Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
Details
- ID
- 20180034
- Title
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
- Description
- Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.03.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe </b></p><p><b>Die Heiratsstrafe bei der direkten Bundessteuer soll beseitigt werden. Das beantragt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Ehepaarbesteuerung, die er an seiner Sitzung vom 21. März 2018 verabschiedet hat. Damit soll eine jahrzehntelange Kontroverse beendet und die verfassungswidrige Mehrbelastung der betroffenen Ehepaare aufgehoben werden. Die Vorlage führt zu jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,15 Milliarden Franken. </b></p><p>Beim vorgeschlagenen Modell berechnet die veranlagende Behörde in einem ersten Schritt die Steuerbelastung der Ehepaare im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung. In einem zweiten Schritt berechnet sie eine alternative Steuerbelastung, die sich an die Besteuerung von Konkubinatspaaren anlehnt. Das Ehepaar schuldet bei diesem Modell den tieferen der beiden Beträge. Im Ergebnis ist die alternative Steuerberechnung eine Tarifkorrektur, die gezielt eine allfällige Benachteiligung von Ehepaaren bei der Steuerberechnung aufhebt.</p><p></p><p>Aufhebung der verfassungswidrigen Ungleichbehandlung</p><p>Im geltenden Recht der direkten Bundessteuer werden bestimmte Zweiverdienerehepaare mit höheren Einkommen und zahlreiche Rentnerehepaare mit mittleren und höheren Einkommen gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen benachteiligt. Übersteigt diese Mehrbelastung zehn Prozent, liegt gemäss Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor. Mit der alternativen Steuerberechnung werden die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Bundesgerichts zur Ehepaarbesteuerung umgesetzt. Das Modell wirkt sich einerseits sehr gezielt auf die Beseitigung der Heiratsstrafe aus. Andererseits wird mit der Einführung eines Einverdienerabzugs dafür gesorgt, dass die Differenz zwischen den Steuerbelastungen von Ein- und Zweiverdienerehepaaren nicht zu gross wird.</p><p></p><p>Unverheiratete Personen mit Kindern</p><p>Bei der direkten Bundessteuer erhalten heute unverheiratete Paare mit Kindern die gleiche tarifliche Ermässigung wie Ehepaare, obwohl die Einkommen der Partner bei unverheirateten Paaren nicht addiert werden. Diese verfassungswidrige Privilegierung ist eine der Ursachen für die steuerliche Benachteiligung von Ehepaaren. Bei der direkten Bundessteuer soll neu für unverheiratete Personen mit Kindern anstelle des Verheiratetentarifs stets der Grundtarif zur Anwendung kommen. Das würde aber die steuerliche Belastung für alleinerziehende Personen erhöhen. Aus sozialpolitischen Gründen sollen deshalb die Mehrbelastungen für alleinerziehende Personen mit einem neuen Sozialabzug kompensiert werden. Für Konkubinatspaare mit Kindern führt die neue Lösung in Abhängigkeit des Einkommens zu einer höheren Steuerbelastung.</p><p></p><p>Finanzielle Auswirkungen</p><p>Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu geschätzten jährlichen Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer in der Höhe von rund 1,150 Milliarden Franken. Davon entfallen 83 Prozent (rund 950 Millionen Franken) auf den Bund und 17 Prozent (rund 200 Millionen Franken) auf die Kantone.</p><p>Vom Total der Mindereinnahmen entfallen rund 700 Millionen Franken auf die Zweiverdienerehepaare, rund 300 Millionen Franken auf die Rentnerehepaare und rund 150 Millionen Franken auf die Einverdienerehepaare. Da die alternative Steuerberechnung nur auf Bundesebene umgesetzt wird, ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.</p><p></p><p>Volkswirtschaftliche Auswirkungen</p><p>Die Vorlage trägt der Zielsetzung der Fachkräfteinitiative (FKI) Rechnung, die negativen Erwerbsanreize im Steuerrecht zu reduzieren. Die Arbeitsanreize werden erhöht, weil sich das Zweiteinkommen eines Ehepaars weniger stark in der Progression niederschlägt. Das dürfte dazu führen, dass das Arbeitsangebot der Zweitverdiener mit der Vorlage steigt. Mittelfristig schätzt der Bundesrat den Beschäftigungseffekt auf rund 15'000 Vollzeitstellen. Die langfristigen Auswirkungen dürften zudem deutlich positiver ausfallen.