Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen

Details

ID
20170423
Title
Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 26.10.2020</b></p><p>Die Vorlage zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung findet mehrheitlich Unterstützung in der Vernehmlassung. Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates unterbreitet ihrem Rat eine entsprechende Änderung des Asylgesetzes. </p><p>In Umsetzung der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170423">17.423</a> n (Pa. Iv. Rutz Gregor. Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen) hat die SPK mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine Vorlage verabschiedet, wonach das Asylgesetz dahingehend angepasst werden soll, dass dem Staatssekretariat für Migration (SEM) weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung eingeräumt werden. Die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person wird somit auf diesen Bereich ausgeweitet. Die Mehrheit der Kommission sieht in der Auswertung von mobilen Datenträgern wie Mobiltelefone oder Tablets eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten. Eine Minderheit der Kommission beantragt, auf die Vorlage nicht einzutreten. Sie ist der Meinung, dass der Eingriff in die Grundrechte einer betroffenen Person unverhältnismässig sei. Zudem werde den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht genügend Rechnung getragen und die Massnahmen seien zu kostenintensiv.</p><p>In der vom 20. Februar bis 4. Juni 2020 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Vorlage von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer begrüsst. 24 Kantone unterstützen die Vorlage grundsätzlich, der Kanton Neuenburg lehnt die Vorlage ab. Seitens der Parteien befürworten die SVP, die FDP und die CVP die Vorlage, während die SP und die GPS sie ablehnen. Eine überwiegende Mehrheit der weiteren interessierten Kreise lehnt die Vorlage ab. Die Kommission hat Empfehlungen aus den Rückmeldungen der Vernehmlassung in Ihre Vorlage aufgenommen, insbesondere was den Datenschutz anbelangt.</p><p>Die Vorlage geht zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Frühjahrssession im Rat behandelt wird.</p><p>Der <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-17-423">Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung</a> sowie die <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10161">definitive Vorlage</a> der Kommission wurden heute veröffentlicht.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 20.01.2021</b></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung 20. Januar 2021 zur parlamentarischen Initiative 17.423 "Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen" Stellung genommen. Er unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Gesetzesrevision und begrüsst die vorgeschlagenen Regelungen zur Beachtung des Verhältnismässigkeitsprinzips. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    01.02.2018 0 Folge geben (Erstrat)
    21.06.2018 0 Zustimmung
    19.06.2020 1 Fristverlängerung
    19.06.2020 0 Bis zur Sommersession 2022.
  • Number
    1
    Text
    Asylgesetz (AsylG)
    Resolutions
    Date Council Text
    04.05.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.09.2021 2 Zustimmung
    01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.05.2021</b></p><p><b>Bund soll auf Handys von Asylsuchenden zugreifen dürfen </b></p><p><b>Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handys, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden auszuwerten. Der Nationalrat hat am Dienstag mit 123 zu 65 einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.</b></p><p>Mit einer Änderung des Asylgesetzes soll die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit das Staatssekretariat für Migration (SEM) Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten kann. Wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann, sollen die Daten den Behörden vorübergehend zur Auswertung ausgehändigt werden müssen.</p><p>"70 bis 80 Prozent der Asylsuchenden können ihre Identität nicht nachweisen", sagte Damien Cottier (FDP/VD) für die vorberatende Kommission. Gleichzeitig sei das Recht auf Privatsphäre durch die Bundesverfassung garantiert. Entsprechend gehe es darum, eine "ausgewogene Lösung" zu finden. Die Überprüfung der elektronischen Daten dürfe nur "eine letzte Massnahme" sein, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien.</p><p></p><p>Widerstand von SP und Grünen</p><p>SP und Grüne lehnten die Überprüfung der elektronischen Daten grundsätzlich ab. "Wir haben Erfahrungen aus Deutschland, die zeigen, dass eine solche Regelung nicht zielführend ist", sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). "Für eine Erfolgsquote von weniger als 5 Prozent ist diese Lösung sehr teuer."</p><p>Bei der Ausarbeitung der Vorlage sei in der Kommission zudem "schludrig" gearbeitet worden. So könne auch der Mailverkehr eines Asylsuchenden mit einem Anwalt oder mit einem Medienschaffenden in die Hände des SEM gelangen.</p><p>Samira Marti (SP/BL) sagte für ihre Fraktion, dass mit dieser Gesetzesänderung Asylsuchende schlechter gestellt würden als Straftäter. Es sei nämlich anders als im Strafrecht kein Rechtsentscheid notwendig, um die Daten auszuwerten.</p><p></p><p>Kein Asyl ohne Identifikation</p><p>"Wie können jemandem nicht ein Menschenrecht zugestehen, wenn wir nicht wissen, um wen es sich handelt", argumentierte hingegen Marianne Binder-Keller (AG) für die Mitte-Fraktion.