Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie

Details

ID
20180027
Title
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Übernahme der Richtlinie 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie
Description
Botschaft vom 2. März 2018 zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
InitialSituation
<p><b>Nach den Anschlägen von Paris im November 2015 verschärfte die EU ihre Waffenrichtlinie. Diese hat zum Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Waffen, Munition und Waffenbestandteilen zu erschweren. Als assoziierter Staat des Schengen-Acquis muss die Schweiz diese Richtlinien im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung bis Ende Mai 2019 umsetzen. Das Schweizer Waffengesetz muss entsprechend angepasst werden, ansonsten droht ein Ende der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Die "Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz" lehnt den Gesetzesvorschlag des Parlaments zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht ab und hat das Referendum ergriffen, da sie u. a. die schweizerische Schützentradition bedroht sehen.</b></p><p><b></b></p><p>Ausgangslage</p><p>Am 31. Mai 2017 wurde der Schweiz die <b>Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands</b> notifiziert. Gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen erfolgt die Übernahme mittels Abschluss eines völkerrechtlichen Vertrages (Notenaustausch), für dessen Genehmigung vorliegend die Bundesversammlung zuständig ist. Zudem sind zur Umsetzung Anpassungen auf Gesetzesstufe erforderlich. Entsprechend hat der Bundesrat am 16. Juni 2017 den Notenaustausch unter Vorbehalt der "Erfüllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen" abgeschlossen. Folgerichtig verfügt die Schweiz für die Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 über eine Frist von maximal zwei Jahren ab Notifikation durch die EU. Die Frist endet spätestens am 31. Mai 2019. </p><p>Im Fokus der Anpassung stehen halbautomatische Waffen, die auch bei den Terroranschlägen von Paris im November 2015 verwendet wurden. Entsprechende Waffen sind von der bewilligungspflichtigen Kategorie B in die Kategorie A der verbotenen Feuerwaffen zu überführen und damit neu mittels Ausnahmebewilligung zu erwerben. Die Gefährlichkeit dieser Waffen besteht darin, dass mit ihnen ohne Nachladen mehrere Schuss hintereinander abgegeben werden können. Der Zugang zu solchen Waffen soll daher grundsätzlich eingeschränkt werden. Gleichzeitig ermöglichen es die in der Richtlinie enthaltenen Ausnahmetatbestände, dass diese Waffen hierzulande im Schiesswesen weiterhin verwendet werden können. </p><p>Der Bundesrat legt eine Gesetzesvorlage vor, welche die EU-Waffenrichtlinie 2017 pragmatisch umsetzt und die bestehenden Spielräume ausschöpft, um die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens zu wahren. </p><p>Die Fortführung der Schengen-Zusammenarbeit ist für die Schweizer Sicherheitsbehörden und für die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung. Daneben hätte eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens auch den Ausschluss der Schweiz aus der Dublin-Zusammenarbeit zur Folge, was es zu verhindern gilt.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 2. März 2018 zur Genehmigung und Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Notenaustausch vom 16. Juni 2017 zwischen der Schweiz und der Europäischen Union betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)
    Resolutions
    Date Council Text
    30.05.2018 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.09.2018 2 Abweichung
    17.09.2018 1 Abweichung
    19.09.2018 2 Zustimmung
    28.09.2018 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    28.09.2018 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat</b> befasste sich in der Sommersession 2018 als <b>Erstrat</b> mit der Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie. Drei Minderheiten der Sicherheitspolitischen Kommission um Beat Arnold (V, UR) beantragten Nichteintreten, Sistierung der Vorlage bis zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofes, ob die EU-Waffenrichtlinie eine rechtliche Grundlage hat oder Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Antrag, alle über die EU-Waffenrichtlinie hinausgehenden Einschränkungen aus dem Entwurf zu