</p><p>Da 2012 zum Modell der alternativen Steuerberechnung bereits eine Vernehmlassung durchgeführt wurde und aus einer zusätzlichen Konsultation keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, hat der Bundesrat auf eine erneute Vernehmlassung verzichtet.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 14.08.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Zusatzbotschaft zur Beseitigung der "Heiratsstrafe" </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. August 2019 die Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung) verabschiedet. Die Zusatzbotschaft enthält neue bzw. aktualisierte Schätzungen zur Botschaft (18.034) vom März 2018. </b></p><p>Von einer verfassungswidrigen steuerlichen Mehrbelastung sind geschätzte 450'000 Zweiverdienerehepaare und 250'000 Rentnerehepaare betroffen. Diese Zahlen beruhen auf Annahmen und sind mit erheblichen Unsicherheiten verbunden.</p><p>Die aktualisierte Schätzung der finanziellen Auswirkungen ergibt Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer von rund 1,5 Milliarden Franken. Davon entfallen rund 1,2 Milliarden Franken auf den Bund und rund 300 Millionen Franken auf die Kantone.</p><p>Im Bereich der Sozialversicherungen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass in einer Gesamtbetrachtung die verheirateten Personen leicht bessergestellt sind als unverheiratete Personen. Er sieht in diesem Bereich deshalb keinen Handlungsbedarf.</p><p>Die Zusatzbotschaft erlaubt es dem Parlament, verschiedene Anliegen der Volksinitiative "Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe" im Rahmen der Vorlage zur ausgewogenen Paar- und Familienbesteuerung inhaltlich zu behandeln und einen faktischen Gegenvorschlag zu erarbeiten. Bei einem allfälligen Rückzug durch das Initiativkomitee würde über die Volksinitiative nicht nochmals abgestimmt.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 21. März 2018 zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2019 2 Rückweisung an den Bundesrat 18.12.2019 1 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat
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- Number
- 0
- Text
- Zusatzbotschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2019 2 Rückweisung an den Bundesrat 18.12.2019 1 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) (Ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung)
- Resolutions
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Date Council Text 16.09.2019 2 Rückweisung an den Bundesrat 18.12.2019 1 Zustimmung zur Rückweisung an den Bundesrat
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.09.2019</b></p><p><b>Ständerat weist neuen Vorschlag zur Heiratsstrafe zurück </b></p><p><b>Der neue Anlauf zur Abschaffung der Heiratsstrafe ist vorerst gescheitert: Der Ständerat hat sich am Montag dafür ausgesprochen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Darüber muss noch der Nationalrat entscheiden.</b></p><p>Das Thema beschäftigt die Politik seit Jahren. 2016 hat das Stimmvolk eine Volksinitiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe äusserst knapp abgelehnt. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.</p><p>Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss der Urnengang wiederholt werden. Ob die CVP die Initiative zurückzieht, hängt davon ab, ob sich das Parlament auf gesetzliche Regeln einigen kann. Ein Rückzug der Initiative ist möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festlegt. Dies muss vor dem 27. Mai 2020 geschehen.</p><p>Die Vorschläge des Bundesrates für gesetzliche Regeln haben nun aber die erste Hürde nicht geschafft: Der Ständerat sprach sich mit 25 zu 18 Stimmen dafür aus, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Folgt ihm der Nationalrat, muss der Bundesrat über die Bücher.