Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung

Details

ID
20200063
Title
Ausländer- und Integrationsgesetz. Änderung
Description
Botschaft vom 26. August 2020 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.08.2020</b></p><p><b>Vorläufige Aufnahme: Tiefere Hürden für Erwerbstätigkeit, Verbot von Heimatreisen </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 die Botschaft zu verschiedenen Gesetzesänderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz verabschiedet. Für vorläufig Aufgenommene soll - analog zu anerkannten Flüchtlingen - ein Verbot für Reisen in deren Heimatland gelten. Gesetzlich geregelt werden auch Reisen in andere Länder. Zugleich will der Bundesrat vorläufig aufgenommenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, damit sie rasch auf eigenen Füssen stehen können. </b></p><p>Die vom Bundesrat in seiner Sitzung vom 26. August 2020 verabschiedete Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes sieht vor, dass vorläufig aufgenommene Personen künftig den Kanton wechseln können, wenn sie im neuen Kanton eine Stelle haben oder eine längere berufliche Ausbildung absolvieren und keine Sozialhilfe beziehen. Der Bundesrat setzt damit die Motion 18.3002 der Staatspolitischen Kommission des Ständerats um. Diese beauftragte den Bundesrat, den Status der vorläufigen Aufnahme punktuell anzupassen, insbesondere um die Hürden zur Integration in den Arbeitsmarkt abzubauen. </p><p>Gestützt auf dieselbe Motion hat der Bundesrat auch eine Änderung der Bezeichnung "vorläufige Aufnahme" geprüft. Nach einer umfassenden Prüfung kam er jedoch zum Schluss, dass an der bisherigen Bezeichnung festgehalten werden soll. Diese Bezeichnung gibt die Rechtsstellung dieser Personen korrekt und verständlich wieder und sie hat sich im Asylbereich etabliert.</p><p></p><p>Reiseverbot auch für Drittstaaten</p><p>Mit der Vorlage setzt der Bundesrat zudem die Motion 15.3953 von Nationalrat Gerhard Pfister um. Die Motion verlangt, dass analog zu den Flüchtlingen auch für vorläufig aufgenommene Personen Reisen in deren Heimat- und Herkunftsstaaten generell untersagt sind und ihre vorläufige Aufnahme bei einer unerlaubten Heimatreise grundsätzlich automatisch erlischt. Eine Ausnahme vom Verbot soll nur möglich sein, wenn eine Reise zur Vorbereitung der selbstständigen, definitiven Ausreise und Rückkehr in die Heimat notwendig ist.</p><p>Darüber hinaus nutzt der Bundesrat die Gelegenheit, um auch bei Reisen in Drittstaaten rechtliche Klarheit und Transparenz zu schaffen. Bereits heute müssen vorläufig Aufgenommene nicht nur für Heimatreisen, sondern für alle Auslandreisen eine Bewilligung einholen. Neu wird nun ein Verbot auch für Reisen in andere Länder als den Heimatstaat im Gesetz verankert, von dem Ausnahmen gestützt auf die heutige restriktive Bewilligungspraxis gelten sollen. Konkret sollen Reisen beim Tod oder bei einer Krankheit eines Familienangehörigen, Reisen wie Schul- oder Ausbildungsreisen, die der Integration dienen, oder Reisen aus beruflichen Gründen ins grenznahe Ausland im Einzelfall weiterhin bewilligt werden können. Der Bundesrat wird die Ausnahmen auf Verordnungsstufe regeln.</p><p>Die restriktivste Regelung für Auslandreisen gilt für Asylsuchende. Sie dürfen während eines Asylverfahrens nur ins Ausland reisen, wenn dies im Rahmen ihres Asyl- und Wegweisungsverfahrens notwendig ist. Auch diese Regelung wird mit der vorliegenden Vorlage gesetzlich explizit verankert.</p><p></p><p>Mehrheitliche Zustimmung in der Vernehmlassung</p><p>Die Vernehmlassung zur Vorlage fand im Herbst 2019 statt, alle Kantone, sieben politische Parteien sowie 35 weitere interessierte Kreise haben Stellung genommen. Die Erleichterungen beim Kantonswechsel für vorläufig Aufgenommene werden mehrheitlich begrüsst. Die gleichzeitig geforderten Änderungen gehen in unterschiedliche Richtungen, so sollen die Voraussetzungen für einen Kantonswechsel einerseits restriktiver ausgestaltet und andererseits gelockert werden.