Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz. Volksinitiative

Details

ID
20180096
Title
Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz. Volksinitiative
Description
Botschaft vom 14. Dezember 2018 zur Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
InitialSituation
<p><b>Die vom Verein "Sauberes Trinkwasser für alle" am 18. Januar 2018 eingereichte Trinkwasserinitiative verlangt, dass nur noch Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen unterstützt werden, die keine Pestizide einsetzen, ohne prophylaktischen Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auskommen und deren Tierbestand mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Damit soll die Qualität des Trinkwassers sichergestellt werden. Die Volksinitiative wird Volk und Ständen am 13. Juni 2021 - gleichzeitig mit der inhaltlich verwandten Pestizidverbotsinitiative (19.025) - zur Abstimmung unterbreitet werden. Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung beider Initiativen. Die Initiativen gehen dem Parlament zu weit. Ihre Annahme hätte weitreichende Folgen für die Schweizer Lebensmittelproduktion. </b></p><p></p><p><b>Das Parlament hat während der Frühjahrssession 2021 ein Gesetz verabschiedet (19.475), mit dem das Chemikaliengesetz, das Gewässerschutzgesetz und das Landwirtschaftsgesetz abgeändert werden soll. Ziel dieser Gesetzesrevisionen ist die Verringerung der Risiken beim Einsatz von Pestiziden. Auch wenn das Gesetz formell kein indirekter Gegenentwurf zu den Initiativen ist, nimmt es ihre Kernanliegen auf. Das Gesetz tritt (unabhängig vom Ausgang der Abstimmung zu den Volksinitiativen) in Kraft, sofern das fakultative Referendum nicht ergriffen oder es in einer allfälligen Volksabstimmung nicht abgelehnt wird.</b></p><p><b></b></p><p>Ziel der Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz" ist, dass das Trinkwasser keine erhöhten Nitratgehalte aufweist und wie Nahrungsmittel frei von Pestiziden, Antibiotika und anderen Schadstoffen bleibt. Zudem will sie die Biodiversität erhalten und die Nährstoffeinträge in Luft, Boden und Wasser reduzieren. Die Initiative setzt dabei primär bei den Subventionen an die Bauern an. Direktzahlungen sollen auf diejenigen Landwirtschaftsbetriebe beschränkt werden, die keine Pestizide einsetzen, die in ihrer Tierhaltung ohne prophylaktischen bzw. regelmässigen Antibiotika-Einsatz auskommen und die nur so viele Tiere halten, wie sie mit auf dem Betrieb produziertem Futter ernähren können. Weiter fordert die Initiative, dass die vom Bund geförderte landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung auf eine landwirtschaftliche Produktion ausgerichtet wird, die ohne Pflanzenschutzmittel und prophylaktischen bzw. regelmässigen Antibiotika-Einsatz Nahrungsmittel produziert und einen Beitrag zur Erhaltung der Biodiversität leistet. </p><p></p><p>Der Bundesrat beantragte dem Parlament in seiner Botschaft vom 14. Dezember 2018, die Trinkwasserinitiative Volk und Ständen ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Volksinitiative nehme zwar einerseits wichtige Anliegen auf, die der Bund selbst bereits mit verschiedenen agrarpolitischen Massnahmen wie beispielsweise dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel und der Strategie Antibiotikaresistenzen anstrebe. Die Volksinitiative hätte andererseits aber weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft. Die Produktion könnte durch den Verzicht auf Pestizide und zugekauftes Futter auf vielen direktzahlungsberechtigten Betrieben abnehmen. Es bestünde auch das Risiko, dass die Umweltbelastung durch eine intensivere landwirtschaftliche Produktion zunimmt, wenn Betriebe vermehrt aus dem Direktzahlungssystem aussteigen und daher die Anforderungen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) nicht mehr berücksichtigen müssen. Zudem würden durch zusätzliche Importe Umweltbelastungen ins Ausland verlagert. </p><p></p><p></p><p><b>Quellen</b>: <a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/1101.pdf">Botschaft</a> des Bundesrates vom 14.12.2018 / Keystone-SDA / Presseartikel </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 14. Dezember 2018 zur Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Neue Frist der Initiative nach verordnetem Fristenstillstand: 28. September 2020 (siehe SR 161.16)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung – Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz»
    Resolutions
    Date Council Text
    20.06.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    14.09.2020 2 Zustimmung
