Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank. Kapitalerhöhung

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ID
20200024
Title
Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank. Kapitalerhöhung
Description
Botschaft vom 19. Februar 2020 zu den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.02.2020</b></p><p><b>Die Schweiz beteiligt sich an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank </b></p><p><b>Die Schweiz soll sich mit 297 Millionen Franken an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe (WBG) und der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) beteiligen. Der Bundesrat hat am 19. Februar 2020 die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die WBG und die AfDB gehören zu den prioritären multilateralen Organisationen der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz und sind zentrale Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung der Armut. Sie unterstützen Entwicklungsländer durch die Vergabe von Krediten und technischer Hilfe. </b></p><p>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, Verpflichtungskredite für die Kapitalerhöhungen zweier Unterorganisationen der WBG - der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) und der Internationalen Finanz-Corporation (IFC) - sowie der AfDB zu genehmigen. Insgesamt werden Kreditbeschlüsse über 2 759,2 Millionen Franken beantragt. Effektiv investiert werden 297,4 Millionen US-Dollar, wovon für 197,7 Millionen US-Dollar Aktien der IBRD und der IFC und für 99,7 Millionen US-Dollar Aktien der AfDB erworben werden. Beim Rest handelt es sich um Garantiekapital (WBG: 649 Mio. US-Dollar, AfDB: 1 562 Mio. US-Dollar) und Währungsreserve. Bei der WBG wird die Schweiz von 2021 bis 2024 jährlich knapp 50 Millionen US-Dollar für zusätzliche Aktien einzahlen. Bei der AfDB sind es jährlich 12,5 Millionen US-Dollar von 2021 bis 2028. Das zusätzliche Garantiekapital stärkt die Finanzposition der beiden Entwicklungsbanken am Kapitalmarkt, </p><p></p><p>Armut und Klimawandel bekämpfen</p><p>Die Mitgliedsländer von WBG und AfDB haben Kapitalerhöhungen von insgesamt 13 Milliarden US-Dollar bei der WBG und 7 Milliarden US-Dollar bei der AfDB vereinbart. Die Kapitalerhöhungen erlauben es den Institutionen, angesichts des enormen Bedarfs an Entwicklungsfinanzierung in Schwellen- und Entwicklungsländern ihr Finanzierungvolumen progressiv zu erhöhen. Sie sind Teil von breiteren Reformbestrebungen, die eine strategische Überprüfung der Ausrichtung sowie Effizienzsteigerungen von WBG und AfDB einschliessen. </p><p>Die beiden Entwicklungsbanken sollen befähigt werden, ihre Rolle als Stützen einer tragfähigen Weltwirtschaftsordnung nicht nur volumenmässig, sondern auch in Hinblick auf Qualität und Wirkung bestmöglich zu spielen, namentlich zur Umsetzung der Agenda 2030. </p><p>In der Folge werden beide Institutionen noch stärker auf die Beseitigung der Armut, die Bekämpfung des Klimawandels und die Anpassung an dessen Folgen sowie auf ein breitenwirksames Wirtschaftswachstum hinwirken. Zudem sollen die Entwicklungsbanken noch mehr zur Stärkung der staatlichen Grundversorgung und guten Regierungsführung beitragen sowie den Privatsektor für die Umsetzung der Agenda 2030 mobilisieren, insbesondere auch in fragilen Kontexten.</p><p></p><p>Bedeutung der multilateralen Finanzierungsinstitutionen</p><p>Die WBG und die AfDB sind führende internationale Entwicklungs- und Finanzierungsorganisationen und spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Sie haben substanziell zur Reduktion der weltweiten extremen Armut von 41 Prozent im Jahr 1981 auf 10 Prozent im Jahr 2015 beigetragen und gehören zu den prioritären multilateralen Organisationen für die internationale Zusammenarbeit der Schweiz. Für viele länderübergreifende Probleme wie Klimawandel, grosse Finanzkrisen und Pandemien gibt es auf rein nationaler Ebene kaum wirksame Lösungsmöglichkeiten. Nur internationale Zusammenarbeit kann relevante und effektive Massnahmen treffen. Die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen ist ein klares Bekenntnis zum Multilateralismus und zu dessen Bedeutung für die Lösung globaler Herausforderungen.