Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst. Änderung

Details

ID
20190020
Title
Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst. Änderung
Description
Botschaft vom 20. Februar 2019 zur Änderung des Zivildienstgesetzes
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.02.2019</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Zivildienstgesetzes </b></p><p><b>Mit acht Massnahmen will der Bundesrat die Anzahl Zulassungen zum Zivildienst substanziell senken. Dadurch sollen insbesondere die Zahl der Abgänge von Armeeangehörigen nach bestandener Rekrutenschule, von Fachspezialisten und Kadern der Armee in den Zivildienst zurückgehen. Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Änderung des Zivildienstgesetzes Kenntnis genommen und eine entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. </b></p><p>Die Anzahl der Zulassungen zum Zivildienst hat zwischen 2011 und 2017 kontinuierlich zugenommen und ist nach Ansicht des Bundesrates auch 2018 zu hoch: Bei 6205 Zulassungen - davon 2264 Zulassungen von Personen mit bestandener Rekrutenschule (RS) und 350 Zulassungen von Unteroffizieren und Offizieren - besteht Handlungsbedarf im Zivildienstrecht. Mit acht Massnahmen will der Bundesrat dem Grundsatz stärkere Nachachtung verschaffen, dass keine freie Wahl zwischen Militär- und Zivildienst besteht. Der Zivildienst ist einer der Faktoren, die Auswirkungen auf die Armeebestände haben. Massnahmen zur nachhaltigen Sicherung der Armeebestände sind rechtzeitig zu ergreifen.</p><p></p><p>Acht gezielte Massnahmen zur Senkung der Anzahl Zulassungen</p><p>Der Bundesrat hält an den sieben in die Vernehmlassung geschickten Massnahmen fest und schlägt als achte Massnahme vor, die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland abzuschaffen. Damit soll vermieden werden, dass Zivildienstpflichtige gegenüber Militärdienstpflichtigen privilegiert werden. In der Armee sind keine Auslandeinsätze möglich, die selbständig organisiert werden können. Für Personen, die schon viele Ausbildungsdiensttage in der Armee geleistet haben, bedeuten die Massnahmen eine höhere Anforderung an den Tatbeweis. Denn sie müssen künftig mehr Diensttage im Zivildienst leisten als nach geltendem Recht. Von weiteren Verschärfungen will der Bundesrat jedoch absehen, um unerwünschte Nebenwirkungen zu vermeiden.</p><p></p><p>Vernehmlassung durchgeführt</p><p>Am 20. Juni 2018 hatte der Bundesrat die Vorlage mit den folgenden sieben Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt: </p><p>- Mindestanzahl von 150 zu leistenden Diensttagen im Zivildienst </p><p>- Wartefrist von 12 Monaten zwischen Gesuchseinreichung und Zulassung für eingeteilte Angehörige der Armee (RS bestanden) </p><p>- Faktor 1,5 auch für Unteroffiziere und Offiziere </p><p>- keine Einsätze, die ein Human-, Zahn-, oder Veterinärmedizinstudium erfordern </p><p>- keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen </p><p>- jährliche Einsatzpflicht ab dem Kalenderjahr nach rechtskräftiger Zulassung </p><p>- Pflicht, den langen Einsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird. </p><p>Die Vernehmlassung dauerte bis zum 11. Oktober 2018.Es gingen 205 Stellungnahmen ein. Aufgrund des Vernehmlassungsergebnisses hat sich der Bundesrat für eine achte Massnahme entschieden, nämlich die Abschaffung von Zivildiensteinsätzen im Ausland. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 20. Februar 2019 zur Änderung des Zivildienstgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst
    Resolutions
    Date Council Text
    11.09.2019 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    18.12.2019 1 Abweichung
    11.03.2020 2 Abweichung
    04.06.2020 1 Zustimmung