</p><p></p><p>Tieferer Betrag ist geschuldet</p><p>Der Bundesrat schlägt vor, dass die Steuerbehörden künftig bei Ehepaaren zwei Varianten durchrechnen: Eine Besteuerung nach gemeinsamer Veranlagung und eine in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. In Rechnung gestellt würde dann automatisch der tiefere Betrag.</p><p>Die Ständeratskommission stimmte dem zu. Allerdings wollte sie eine Änderung anbringen: Sie schlug vor, den Elterntarif beizubehalten und nicht durch einen neuen Alleinerziehendenabzug zu ersetzen. Mit dem Vorschlag des Bundesrates würden Konkubinatspaare mit Kindern schlechter gestellt als bisher - und schlechter als Ehepaare mit Kindern, argumentierte die Kommission.</p><p></p><p>Zusatzkosten von über 300 Millionen</p><p>Die Reform würde in der Version des Bundesrates bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken führen. Davon entfielen rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone. Die Version der Ständeratskommission würde mehr kosten.</p><p>Nach inoffiziellen Schätzungen aus der Verwaltung betrügen die Mehrbelastungen für den Bund über 300 Millionen Franken und für die Kantone 60 Millionen Franken, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).</p><p></p><p>Anträge auf Rückweisung</p><p>Der Ständerat hat darüber aber nicht entschieden. Er nahm den Antrag einer Minderheit aus SP- und FDP-Vertreterinnen und -Vertretern an. Sie wollen den Bundesrat beauftragen, andere Modelle vorzulegen - namentlich das Modell des Kantons Waadt und das Modell der Individualbesteuerung.</p><p>Das Bundesratsmodell sei "nicht gerade einfach", argumentierte Thomas Hefti (FDP/GL) als Sprecher der Minderheit. Die Korrektur eines Mangels führe zu anderen Problemen, die wiederum korrigiert werden müssten. So drohe etwa eine Mehrbelastung von Alleinstehenden und Konkubinatspaaren mit Kindern, wenn dort nicht Korrekturen vorgenommen würden.</p><p></p><p>Nachteile mehr als kompensiert</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) stellte fest, er anerkenne, dass gewisse Ehepaare bei der Bundessteuer benachteiligt würden. Doch diese legendäre Heiratsstrafe werde in vielen Kantonen durch kantonale Heiratsboni "mehr als aufgehoben". Hinzu kämen Eheprivilegien bei den Sozialversicherungen. Caroni plädierte für eine zivilstandsneutrale Vorlage.</p><p>Anita Fetz (SP/BS) gab zu bedenken, das Zusammenleben der Menschen sei deutlich bunter geworden. Das sollte ein Steuergesetz abbilden. Der Vorschlag des Bundesrates sei nicht zukunftstauglich. Am meisten profitierten Ehepaare ohne Kinder mit hohen Einkommen. Entlastet werden sollten aber Eltern - unabhängig davon, wie sie lebten. Paul Rechsteiner (SP/SG) sprach von einem "verkorksten Geschäft".</p><p></p><p>Keine weitere Verzögerung</p><p>Die Befürworterinnen und Befürworter aus den Reihen von CVP und SVP mahnten, eine Rückweisung würde nur zu einer weiteren Verzögerung führen. Die verfassungswidrige Heiratsstrafe müsse nun endlich abgeschafft werden. "Alles, was zu prüfen war, wurde geprüft", stellte Konrad Graber (CVP/LU) fest. Peter Hegglin (CVP/ZG) befand, es sei schon jetzt eine "unendliche Geschichte".</p><p>Finanzminister Ueli Maurer erzählte, bei ihm zu Hause sei dieses Thema ein "running gag". Er werde gefragt, warum er überhaupt nach Bern gehe, wenn das Problem nicht gelöst werde. Die Vorlage sei der bestmögliche Kompromiss, sagte Maurer. Er rief dazu auf, nun den Spatz in der Hand zu nehmen. "Ich bin nicht sicher, ob überhaupt eine Taube auf dem Dach ist." Die Mehrheit im Rat konnte er aber nicht überzeugen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.12.2019</b></p><p><b>Pläne für Abschaffung der Heiratsstrafe im Parlament gescheitert </b></p><p><b>Der neue Vorschlag des Bundesrats zur Beseitigung der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer ist gescheitert. Der Nationalrat hat am Mittwoch als Zweitrat entschieden, die Vorlage an die Regierung zurückzuweisen. Diese muss nun über die Bücher.