Bankengesetz. Ă„nderung (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)
Details
- ID
- 20200059
- Title
- Bankengesetz. Änderung (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)
- Description
- Botschaft vom 19. Juni 2020 zur Änderung des Bankengesetzes (BankG) (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.06.2020</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision des Bankengesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 die Botschaft zur Teilrevision des Bankengesetzes verabschiedet. Mit der Gesetzesänderung will er den Einleger- und Kundenschutz stärken sowie die Systemstabilität fördern.</b></p><p>Das Bankengesetz regelt das Sanierungsverfahren für Banken nur in den Grundzügen, die Details finden sich in der Bankeninsolvenzverordnung der Finanzmarktaufsicht FINMA. Zur Stärkung der Rechtssicherheit will der Bundesrat vor allem diejenigen Instrumente neu auf Stufe Gesetz verankern, die wie etwa die Kapitalmassnahmen (beispielsweise ein Bail-in) in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen. Mit einer Anpassung des Pfandbriefgesetzes soll zudem die Funktionsfähigkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank gestärkt werden. </p><p>Zum besseren Schutz der Einleger sollen die Banken im Weiteren die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung nicht mehr in Form von zusätzlicher Liquidität absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Auch wird die Frist zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung verkürzt. Sie sollen innert sieben statt bisher 20 Tagen an den Konkursliquidator fliessen. Sobald dem Konkursliquidator die Zahlungsinstruktionen der Bankkunden vorliegen, erhalten diese ihre gesicherten Einlagen innert sieben Tagen ausgezahlt.</p><p>Schliesslich schlägt der Bundesrat vor, das Bucheffektengesetz anzupassen. Verwahrungsstellen von Bucheffekten sollen verpflichtet werden, Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen. Führt die Verwahrungskette ins Ausland, so hat die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausländischen Verwahrstelle gebuchten Bucheffekten zu treffen. Kundinnen und Kunden sollen zudem besser über diese Vorgänge informiert werden.</p><p>Das Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen. Deren Inkrafttreten ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 19. Juni 2020 zur Änderung des Bankengesetzes (BankG) (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz, BankG) (Insolvenz und Einlagensicherung)
- Resolutions
-
Date Council Text 19.03.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 16.09.2021 2 Abweichung 09.12.2021 1 Zustimmung 17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat will Sicherung von Bankeinlagen stärken </b></p><p><b>Im Falle eines Bankkonkurses sollen Kunden rascher an ihr Geld kommen. Der Bundesrat will die Sicherung der Bankeinlagen stärken und Bestimmungen zur Bankensanierung gesetzlich verankern. Der Nationalrat hat am Freitag die entsprechende Teilrevision des Bankengesetzes fast unverändert übernommen.</b></p><p>Die Änderungen gehen auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zurück. Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Folge wurden in vielen Ländern die Sanierungs- und Abwicklungsregimes überprüft.</p><p>Der Bundesrat hatte bereits früher Änderungen der Insolvenzbestimmungen vorgeschlagen. Das Parlament beauftragte ihn jedoch, dazu erst eine Vernehmlassung durchzuführen.</p><p></p><p>Rascheres Verfahren</p><p>Heute werden beim Konkurs einer Bank die Einlagen bis zur Höhe von maximal 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde privilegiert behandelt. Verfügt die Bank über genügend liquide Mittel, werden die privilegierten Einlagen sofort und ausserhalb des ordentlichen Kollokationsverfahrens zurückerstattet. Reichen die Mittel nicht aus, kommt ergänzend die Einlagensicherung zum Tragen.</p><p>Künftig soll es schneller gehen. Der Bundesrat schlägt vor, die Frist zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator von zwanzig auf sieben Tage zu verkürzen. Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden.</p><p>Heute müssten die Kunden damit rechnen, dass die Auszahlung erst nach mehreren Monaten erfolge, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Das schädige das Vertrauen und führe zur Gefahr eines Bankensturms. Ausserdem könne das heutige System negative Auswirkungen auf die Systemstabilität haben, weil es erst im Anwendungsfall finanziert werde.