Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern. Volksinitiative
Details
- ID
- 20200032
- Title
- Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern. Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 6. März 2020 zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
- InitialSituation
- <p><b>Die von den Jungsozialistinnen und Jungsozialisten (JUSO) im Oktober 2017 eingereichte Initiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" (inoffiziell auch "99-Prozent-Initiative") verlangt, dass Kapitaleinkommen stärker besteuert werden. Der dadurch resultierende Mehrertrag soll Personen mit niedrigen oder mittleren Einkommen zugutekommen.</b></p><p><b>Das Parlament empfiehlt Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative. </b></p><p><b>Die Schweizer Bevölkerung wird am 26. September 2021 darüber abstimmen. </b></p><p></p><p></p><p>Laut den Initiantinnen und Initianten sollen Kapitaleinkommensteile (also z. B. Zinsen oder Dividenden), die einen im Gesetz festgelegten Freibetrag übersteigen, 1,5-mal so stark besteuert werden wie Arbeitseinkommen. Der so entstehende Mehrertrag soll für eine Reduktion der Besteuerung von Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder für Transferzahlungen zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden. Dadurch soll, so Juso-Präsidentin Tamara Funiciello, die ungleiche Vermögensverteilung bekämpft werden, sei diese aktuell doch so hoch wie noch nie. Einen Grossteil der Gewinne würden die Superreichen nämlich nicht durch Arbeit, sondern durch Kapitalgewinne erwirtschaften. </p><p></p><p>Die Unterschriftensammelfrist dauerte von Oktober 2017 bis April 2019. Bereits Ende 2018 vermeldeten die Medien, dass die Initiative zustande gekommen sei. Und in der Tat bestätigte die Bundeskanzlei im Mai 2019, dass das Komitee 109 332 gültige Unterschriften gesammelt hatte. </p><p></p><p>Der Bundesrat beantragte dem Parlament in seiner Botschaft vom 6. März 2020, die Initiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" Volk und Ständen ohne direkten oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Einkommen in der Schweiz seien "vergleichsweise gleichmässig verteilt" und das Umverteilungsvolumen sei bedeutend. Zur Umverteilung würden namentlich Sozialtransfers - wie die AHV oder Prämienverbilligungen - sowie die progressiv ausgestalteten Einkommens- und Vermögenssteuern beitragen. Die von der Initiative vorgeschlagene Besteuerung des Kapitals sei nicht zielführend, weil dabei die Art und nicht die Höhe des Einkommens zentral sei. Die Gesamtbelastung auf Kapital sei im internationalen Vergleich wegen der Vermögenssteuer zudem bereits "recht hoch". Die Initiative schade deshalb der Standortattraktivität und den Anreizen zur Kapitalbildung und erhöhe das Umverteilungsvolumen, wobei dessen Grösse von den Steuervolumen und nicht von Bedarfsüberlegungen abhänge und schwer abzuschätzen sei. </p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 6. März 2020 zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 0
- Text
- Neue Frist der Initiative nach verordnetem Fristenstillstand: 13. Dezember 2021 (siehe SR 161.16)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern»
- Resolutions
-
Date Council Text 24.09.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf 02.03.2021 2 Zustimmung 19.03.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 19.03.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die gerechte Kapitalbesteuerung (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern») (Entwurf der Minderheit der WAK-N vom 17.08.2020)
- Resolutions
-
Date Council Text 24.09.2020 1 Nichteintreten
-
- Proceedings
- <p>In der Herbstsession 2020 behandelte der <b>Nationalrat</b> die "99-Prozent-Initiative". Neben dem Mehrheitsantrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) auf Empfehlung zur Ablehnung der Initiative lagen dem Rat die beiden Minderheitsanträge Bendahan und Wermuth vor. Die Minderheit Bendahan präsentierte dem Rat einen direkten Gegenentwurf: Anstatt wie von der Initiative vorgesehen Kapitaleinkommen über einem Grenzwert zu 150 Prozent zu besteuern soll das höhere Kapitaleinkommen gleich wie das Arbeitseinkommen zu 100 Prozent besteuert werden. Die Initiative wolle das Kapital höher besteuern - wer die Initiative also für zu extrem halte, müsse eigentlich für den direkten Gegenentwurf stimmen, da mit diesem Lohn und Kapital gleichbehandelt würden, argumentierte Samuel Bendahan (S, VD). Die Minderheit Wermuth hingegen beantragte dem Rat, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die beiden Minderheitensprecher stellten vor allem eine Frage in den Mittelpunkt ihrer Reden: Wieso soll Einkommen aus Erwerbsarbeit zu 100 Prozent und Einkommen aus Kapital zu einem reduzierten Prozentsatz besteuert werden? Wert und Reichtum würden "genau an einem Ort produziert