</p><p>Bei der Bezeichnung "vorläufige Aufnahme" wurde deutlich, dass viele sich eine bessere Information der Arbeitgeber über die rechtliche Bedeutung des Status wünschen. Der Bundesrat will diesem Anliegen entsprechen, indem beispielsweise Informationen über die Bedingungen für die Arbeitsmarktzulassung direkt auf die Ausländerausweise gedruckt werden.</p><p>Die Mehrheit der Kantone und der Parteien begrüsst grundsätzlich auch die vorgeschlagene gesetzliche Regelung von Auslandreisen und erachten diese als sinnvoll. Sie spricht sich aber dafür aus, dass eine aktive Teilnahme an bestimmten Anlässen in einem anderen Staat als dem Heimat- oder Herkunftsstaat weiterhin möglich sein soll. Andere Vernehmlassungsteilnehmer machen geltend, dass die vorgeschlagenen Einschränkungen nicht notwendig seien, da solche Reisen bereits heute nur ausnahmsweise bewilligt würden. Zugleich kritisieren sie, dass die Bewegungsfreiheit sowie das Recht auf Familienleben der betroffenen Personen eingeschränkt würden. Der Bundesrat stellt diese Rechte sicher, indem Reisen ausnahmsweise weiterhin möglich bleiben und jedes einzelne Gesuch sorgfältig geprüft wird. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 26. August 2020 zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG) (Einschränkungen für Reisen ins Ausland und Anpassungen des Status der vorläufigen Aufnahme)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.2020 1 Nichteintreten
    17.03.2021 2 Eintreten
    15.06.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2021 2 Abweichung
    06.12.2021 1 Zustimmung
    17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2020</b></p><p><b>Nationalrat lehnt Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene ab </b></p><p><b>Vorläufig aufgenommenen Personen in der Schweiz soll es nicht grundsätzlich verboten werden, ins Ausland zu reisen. Der Nationalrat ist am Mittwoch nicht auf den Vorschlag des Bundesrats eingetreten. Eine Links-Rechts-Allianz stoppte die Pläne.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte der Mehrheit ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Der Entscheid für Nichteintreten fiel mit 117 zu 72 Stimmen. Gegen die Vorlage wehrten sich SVP, SP und Grüne, dafür waren FDP, Mitte und GLP.</p><p>Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Tritt dieser ebenfalls nicht auf den Gesetzesentwurf ein, ist die Vorlage vom Tisch. Tritt die kleine Kammer ein und stimmt sie den Änderungen in der Gesamtabstimmung zu, ist erneut der Nationalrat am Zug.</p><p></p><p>Strengere Regeln geplant</p><p>Der Bundesrat will mit einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes vorläufig aufgenommenen Personen Reisen ins Ausland grundsätzlich verbieten. Bereits heute benötigen diese eine Bewilligung, um in ihr Heimat- oder Herkunftsstaat zu reisen. Neu sollen sie grundsätzlich auch nicht mehr in einen Drittstaat reisen dürfen - ausser in begründeten Ausnahmefällen.</p><p>Personen, die unerlaubt in den Heimat- oder Herkunftsstaat oder in einen anderen Staat reisen, sollen für diese Verstösse belangt werden können. So soll die vorläufige Aufnahme automatisch erlöschen, wenn die betroffene Person nicht glaubhaft machen kann, dass die Reise aufgrund eines Zwanges erfolgt ist. Zudem soll eine unerlaubte Auslandreise neu auch mit Busse bestraft werden.