Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes

Details

ID
20170497
Title
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 13.04.2018</b></p><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) sieht vor, 130 Millionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen in der familienergänzenden Kinderbetreuung einzustellen. Sie hat die Entwürfe für einen entsprechenden Finanzierungsbeschluss sowie für die notwendige Gesetzesverlängerung dem Bundesrat zur Stellungnahme überwiesen. </p><p>Die WBK-N hat im vergangenen Herbst beschlossen, das im Januar 2019 auslaufende Impulsprogramm des Bundes für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsstrukturen mittels Kommissionsinitiative (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20170497">17.497</a>) zu verlängern (siehe <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wbk-n-2017-11-10.aspx">Medienmitteilung vom 10. November 2017</a>). Unmittelbar nach der Zustimmung durch die Schwesterkommission, nahm sie die Umsetzung der Initiative an die Hand und beschloss mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, insgesamt 130 Millionen für die Schaffung von neuen Betreuungsplätzen einzustellen. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass das bestehende Angebot an familienergänzender Kinderbetreuung die aktuelle Nachfrage vielerorts noch nicht zu decken vermag. Zudem habe sich gezeigt, dass die Form einer Anstossfinanzierung ein effizientes Förderungsinstrument zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen sei. Sie verweist dabei auf die neusten Evaluationen und Fallstudien (siehe dazu den <a href="https://www.parlament.ch/centers/eparl/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=MAUWFQFXFMCR-2-40916">Bericht der Kommission</a>).</p><p>Eine Minderheit lehnt hingegen eine Verlängerung des bestehenden Impulsprogramms ab. Sie ist der Meinung, dass es insbesondere in Städten und Agglomerationen keiner weiteren finanziellen Anreize zur Schaffung neuer Strukturen bedürfe. Der Bund habe sich bereits seit 2003 und damit zur Genüge für die Krippenförderung engagiert; die familienergänzende Kinderbetreuung sei ohnehin Sache der Gemeinden und Kantone.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.05.2018</b></p><p><b>Das Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder soll nicht bis 2023 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 16. Mai 2018 gegen den Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats ausgesprochen. Die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung liegt bei den Kantonen und Gemeinden. Die Kommission schlägt vor, das Impulsprogramm zum dritten Mal um vier Jahre zu verlängern und dafür finanzielle Mittel in der Höhe von 130 Millionen Franken vorzusehen. </b></p><p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) fördert die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, um den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Ausbildung zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten und läuft am 31. Januar 2019 aus. In 15 Jahren trug der Bund mit seinen Finanzhilfen zur Schaffung von insgesamt 57 383 neuen Betreuungsplätzen bei; 33 103 davon in Kindertagesstätten und 24 280 in Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung. </p><p></p><p>Der Bundesrat lehnt die Weiterführung des Programms ab</p><p>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats schlägt in ihrem Bericht vor, das Impulsprogramm erneut um vier Jahre zu verlängern und einen Finanzrahmen in der Höhe von 130 Millionen Franken festzulegen. Der Bundesrat lehnt diesen Vorschlag in seiner Stellungnahme ab. Er erinnert daran, dass die primäre Zuständigkeit im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung bei den Kantonen und Gemeinden liegt, während dem Bund lediglich eine subsidiäre Rolle zukommt und er bereits eine zweimalige Verlängerung des Impulsprogramms finanziert hat. </p><p>Der Bundesrat hat sich schon in seiner Stellungnahme zur letzten Verlängerung des Programms von 2014 in diesem Sinn geäussert und die Kantone und Gemeinden angeregt, ihren Handlungsspielraum dahingehend auszuschöpfen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre das Ziel des Programms, schweizweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen, erreicht wird. Das Anliegen der Kommission, das Impulsprogramm zu verlängern, zeigt, dass die Kantone und Gemeinden ihre Kompetenz noch nicht genügend ausgeschöpft haben. Deshalb fordert der Bundesrat diese auf, nun eigenständig für den Aufbau eines bedarfsgerechten Angebots zu sorgen. Der Bundesrat lehnt daher den Antrag der Kommission ab, das Programm um weitere vier Jahre zu verlängern. </p><p>Auf Initiative des Bundesrates hat das Parlament hingegen zwei neue Instrumente zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen. Diese werden auf den 1. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Zum einen gewährt der Bund künftig Finanzhilfen für Kantone und Gemeinden, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Drittbetreuungskosten der Eltern zu senken. Zum anderen finanziert er kantonale, regionale und kommunale Projekte, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    09.11.2017 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    19.01.2018 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    18.09.2018 2 Zustimmung
    28.09.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    28.09.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