</p><p>Mitgliedsländer stellen der WBG und der AfDB zum einen Teil effektiv investierte Geldbeträge und zu einem andern Teil Garantiekapital zur Verfügung. Während mit dem einbezahlten Teil Aktien der Entwicklungsbanken erworben werden, verbleibt das Garantiekapital in den Mitgliedsländern. Die Zusage des Garantiekapitals stärkt die Finanzposition der Entwicklungsbanken am Kapitalmarkt (AAA-Rating) und erlaubt die besonders günstige Aufnahme von Fremdkapital, das den Schwellen- und Entwicklungsländern zur Verfügung gestellt werden kann. Das finanzielle Management der WBG und der AfDB ist darauf ausgerichtet, einen solchen Abruf von Garantiekapital unter allen Umständen zu vermeiden. Seit der Gründung der WBG und der AfDB musste noch nie auf das Garantiekapital zurückgegriffen werden und dies bleibt weiterhin unwahrscheinlich. </p><p></p><p>Schweizer Vertretung in der WBG und der AfDB</p><p>Die Schweiz ist ein aktives Mitglied in den Leitungsgremien der WBG und der AfDB. So trugen Schweizer Initiativen massgeblich dazu bei, dass die Einbindung des Privatsektors, die Bekämpfung des Klimawandels, die Schuldenthematik sowie die Entwicklung in fragilen Kontexten bei der WBG und der AfDB stärker priorisiert wurden. Zudem engagiert sich die Schweiz für eine engere Zusammenarbeit zwischen den internationalen Finanzinstitutionen, wie der WBG und AfDB, und der UNO. </p><p>Die Schweiz trat 1992 der WBG bei. Der Vorsteher des WBF vertritt die Interessen der Schweiz im Gouverneursrat der WBG. Die Schweiz bildet gemeinsam mit Aserbaidschan, Kirgisistan, Kasachstan, Polen, Serbien, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan eine Stimmrechtsgruppe und stellt einen Exekutivdirektor. </p><p>Seit 1982 ist die Schweiz Mitglied der AfDB und gehört zusammen mit Deutschland, Portugal und Luxemburg einer Stimmrechtsgruppe an. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 19. Februar 2020 zu den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Abkommen vom 25. Mai 1955 über die Internationale Finanz-Corporation
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 1 Abweichung
    02.12.2020 2 Abweichung
    10.12.2020 1 Abweichung
    14.12.2020 2 Abweichung
    16.12.2020 1 Zustimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 1 Abweichung
    16.12.2020 1 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    16.09.2020 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2020</b></p><p><b>Ständerat stärkt Entwicklungshilfe mit 297 Millionen Franken </b></p><p><b>Die Schweiz soll die wirtschaftliche Hilfe in armen Ländern verstärken. Der Ständerat hat die vom Bundesrat beantragten 297 Millionen Franken für Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank gutgeheissen.</b></p><p>Die beiden Institutionen unterstützen Entwicklungsländer durch die Vergabe von Krediten und technischer Hilfe. Die Weltbankgruppe (WBG) und die Afrikanische Entwicklungsbank (AFDB) seien zentrale Akteure für die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, schrieb der Bundesrat zur Vorlage.</p><p></p><p>Garantien nie gebraucht</p><p>Insgesamt beantragt die Regierung zwar Kreditbeschlüsse von rund 2,76 Milliarden Franken. Effektiv ausbezahlt würden aber lediglich 297,4 Millionen US-Dollar, wovon für 197,7 Millionen US-Dollar Aktien von zwei Unterorganisationen der Weltbankgruppe und für 99,7 Millionen US-Dollar Aktien der AFDB erworben würden. Beim Rest handle es sich um Garantiekapital und Währungsreserven.</p><p>Konkret soll die Schweiz von 2021 bis 2024 jährlich knapp 50 Millionen US-Dollar für zusätzliche Aktien einzahlen. Bei der AFDB sollen es jährlich 12,5 Millionen US-Dollar von 2021 bis 2028 sein. Die Garantien hätten noch nie beansprucht werden müssen, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin im Ständerat.</p><p>Der Ständerat hiess die Schweizer Anteile an den Kapitalerhöhungen mit 34 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen (Weltbankgruppe) respektive 37 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen (Afrikanische Entwicklungsbank) gut.