entfernen, ebenso alle Regulierungen, die die Schweizer Waffentradition in irgendeiner Weise beeinträchtigen. Die Fraktionen von FDP und CVP zeigten sich trotz Zweifeln an der Wirksamkeit der neuen EU-Waffenrichtlinie nicht bereit, die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit aufs Spiel zu setzen und unterstützten die Mehrheit. Auch die GLP-, SP- und BDP-Fraktionen betonten die Bedeutung von Schengen/Dublin für die Schweiz. Zwar äusserte die Linke den Wunsch um eine weitergehende Verschärfung des Waffengesetzes, signalisiert jedoch grundsätzliche Unterstützung für die Umsetzungspläne. Die drei Minderheits-Anträge wurden somit nach ausführlicher Eintretensdebatte allesamt abgelehnt.</p><p></p><p>Die Detailberatung zum Geschäft erfolgte in drei Blöcken. Von 33 Minderheits- und Einzelanträgen fanden nur zwei Minderheitsanträge aus der SVP-Fraktion und der Freisinnigen eine Mehrheit. Erstens sollte bei zusammengebauten Waffen die Markierung eines wesentlichen Bestandteils genügen; der Bundesrat forderte eine Markierung aller Waffenbestandteile. Zweitens verzichtete die grosse Kammer darauf, den Erwerb und Besitz von grossen Magazinen zu regeln. Alle Anträge der Linken, die eine Verschärfung des Waffengesetzes verlangte, wurden abgelehnt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga beurteilte die Entscheide des Nationalrates als mutmasslich nicht mehr mit den EU-Vorgaben kompatibel. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 114 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Im <b>Ständerat</b> war Eintreten unbestritten. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates sollen grosse Magazine nur von Personen erworben werden, die auch eine entsprechende Waffe erwerben dürfen. Als ebenfalls nicht richtlinienkonform bewertete der Ständerat den Entscheid des Nationalrates gegen die Markierung von wesentlichen Waffenbestandteilen. Künftig sollten bei Pistolen das Griffstück, der Verschluss und der Lauf, bei Gewehren das Verschlussgehäuse, der Verschluss sowie der Lauf markiert werden.</p><p></p><p>In folgenden Punkten schloss sich der Ständerat dem Nationalrat an: a) Die nach der Dienstzeit übernommene Ordonnanzwaffe soll nicht als verbotene Waffe kategorisiert werden, b) Waffenhändler sollen nicht verpflichtet werden, über grosse Magazine Buch zu führen, c) bisherige Besitzer von Waffen, die neu zu den verbotenen Waffen zählen, müssen den kantonalen Behörden lediglich eine Meldung machen und keine neuen Auflagen erfüllen, d) mit einer Muss-Formulierung werden die Kantone verpflichtet, Sportschützen Ausnahmebewilligungen zum Erwerb von halbautomatischen Waffen zu erteilen, wenn sie nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schiessverein sind oder sonst regelmässig schiessen. Bei der allgemeinen Bestimmung für Ausnahmebewilligungen hielt der Ständerat an der bundesrätlichen Kann-Formulierung fest. Damit werden - im Sinne des Föderalismus - kantonale Vorschriften ermöglicht. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 34 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.</p><p></p><p>In der <b>Differenzbereinigung</b> folgte der <b>Nationalrat</b> in Bezug auf die Erwerbsregelung für grosse Magazine und der Markierung aller Waffenbestandteile dem Beschluss des Ständerates. Bei den letzten beiden Differenzen formeller Natur schloss sich der <b>Ständerat </b>den Beschlüssen des Nationalrates an.</p><p>Die vom Parlament beschlossenen Änderungen stehen im Einklang mit den EU-Vorgaben. Verschärft wurden die Bedingungen dahingehend, dass zivile halbautomatische Waffen und Waffen mit einem Magazin von über 10 Schuss sowie halbautomatische Pistolen mit einem Magazin von über 20 Schuss als verbotene Waffen gelten. Sammler dürfen diese erwerben, falls sie ein Verzeichnis führen, für die sichere Aufbewahrung garantieren und den Zweck der Sammlung darlegen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung beschloss der Nationalrat mit 120 gegen 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Entwurf anzunehmen. Der Ständerat entschied mit 34 gegen 6 Stimmen und 5 Enthaltungen die Annahme des Entwurfes.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 mit 63,7 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
10.04.2024 10:11

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