</p><p></p><p>"Heiliges Recht auf Familienleben"</p><p>Der Ratslinken geht das generelle Reiseverbot ins Ausland zu weit. Familienbesuche dürften nicht verboten werden, sagte Samira Marti (SP/BL). "Das Recht auf Familienleben ist in der Bundesverfassung verankert und für viele Betroffene heilig." Balthasar Glättli (Grüne/ZH) bezeichnete die Vorlage als "völlig unausgewogen". Es sei "nicht möglich, einen guten Kompromiss zu finden".</p><p>Auch das Uno-Flüchtlingshilfswerk UNHCR Schweiz ist gegen ein solches Verbot und bezeichnet dieses als völkerrechtlich bedenklich. Das Recht jeder Person auf Reisefreiheit sei Bestandteil des Menschenrechts auf Bewegungsfreiheit. Die Voraussetzungen, in dieses Grundrecht einzugreifen, erfülle der Gesetzesentwurf nicht.</p><p></p><p>"Das haben Sie gewollt"</p><p>Anders sieht das die SVP-Fraktion. Sie ist klar für ein Reiseverbot, stört sich aber an den geplanten Ausnahmeregelungen, etwa für Schul- und Sportveranstaltungen und Bildungsreisen. Mit diesem "fast endlosen Katalog von Ausnahmen" erweise sich die Vorlage als Makulatur, sagte Martina Bircher (AG).</p><p>Die Mehrheit der FDP-, Mitte- und GLP-Fraktion dagegen plädierte für Eintreten auf die Vorlage. Diese sei ein Resultat von verschiedenen Parlamentsentscheiden, sagte Gerhard Pfister (CVP/ZG). "Das, was hier kommt, haben Sie gewollt." Das Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene sei richtig, weil es in der Vergangenheit zu verschiedenen Missbräuchen gekommen sei.</p><p>Andri Silberschmidt (FDP/ZH) konstatierte, dass verschiedene Massnahmen sinnvoll seien. Um darüber diskutieren zu können, brauche es aber ein Eintreten auf die Vorlage. Gleicher Meinung waren die Grünliberalen: "Ein generelles Reiseverbot ist unverhältnismässig", sagte Corina Gredig (GLP/ZH). In der Detailberatung könne dies aber noch korrigiert werden.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter hielt fest, dass die allermeisten Regeln für Auslandreisen schon heute gälten. "Wir heben nur Verordnungsrecht auf Gesetzesstufe."</p><p></p><p>Kantonswechsel als Integrationsmassnahme</p><p>Weitgehend unbestritten sind weitere Punkte in der Vorlage, die der Bundesrat vorschlägt. Beispielsweise soll vorläufig aufgenommenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Neu sollen sie den Kanton wechseln können, wenn sie in einem anderen Kanton eine Stelle haben. Voraussetzung ist, dass die Person weder für sich noch ihre Familienangehörigen Sozialhilfeleistungen bezieht und dass das Arbeitsverhältnis seit mindestens zwölf Monaten besteht.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 17.03.2021</b></p><p><b>Ständerat befürwortet Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene </b></p><p><b>Vorläufig in der Schweiz aufgenommenen Personen sollen grundsätzlich nicht mehr ins Ausland reisen dürfen. Gleichzeitig soll ihnen der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Der Ständerat ist am Mittwoch auf die Vorlage mit den entsprechenden Gesetzesänderungen eingetreten.</b></p><p>Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 25 zu 14 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nicht auf die Vorlage eintreten wollten Grüne und SVP.</p><p>Mit dem Reiseverbot sei er auch nicht einverstanden, sagte Daniel Jositsch (SP/ZH). Mit dem Eintreten befinde man sich jedoch am Anfang des Gesetzgebungsprozesses. Die Vorlage könne sich auch noch verändern. Entsprechend empfahl er, auf das Geschäft einzutreten.</p><p>Justizminiserin Karin Keller-Sutter präzisierte, dass das Reiseverbot in Drittstaaten bereits heute auf Verordnungsstufe geregelt sei. Das Verbot in das Gesetz zu schreiben, sorge für Transparenz.</p><p>Die Vorlage sieht jedoch auch Lockerungen vor. So soll es vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden neu möglich sein, für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton zu wechseln.