Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 11.3811 (Darbellay)
Details
- ID
- 20180037
- Title
- Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen. Bericht des Bundesrates zur Abschreibung der Motion 11.3811 (Darbellay)
- Description
- Bericht vom 28. März 2018 zur Abschreibung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»
- InitialSituation
- <p>Mit der Motion ist der Bundesrat beauftragt worden, eine Änderung des UVG und/oder anderer einschlägiger Bestimmungen vorzunehmen, um zu garantieren, dass Taggelder auch in solchen Fällen bezahlt werden, in denen die Erwerbsunfähigkeit durch Rückfälle oder Spätfolgen einer Verletzung begründet ist, welche die versicherte Person als Jugendlicher erlitten hat. Gestützt auf eine Analyse aller Sozialversicherungszweige, welche die Leistungskategorie Taggeld kennen, wird im Bericht aufgezeigt, dass es in keinem Bereich eine überzeugende Lösung für die Umsetzung der Motion gibt. Dem Parlament wird daher die Abschreibung der Motion beantragt.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Bericht vom 28. März 2018 zur Abschreibung der Motion 11.3811 Darbellay «Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen»
- Resolutions
-
Date Council Text 19.03.2019 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 19.03.2019 0 Die Motion 11.3811 wird nicht abgeschrieben. 02.03.2022 2 Zustimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.03.2019</b></p><p><b>Lücke im Unfallversicherungsgesetz soll geschlossen werden </b></p><p><b>Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und als Erwachsener an den Spätfolgen leidet, kann nicht auf Taggelder der Unfallversicherung zählen. Der Bundesrat sieht keine Lösung für dieses Problem. Der Nationalrat beharrt jedoch darauf, dass die Rechtslücke geschlossen werden muss.</b></p><p>Er hat es am Dienstag abgelehnt, eine 2014 angenommene Motion abzuschreiben. Diese betrifft Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen.</p><p>Mit der Motion verlangte das Parlament vom Bundesrat, die Rechtslücke zu schliessen. Dieser kommt in einem Bericht zum Schluss, dass es dafür keine überzeugende Lösung gibt. Ein Problem sieht er in der Schwierigkeit zu beweisen, dass der Jugendunfall die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ist.</p><p>Weiter macht der Bundesrat geltend, eine Regelung würde eine Ausnahme zum Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet hat, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand. Der Bundesrat warnt vor neuen Ungerechtigkeiten, Systemwidrigkeiten und administrativem Mehraufwand.</p><p>Sozialminister Alain Berset bestritt im Nationalrat nicht, dass es zu stossenden Fällen kommen kann. Arbeitsunfähigkeit wegen eines Unfalls als Kind oder als Jugendlicher bedeute aber nicht zwingend Sozialhilfe. Nach OR sei der Arbeitgeber während einer gewissen Zeit zur Lohnfortzahlung verpflichtet. Gesamtarbeitsverträge sähen darüber hinausgehende Regelungen vor.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats liess sich von diesen Argumenten nicht überzeugen. Mit 92 zu 84 Stimmen lehnte der Rat die Abschreibung der Motion ab. Eine parlamentarische Initiative, die das Anliegen neu aufnehmen sollte, lehnte er in der Folge ab.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.03.2022</b></p><p><b>Parlament beharrt auf Schliessung einer Rechtslücke</b></p><p><b>Wer vor dem 16. Geburtstag verunfallt und deshalb im Erwachsenenalter arbeitsunfähig ist, soll versicherungstechnisch besser geschützt werden. Darauf hat nach dem Nationalrat am Mittwoch auch der Ständerat beharrt. Das Parlament verlangt vom Bundesrat Lösungvorschläge.</b></p><p>Mit 21 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen lehnte es die kleine Kammer ab, eine im Jahr 2014 angenommene Motion zum Thema abzuschreiben. Sie schloss sich damit dem Nationalrat an, der im März 2019 den selben Beschluss gefasst hatte.</p><p>Die Motion betrifft Erwerbstätige, die in der Kindheit oder in der Jugend einen Unfall hatten und wegen Spätfolgen oder eines Rückfalls arbeitsunfähig werden. Wenn die Police erst nach dem Unfall abgeschlossen worden ist, zahlt die Berufsunfallversicherung keine Taggelder. Die Betroffenen sind unter Umständen auf Sozialhilfe angewiesen.</p><p>Sozialminister Alain Berset bekräftige in der Ständeratsdebatte die bekannten Einwände des Bundesrats. Bereits 2018 hatte die Landesregierung in einem Bericht argumentiert, es gebe keinen überzeugenden Weg, die Rechtslücke zu schliessen. </p><p>Eine Regelung würde eine Ausnahme vom Rückwärtsversicherungsverbot bedingen. Es würden Folgen eines Ereignisses versichert, das sich zu einem Zeitpunkt ereignet habe, als noch kein entsprechender Versicherungsschutz bestand. Der Bundesrat warnte vor neuen Ungerechtigkeiten, Systemwidrigkeiten und administrativem Mehraufwand.</p><p>Ohne Erfolg betonte Berset am Mittwoch, man habe sich bemüht, eine Lösung zu finden. Es sei unfair, Betroffenen falsche Hoffnungen zu machen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:43