    25.09.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    25.09.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>Der <b>Nationalrat </b>behandelte in der Sommersession 2019 als Erstrat gleichzeitig die Trinkwasser- und die Pestizidverbotsinitiative. Die beiden Initiativen verfolgen auf unterschiedlichen Wegen das gleiche Ziel: Mehr Ökologie in der Landwirtschaft.</p><p></p><p>In der grossen Kammer herrschte weitgehende Einigkeit, dass die Schweizer Bauern den Pestizid- und Antibiotikaverbrauch reduzieren müssen. Umstritten war jedoch, wie das geschehen soll. </p><p></p><p>Die Kommissionsmehrheit beantragte, beide Initiativen Volk und Ständen ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiativen seien zu extrem. Sie würden die Versorgung mit Lebensmitteln gefährden und Arbeitsplätze bedrohen, monierten die Kommissionssprecher. </p><p></p><p>In Bezug auf die Trinkwasserinitiative wiesen die Kommissionssprecher darauf hin, dass die Landwirtschaft bereits heute alles unternehme, um den von der Initiative geforderten Aspekten Rechnung zu tragen. So sei der Antibiotikaverbrauch in den letzten zehn Jahren praktisch halbiert worden, der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln um 27 Prozent gesunken und jener von Herbiziden gar um 45 Prozent gesenkt worden. Dies alles sei geschehen, bevor der 2017 vom Bundesrat verabschiedete Aktionsplans "Risikoreduktion und nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln" in Kraft getreten sei. Mit dem Aktionsplan dürfte der Verbrauch zusätzlich abnehmen. Auch seien mit der Agrarpolitik 22+ noch weitere Massnahmen geplant. Die Strategie des Bundesrates betreffend Antibiotikaresistenzen sei ebenfalls in der Umsetzung. </p><p></p><p>Eine rot-grüne Kommissionsminderheit beantragte die Rückweisung der Initiativen an die Kommission, mit dem Auftrag einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Mit dem indirekten Gegenvorschlag sollten verbindlich die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bis 2030 halbiert und Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz gefördert werden. Zudem sollte der Schutz vor nachteiligen Einwirkungen durch Pflanzenschutzmittel verbessert und der Fremdstoffeintrag in das Grundwasser gesenkt werden. Beat Jans (S, BS) gab im Namen der Kommissionsminderheit zu bedenken, dass die Grenzwerte bereits jetzt in 70 Prozent der Bäche, die in ackerbaulich intensiv genutzten Gebieten liegen, überschritten werden. Seine Minderheit verlange mit ihrem Rückweisungsantrag eigentlich nur, dass die Versprechungen des Bundesrates verbindlich festgehalten werden. Der Bevölkerung müsse klaren Wein eingeschenkt werden. Man müsse ihr vor der Volksabstimmung verbindlich sagen können, worauf sie sich verlassen kann.</p><p></p><p>Zwei weitere Kommissionsminderheiten bestehend aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen, der Grünen und der Grünliberalen Fraktionen wollten der Trinkwasserinitiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberstellen. Einer davon setzte wie die Trinkwasserinitiative bei den Direktzahlungen an. Die Bauern sollten ökologische Bedingungen erfüllen, um in den Genuss von Subventionen zu kommen. Die vorgeschlagenen Massnahmen waren aber weniger restriktive formuliert als die Initiative. Anders als diese sollte der Gegenvorschlag auch die Problematik der Stickstoffemissionen angehen. Der zweite Gegenentwurf sollte den Einsatz von Dünger, Pflanzenschutzmitteln oder Tiermedikamenten auf ein nachhaltig verträgliches Mass reduzieren. Das Reduktionsziel sollte durch Branchenvereinbarungen bis 2030 erreicht werden. Die Sprecherin der Minderheit für den zweiten Gegenvorschlag, Kathrin Bertschy (GL, BE), wies darauf hin, dass seit Jahrzehnten eine Landwirtschaft, die im Einklang mit der Natur und mit der Erhaltung der Lebensgrundlagen ist, versprochen werde. Es sei endlich Zeit zu handeln und Zeit die Versprechen einzuhalten. </p><p></p><p>Eine vierte Kommissionsminderheit, die ebenfalls aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen, der Grünen und der Grünliberalen Fraktion bestand, stellte den Antrag, Volk und Ständen die Annahme der Initiative zu empfehlen. Dieser Minderheitsantrag war als Eventualantrag für den Fall gedacht, dass das Parlament keinen griffigen Gegenvorschlag zur Trinkwasserinitiative beschliesst. Denn dann gebe es, so die Minderheitssprecherin Regula Rytz (G, BE), nur noch einen Weg, um den dringend benötigten Schutz der Arten und Naturräume in der Schweiz endlich vorwärtszubringen, nämlich die Volksinitiative.