AHVG. Änderung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)

Details

ID
20190057
Title
AHVG. Änderung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)
Description
Botschaft vom 30. Oktober 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.10.2019</b></p><p><b>Breitere Verwendung der AHV-Nummer für effizientere Verwaltungsabläufe </b></p><p><b>Der Bundesrat will die Verwaltungsabläufe durch eine breitere, kontrollierte Verwendung der AHV-Nummer effizienter machen. Er hat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 die Botschaft zu einer Änderung des AHV-Gesetzes verabschiedet. Neu sollen Behörden generell die AHVN verwenden dürfen. Strikte Regelungen stellen sicher, dass der Datenschutz und die Informationssicherheit gewährleistet sind. In der Vernehmlassung sprach sich eine deutliche Mehrheit für die Gesetzesänderung aus. </b></p><p>Der Bundesrat will dem Anliegen von Bund, Kantonen und Gemeinden entgegenkommen, welche die AHV-Nummer bei ihrer Verwaltungsarbeit vermehrt verwenden wollen. Er hat eine Änderung des AHV-Gesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Sie sieht vor, dass Behörden im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben neu generell die AHV-Nummer verwenden dürfen. Institutionen ohne Behördencharakter, denen die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe übertragen wurde, sollen diese nur verwenden dürfen, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt.</p><p></p><p>Kostengünstigere, effizientere Verwaltungsabläufe dank AHV-Nummer</p><p>Die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator erlaubt es, Personenattribute wie Familienname, Vorname, oder Zivilstand automatisch, rasch und genau zu aktualisieren. Bei der Bearbeitung von Datensätzen wird der Verwaltungsaufwand gesenkt. Denn es muss nur ein Identifikationsmerkmal verwendet werden, um zum Beispiel bei gleichem Namen und Vornamen oder bei Namen mit unterschiedlicher Schreibweise den richtigen Datensatz zu bearbeiten. Zudem werden kostenintensive Arbeiten zur Behebung von Verwechslungen und unangenehme Konsequenzen für Betroffene vermieden.</p><p></p><p>Wirksame Massnahmen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit</p><p>Auch mit einer breiteren Verwendung der AHV-Nummer bleiben die Informationssysteme von Bund, Kantonen, Gemeinden oder anderen, spezialgesetzlich ermächtigten Nutzern sicher. Wer befugt ist, die AHV-Nummer zu verwenden, muss den Datenschutz und die Informationssicherheit garantieren. Der Zugang zu den Datenbanken muss optimal gesichert werden (insbesondere Begrenzung und Authentifizierung der zugreifenden Personen, sichere Datenübertragung, Verschlüsselung, Virenschutz und Firewalls). Wichtige Abläufe innerhalb der Informatiksysteme müssen aufgezeichnet und ausgewertet werden. </p><p>Die Gesetzesänderung führt nicht dazu, dass Daten aus unterschiedlichen Datenbanken häufiger miteinander verknüpft werden als bisher, denn die strikten gesetzlichen Bedingungen dafür bleiben unverändert.</p><p></p><p>Die anonyme AHV-Nummer wird bereits intensiv eingesetzt</p><p>Die AHV-Nummer wird heute insbesondere in den Sozialversicherungen als Personenidentifikator verwendet. Sie darf auch ausserhalb der Sozialversicherungen eingesetzt werden, wenn dafür eine explizite gesetzliche Grundlage des Bundes, Kantons oder der Gemeinde besteht. Diese muss für den einzelnen Anwendungsbereich konkret festhalten, wer die AHV-Nummer für welchen Zweck einsetzen darf. Die Verwendung der AHV-Nummer muss der Zentralen Ausgleichsstelle der 1. Säule gemeldet werden. Seit der Einführung der heutigen, dreizehnstelligen AHV-Nummer im Jahr 2008 hat ihre Verwendung ausserhalb der Sozialversicherungen in diesem Rahmen bereits stark zugenommen. </p><p>Die AHV-Nummer ist eine Identifikationsnummer, die - im Gegensatz zur früheren AHV-Nummer - keinerlei Informationen über die Person enthält. Sie wird nach dem Zufallsprinzip generiert, existiert genau einmal und bleibt lebenslang unverändert. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 30. Oktober 2019 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
    Resolutions
    Date Council Text
    10.06.2020 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    08.12.2020 1 Zustimmung
    18.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 10.06.2020</b></p><p><b>Ständerat für systematische Behördenarbeit mit AHV-Nummer </b></p><p><b>Behörden sollen systematisch auf die AHV-Nummer zurückgreifen können, um Personen zu identifizieren und die Verwaltungsarbeit effizienter zu machen. Der Ständerat ist einverstanden mit den erforderlichen Gesetzesänderungen.</b></p><p>Er hiess die Vorlage, die neben der Anpassung des AHV-Gesetzes Änderungen in zahlreichen Erlassen vorsieht, am Mittwoch mit 37 zu 5 Stimmen und bei einer Enthaltung gut.</p><p></p><p>Gewinn für Digitalisierung</p><p>Ziel der Vorlage ist, dass Behörden von Bund, Kantonen und Gemeinden für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben die AHV-Nummer systematisch ohne spezialgesetzliche Grundlage verwenden können.