    Resolutions
    Date Council Text
    12.06.2018 1 Beschluss gemäss Entwurf
    18.09.2018 2 Zustimmung
    16.10.2018 0
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.06.2018</b></p><p><b>Nationalrat will Finanzierung von Kita-Plätzen verlängern </b></p><p><b>Der Bund soll die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen weiterhin fördern. Der Nationalrat hat am Dienstag der Verlängerung des Impulsprogramms zugestimmt, gegen den Willen von SVP und FDP.</b></p><p>Mit 103 zu 89 Stimmen bei 3 Enthaltungen sprach sich der Rat dafür aus, das 2019 auslaufende Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern. Den Verpflichtungskredit von 125 Millionen Franken bewilligte er mit 103 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen.</p><p>SVP und FDP unterlagen, obwohl sie im Nationalrat über eine knappe Mehrheit verfügen. Dies lag vor allem daran, dass die FDP nicht geschlossen gegen die Vorlage stimmte. Damit konnten sich die anderen Fraktionen durchsetzen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.</p><p></p><p>Lange Wartelisten</p><p>Im Nationalrat argumentierten die Befürworterinnen und Befürworter, die Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen sei weiterhin hoch. "Wir sind noch längst nicht am Ziel", sagte Martina Munz (SP/SH). Die Investitionen zahlten sich aus, nichts tun sei kostspieliger. Aline Trede (Grüne/BE) stellte fest, die Schweiz sei ein Entwicklungsland, was die Gleichstellung von Mann und Frau angehe.</p><p>Rosmarie Quadranti (BDP/ZH), Präsidentin des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz, stellte fest, ohne die Bundesgelder wäre die Schweiz noch mehr im Hintertreffen. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei wichtig, den Worten müssten Taten folgen. Andrea Gmür (CVP/LU) rief dazu auf, die verschiedenen Formen der Familienförderung nicht gegeneinander auszuspielen.</p><p></p><p>Bundesgelder unnötig</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner vertraten die Meinung, dass es vor allem in Städten und Agglomerationen keine weiteren finanziellen Anreize brauche. Der Bund habe sich zur Genüge für die Krippenförderung engagiert. Ein Impulsprogramm müsse befristet sein, befand Verena Herzog (SVP/TG). Es sei nicht ehrlich, es immer wieder zu verlängern.</p><p>Nadja Pieren (SVP/BE), die selber eine Kita führt, betonte, es gehe nicht um pro und contra familienexterne Kinderbetreuung. Doch zum Teil herrsche bereits ein Überangebot. Es brauche nicht noch mehr Bundesgelder. Sinnvoller wäre es, die bürokratischen Auflagen für Kitas abzuschaffen.</p><p></p><p>Höhere Steuerabzüge</p><p>Christian Wasserfallen (FDP/BE) sprach von Pflästerlipolitik. Es brauche nun ein Gesamtkonzept. Die direkte Subventionierung müsse beendet werden. Dafür sollten die Steuerabzüge für die externe Kinderbetreuung erhöht werden, wie der Bundesrat es vorschlage. Auch 16 Wochen Elternurlaub (statt wie bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub) befürworte die FDP, als Kompromiss zur Initiative für vier Wochen Vaterschaftsurlaub.</p><p>Der Bundesrat sprach sich ebenfalls dagegen aus, das Programm zum dritten Mal zu verlängern. Zuständig seien primär die Kantone und Gemeinden, sagte Sozialminister Alain Berset. Sie sollten für ein bedarfsgerechtes Angebots sorgen. Dem Bund komme lediglich eine subsidiäre Rolle zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 18.09.2018</b></p><p><b>Der Bund fördert weiterhin die Schaffung von Kinderbetreuungsplätzen. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, das Impulsprogramm um weitere vier Jahre zu verlängern. SVP und FDP stemmten sich - wie schon in der grossen Kammer - dagegen.</b></p><p>Mit 27 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung folgte die kleine Kammer am Dienstag ihrer Bildungskommission, welche sich für eine Verlängerung des Verpflichtungskredits in Höhe von 124,5 Millionen Franken ausgesprochen hatte. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.</p><p></p><p>Situation weiterhin angespannt</p><p>Die Mehrheit argumentierte, vielerorts fehle es weiterhin an Betreuungsplätzen. Die Investitionen zahlten sich aus, nichts tun sei kostspieliger.</p><p>Mitte-Links-Politiker stellten fest, ohne die Bundesgelder wäre die Schweiz noch mehr im Hintertreffen, was die Unterstützung für Familien betreffe. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei wichtig, den Worten müssten Taten folgen.</p><p></p><p>Eine unendliche Geschichte</p><p>Eine Minderheit aus SVP- und FDP-Vertretern lehnte die Weiterführung der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung ab. Die Gegnerinnen und Gegner vertraten die Meinung, dass es vor allem in Städten und Agglomerationen keine weiteren finanziellen Anreize brauche. Der Bund habe sich zur Genüge für die Krippenförderung engagiert.</p><p>Ein Impulsprogramm müsse befristet sein, befand Joachim Eder (FDP/ZG). Es sei nicht ehrlich, es immer wieder zu verlängern. Zuständig seien die Kantone und Gemeinden. "Wir sind daran, ein Impulsprogramm in einen dauerhaften Subventionsartikel zu verwandeln", kritisierte Hannes Germann (SVP/SH).</p><p>Der Bundesrat sprach sich ebenfalls dagegen aus, das Programm zum dritten Mal zu verlängern. Primär die Kantone und Gemeinden sollten für ein bedarfsgerechtes Angebots sorgen, sagte Sozialminister Alain Berset. Dem Bund komme lediglich eine subsidiäre Rolle zu.</p>
Updated
10.04.2024 10:14

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