereichen Verkehr, Gebäude und Industrie sollen die Treibhausgasemissionen in der Schweiz bis 2030 um mindestens 30 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden. Maximal 20 Prozent sollen im selben Zeitraum über Massnahmen im Ausland erbracht werden. Dadurch verstärkt die Schweiz ihren Beitrag zur Begrenzung der globalen Klimaerwärmung auf weniger als zwei Grad, bzw. sogar auf maximal 1,5 Grad Celsius.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen (CO2-Gesetz)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.12.2018 1 Ablehnung in der Gesamtabstimmung (= Nichteintreten)
    25.09.2019 2 Abweichung
    10.06.2020 1 Abweichung
    07.09.2020 2 Abweichung
    10.09.2020 1 Abweichung
    17.09.2020 2 Abweichung
    23.09.2020 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    23.09.2020 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> hat diese Totalrevision des CO2-Gesetzes in der Wintersession 2018 während über zehn Stunden im Detail beraten, aber dann in der Gesamtabstimmung mit 92 gegen 60 Stimmen und 43 Enthaltungen abgelehnt. Dagegen stimmten die Fraktionen der SVP, Grünen, Grünliberalen, dafür FDP und CVP, SP und BDP enthielten sich mehrheitlich. Einem Teil der Ablehnenden ging das Gesetz zu weit, den anderen zu wenig weit.</p><p>Der <b>Ständerat</b> behandelte die Vorlage in der Herbstsession 2019, kurz vor den Parlamentswahlen. Verschiedene Ratsmitglieder dankten der Klimajugend für ihr Engagement. Kommissionssprecher Damian Müller (RL, LU) erklärte, die Kommissionsanträge seien kompatibel mit dem Ziel des Bundesrates einer klimaneutralen Schweiz bis 2050. Die Massnahmen kosteten etwas, räumte Müller ein. Man müsse sich aber auch die Frage stellen, was nichts tun koste. Die Schweiz sei als Alpenland besonders exponiert. Wie der Bundesrat will der Ständerat, dass die Schweiz bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 halbiert, und zwar zu mindestens 60 Prozent durch Massnahmen im Inland (Art. 3). Der Rat beschloss zahlreiche Massnahmen. Namentlich soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss (Entwurf Art. 9; Gesetz Art. 10). Hausbesitzer könnten mit dem beschlossenen Grenzwert nur noch dann eine neue Ölheizung einbauen, wenn das Haus gut isoliert ist. Den Kantonen kam der Rat aber mit einer Ergänzung entgegen: Kantone, die eigene Regelungen umsetzen, die mindestens gleich wirksam sind, sollen von der Umsetzung befreit werden. Das Fliegen und das Autofahren sollen teurer werden. Die Flugticketabgabe soll mindestens 30 und höchstens 120 Franken betragen (Entwurf Art. 38a; Gesetz Art. 42). Gut die Hälfte der Einnahmen soll an die Bevölkerung zurückerstattet werden, die andere Hälfte flösse in einen neuen Klimafonds. Dieser Fonds soll bestehende Fördergefässe ablösen. Alimentiert würde er aus der Flugticketabgabe, der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe sowie aus Sanktionszahlungen. Der Klimafonds soll Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen von Gebäuden finanzieren und klimafreundliche Innovationen, etwa im Bereich der Luftfahrt, fördern. Zudem soll der Fonds auch Anpassungsmassnahmen unterstützen, um die Folgen des Klimawandels abzumildern.</p><p>Der Benzin- und Dieselpreis dürfte wegen der verschärften Kompensationspflicht für die Importeure steigen - bis 2024 aber höchstens um 10 Rappen pro Liter und ab 2025 höchstens um 12 Rappen. Verschärft werden sollen auch die Vorgaben für die Neuwagenflotte. Weiter steigt der maximale Satz der CO2-Abgabe auf Brennstoffen. Keine Massnahmen beschloss der Ständerat gegen klimaschädliche Investitionen des Finanzsektors. Die Kommission sah zwar Handlungsbedarf, will aber eine in der EU geplante Regulierung abwarten. Vorerst soll das CO2-Gesetz einzig die Finanzmarktaufsicht und die Schweizerische Nationalbank dazu verpflichten, Klimarisiken explizit auszuweisen (Entwurf Art. 47a, Gesetz Art. 66). In der Gesamtabstimmung wurde der Erlass mit 37 gegen 1 Stimme, bei 3 Enthaltungen, angenommen.