</p><p>Auch die FDP-Fraktion sprach sich für die Auswertung elektronischer Daten aus. Ohne Identifikation könne kein Asyl gewährt werden, sagte Kurt Fluri (FDP/SO).</p><p>Die Vorlage geht auf einen Vorstoss von SVP-Nationalrat Gregor Rutz (ZH) zurück. Die Fraktion unterstützte entsprechend die Gesetzesänderung. Auch die Grünliberalen sprachen sich für die Überprüfung elektronischer Daten aus.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass das Gesetz "nur in wenigen Fällen" angewendet werden solle. Der Bundesrat habe Verständnis für die Bedenken, die in der Vernehmlassung geäussert wurden. Es werde deshalb auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung eine Evaluation durchgeführt. Zudem würden die Daten in Anwesenheit der Betroffenen ausgewertet, wenn nicht darauf verzichtet würde.</p><p></p><p>Keine weitere Verschärfungen</p><p>In der Detailberatung wurden alle Minderheitsanträge abgelehnt. So wollte etwa eine Minderheit um Rutz im Gesetz festlegen, dass das SEM elektronische Datenträger für eine Dauer von fünf Tagen zwangsweise einziehen darf, wenn sich Asylsuchende gegen eine Abgabe wehren.</p><p>Rutz beantragte zudem, dass die Einzelfallprüfung der Massnahme aus dem Gesetz gestrichen wird. Die Mitte-Fraktion unterstützte "im Sinne eines effizienten Gesetzes" den Antrag. Fluri gab im Namen der FDP-Fraktion jedoch zu bedenken, dass die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit mit dieser Änderung nicht mehr eingehalten würden. Schliesslich lehnte der Nationalrat auch diesen Minderheitsantrag ab.</p><p>SP und Grüne verlangten wiederum, dass Daten von Drittpersonen, die sich auf den Datenträgern befinden, nicht ausgewertet werden dürfen. Im Gesetzesentwurf ist dies vorgesehen, wenn die Personendaten nicht ausreichen. "Das ist jetzt nochmals eine ganz andere Büchse, die wir öffnen", argumentierte Glättli vergebens.</p><p>Ebenfalls chancenlos war ein Minderheitsantrag von Ada Marra (SP/VD), die verhindern wollte, dass die ausgewerteten Daten an die Kantone weitergegeben werden dürfen. Die Kantone sind für den Vollzug der Wegweisung verantwortlich.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2021</b></p><p><b>Bund darf künftig auf Handys von Asylsuchenden zugreifen</b></p><p><b>Der Bund erhält künftig das Recht, Handys, Tablets und andere elektronische Datenträger von Asylsuchenden auszuwerten. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.</b></p><p>Die kleine Kammer nahm die Änderungen des Asylgesetzes mit 30 zu 12 Stimmen an. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Angestossen hatte die Vorlage der Zürcher SVP-Nationalrat Gregor Rutz im Jahr 2017 mit einer parlamentarischen Initiative. Er argumentierte, dass viele Asylsuchende ohne Ausweispapiere in die Schweiz einreisen würden und deshalb ihre Identität nicht nachgewiesen werden könne.</p><p>Gemäss dem Parlamentsbeschluss kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) künftig dann Handys, Tablets, Computer und USB-Sticks von Asylsuchenden auswerten, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg des Asylsuchenden aufgrund der Identitätsausweise oder auf andere Weise nicht festgestellt werden kann.</p><p>Das SEM hatte von November 2017 bis Mai 2018 ein Pilotprojekt mit der Auswertung von mobilen Daten durchgeführt. In 15 Prozent der Fälle seien dabei nützliche Hinweise zur Identität oder zum Reiseweg der Gesuchsteller gefunden worden, bilanzierte das SEM.</p><p></p><p>Frage der Verhältnismässigkeit</p><p>Nach dem Nationalrat sah auch der Ständerat in der Auswertung von mobilen Datenträgern wie Mobiltelefone oder Tablets eine effiziente Methode, um Informationen über die Identität einer Person zu erhalten, wie Marco Chiesa (SVP/TI) im Namen der Staatspolitischen Kommission (SPK-S) festhielt. "70 bis 80 Prozent der Asylsuchenden können ihre Identität nicht nachweisen."</p><p>Die Überprüfung der elektronischen Daten solle nur "eine letzte Massnahme" sein, wenn alle andere Möglichkeiten ausgeschöpft seien, sagte Chiesa. Es handle sich um eine ausgewogene Lösung.</p><p>Die Fraktionen von SP und Grünen lehnten die Überprüfung der elektronischen Daten grundsätzlich ab. Für sie stellt die Vorlage einen "unverhältnismässigen Grundrechtseingriff" dar. Ständerat Hans Stöckli (SP/BE) stellte auch die Praxistauglichkeit der Lösung infrage. "Wie Papiere können auch Handys plötzlich verschwinden."</p><p></p><p>"Nur in wenigen Fällen"</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter erinnerte daran, dass das Gesetz "nur in wenigen Fällen" angewendet werden solle. Die Überprüfung eines Datenträgers stelle einen schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre dar. Das Verhältnismässigkeitsprinzip müsse eingehalten werden.</p><p>Die Auswertung könne im Einzelfall zwar dazu führen, dass gewisse Verfahren länger dauerten, sagte Keller-Sutter. Im Gegenzug sei jedoch davon auszugehen, dass der Wegweisungsvollzug beschleunigt werden könne. Auch in mehreren anderen Staaten wie Deutschland oder den Niederlanden würden mobile Datenträger ausgewertet.</p><p>Wann der Bundesrat die Regelung in Kraft setzt, ist noch unklar. Sicher ist dagegen, dass drei Jahre nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision dem Parlament ein Bericht über die Zweckmässigkeit, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Massnahme unterbreitet werden soll.</p>
Updated
10.04.2024 10:08

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