</p><p></p><p>Ergänzungen abgelehnt</p><p>Eine Minderheit hätte ausdrücklich festschreiben wollen, dass die Schweiz in der Weltbankgruppe mit einer "strikten Null-Toleranz-Politik" gegen Korruption und für die Menschenrechte eintritt. Schweizer Vertreter sollten diese Position gestützt auf Gesetze vertreten können, sagte Carlo Sommaruga (SP/GE).</p><p>Doch die Mehrheit wollte von den Ergänzungen nichts wissen. Matthias Michel (FDP/ZG) schien es "zu punktuell", zwei Punkte zu nennen und so eine politische Grundhaltung zum Ausdruck zu bringen.</p><p>Die beantragte Ergänzung könne den Spielraum einengen, etwa wenn es um Programme in einem so genannt autoritären Land gehe, gab Parmelin zu bedenken. Arbeite die Schweiz dennoch mit, könne sie Einfluss nehmen, zu Gunsten der Bevölkerung vor Ort.</p><p></p><p>Einfluss geltend machen</p><p>Eine zweite Minderheit wollte, dass die Schweiz über die WBG und die AFDB weder Kohle- noch Erdöl- und Erdgasprojekte und auch keine Projekte im Zusammenhang mit Stromerzeugung aus fossilen Energien finanziert. Wolle man gegen Klimawandel kämpfen, müsse man bei den Institutionen ansetzen, die das grösste Gewicht hätten, sagte Céline Vara (Grüne/NE). Die Schweiz müsse ihren Einfluss geltend machen.</p><p>Namens der Aussenpolitischen Kommission (APK) betonte Damian Müller (FDP/LU), dass alle Projekte sehr eng begleitet würden. Der Vertreter der Schweiz in der Weltbankgruppe nehme entsprechend Einfluss. Parmelin mahnte zu Pragmatismus. Etwa könne ein Gaskraftwerk für Stromproduktion in einer Übergangszeit ein Kohlekraftwerk ersetzen.</p><p>Mit 37 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen gutgeheissen hat der Ständerat auch die Anpassung des Abkommens über die Internationale Finanz-Corporation, einer Unterorganisation der Weltbankgruppe.</p><p>Hier geht es um die Erhöhung der notwendigen qualifizierten Mehrheitsanforderung für Zustimmungen zu zukünftigen Kapitalerhöhungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.09.2020</b></p><p><b>Schweiz beteiligt sich an Kapitalerhöhungen bei Entwicklungsbanken </b></p><p><b>Das Parlament hat am Mittwoch 297 Millionen Franken für die Beteiligung der Schweiz an Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe (WBG) und der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) gutgeheissen.</b></p><p>Der Nationalrat hat dem Kredit für die Weltbankgruppe mit 139 zu 54 Stimmen zugestimmt. Den Kredit für die Kapitalerhöhung der Afrikanischen Entwicklungsbank hiess der Nationalrat mit 140 zu 55 Stimmen gut.</p><p>Konkret soll die Schweiz von 2021 bis 2024 jährlich knapp 50 Millionen US-Dollar für zusätzliche Aktien bei der Weltbank einzahlen. Bei der Afrikanischen Bank sollen es jährlich 12,5 Millionen US-Dollar von 2021 bis 2028 sein. Die Garantien haben laut dem Bundesrat noch nie beansprucht werden müssen.</p><p>Diesen Anträgen des Bundesrats hatte der Ständerat bereits in der Sommersession zugestimmt - ohne Änderungen an den Bundesbeschlüssen vorzunehmen.</p><p></p><p>Handlungsanweisungen an den Bundesrat</p><p>Anders war dies im Nationalrat. Eine Mehrheit der grossen Kammer folgte den Vorschlägen der Aussenpolitischen Kommission (APK), die mit Ergänzungen in den Bundesbeschlüssen explizit Handlungsanweisungen an den Bundesrat festschreiben wollte. </p><p>So stimmte eine Mehrheit des Nationalrats etwa für einen Zusatzartikel, der verlangt, dass die Schweiz ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Projekten der Weltbankengruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank in Internet bekannt geben muss. </p><p>Zudem solle der Bundesrat alle zwei Jahre darüber Auskunft geben, wie sich die Schweiz in den Entscheidungsgremien der Institutionen für den Schutz der Menschenrechte, gute Regierungsführung und den Klimaschutz einsetzt. Weiter soll der Bundesrat etwa eine Nulltoleranzpolitik bei der Korruption verfolgen oder sich dafür einsetzen, dauerhaft Arbeitsplätze in den Zielländern zu schaffen.