Kantonsverfassungen Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf. Gewährleistung

Details

ID
20190066
Title
Kantonsverfassungen Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf. Gewährleistung
Description
Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 06.12.2019</b></p><p><b>Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen </b></p><p><b>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein, wie der Bundesrat in seiner am 6. Dezember 2019 verabschiedeten Botschaft festhält. Dies gilt auch für die Ausdehnung des Majorzwahlverfahrens bei Landratswahlen im Kanton Uri. </b></p><p>Am 19. Mai 2019 hat der Kanton Uri einer Änderung des Wahlsystems für den Landrat (Kantonsparlament) zugestimmt. Die Stimmbevölkerung will für die Landratswahl das Majorzwahlverfahren ausdehnen. Künftig soll demnach in vier weiteren Gemeinden die Majorzwahl (Kopfwahl) eingeführt werden. Nach Proporz (Verhältniswahl) wird der Landrat nur noch in den vier grössten Gemeinden gewählt.</p><p>Der Bundesrat erachtet dieses Wahlsystem als bundesrechtskonform. Er stützt sich dabei auch auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts, das in einem Urteil vom Juli 2019 festgehalten hat, wie gross die Wahlkreise höchstens sein dürfen, damit eine Majorzwahl zulässig ist. Die neuen Majorzgemeinden im Kanton Uri erfüllen diese Anforderungen.</p><p></p><p>Gewährleistung weiterer Kantonsverfassungen</p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament zudem die Gewährleistung von weiteren Änderungen in mehreren Kantonsverfassungen. Diese haben die folgenden Änderungen zum Gegenstand:</p><p>im Kanton Uri:</p><p>- die Regulierung von Grossraubtieren;</p><p>im Kanton Tessin:</p><p>- die politischen Rechte der Auslandtessinerinnen und tessiner;</p><p>- die Fristen für die Unterschriftensammlung;</p><p>- die Volksabstimmung bei Gesetzesinitiativen des Volks;</p><p>- die Variantenvorlagen bei einer Änderung der Kantonsverfassung;</p><p>im Kanton Waadt:</p><p>- den Zugang zu Unterbringungsmöglichkeiten aus medizinischen oder sozialen Gründen (Berichtigung);</p><p>im Kanton Wallis:</p><p>- das Datum der konstituierenden Session des Grossen Rates und die Frist zwischen erstem und zweitem Wahlgang bei kantonalen Wahlen;</p><p>im Kanton Genf:</p><p>- die öffentlichen Aufgaben im Bereich Kunst und Kultur.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 6. Dezember 2019 zur Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Gewährleistung der geänderten Verfassungen der Kantone Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf
    Resolutions
    Date Council Text
    04.03.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    11.03.2020 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Gewährleistung der Änderung der Verfassung des Kantons Uri vom 19. Mai 2019 (Art. 88 Abs. 1 zweiter Satz) (Entwurf der Minderheit WAK-N Widmer Céline vom 13.02.2020)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.03.2020 1 Nichteintreten
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 04.03.2020</b></p><p><b>Ständerat heisst Verfassungsänderungen in fünf Kantonen gut </b></p><p><b>Der Ständerat hat Verfassungsänderungen in den fünf Kantonen Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf genehmigt. Im Rat zu reden gab das Wahlsystem für den Urner Landrat, das Kantonsparlament. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.</b></p><p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hatte sich nach ausgiebiger Diskussion mit 10 zu 2 Stimmen zugunsten der Änderung der Urner Kantonsverfassung ausgesprochen. Der Rat folgte am Mittwoch oppositionslos. Zu den fünf Verfassungen hat sich nun noch der Nationalrat zu äussern.</p><p></p><p>Wegen Bundesgerichtsentscheid geändert</p><p>Uri musste das neue Wahlsystem für den Landrat wegen eines Bundesgerichtsentscheides einführen. Die Richter in Lausanne hatten das bisherige System für verfassungswidrig erklärt, weil die Stimmen in den einzelnen Proporzgemeinden wegen deren unterschiedlicher Grösse nicht gleich viel Gewicht hatten.