</p><p>Organisationen ohne Behördencharakter, die eine Verwaltungsaufgabe erfüllen, sollen die dreizehnstellige Nummer wie bisher nur aufgrund einer spezialgesetzlichen Grundlage verwenden dürfen. Das betrifft insbesondere Krankenkassen, Pensionskassen und Bildungseinrichtungen. Die Verwendung der AHV-Nummer zu rein privaten Zwecken bleibt ausgeschlossen.</p><p>Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Ständerates unterstützte die Vorlage trotz Bedenken zu Kosten-Nutzen-Verhältnis. Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) sprach von einem "tief hängenden" Gewinn für Digitalisierung und Effizienzgewinn, unter Gewährleistung des Datenschutzes.</p><p></p><p>"Getrost verzichten"</p><p>Eine Minderheit hätte nicht eintreten wollen, unterlag aber mit 6 gegen 37 Stimmen. Daniel Fässler (CVP/AI) sagte dazu, dass die Revision des AHV-Gesetzes für die Erreichung der Ziele gar nicht nötig sei. "Wir können also getrost verzichten." Schon heute könne die AHV-Nummer systematisch verwendet werden.</p><p>"Mit einem Nein verhindern wir keine E-Government-Lösungen, aber wir beschleunigen sie auch nicht", entgegnete Benedikt Würth (CVP/SG). Hannes Germann (SVP/SH), Präsident des Gemeindeverbandes, doppelte nach, der "kleine Schritt" führe zu qualitativ besseren und effizienteren Leistungen, etwa in den Betreibungsämtern.</p><p>Innenminister Alain Berset räumte ein, auch er habe am Anfang keine Begeisterung empfunden für die Vorlage. "Aber es gibt ein Problem zu lösen". Die AHV-Nummer werde in unterschiedlichsten Bereichen gebraucht, die Gesetzesgrundlagen seien nicht immer klar. Auch zum Datenschutz brauche es gesetzliche Regeln.</p><p>Der Rat übernahm alle Vorschläge des Bundesrates und ergänzte nur, dass auch Tripartite Kommissionen, die auf Grund von allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen die Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen überwachen, auf die AHV-Nummer zurückgreifen können sollen.</p><p>Berset war nicht einverstanden, verzichtete aber angesichts der klaren Meinungen im Rat auf einen Gegenantrag. Die Tripartiten Kommissionen erfüllten eine private Aufgabe, und im Kampf gegen Schwarzarbeit könne die AHV-Nummer nichts beitragen.</p><p>Die Vorlage hatte bei Datenschützern Bedenken geweckt. Sie befürchten erhebliche Datenschutzrisiken, insbesondere durch die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Datenbanken mit Hilfe der AHV-Nummer. Im Rahmen der Botschaft veröffentlichte der Bundesrat eine eingehende Risikoanalyse zu diesen Fragen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.12.2020</b></p><p><b>AHV-Nummer zur Identifikation von Personen auf der Ziellinie </b></p><p><b>Der Nationalrat hat bei der Verwendung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen vorwärts gemacht. Ein Rückweisungsantrag der Grünen blieb am Dienstag chancenlos. Der Rat räumte die letzten Differenzen zum Ständerat aus. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</b></p><p>Für Behörden wird es je länger je schwieriger, Personen aufgrund eines Namens eindeutig zu identifizieren. Um dies zu vereinfachen, soll künftig die AHV-Nummer systematisch eingesetzt werden.</p><p>Sozialminister Alain Berset sagte im Nationalrat, dass der Bundesrat mit der Vorlage einem Wunsch der Behörden nachkomme. "Die AHV-Nummer ist äusserst verlässlich", sagte er. Ganz sensible Daten könnten noch immer mit einer anderen Nummer versehen werden - dazu gehöre auch das elektronische Patientendossier.</p><p></p><p>Rückweisungsantrag der Grünen</p><p>Den Grünen ist die systematische Verwendung der AHV-Nummer zu unsicher. Eingeführt werden solle stattdessen eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer, die nicht zurückrechenbar sei, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH). Eine sektorielle, von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer würde auch von den kantonalen Datenschützern gestützt. Der Nationalrat lehnte den Minderheitsantrag der Grünen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuschicken, schliesslich deutlich ab, mit 144 zu 37 Stimmen bei 1 Enthaltung.</p><p>SP und Grüne wollten den Zugang zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer einschränken. Organisationen und Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sollten die AHV-Nummer nicht verwenden dürfen. Auch Institutionen der Bildung sollte dies nicht möglich sein. Die Minderheitsanträge wurden abgelehnt.</p><p></p><p>Letzte Differenz ausgeräumt</p><p>Zu entscheiden hatte der Nationalrat auch über einen Minderheitsantrag von Marco Romano (CVP/TI). Er verlangte wie der Ständerat, dass auch Behörden und Organe die AHV-Nummer systematisch verwenden dürfen, die die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren. Der Nationalrat stimmte diesem Minderheitsantrag zu und räumte damit die letzte Differenz zum Ständerat aus.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 145 zu 38 Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.</p>
Updated
10.04.2024 16:11

Back to List