</p><p>Bundesrat Guy Parmelin argumentierte vergebens, dass die Schweiz schon heute diese Ziele verfolge, die in den Ergänzungen nun festgehalten werden sollen. Zudem gehe hier um die finanziellen Aspekte. Politische Strategien gehörten nicht in eine Finanzvorlage.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 02.12.2020</b></p><p><b>Erhöhungen für Weltbankgruppe und Afrikanische Entwicklungsbank </b></p><p><b>Die Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank ist auf der Zielgeraden. Der Ständerat ist am Mittwoch den Änderungswünschen des Nationalrats mit einem Kompromiss entgegengekommen. Diesem muss die grosse Kammer aber noch zustimmen.</b></p><p>Den Erhöhungen von total 297 Millionen Franken hat das Parlament im Grundsatz bereits in früheren Sessionen zugestimmt. Konkret soll die Schweiz von 2021 bis 2024 jährlich knapp 50 Millionen US-Dollar für zusätzliche Aktien bei der Weltbank einzahlen. Bei der Afrikanischen Bank sollen es jährlich 12,5 Millionen US-Dollar von 2021 bis 2028 sein.</p><p>Der Nationalrat will in den Beschlüssen aber noch gewisse Kontrollmechanismen einfügen. So soll die Schweiz ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Projekten der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank im Internet bekanntgeben müssen. Das sei heikel, sagte Wirtschaftsminister Guy Parmelin. Es sei besser, hier zurückhaltend zu sein.</p><p>Zudem soll aus Sicht des Nationalrats der Bundesrat alle zwei Jahre darüber Bericht erstatten müssen, wie sich die Schweiz in den Entscheidungsgremien der Institutionen für den Schutz der Menschenrechte, gute Regierungsführung und den Klimaschutz einsetzt und etwa eine Nulltoleranzpolitik bei der Korruption verfolgt.</p><p></p><p>Kompromiss geschaffen</p><p>Die vorberatende Kommission könne dem Wunsch nach strategischen Anweisungen zustimmen, sagte Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU). Sie war aber nicht zu hundert Prozent einverstanden und schuf einen "Kompromiss", wie Müller es nannte. Die Offenlegungspflicht wird gestrichen. Carlo Sommaruga (SP/GE) kam mit seinem Antrag, daran festzuhalten, mit 22 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung nicht durch.</p><p>Die Schweiz soll aber "mitverfolgen", wie die Kapitalerhöhungen umgesetzt werden. In den Steuerungsorganen soll sie fordern, dass die Umwelt- und Sozialstandards sowie Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung eingehalten und verbessert werden.</p><p>Zudem soll sie sich unter Einbezug der Zivilgesellschaft dafür einsetzen, dass in den Strategien und Projekten der Institutionen unter anderem die Rechtsstaatlichkeit, die Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung des Klimawandels gefördert werden. Auf Antrag von Marina Carobbio Guscetti (SP/TI) werden zudem die Menschenrechte genannt, obwohl dies selbstverständlich sei, wie Müller sagte. Der Rat stimmte mit 22 zu 19 Stimmen für den Antrag, welchem laut Wirtschaftsminister Parmelin auch der Bundesrat zustimmen kann.</p><p>Der Kompromiss enthält auch die Bedingung, dass sich die Schweiz für die Schaffung von lokalen und guten Arbeitsplätzen und für die Förderung von öffentlichen Gesundheits- und Bildungssystemen einsetzen soll.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.12.2020</b></p><p><b>Aufsicht über Schweizer Beteiligung an Weltbankgruppe umstritten </b></p><p><b>Bei der Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank ist noch offen, wie die Aufsicht über das Verhalten der Schweiz geregelt wird. Der Nationalrat hält an seinen Bestimmungen fest.</b></p><p>Den Erhöhungen von total 297 Millionen Franken hat das Parlament im Grundsatz bereits früher zugestimmt. Konkret soll die Schweiz von 2021 bis 2024 jährlich knapp 50 Millionen US-Dollar für zusätzliche Aktien bei der Weltbank einzahlen. Bei der Afrikanischen Bank sollen es jährlich 12,5 Millionen US-Dollar von 2021 bis 2028 sein.</p><p></p><p>Umstrittene Offenlegung</p><p>Der Nationalrat hatte in die Beschlüsse eigene Bestimmungen für Kontrollen eingefügt - und dies mit 118 zu 68 Stimmen und drei Enthaltungen bekräftigt. Die Mehrheit will, dass die Schweiz ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Projekten der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank im Internet bekanntgeben muss.