</p><p>Uri hat nun ein Mischsystem. Neu wählen die vier grossen Gemeinden mit fünf oder mehr Sitzen ihre Vertreter im Landrat im Proporz und mit der Verteilmethode "Doppelter Pukelsheim", die 16 kleinen im Majorz. Am kommenden Sonntag wählen die Urnerinnen und Urner den Landrat nach dem neuen Verfahren.</p><p>Das neue Wahlsystem stosse weit herum auf Akzeptanz, sagte die frühere Urner Regierungsrätin Heidi Z'graggen (CVP). Würde die Kantonsverfassung vom Parlament nicht gewährt, hätte dies enorme Konsequenzen für Uri.</p><p>Lisa Mazzone (Grüne/GE) meldete zwar Zweifel an, verzichtete aber auf einen Minderheitsantrag. Der Ständerat müsse sich bei der Gewährleistung mit der Frage befassen, ob eine Kantonsverfassung mit der Bundesverfassung übereinstimme. Es gehe um die Willensäusserung von Minderheiten.</p><p></p><p>Kantonale Eigenheiten</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, die Schweiz sei ein föderativer Bundesstaat, und kantonale Eigenheiten müssten zum Tragen kommen. Der Kanton Uri und die betroffenen Gemeinden hätten die neuen Bestimmungen gutgeheissen.</p><p>In der Schwesterkommission des Nationalrates ist die Revision der Urner Verfassung stärker umstritten als in der SPK des Ständerates. Sie sprach sich mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung aber ebenfalls für die Gewährleistung der Urner Verfassungsbestimmung aus.</p><p>Neben der Wahl des Urner Kantonsparlaments wird die Urner Verfassung auch betreffend die Regulierung von Grossraubtieren angepasst. Diese Änderung war im Ständerat ebenso wenig umstritten wie die Verfassungen in vier weiteren Kantonen.</p><p>Im Tessin geht es um die politischen Rechte, in der Waadt um den Zugang zu einer Unterkunft aus medizinischen oder sozialen Gründen. Mit der geänderten Genfer Verfassung werden die öffentlichen Aufgaben im Bereich Kunst und Kultur neu geregelt, im Wallis geht es um die konstituierende Session des Grossen Rates und um die kantonalen Wahlen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2020</b></p><p><b>Parlament heisst Verfassungsänderungen in fünf Kantonen gut </b></p><p><b>Das Parlament hat Verfassungsänderungen in den fünf Kantonen Uri, Tessin, Waadt, Wallis und Genf genehmigt. Zu reden gab am Mittwoch im Nationalrat allerdings das Wahlsystem für den Urner Landrat, das Kantonsparlament. Der Rat stimmte aber schliesslich zu, so wie zuvor der Ständerat.</b></p><p>Der Kanton Uri musste das neue Wahlsystem für den Landrat wegen eines Bundesgerichtsentscheides einführen. Die Richter in Lausanne hatten das bisherige System für verfassungswidrig erklärt, weil die Stimmen in den einzelnen Proporzgemeinden wegen deren unterschiedlicher Grösse nicht gleich viel Gewicht hatten.</p><p>Uri hat nun ein Mischsystem. Neu wählen die vier grossen Gemeinden mit fünf oder mehr Sitzen ihre Vertreter im Landrat im Proporz und mit der Verteilmethode "Doppelter Pukelsheim", die 16 kleinen im Majorz. Am Sonntag wählten die Urnerinnen und Urner ihren Landrat erstmals nach dem neuen Verfahren.</p><p>Das Wahlverfahren sei am Sonntag angewendet worden, und eine Beschwerde sei gemäss Wissen der Staatspolitischen Kommission (SPK) nicht hängig, sagte Kurt Fluri (FDP/SO) namens der Mehrheit. Er verwies dabei auf die kantonale Souveränität und ein Bundesgerichtsurteil zu Graubünden, das dieses Verfahren zulasse.</p><p>Eine Minderheit von SP, Grünen, GLP und EVP wollte die Verfassungsänderung nicht gutheissen, unterlag aber mit 103 zu 88 Stimmen und zwei Enthaltungen. Céline Widmer (SP/ZH) kritisierte, dass das Majorzsystem stark ausgedehnt worden sei. Es genüge den bundesrechtlichen Anforderungen eines gerechten Wahlverfahrens nicht.</p><p>Kantonale Eigenheiten</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter sagte, die Schweiz sei ein föderativer Bundesstaat. Der Kanton Uri und die betroffenen Gemeinden hätten die neuen Bestimmungen gutgeheissen. Der Bundesrat habe deshalb die Gewährleistung der Urner Verfassung beschlossen.</p><p>Neben der Wahl des Urner Kantonsparlaments wird die Urner Verfassung auch betreffend die Regulierung von Grossraubtieren angepasst. Diese Änderung war im Ständerat ebenso wenig umstritten wie die Verfassungen in vier weiteren Kantonen.</p>
Updated
10.04.2024 16:11

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