    19.06.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    19.06.2020 1 Ablehnung in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.09.2019</b></p><p><b>Ständerat will Zugang zum Zivildienst erschweren</b></p><p><b>Der Wechsel von der Armee in den Zivildienst soll erschwert werden. Der Ständerat hat am Mittwoch als Erstrat ein Massnahmenpaket dazu gutgeheissen. Das Ziel: Weniger Zivildienstleistende, mehr Soldaten.</b></p><p>Der heutige Zustand sei unhaltbar, sagte Josef Dittli (FDP/UR) im Namen der vorberatenden Kommission. Ursprünglich sei der Zivildienst als Alternative für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen geschaffen worden. Heute werde er auch "zur Optimierung des Lebenslaufes" oder "aus Gründen der persönlichen Bequemlichkeit" gewählt. Das gefährde die Armeebestände.</p><p>Alex Kuprecht (SVP/SZ) erinnerte an die allgemeine Wehrpflicht. Diese werde zunehmend ausgehöhlt, kritisierte er. Längst gehe es nicht mehr um die Frage des Gewissens. Insbesondere ein Wechsel in den Zivildienst nach der Rekrutenschule, nach Wiederholungskursen oder gar nach der Offiziersschule sei missbräuchlich.</p><p></p><p>Fragwürdige Schikanen</p><p>Gegen die Vorlage stellte sich die Ratslinke. Géraldine Savary (SP/VD) bezeichnete die Massnahmen als Schikanen gegen junge Leute, die etwas Sinnvolles für die Gemeinschaft täten. Ob sie die gewünschte Wirkung hätten, sei offen. Das Problem sei, dass die Armee zu wenig attraktiv sei, fand Savary. Als Reaktion darauf, den Zivildienst weniger attraktiv zu machen, sei der falsche Weg.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) befand, die Vorlage sei schlecht begründet. Dass die Armeebestände gefährdet seien, sei nicht im Ansatz nachgewiesen. Ausserdem gehe der Nutzen des Zivildienstes vergessen. Es handle sich um einen vollwertigen Dienst an der Gemeinschaft.</p><p></p><p>Auslandeinsätze weiterhin möglich</p><p>Der Nichteintretensantrag von linker Seite war jedoch chancenlos. Am Ende hiess der Rat die Vorlage mit 26 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Eine Massnahme lehnte er im Einklang mit der vorberatenden Kommission ab: Er will die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland nicht abschaffen.</p><p>Die anderen Massnahmen fanden Zustimmung. Sie sollen vor allem verhindern, dass der Armee Ausgebildete abhanden kommen. Von den 6205 Zivildienst-Zulassungen im Jahr 2018 handelte es sich bei 2264 um Personen mit bestandener Rekrutenschule und bei 350 um Unteroffiziere und Offiziere.</p><p></p><p>Später Wechsel unattraktiv</p><p>Der Bundesrat und der Ständerat wollen nun je nach Zeitpunkt des Wechsels die Dienstzeit verlängern: Je später der Wechsel, desto unattraktiver. Der Zivildienst soll - wie heute - anderthalb mal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden die bereits geleisteten Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln.</p><p>Für die Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1. Ausserdem wollen der Bundesrat und der Ständerat für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst eine Wartefrist von zwölf Monaten einführen. Es handelte sich um die umstrittenste Massnahme, doch hiess der Rat sie mit 20 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung gut.</p><p></p><p>Schiesspflicht erfüllen</p><p>Gar nicht mehr zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass sich Armeeangehörige ohne restliche Diensttage durch den Wechsel in den Zivildienst der Schiesspflicht entziehen.</p><p>Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.</p><p></p><p>Spezielle Ärzte-Klausel</p><p>Nicht mehr erlaubt sein sollen schliesslich Einsätze, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern. Mediziner sollen also nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten dürfen. Das soll den Anreiz beseitigen, zwecks beruflicher Weiterbildung in den Zivildienst zu wechseln.</p><p>Die Gegnerinnen und Gegner sehen darin eine besonders unsinnige Massnahme. Die beruflichen Kompetenzen sollten genutzt werden, sagte Savary. Auch Hannes Germann (SVP/SH) zweifelte an der Massnahme. Eine einzelne Berufsgruppe zu nennen, scheine ihm etwas willkürlich, stellte er fest. Die Befürworter antworteten, Ärzte seien in der Armee Mangelware, das sei der eigentliche Hintergrund. Der Rat hiess die Massnahme mit 23 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung gut.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.12.2019</b></p><p><b>Parlament will Zugang zum Zivildienst erschweren </b></p><p><b>Der Wechsel von der Armee in den Zivildienst soll schwieriger werden. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem Massnahmenpaket zugestimmt. Damit soll verhindert werden, dass der Armee Soldaten fehlen.