werden, und das ist die menschliche Arbeit", so Cédric Wermuth (S, AG). Da das Steuersystem dies aber nicht abbilde, nehme der "Unterschied zwischen unten und oben" auch in der Schweiz zu. </p><p></p><p>Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (RL, BL) und Kommissionssprecher Fabio Regazzi (M-E, TI) nahmen den Grossteil der Kritik an der Initiative, welche in der Folge von den bürgerlichen Mitgliedern im Rat geäussert wurde, bereits vorweg. Sie kritisierten, dass der Initiativtext sehr allgemein formuliert sei und zu viel Interpretationsspielraum lasse. So sei zum Beispiel nicht klar, welche Einkommensteile zu den Kapitaleinkommen gezählt würden. Denkbar sei gemäss Initiativtext, dass neben den Kapitalgewinnen auch Erträge aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen - wie Eigenmietwerte oder Renten aus der Vorsorge - betroffen wären, auch wenn die Initiantinnen und Initianten in ihren Erklärungen von einem engeren Begriff ausgegangen seien. Überdies bringe die Initiative der Schweiz einen Nachteil im Steuerwettbewerb und führe für Unternehmen, vor allem für die KMU, zu einer massiven zusätzlichen Steuerbelastung. In der Folge könnten die Unternehmen weniger investieren. Insgesamt würden durch Kündigungen oder Konkurse vor allem die Beschäftigten mit kleinen und mittleren Einkommen die Hauptlast der negativen Folgen der Initiative tragen. Aus diesen Gründen lehne die Kommission die Initiative mit 17 zu 8 Stimmen ab. </p><p>Es folgte eine lange Debatte mit vielen Wortmeldungen und zahlreichen Nachfragen. Besonders umstritten war die Frage, ob die Schere zwischen Arm und Reich in den letzten Jahren zu- oder abgenommen habe. So argumentierte die Sprecherin der Grünen Fraktion Franziska Ryser (SG), dass zwar die Markteinkommen in der Schweiz weltweit am gleichmässigsten verteilt, die Vermögensanteile aber eben sehr einseitig verteilt sind: 1 Prozent der Bevölkerung halte 40 Prozent der Vermögensanteile. Und diese Ungleichheit nehme seit den 1970er Jahren zu. Dem entgegnete die Sprecherin der FDP-Liberalen Fraktion Petra Gössi (SZ), dass dies nur gilt, solange die steuerbefreiten Vermögen, insbesondere das Kapital der zweiten und dritten Säule der Altersvorsorge, nicht berücksichtigt werden. Nehme man diese jedoch hinzu, so werde der Unterschied zwischen Arm und Reich über die Zeit nicht grösser. </p><p>Grünen-Sprecherin Franziska Ryser brachte einige weitere Argumente zur Entkräftung der Kritik an der Initiative vor. Der Grossteil der sozialen Sicherheit und somit der Umverteilung geschehe über die Sozialversicherungen und diese würden durch Lohnbeiträge finanziert, nicht durch Steuern auf Kapital, betonte sie. Zudem würden den KMU durch die Initiative keine Mittel entzogen, da nur die natürlichen Personen zusätzlich besteuert würden. Wenn deren Besitzerinnen oder Besitzer die Kosten auf die Unternehmen abwälzten, sei das deren Entscheidung.</p><p>Der Sprecher der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, Thomas Burgherr (AG), betonte hingegen, bereits heute sei das Umverteilungsvolumen in der Schweiz bedeutend. Zu dieser Umverteilung würden namentlich Sozialtransfers - wie die AHV oder Prämienverbilligungen - sowie die progressiv ausgestalteten Einkommens- und Vermögenssteuern beitragen. Ohne die AHV mitzuzählen würden bereits zwei von drei Haushalten Sozialtransfers erhalten. Und schliesslich wäre diese Initiative ein einschneidender Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone und eine Einschränkung ihrer finanziellen Autonomie, weshalb sie abzulehnen sei. </p><p>Leo Müller (LU) als Sprecher der Mitte-Fraktion hob unter anderem hervor, dass diese Initiative zu wenig genau ausformuliert sei. So werde im Initiativtext nicht festgelegt, ab welcher Höhe Kapitaleinkommen höher besteuert werden sollen oder wie genau der Umverteilungsmechanismus funktionieren soll. Die Stimmberechtigten würden nicht wissen, worüber sie am Ende abstimmen. </p><p>Während die meisten bürgerlichen Sprecherinnen und Sprecher deutlich gegen die Vorlage Position bezogen, fanden Kathrin Bertschy (BE) und Michel Matter (GE) im Namen der Grünliberalen Fraktion auch wohlwollende Worte für die Initiative. Auch sie sähen Verbesserungspotenzial im Steuersystem bezüglich der hohen Belastung der Arbeitseinkommen, der Verteilung der Einkommen und Vermögen sowie der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Initiative wolle aber nicht primär die Besteuerung des Erwerbseinkommens reduzieren, sondern ziele vor allem auf Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder Transferzahlungen an diese ab. Deshalb könne die Grünliberale Fraktion die Initiative nicht unterstützen. </p><p></p><p>Zum Schluss legte Ueli Maurer die Position des Bundesrates dar und stimmte in seiner Argumentation weitgehend mit derjenigen der Kommissionssprecherinnen und -sprecher