</b></p><p>Der Nationalrat folgte mit 113 zu 80 Stimmen dem Ständerat und einer knappen Mehrheit seiner Wirtschaftskommission (WAK). Die WAK bemängelte, dass der Vorschlag des Bundesrats den verschiedenen Lebens- und Familienformen nicht gerecht werde, indem neu Konkubinatspaare bestraft würden.</p><p></p><p>Volkswirtschaftlicher Einwand</p><p>Auch aus volkswirtschaftlicher Sicht erteilte die WAK-Mehrheit der Vorlage ein Ungenügend. Der Bundesrat schaffe damit zwar die Heiratsstrafe an sich ab, sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Aber das Problem, dass sich zweite Einkommen wegen der Steuerprogression häufig nicht lohnten, bleibe bestehen.</p><p>Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) plädierte für eine individuelle Besteuerung. Es sei nicht an Politik und Staat, mit Steuern gewisse Lebens- und Familienformen zu bestrafen. Regula Rytz (Grüne/BE) sah die Rückweisung als Chance, "im jüngeren und weiblicheren Parlament endlich eine moderne Paar- und Familienbesteuerung zu entwickeln".</p><p>SVP und CVP lehnten die Rückweisung ab und sprachen von Arbeitsverweigerung. Der Auftrag, die Heiratsstrafe abzuschaffen, liegt seit 1984 vor. Fünf Modelle habe der Bundesrat bisher vorgelegt, und alle Kantone hätten den Auftrag umgesetzt. "Aber das Parlament ist dazu nicht in der Lage", sagte Markus Ritter (CVP/SG).</p><p>Ritter mahnte den Rat, in einer Wiederholung der Abstimmung über die CVP-Volksinitiative für die Abschaffung der Heiratsstrafe nicht den Ehebegriff zu kritisieren. "Sie haben es in der Hand, eine mehrheitsfähige Lösung zu erarbeiten."</p><p>Die Leidtragenden einer Rückweisung seien jene 1,4 Millionen Menschen, die wegen der nach wie vor bestehenden Heiratsstrafe zu viele Bundessteuern bezahlen müssten, stellte Ritter fest. Marcel Dettling (SVP/SZ) mahnte, dass es um 1,5 Milliarden Franken im Jahr gehe, die den Familien gehörten.</p><p></p><p>Maurer für pragmatischen Weg</p><p>Beat Jans (SP/BS) widersprach: Der Bundesrat habe eine "ausgesprochen unsoziale Reichen-Vorlage" erarbeitet. Denn die 1,5 Milliarden Franken würden vor allem unter den Reichsten verteilt, während rund die Hälfte der Familien wegen ihres zu tiefen Einkommens gar keine Bundessteuer bezahlten und leer ausgingen.</p><p>Die Reform gemäss den Plänen des Bundesrates hätte bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund 1,5 Milliarden Franken geführt. Davon wären rund 1,2 Milliarden auf den Bund und 300 Millionen Franken auf die Kantone entfallen.</p><p>Finanzminister Ueli Maurer erklärte, die beantragte alternative Steuerberechnung für Ehepaare komme einer Individualbesteuerung sehr nahe. Die Steuerbelastung der Ehepaare würde zunächst im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung berechnet und dann in Anlehnung an die Besteuerung von Konkubinatspaaren. Bezahlt würde der tiefere Betrag.</p><p>Maurer sah auch bei der Individualbesteuerung offene gesellschaftspolitische Fragen. Etwa seien Einverdiener-Ehepaare benachteiligt. Fragen zu lösen gäbe es auch zum Wohneigentum.</p><p>Eine Vorlage zu verabschieden, wäre laut Maurer eine Plattform für weitere Schritte und zugleich ein pragmatischer Weg: Möglicherweise könne so die zweite Abstimmung über die CVP-Volksinitiative zur Abschaffung der Heiratsstrafe vermieden werden.</p><p></p><p>CVP-Initiative im Raum</p><p>2016 lehnte das Stimmvolk diese Volksinitiative der CVP äusserst knapp ab. Weil der Bund falsche Zahlen vorgelegt hatte, entschied das Bundesgericht später, dass die Abstimmung aufzuheben sei.</p><p>Wird die Initiative nicht zurückgezogen, muss der Urnengang wiederholt werden. Ob die CVP dies tut, war am Mittwoch offen. Eine Sprecherin sagte auf Anfrage von Keystone-SDA, die Lage werde nun analysiert und dann über das weitere Vorgehen entschieden.</p><p>Ein Rückzug der Initiative wäre möglich, bis der Bundesrat den Abstimmungstermin festlegt. Dies muss vor dem 27. Mai 2020 geschehen. Abgestimmt würde im September, wie Maurer im Rat sagte.</p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Katrin Marti, Kommissionssekretärin,</p><p>058 322 94 72,</p><p><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
- Updated
- 25.04.2024 11:21