</p><p>Zudem soll aus Sicht des Nationalrats dem Parlament alle zwei Jahre darüber Bericht erstattet werden müssen, wie sich die Schweiz in den Entscheidungsgremien der Institutionen für den Schutz der Menschenrechte, gute Regierungsführung und den Klimaschutz einsetzt und etwa eine Nulltoleranzpolitik bei der Korruption verfolgt.</p><p>Der Ständerat hatte der grossen Kammer mit "Handlungsanweisungen" eine Brücke bauen wollen und die Anweisungen des Nationalrates in einem neuen Artikel zusammengefasst. Diesen unterstützte die Aussenpolitische Kommission (APK-N). Dass der Ständerat die Offenlegungspflicht gestrichen hatte, missfiel der Mehrheit aber.</p><p></p><p>"Aufsicht über Aufsicht"</p><p>Es gehe um Schadensbegrenzung, sagte Franz Grüter (SVP/LU) und verlangte eine "Aufsicht über die Aufsicht". Information und Transparenz seien zentral für internationale Engagement der Schweiz, sagte auch Claudia Friedl (SP/SG).</p><p>Die unterlegene Minderheit, die Mitte-Fraktion, die FDP und die GLP, hätten es wie der Ständerat halten wollen. Die geforderte Offenlegung des Abstimmungsverhaltens sei nicht umsetzbar, sagte Elisabeth Schneider-Schneiter (CVP/BL).</p><p>Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin freute sich über den "konstruktiven Kompromiss", den der Ständerat mit dem Verzicht auf die Offenlegungspflicht gefunden habe. Eine solche sei heikel, sagte er und verwies auf das Vertrauen, das die Partnerstaaten der Schweiz entgegenbrächten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2020</b></p><p><b>Aufsicht über Beteiligung an Weltbankgruppe noch unklar </b></p><p><b>Die eidgenössischen Räte haben noch keine Lösung, wie bei der Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank die Aufsicht über das Verhalten der Schweiz geregelt werden soll. Der Ständerat hat am Montag das Transparenzgebot des Nationalrats aufgeweicht.</b></p><p>Der Nationalrat will, dass die Schweiz ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Projekten der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank im Internet bekanntgeben muss. Der Ständerat ist gegen diese Offenlegungspflicht. Nun schlägt er dem Nationalrat einen "eleganten und effektiven" Kompromiss vor, wie es Kommissionssprecher Damian Müller (FDP/LU) sagte.</p><p>Dieser sieht vor, dass der Bundesrat die aussenpolitischen Kommissionen periodisch über seine Tätigkeiten informieren muss. Der Rat stimmte diesem Vorschlag stillschweigend zu. Zu diesem Vorschlag muss sich nun der Nationalrat äussern.</p><p>Wirtschaftsminister Guy Parmelin begrüsste diesen "konstruktiven" Vorschlag. Da die Schweiz in ihren Stimmrechtsgruppen nicht alleine sei, könne eine absolute Transparenz kontraproduktiv sein. Manchmal sei es notwendig, Vertraulichkeit zu wahren, aber hinter den Kulissen hart zu sein.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2020</b></p><p><b>Räte einigen sich bei Aufsicht über Beteiligung an Weltbankgruppe </b></p><p><b>Das Parlament hat am Mittwoch die Beteiligung der Schweiz an Kapitalerhöhungen der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank gutgeheissen. Die Räte konnten sich in einem letzten offenen Punkt einigen, womit das Geschäft unter Dach und Fach ist. (...)</b></p><p></p><p>Bundesrat muss Bericht erstatten</p><p>Offen war noch die Frage, wie bei der Beteiligung der Schweiz an den Kapitalerhöhungen für die Weltbankgruppe und die Afrikanische Entwicklungsbank die Aufsicht über das Verhalten der Schweiz geregelt werden soll. Der Nationalrat wollte, dass die Schweiz ihr Abstimmungsverhalten zu den einzelnen Projekten der Weltbankgruppe und der Afrikanischen Entwicklungsbank im Internet bekanntgeben muss.</p><p>Der Ständerat war gegen diese Offenlegungspflicht und schwächte diese mit einem "eleganten und effektiven" Kompromiss ab. Dieser sieht vor, dass der Bundesrat die Aussenpolitischen Kommissionen periodisch über seine Tätigkeiten informieren muss. Der Nationalrat stimmte dem am Mittwoch zu.</p>
Updated
10.04.2024 16:16

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