</p><p>Mit dem Eintretensentscheid des Ständerats geht die Vorlage zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.06.2021</b></p><p><b>Vorläufig aufgenommene Personen sollen reisen dürfen</b></p><p><b>Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen innerhalb des Schengenraums reisen dürfen. Erlaubt sein sollen laut dem Entscheid des Nationalrats etwa Reisen für die Ausbildung, den Besuch von Familienangehörigen oder Sport- und Kulturanlässe.</b></p><p>Ein absolutes Reiseverbot wollte eine Mehrheit des Nationalrats am Dienstag nicht ins Gesetz schreiben. Gegen den Widerstand von Mitte und SVP hat der Nationalrat mit 105 zu 82 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen, Ausnahmen vorzusehen.</p><p>Die Ausnahmen waren ein Kompromissvorschlag der vorberatenden Kommission. Der Vorschlag wurde ausgearbeitet, nachdem der Nationalrat in der ersten Beratung nicht auf das die Vorlage eingetreten war.</p><p><b></b></p><p>Mitte und SVP wollten keine Ausnahmen</p><p>Gerhard Pfister (Mitte/ZG) lehnte diese Ausnahmeregelungen für den Schengenraum ab. "Vorläufig Aufgenommene sind Personen, die aus der Schweiz weg gewiesen wurden, aber nicht weg gewiesen werden können. Es ist schlicht stossend, wenn diese Personen in ihrem Heimatstaat Ferien machen", sagte Pfister.</p><p>Mit Reisen im Schengenraum erhielten diese Personen die Möglichkeit, trotz eines Verbots von einem anderen Flughafen aus in ihre Heimat zu fliegen, argumentierte Pfister. "So werden wieder neue Umgehungsmöglichkeiten geschaffen." Genau das solle jedoch mit der Gesetzesänderung verhindert werden. Enttäuscht zeigte er sich vor allem von der FDP, die erklärte, den Kompromiss mitzutragen.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte vergeblich, dass mit der Einführung von Ausnahmen im Gesetz Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Würden einige Ausnahmen im Gesetz und andere in der Verordnung geregelt, sei das problematisch, sagte sie. "Eine Reise für die Pflege von familiären Verbindungen wäre zudem eine Lockerung der heutigen Regeln", sagte sie. Sie empfahl deshalb, der Minderheit zu folgen.</p><p><b></b></p><p>Kantonswechsel nach sechs Monaten</p><p>Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Nationalrat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.</p><p>Diese Änderung war im Rat weitgehend unbestritten, auch die SVP-Fraktion war mit diesem Schritt einverstanden. Eine Mehrheit sprach sich dann noch für eine liberalere Regelung aus als der Bundesrat. Ein Arbeitsverhältnis von sechs Monaten solle ausreichen, um den Kanton wechseln zu können. Der Bundesrat sah zwölf Monate vor.</p><p>Gegen den Willen der SVP wurde die Teilrevision des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) schliesslich angenommen - mit 132 zu 50 Stimmen bei 7 Enthaltungen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2021</b></p><p><b>Vorläufig Aufgenommene sollen laut Ständerat nicht reisen dürfen</b></p><p><b>Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Anders als der Nationalrat will der Ständerat Reisen etwa für die Ausbildung oder den Besuch von Familienangehörigen nicht erlauben.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte am Mittwoch ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-S). Mit 26 zu 14 Stimmen wurde der Vorschlag des Nationalrats abgelehnt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 25 zu 12 Stimmen an.</p><p>Die Mehrheit war der Auffassung, dass die Ausnahmen für Reisen im Schengen-Raum weiterhin auf Verordnungsstufe geregelt und im Einzelfall bewilligt werden sollen, wie Kommissionspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) festhielt. Der Gesetzgeber solle in diesem Bereich nicht zu enge Vorgaben machen, sondern dem Bundesrat ein gewisses Ermessen überlassen.