Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts

Details

ID
20190028
Title
Internationaler Strafgerichtshof. Änderung des Römer Statuts
Description
Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.05.2019</b></p><p><b>Kampf gegen die Straflosigkeit: Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Änderungen des Römer Statuts </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Mai 2019 sein Engagement gegen die Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen auf internationaler Ebene bekräftigt: er verabschiedete die Botschaft zur Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs. Mit dieser Vorlage soll die Gerichtsbarkeit des Strafgerichtshofs erweitert werden. Er soll neu die Verwendung folgender Waffen als Kriegsverbrechen ahnden können: Biologische Waffen, blindmachende Laserwaffen und Waffen, die durch Splitter verletzen, die durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können.</b></p><p>Die Vertragsstaaten des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs haben im Dezember 2017 entschieden, Artikel 8 des Statuts betreffend die Kriegsverbrechen um diese drei Tatbestände zu erweitern. Als Vertragsstaat des Römer Status hat die Schweiz den Entscheid mitgetragen.</p><p>Der Schweizer Gesetzgeber hat die Verwendung dieser drei Waffentypen bereits 2011 unter Strafe gestellt. Nicht zuletzt auf Grund des Engagements der Schweiz ist die Verwendung der Waffen auch im humanitären Völkerrecht untersagt. Die Änderungen des Römer Statuts stärken diese bestehende Verbote, indem sie die fraglichen Handlungen auch vor dem Strafgerichtshof als Kriegsverbrechen unter Strafe stellen. Durch diese sinnvolle Erweiterung der Zuständigkeit des Strafgerichtshofs wird die internationale Strafjustiz gestärkt.</p><p>Mit der Ratifikation dieser Änderungen würde die Schweiz somit ihren Beitrag zur Prävention von Kriegsverbrechen sowie zum besseren Schutz sowohl von Zivilpersonen als auch an den Kampfhandlungen beteiligten Personen leisten. Die Schweiz würde zudem ein wichtiges Signal aussenden, die Verwendung dieser Waffen über die Schweiz hinaus als Kriegsverbrechen strafbar zu machen und zu ahnden. Die Änderungen müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden, bevor sie der Bundesrat ratifizieren kann.</p><p>Der Kampf gegen die Straflosigkeit bei schwersten Verbrechen ist zentrale Voraussetzung für eine nachhaltige Friedenssicherung und die Stabilität. Gemäss den verfassungsmässigen Zielen ihrer Aussenpolitik leistet die Schweiz damit einen wichtigen Beitrag zum friedlichen Zusammenleben der Völker, zur Achtung der Menschenrechte und zur Linderung von Not und Armut in der Welt.Der Internationale Strafgerichtshof ist eine ständige Institution mit Sitz in Den Haag. Sie ist für die Beurteilung der schwersten Verbrechen zuständig, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Aggression. Die völkerrechtliche Grundlage der Institution ist das Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Die Schweiz ratifizierte das Römer Statut am 12. Oktober 2001. Mittlerweile zählt das Römer Statut 122 Vertragsstaaten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 29. Mai 2019 zur Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderungen vom 14. Dezember 2017 des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
    Resolutions
    Date Council Text
    18.09.2019 1 Beschluss gemäss Entwurf
    10.12.2019 2 Zustimmung
    20.12.2019 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    20.12.2019 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 18.09.2019</b></p><p><b>Nationalrat heisst Ratifizierung des geänderten Römer Statuts gut </b></p><p><b>Die Anwendung von biologischen und blind machenden Laserwaffen sowie von Waffen, die durch Splitter verletzen oder die im Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, soll als Kriegsverbrechen eingestuft werden.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Mittwoch als Erstrat mit 106 zu 57 Stimmen aus der SVP-Fraktion die entsprechende Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gutgeheissen. In der Schweiz und im humanitären Völkerrecht steht die Verwendung dieser drei Waffentypen schon seit 2011 unter Strafe.</p><p>Mit Aufnahme dieser Waffentypen in das Römer Statut könnten entsprechende Handlungen auch vor dem Strafgerichtshof in Den Haag als Kriegsverbrechen geahndet werden, schrieb das Aussendepartement EDA zu der Vorlage.</p><p>Die Vertragsstaaten des Römer Statuts hatten im Dezember 2017 entschieden, die drei Waffentypen im entsprechenden Artikel zu ergänzen. Die Schweiz als Vertragsstaat habe diesen Entscheid mitgetragen, so das EDA. Eine Gesetzesänderung erfordert die Vorlage nicht. Die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes werde erweitert.</p><p>Mit der Ratifikation würde die Schweiz sowohl bei der Prävention von Kriegsverbrechen als auch beim besseren Schutz von Zivilpersonen und Personen in Kampfhandlungen einen Beitrag leisten. Das Parlament muss die Änderung genehmigen, bevor der Bundesrat sie ratifizieren kann.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.12.2019</b></p><p><b>Parlament heisst Ratifizierung des geänderten Römer Statuts gut </b></p><p><b>Die Anwendung von biologischen und blind machenden Laserwaffen sowie von Waffen, die durch Splitter verletzen oder die im Körper durch Röntgenstrahlen nicht entdeckt werden können, soll als Kriegsverbrechen eingestuft werden. Das hat das Parlament entschieden.</b></p><p>Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat mit 38 zu 0 Stimmen die entsprechende Änderung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs gutgeheissen. </p><p>In der Schweiz und im humanitären Völkerrecht steht die Verwendung dieser drei Waffentypen schon seit 2011 unter Strafe. Mit Aufnahme dieser Waffentypen in das Römer Statut könnten entsprechende Handlungen auch vor dem Strafgerichtshof in Den Haag als Kriegsverbrechen geahndet werden, sagte Aussenminister Ignazio Cassis im Ständerat.</p><p>Die Vertragsstaaten des Römer Statuts hatten im Dezember 2017 entschieden, die drei Waffentypen im entsprechenden Artikel zu ergänzen. Die Schweiz als Vertragsstaat habe diesen Entscheid mitgetragen, so das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Eine Gesetzesänderung erfordert die Vorlage nicht. Die Zuständigkeit des Strafgerichtshofes werde erweitert.</p><p>Mit der Ratifikation würde die Schweiz sowohl bei der Prävention von Kriegsverbrechen als auch beim besseren Schutz von Zivilpersonen und Personen in Kampfhandlungen einen Beitrag leisten. Mit dem Ja des Parlaments kann der Bundesrat die Änderung ratifizieren.</p>
Updated
23.07.2024 19:23

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