überein. Er hielt aber ergänzend fest, dass die Initiative zu einer weiteren Verlagerung der Steuerzahlenden von den armen zu den reichen Kantonen führen und damit den Zusammenhalt der Schweiz gefährden würde. Zudem bezahle ein Prozent der Steuerzahlenden bereits mehr als 40 Prozent der direkten Bundessteuer; eine noch höhere Besteuerung würde den "Bogen überspannen". Umverteilung finde somit bereits heute statt, genauso wie auch die Besteuerung von Kapital und Gewinn etwa im Eigenmietwert, in der Grundstückgewinnsteuer sowie in der Vermögenssteuer bereits enthalten sei. Die Schweiz habe ein ausgewogenes Steuersystem, das "weder auf die eine noch auf die andere Seite überlastet" werden solle. </p><p></p><p>Nach ausführlicher Beratung stimmte der Rat schliesslich ab: Mit 123 zu 62 Stimmen bei 0 Enthaltungen sprach sich der Rat zuerst gegen die Minderheit Bendahan und somit gegen den direkten Gegenvorschlag aus. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis wurde in der Folge auch der Antrag der Minderheit Wermuth auf Empfehlung zur Annahme der Initiative abgelehnt. Die Fraktionen der Schweizerischen Volkspartei, der Mitte, der FDP-Liberalen sowie der Grünliberalen stimmten geschlossen gegen den direkten Gegenvorschlag und gegen die Minderheit Wermuth. Die Stimmen der Minderheiten kamen beide Male geschlossen von der Sozialdemokratischen und der Grünen Fraktion. </p><p></p><p>Im Januar 2021 beantragte die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ihrem Rat mit 8 zu 4 Stimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen und die Initiative abzulehnen. Die Mehrheit sah keinen Anlass, bei der Besteuerung etwas zu verändern. Letztere sei schon heute relativ hoch und es gebe bereits jetzt eine beträchtliche Umverteilung zwischen Arm und Reich. Würden nun die Steuern zusätzlich weiter erhöht, so leide die Standortattraktivität der Schweiz darunter. </p><p>Eine Minderheit war hingegen der Meinung, die Vermögensverteilung sei aktuell derart ungleich, dass eine Anpassung der Besteuerung notwendig sei. Zudem sei nicht nachvollziehbar, dass Kapitaleinkommen tiefer besteuert würden als Arbeitseinkommen und Renten der ersten und zweiten Säule. Die Minderheit wollte, dass der Rat die "99-Prozent-Initiative" Volk und Ständen zur Annahme empfiehlt. </p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> befasste sich in der Frühjahrssession 2021 mit diesem Geschäft. Es gebe bereits heute eine beträchtliche Umverteilung der Steuern, betonte Kommissionssprecher Hannes Germann (V, SH). Und die Besteuerung in der Schweiz sei bereits relativ hoch: Mit einer weiteren Steuererhöhung würde die Standortattraktivität der Schweiz leiden, wodurch zahlreiche mittelständische Firmen und Start-ups gefährden würden. Die Initiative lasse zudem sehr viel Interpretationsspielraum. Es sei etwa unklar, was genau unter "Kapitaleinkommen" zu verstehen sei.</p><p></p><p>Aus Sicht der Minderheit ist die Besteuerung jedoch so ungerecht, dass es eine Anpassung brauche. Die Realität sei, dass bei der Besteuerung der Kapitaleinkommen zahlreiche Privilegien bestehen, wie etwa bei der Teilbesteuerung der Dividenden, sagte Minderheitssprecher Paul Rechsteiner (S, SG). Er fragte sich, wie den Menschen erklärt werden solle, dass jeder Lohnfranken versteuert werden muss, Kapitaleinkommen aber Privilegien geniessen. Deshalb sei es nun Zeit für mehr Steuergerechtigkeit, sagte Rechsteiner. Dafür spreche diese Initiative. </p><p></p><p>Schliesslich entschied auch der Ständerat mit 32 Ja- zu 13 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen, dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen und die Vorlage Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Die Nein-Stimmen kamen von den Vertreterinnen und Vertretern der Sozialdemokratischen und der Grünen Fraktion. </p><p></p><p>In der <b>Schlussabstimmung </b>empfahl der Nationalrat mit 128 zu 66 Stimmen bei 0 Enthaltungen und der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen bei 0 Enthaltungen die "99-Prozent-Initiative" Volk und Ständen zur Ablehnung. </p><p>Für die Ablehnung der Initiative stimmten die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, die Mitte-Fraktion, die FDP-Liberale Fraktion sowie die Grünliberale Fraktion. Für die Annahme der Initiative stimmten die Sozialdemokratische und die Grüne Fraktion. </p><p></p><p><b>Quellen</b>: Botschaft des Bundesrates vom 06.03.2020 / Amtliches Bulletin / Anträge und Fahnen zum Geschäft / Publikation von Dr. Anja Heidelberger für das Année Politique Suisse <a href="https://anneepolitique.swiss/prozesse/60262">Link</a> / Keystone-SDA / Verschiedene Presseartikel </p><p></p><p><b>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 26. September 2021 mit 64,9 Prozent Nein-Stimmen sowie 20 ganzen und 6 halben Standesstimmen abgelehnt.</b></p>
- Updated
- 10.04.2024 16:10