</b></p><p>Der Nationalrat hiess die Vorlage am Mittwochabend mit 102 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung gut. SP, Grüne, Grünliberale und eine Minderheit der Mitte-Fraktion hatten gar nicht erst darauf eintreten wollen. Ein entsprechender Antrag wurde aber mit 97 zu 93 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt.</p><p>Balthasar Glättli (Grüne/ZH) argumentierte vergeblich, die Vorlage wolle ein Problem lösen, das gar nicht existiere. Die Armeebestände seien nämlich nicht gefährdet. Der Effektivbestand der Armee liege derzeit über der Obergrenze von 140'000 Personen.</p><p></p><p>Kindergärten und Spitäler</p><p>Andere hoben die Bedeutung des Zivildienstes hervor. Zivildienstleistende übernähmen wichtige Aufgaben in der Gesellschaft, sagten Priska Seiler Graf (SP/ZH) und Marionna Schlatter (Grüne/ZH). Sie arbeiteten zum Beispiel in Kindergärten, Spitälern und Gefängnissen.</p><p>Die geplanten Massnahmen bezeichneten sie als "schikanös". Das Problem sei nicht die Attraktivität des Zivildienstes, sondern die mangelnde Attraktivität der Armee. Corina Gredig (GLP/ZH) warnte davor, dass vermehrt der "blaue Weg" gewählt werden könnte, wenn der Zugang zum Zivildienst erschwert werde.</p><p></p><p>Bequeme Alternative</p><p>Die Befürworter erinnerten an die allgemeine Wehrpflicht. Seit der Abschaffung der Gewissensprüfung habe sich die Zahl der "Abschleicher" aus der Armee vervielfacht, sagte David Zuberbühler (SVP/AR). Mit Gewissenskonflikten habe das oft nichts zu tun. Der Zivildienst habe sich zu einer bequemeren Alternative zum Armeedienst entwickelt. Er sei viel zu attraktiv und eine Verhöhnung jener, die Armeedienst leisteten und letztlich ihr Leben geben würden.</p><p>Ins selbe Horn stiessen die Sprecher der FDP- und der Mitte-Fraktion. Es sei richtig, dass Wehrdienstverweigerer nicht mehr ins Gefängnis kämen, stellte Nicolo Paganini (CVP/SG) fest. Von Freiwilligkeit sei aber nie die Rede gewesen. Es gelte, die Balance wieder herzustellen.</p><p></p><p>Längere Dauer</p><p>Umstritten waren auch die einzelnen Massnahmen. Aus Sicht der Linken sind drei davon völkerrechtswidrig. Ein ziviler Ersatzdienst dürfe keinen Strafcharakter aufweisen, sagte Min Li Marti (SP/ZH). Eine längere Dienstzeit und eine Wartefrist widersprächen dieser Anforderung. Der längeren Dienstzeit stimmte der Rat zu.</p><p>Der Zivildienst soll - wie heute - anderthalb mal so lange dauern wie der Militärdienst, neu jedoch mindestens 150 Diensttage. Heute werden die bereits geleisteten Militärdiensttage angerechnet. Die Mindestzahl verlängert die Dienstzeit für jene, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln. Für die Offiziere und Unteroffiziere soll neu ebenfalls der Faktor 1,5 gelten. Bislang galt für sie der Faktor 1,1.</p><p></p><p>Keine Wartefrist von einem Jahr</p><p>Nein sagte der Nationalrat indes zu einer Wartefrist von zwölf Monaten für den Wechsel von der Armee in den Zivildienst. Hier folgte er mit 123 zu 68 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag der Linken. Der Ständerat hatte diese Massnahme gutgeheissen. Es handelt sich um die einzige Differenz zwischen den Räten.</p><p>Gar nicht mehr zum Zivildienst zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Damit wollen der Bundesrat und das Parlament verhindern, dass sich Armeeangehörige ohne restliche Diensttage durch den Wechsel in den Zivildienst der Schiesspflicht entziehen.</p><p></p><p>Jährliche Einsatzpflicht</p><p>Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen.</p><p>Nicht mehr erlaubt sein sollen Einsätze, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern. Mediziner sollen also nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten dürfen. Das soll den Anreiz beseitigen, zwecks beruflicher Weiterbildung in den Zivildienst zu wechseln.