</p><p></p><p>Besserer Einlegerschutz</p><p>Der Bundesrat will aus diesem Grund die Finanzierungsart ändern. Die Banken sollen die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen zur Einlagensicherung nicht mehr in Form von zusätzlicher Liquidität absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Dies diene dem besseren Schutz der Einleger, schreibt er in der Botschaft.</p><p>Kommt eine beitragspflichtige Bank im Anwendungsfall ihrer Zahlungspflicht nicht nach, verwendet die Einlagensicherung diese hinterlegten Werte. Die Hinterlegung von Wertschriften stellt sicher, dass auch die von der Insolvenz betroffene Bank an der Auszahlung der Einlagen beteiligt wird.</p><p></p><p>Deckungsgrad erhöhen</p><p>Weiter will der Bundesrat den Deckungsgrad erhöhen. Heute ist die Sicherung auf 6 Milliarden begrenzt. In den vergangenen Jahren habe sich die Gesamtsumme der gesicherten Einlagen erhöht, während die Beitragsverpflichtungen der Banken konstant geblieben sei, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Künftig soll sich der Deckungsgrad nun nach der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen richten.</p><p>Konkret soll die Maximalverpflichtung 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen betragen, wobei die Beitragsverpflichtungen der Banken mindestens 6 Milliarden Franken betrügen. Dies führt zu einer Zunahme der Beitragsverpflichtungen.</p><p>Eine linke Ratsminderheit wollte die vorgesehene Einlagensicherung von 1,6 auf 2,5 Prozent erhöhen. Der vorgesehene Deckungsgrad würde im Fall einer Systemkrise nur eine ungenügende Deckung aller gesicherten Einlagen bieten, argumentierte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). "Das Risiko für einen Bankensturm ist vorhanden." Die Erhöhung wurde aber mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt.</p><p></p><p>Kantonalbanken berücksichtigt</p><p>Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Segregierung von Bucheffekten: Künftig sollen alle Verwahrungsstellen von Bucheffekten Eigen- und Kundenbestände trennen müssen. Führt die Verwahrungskette ins Ausland, muss die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausländischen Stelle gebuchten Bucheffekten treffen.</p><p>Darüber hinaus will der Bundesrat Bestimmungen zum Sanierungsverfahren für Banken im Gesetz verankern, die heute in einer Verordnung geregelt sind. Hier nahm der Nationalrat eine Anpassung vor: Er hat oppositionslos einen neuen Artikel zur Sanierung von Kantonalbanken in das Gesetz aufgenommen, weil nach Ansicht der Wirtschaftskommission (WAK-N) für Banken mit Staatsgarantie eine besondere Regelung nötig ist.</p><p>Mit der Vorlage werden schliesslich jene Instrumente im Gesetz verankert, die in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen. Dies betrifft etwa Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital. Stärken will der Bundesrat ausserdem die Funktionsfähigkeit des Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank.</p><p>Fünfjährige Übergangsfrist</p><p>In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 194 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 16.09.2021</b></p><p><b>Krypto-Währungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden</b></p><p><b>Kryptobasierte Währungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden. Das hat der Ständerat am Donnerstag im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes entschieden. Mit den Änderungen soll auch der Einlegerschutz gestärkt werden.</b></p><p>Die Vorlage ist im Parlament unbestritten. Der Ständerat votierte mit 40 zu 0 Stimmen dafür, der Nationalrat hatte sie schon im März durchgewunken.</p><p>Die Anpassungen gehen auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zurück, als viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden mussten. In der Folge wurden die Sanierungsregimes überprüft und angepasst. Diese Massnahmen hätten sich in der Schweiz im Grundsatz bewährt, sagte Martin Schmid (FDP/GR). Allerdings brauche es ein paar Feinjustierungen. Auch die Branche stelle sich hinter die Anpassungen.</p><p>Angepasst werden sollen das Insolvenzrecht, der Einlegerschutz und die Segregation von Bucheffekten. Die kleine Kammer folgte auf Antrag seiner vorberatenden Wirtschaftskommission grösstenteils dem Nationalrat.