</p><p></p><p>Nach achteinhalb Stunden Debatte sprach sich der Nationalrat schliesslich mit 111 zu 78 Stimmen bei vier Enthaltungen gegen den Rückweisungsantrag und damit gegen einen indirekten Gegenvorschlag für die beiden Initiativen aus. Für den Rückweisungsantrag stimmten die Sozialdemokratische, die Grüne und die Grünliberale Fraktion sowie einige Mitglieder der CVP-, der BDP und der FDP-Liberalen Fraktion. Geschlossen gegen diesen Rückweisungsantrag stimmte die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei. </p><p></p><p>Auch die Minderheitsanträge für einen direkten Gegenentwurf und der Antrag auf Annahme der Initiative scheiterten. Der Nationalrat trat der Kommissionsmehrheit folgend mit 116 zu 73 bei vier Enthaltungen auf den Bundesbeschluss über einen direkten Gegenentwurf nicht ein und beschloss mit 130 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen. </p><p></p><p>Die <b>Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates</b> (WAK-S) beschloss am 30. August 2019, eine parlamentarische Initiative einzureichen, mit der eine Verringerung der Risiken beim Pestizideinsatz erreicht werden soll (19.475). Die Kommission für Wirtschaft und Angaben des Nationalrates stimmte diesem Beschluss am 7. Oktober 2019 zu. Die WAK-S konnte somit die Eckpunkte des Entwurfs definieren und nahm diesen schliesslich am 3. Juli 2020 an. Dieser Entwurf sieht Änderungen am Chemikaliengesetz, am Landwirtschaftsgesetz und am Gewässerschutzgesetz vor, mit denen der Pestizideinsatz restriktiver geregelt und die Risiken für Mensch, Tier und Umwelt verringert werden sollen. Ein weiteres Ziel ist der verbesserte Schutz von Oberflächengewässern, naturnahen Lebensräumen und als Trinkwasser genutztem Grundwasser. Diese Vorlage ist formell kein indirekter Gegenvorschlag zur Pestizid- und zur Trinkwasserinitiative, nimmt aber die zentralen Anliegen dieser beiden Volksinitiativen auf.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> befasste sich in der Herbstsession 2020 mit diesem Gesetzesentwurf (19.475). Nach kleineren Änderungen nahm er diesen in der Gesamtabstimmung mit 36 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.</p><p></p><p>Der Ständerat behandelte anschliessend parallel die Pestizid- und die Trinkwasserinitiative. Bei der Trinkwasserinitiative beschloss die kleine Kammer mit 29 zu 8 Stimmen bei vier Enthaltungen sie Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Kommissionsmehrheit hatte die Ablehnung der Initiative beantragt, da ihr die Initiative zu weit geht und das Risiko besteht, dass die Umweltbelastung durch eine intensivere landwirtschaftliche Produktion zunimmt. Eine Kommissionsminderheit - bestehend aus Mitgliedern der Sozialdemokratischen und der Grünen Fraktion - hatte hingegen den Antrag gestellt, Volk und Ständen die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Der Minderheitssprecher Roberto Zanetti (S, SO) gab zu bedenken, dass das Wasser das wichtigste Lebensmittel sei. Egal auf welchem Wege, Gesetzesrevision oder Verfassungsrevision, es müsse etwas für dessen Schutz getan werden. </p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung </b>empfahl der Nationalrat mit 107 gegen 81 Stimmen bei sieben Enthaltungen und der Ständerat mit 31 zu 9 Stimmen bei vier Enthaltungen die Trinkwasserinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung. Für die Ablehnung der Initiative stimmten die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, die Mitte-Fraktion sowie die FDP-Liberale Fraktion. Dagegen stimmten die Sozialdemokratische, die Grüne sowie die Grünliberale Fraktion. </p><p></p><p>Der im Rahmen der parlamentarischen Initiative (19.475) ausgearbeitete Gesetzesentwurf wurde in der Frühjahrssession 2021 vom Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Nationalrat mit 138 zu 48 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen. Er tritt in Kraft, wenn kein Referendum ergriffen oder wenn er nach einem Referendum in der Volksabstimmung angenommen wird.</p><p></p><p><b>Quellen</b>: Keystone-SDA / Presseartikel / <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-amtliches-bulletin#k=PdAffairId:20180096">Amtliches Bulletin</a> / <a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak/berichte-vernehmlassungen-wak/vernehmlassung-wak-19-475">Vernehmlassungsunterlagen zu 19.475</a></p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 13. Juni 2021 mit 60,7 Prozent Nein-Stimmen sowie 20 ganzen und 5 halben Standesstimmen abgelehnt.</b></p><p></p><p><b></b></p>
Updated
10.04.2024 16:51

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