Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Änderung

Details

ID
20180083
Title
Kulturgütertransfergesetz und Seeschifffahrtsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 30. November 2018 zur Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und zu seiner Umsetzung (Änderung des Kulturgütertransfer- und des Seeschifffahrtsgesetzes)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.11.2018</b></p><p><b>Bundesrat empfiehlt Ratifikation von zwei internationalen Abkommen zum Kulturerbe </b></p><p><b>Der Bundesrat möchte zwei internationale Abkommen ratifizieren: das Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft und das Übereinkommen der Unesco über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes. Er hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die entsprechenden Botschaften ans Parlament beschlossen. Die Konventionen bekräftigen das internationale Engagement der Schweiz zur Erhaltung des Kulturerbes. </b></p><p>Das Rahmenübereinkommen des Europarats von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Konvention von Faro) beschreibt konkrete Wege, wie Kulturerbe für alle Bevölkerungskreise nutzbar gemacht werden kann. Es geht von einem breiten Kulturerbebegriff aus, der materielle, immaterielle und digitale Erscheinungsformen umfasst. Die Vertragsstaaten bekräftigen mit der Unterzeichnung ihren Willen, das Potenzial des Kulturerbes zu aktivieren, neue Zugänge zu schaffen und innovative Formen der Aneignung zu ermöglichen.</p><p>Das Übereinkommen der Unesco von 2001 über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes ist ein wirksames Instrument, um die weltweit stark zunehmende Plünderung und Ausbeutung des Kulturerbes unter Wasser zu verhindern. Ein bedeutender Teil des Kulturerbes der Menschheit liegt unter der Wasseroberfläche. In der Schweiz sind dies etwa die weltbekannten Pfahlbauersiedlungen, die seit 2011 zum Unesco-Weltkulturerbe "Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen" gehören. Für die Weltmeere wird von drei Millionen Fundstellen ausgegangen. Das Übereinkommen zielt auf den Schutz des Kulturerbes in den Meeren, ist aber auf alle Gewässer anwendbar. Für den Bereich der hohen See schafft es erstmals völkerrechtlich verbindliche Regeln zum Umgang mit dem Unterwasser-Kulturerbe. </p><p>In den Vernehmlassungen begrüsste die grosse Mehrheit der Teilnehmenden Ziele, Grundzüge und Inhalte der beiden Übereinkommen ausdrücklich. Viele Kantone erhoffen sich insbesondere Impulse für die Vermittlung und die Bildung. Organisationen und Verbände rechnen mit neuen Impulsen für die nationale Kultur- und Nachhaltigkeitspolitik. </p><p>Die Konventionen fördern eine zeitgemässe Kulturerbepolitik und bestätigen die bisherigen gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Kantonen. Sie bilden eine solide Grundlage für die zukünftige Ausrichtung einer ganzheitlichen nationalen Kulturerbepolitik, welche den nötigen Schutz bietet, gleichzeitig aber auch die Leistungen des Kulturerbes für die Gesellschaft sichtbar macht sowie die Mitwirkung und Mitverantwortung der Bevölkerung stärkt. Die Ratifikation der beiden Abkommen steht im Kontext des europäischen Kulturerbejahres 2018. Sie stärkt nicht nur die nationale und internationale Kulturerbepolitik, sondern ist auch ein Bekenntnis zur multilateralen Zusammenarbeit in diesem Bereich.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. November 2018 zur Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und zu seiner Umsetzung (Änderung des Kulturgütertransfer- und des Seeschifffahrtsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Übereinkommens über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes und über seine Umsetzung (Änderung des Kulturgütertransfer- und des Seeschifffahrtsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
    19.03.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.06.2019 2 Zustimmung
    21.06.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.06.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.03.2019</b></p><p>Der Nationalrat möchte, dass die Schweiz zwei Abkommen für den Schutz des Kulturerbes ratifiziert. Er hat entsprechende Bundesbeschlüsse gutgeheissen und damit einhergehenden Gesetzesänderungen zugestimmt. Es geht einerseits um das Übereinkommen der Unesco von 2001 zum Schutz des Unterwasser-Kulturerbes, das auf alle Gewässer anwendbar und seit 2009 in Kraft ist. Beigetreten sind bisher sechzig Staaten, darunter Belgien, Frankreich, Italien, Portugal und Spanien. Andererseits geht es um das Rahmenabkommen des Europarates von 2005 über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, die Konvention von Faro.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.06.2019</b></p><p>Bundesrat kann das Unesco-Abkommen für den Schutz des Kulturerbes unter Wasser ratifizieren. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Ratifizierung zugestimmt. </p>
Updated
23.07.2024 19:23

Back to List