</p><p></p><p>Kryptowährungen sollen ins Gesetz</p><p>Einige Änderungen brachte der Ständerat aber an. So sollen im Gesetz neu auch kryptobasierte Vermögenswerte aufgenommen werden. Das sei im Nationalrat vergessen worden, sagte Wirtschaftskommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR).</p><p>Auch bei den Kantonalbanken war der Ständerat nicht ganz einverstanden mit dem Vorschlag des Nationalrats. Die grosse Kammer fügte bei den Sanierungsverfahren einen Artikel für die "Kantonalbanken mit ausdrücklicher Staatsgarantie" hinzu, weil diese eine besondere Regelung benötigten.</p><p>Der Ständerat ist damit einverstanden, die Kantonalbanken im Gesetz aufzunehmen. Allerdings sei die Formulierung zu einschränkend, da sie nur für die Kantonalbanken mit Staatsgarantie gelte. Doch auch andere Kantonalbanken hätten eine besondere Bedeutung. Der Ständerat strich aus diesem Grund die "ausdrückliche Staatsgarantie" aus dem Gesetz.</p><p>Schliesslich sollen im Sinn eines stabilen Finanzmarkts auch Kantonalbanken Zugang zu Bail-in Bonds erhalten. Gemäss Gesetzentwurf ist dies nur für systemrelevante Banken mit Staatsgarantie vorgesehen. Bail-In-Bonds seien aber sinnvolle Sanierungsinstrumente, welche den Finanzplatz stärken, sagte Schmid. Ihr Einsatzbereich solle daher nicht eingeschränkt werden.</p><p></p><p>Kantone sollen angehört werden</p><p>Zudem sollen nach Ansicht des Ständerats die Kantone im Falle einer drohenden Insolvenz ihrer Kantonalbank von der Finanzmarktaufsicht bei der Ausarbeitung eines Sanierungsplan konsultiert werden. Das sei ein Wunsch der Kantone gewesen, sagte Finanzminister Ueli Maurer.</p><p>Eine Bank, die schliesslich einen ausgearbeiteten Sanierungsplan anfechten will, soll dafür aus Sicht des Ständerats drei statt zwei Jahre Zeit haben. Damit werde die Gesetzgebung an das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz angepasst, sagte Schmid. Auch dort gälten Verjährungsfristen von drei Jahren.</p><p></p><p>Kunden sollen Geld schneller bekommen</p><p>Mit der Gesetzesänderung sollen Kunden bei einem Bank-Konkurs schneller an ihr Geld kommen. Die heutige Einlagesicherung habe sich grundsätzlich bewährt, sagte Maurer im Ständerat. Es brauche aber eine paar Anpassungen, damit die Systemstabilität verbessert werde.</p><p>Wenn eine Bank, die Konkurs geht, nicht über genügend Eigenmittel verfügt, um gewisse privilegierte Einlagen sofort und ausserhalb des ordentlichen Kollokationsverfahrens zurückzuerstatten, kommt ergänzend die Einlagensicherung zum Tragen. Die Frist zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator soll dabei neu statt zwanzig noch sieben Tage betragen. Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden. Damit sind beide Räte einverstanden.</p><p>Die Vorlage geht mit den Änderungen wieder an den Nationalrat. Das Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Bundesparlament verbessert Absicherung von Bankeinlagen</b></p><p><b>Im Falle eines Bankkonkurses kommen Kundinnen und Kunden künftig rascher an ihr Geld. Der Nationalrat hat am Donnerstag alle noch bestehenden Differenzen zum Ständerat bei der Teilrevision des Bankengesetzes ausgeräumt.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte oppositionslos dem Antrag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-N), bei allen noch offenen Punkten auf die Linie des Ständerats einzuschwenken.</p><p>In der Differenzbereinigung erklärte sich der Nationalrat unter anderem einverstanden damit, auch Vermögen in Kryptowährungen in die Vorlage aufzunehmen. Beim Artikel über die Sanierung von Kantonalbanken strich er wie vom Ständerat gewollt eine Formulierung, der dessen Geltung auf Kantonalbanken mit Staatsgarantie beschränkt hätte.</p><p>Die Teilrevision des Bankengesetzes geht auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zurück. Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Folge wurden in vielen Ländern die Sanierungs- und Abwicklungsregimes überprüft.</p><p>Angepasst werden das Insolvenzrecht, der Einlegerschutz und die Segregation von Bucheffekten. Wenn eine Bank Konkurs geht, müssen die gesicherten Einlagen von bis zu 100'000 Franken pro Kunde und Kundin innert sieben Tagen statt wie bisher zwanzig Tagen an den Konkursliquidator ausbezahlt werden.</p><p>Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden. Reichen die verbliebenen Mittel der Bank nicht aus, kommt die Einlagensicherung zum Tragen.</p>
- Updated
- 10.04.2024 16:05