</p><p>Im Juni 2020, nach den Parlamentswahlen vom Oktober 2019, welche wegen dem Klimathema den Grünen und Grünliberalen starke Sitzgewinne gebracht hatte, erfolgte die nächste Beratung im <b>Nationalrat</b>. Gegen Eintreten und für eine Rückweisung an die Kommission stimmte einzig die SVP-Fraktion. Man dürfe angesichts der aktuellen Covid-19-Krise die Wirtschaft nicht weiter belasten, sagte Mike Egger (V, SG). Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga entgegnete: "Nichts tun angesichts der Klimakrise bedeutet, man wählt die teuerste aller Optionen." Sie wies darauf hin, dass der Temperaturanstieg in der Schweiz doppelt so hoch sei wie im globalen Durchschnitt. In der Detailberatung gab unter anderem die Frage zu reden, welcher Anteil der Emissionsreduktionen im Inland erfolgen müsse. Mit 75 Prozent ging der Nationalrat weiter als Stände- und Bundesrat, welche 60 Prozent vorgesehen hatten (Art. 3). Der Nationalrat folgte in vielen weiteren Entscheiden Ständerat und Bundesrat. Die allermeisten der über achtzig Minderheits- und Einzelanträge waren chancenlos. Die Klimaverträglichkeitsprüfung, wie sie der Ständerat beschlossen hatte, wurde vom Nationalrat gestrichen. Beibehalten wurde die grundsätzliche Pflicht, bei neuen oder geänderten Anlagen die Treibhausgasemissionen möglichst zu reduzieren (Entwurf Art. 7a, Gesetz Art. 8). Gemäss Nationalrat sollen grundsätzlich alle Unternehmen Verminderungsverpflichtungen eingehen und so die Rückerstattung der CO2-Abgabe bewirken können (Entwurf Art. 33, Gesetz Art. 36). Kommissionsprecher Müller-Altermatt (C, SO) sagte, dies entspreche einem grossen Anliegen der Wirtschaft, indem das Instrument der Verminderungsverpflichtung gestärkt werde. Der Bundesrat hatte einen Schwellenwert von jährlich 15'000 Franken CO2-Abgabelast vorgeschlagen, der Ständerat sprach sich für 10'000 Franken aus. Der Nationalrat wollte, dass auch KMU Zielvereinbarungen abschliessen können.</p><p>In der Herbstsession 2020 schloss sich der <b>Ständerat</b> dem Nationalrat an, wonach mindestens 75 Prozent der Massnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2030 im Inland erfolgen müssen. Geklärt wurde auch die Frage, wie die Mittel aus dem neuen Klimafonds verwendet werden sollen. Nach dem Willen beider Kammern sollen die Sanktionen der Autoimporteure, die bei Verstössen gegen die Fahrzeugvorschriften fällig werden, zur einen Hälfte an den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und zur anderen Hälfte an Anpassungsmassnahmen fliessen.</p><p>Die <b>Differenzbereinigung</b> erstreckte sich bis hin zu einer Einigungskonferenz. Schliesslich stimmten beide Kammern dem Antrag der Einigungskonferenz zu, für Privatflugzeuge pro Abflug eine Abgabe von mindestens 500 und höchstens 3'000 Franken festzulegen (Entwurf Art. 38gquater, Gesetz Art. 51). Und sie beschlossen, nicht nur bei vorsätzlicher Hinterziehung der CO2-Abgabe eine Busse vorzusehen, sondern auch bei fahrlässigem Verhalten (Entwurf Art. 52, Gesetz Art. 71).</p><p>In den <b>Schlussabstimmungen</b> wurde das Gesetz am 25. September 2020 angenommen, im Nationalrat mit 129 gegen 59 Stimmen und 8 Enthaltungen und im Ständerat mit 33 gegen 5 Stimmen und 6 Enthaltungen.</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 51,6 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.</b></p>
Updated
10.04.2024 10:15

Back to List