</p><p>Die Ratslinke setzte sich vergeblich für Reisen in Ausnahmefällen ein - etwa bei Schulreisen, wichtigen Sport- und Kulturanlässen oder für Besuche naher Familienangehöriger. Es sei "rechtsstaatlich korrekt, wenn solche Gründe im Grundsatz im Gesetz geregelt sind", gab Daniel Jositsch (SP/ZH) zu bedenken.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter argumentierte, dass mit der Einführung von Ausnahmen im Gesetz Rechtsunsicherheit geschaffen werde. Würden einige Ausnahmen im Gesetz und andere in der Verordnung geregelt, sei das problematisch. Sie empfahl deshalb, der Mehrheit zu folgen.</p><p></p><p>Kantonswechsel nach zwölf Monaten</p><p>Gleichzeitig zur Regelung der Reiserechte stimmte der Ständerat einer Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel zu. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden, in dem sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.</p><p>Die kleine Kammer ist wie der Bundesrat jedoch der Ansicht, dass einer vorläufig aufgenommenen Person der Kantonswechsel erst nach zwölf Monaten Erwerbstätigkeit in einem anderen Kanton erlaubt werden sollte. Der Nationalrat will den Wechsel bereits nach sechs Monaten erlauben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 06.12.2021</b></p><p><b>Parlament stimmt Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene zu </b></p><p><b>Vorläufig in der Schweiz aufgenommene Personen sollen grundsätzlich nicht reisen dürfen - auch nicht im Schengen-Raum. Der Nationalrat ist am Montag in dieser Frage auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.</b></p><p>Der Entscheid in der grossen Kammer fiel mit 98 zu 81 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit folgte der Nationalrat der Empfehlung seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-N).</p><p></p><p>Linke und GLP sehen Grundrechte verletzt</p><p>Aus einer Vorlage, die eigentlich Reisen vorläufig Aufgenommener ins Herkunftsland habe unterbinden sollen, sei ein generelles Reiseverbot geworden, sagte Corina Gredig (GLP/ZH). Dies sei ein klarer Verstoss gegen Grundrechte, namentlich gegen das Recht auf Familienleben und jenes auf Bewegungsfreiheit.</p><p>Die vom Ständerat vorgesehenen Ausnahmen auf Verordnungsebene etwa im Falle von Tod oder schwerer Krankheit von Angehörigen seien zu restriktiv, kritisierte auch Ada Marra (SP/VD).</p><p>Zudem betonten die Ratslinke und die Grünliberalen, nur eine kleine Minderheit der vorläufig Aufgenommenen reisten heute in die Heimat. Die Folge dürfe nicht eine Kollektivstrafe sein.</p><p>Barbara Steinemann (SVP/ZH) wandte dagegen ein, das Verbot von Heimatreisen lasse sich nur ohne Ausnahmen für Reisen ins restliche Ausland durchsetzen - ansonsten werde es umgangen.</p><p>Für die FDP sagte Kurt Fluri (SO), angesichts der klaren Mehrheitsverhältnisse im Ständerat müsse sich der Nationalrat bewegen. Gegenüber der heutigen Regelung in der Verordnung komme der ursprüngliche Beschluss der grossen Kammer einer Lockerung der Ausreiseregeln gleich. Auf diese gelte es nun zu verzichten.</p><p>Auch Justizministerin Karin Keller-Sutter betonte, dass Bundesrat und Ständerat lediglich die heutige Regelung im Gesetz festhalten wollten.</p><p></p><p>Kantonswechsel wird möglich</p><p>Einigkeit besteht zwischen den Räten bei der Lockerung der Bedingungen für einen Kantonswechsel. Vorläufig Aufgenommenen soll der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden - dadurch, dass sie neu für eine Arbeitsstelle oder einen Ausbildungsplatz den Wohnkanton wechseln dürfen.</p><p>In der Frage der Frist schloss sich der Nationalrat am Montag dem Bundes- sowie dem Ständerat an. Damit ist ein Kantonswechsel erst nach zwölf Monaten möglich.</p><p>Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p>
Updated
10.04.2024 15:44

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