</p><p></p><p>Auslandeinsätze möglich</p><p>Beibehalten will das Parlament die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland. Der Nationalrat folgte hier dem Ständerat und lehnte es mit 97 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, diese Möglichkeit abzuschaffen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 11.03.2020</b></p><p><b>Noch keine Einigung zum Zivildienstgesetz </b></p><p><b>Der Ständerat bleibt dabei: Wer nach abgeschlossener Rekrutenschule von der Armee in den Zivildienst wechseln will, soll dies erst nach einer Wartefrist von zwölf Monaten tun dürfen. Das hat die kleine Kammer am Mittwoch mit 31 zu 13 Stimmen beschlossen.</b></p><p>Die Mehrheit ist überzeugt, dass dadurch "Wechsel im Affekt" besser verhindert werden können. Sie hofft auch, während der Wartezeit noch einen Sinneswandel bewirken zu können.</p><p>Die Wartefrist von zwölf Monaten beinhalte in der Regel einen WK, dort seien die Leute physisch präsent und man könne das Gespräch mit ihnen suchen, sagte Kommissionssprecher Josef Dittli (FDP/UR). Manchmal sei bloss das Datum des Militärdienstes das Problem, manchmal gehe es um persönliche Probleme mit einzelnen Vorgesetzten. "Hier soll die Arme die Möglichkeit haben, mit den betroffenen Lösungen zu suchen", sagte Dittli.</p><p>Für ein klärendes Gespräch brauche es nicht zwölf Monate, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Die Ratslinke vermutete, dass es sich bei der Wartefrist um eine reine Schikane handelt. Wer die Armee aus Gewissensgründe ablehne, wer sich über Leerläufe und Schikanen ärgere, entdecke seine Liebe zur Armee nicht in diesem Jahr, sagte der Grüne Mathias Zopfi (GL).</p><p>Der Nationalrat hatte die Wartefrist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. Es handelt sich um die einzige Differenz zum Zivildienstgesetz. Den übrigen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen haben National- und Ständerat zugestimmt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 04.06.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich auf Wartejahr für Wechsel zum Zivildienst </b></p><p><b>Das Zivildienstgesetz ist unter Dach und Fach. Wie der Ständerat hat nun auch der Nationalrat ein Wartejahr für Personen beschlossen, die aus der Armee in den Zivildienst wechseln wollen.</b></p><p>Ziel der Vorlage ist, zu verhindern, dass der Armee Soldaten fehlen. Nah der Einreichung des Gesuches und bis zum Zulassungsentscheid bleiben die Wechselwilligen weiterhin militärdienstpflichtig.</p><p></p><p>Rot-Grün gegen Wartefrist</p><p>Der Entscheid im Nationalrat fiel am Donnerstag mit 104 zu 86 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen von SP, Grünen und GLP.</p><p>Nach der ersten Beratungsrunde war die Wartefrist von zwölf Monaten bei einem Übertritt aus der Armee der einzige strittige Punkt gewesen. Der Nationalrat hatte im Dezember die Frist auf Antrag der Linken abgelehnt. Eine rot-grüne Minderheit wollte auch am Donnerstag noch daran festhalten, unterlag aber.</p><p>Mache man den Zivildienst unattraktiver, mache man die Armee nicht attraktiver, sagte Priska Seiler Graf (SP/ZH). "Die Wartefrist ist nichts anderes als Schikane", sagte Beat Flach (GLP/AG). Die Wartefrist gebe Zeit, den Wechsel zusammen mit dem Betroffenen gründlich zu prüfen, hielt Thomas Rechsteiner (CVP/AI) dagegen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Schlussabstimmung im Nationalrat, 19.06.2020</b></p><p><b>Höhere Hürden für Zulassung zum Zivildienst scheitern im Parlament </b></p><p><b>Die Vorlage, die den Wechsel von der Armee in den Zivildienst erschweren sollte, ist im Nationalrat in der Schlussabstimmung gescheitert. Die aus Sorge um die Armeebestände ausgearbeiteten Gesetzesänderungen ist zwar vom Tisch, doch die Diskussionen über die Dienstpflicht dürften weitergehen.</b></p><p>Die grosse Kammer lehnte die Vorlage am Freitag mit 103 zu 90 und bei 5 Enthaltungen ab. Mit Nein stimmten SP, Grüne und GLP, aber auch zahlreiche Mitglieder der Mitte-Fraktion. In der FDP gab es mehrere Enthaltungen. Der Ständerat dagegen hatte die Vorlage mit 33 zu 12 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.</p><p>Umstrittenster Punkt in den geplanten Neuerungen Vorlage war die einjährige Wartefrist für Armeeangehörige, die zum Zivildienst wechseln wollen. Während der Wartezeit hätten die Gesuchsteller zudem weiterhin Militärdienst leisten müssen.</p>
Updated
23.07.2024 19:24

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