Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20200069
- Title
- Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 11. September 2020 zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 11.09.2020</b></p><p><b>Jugendschutz bei Filmen und Videospielen: Bundesrat verabschiedet Botschaft und Entwurf des neuen Gesetzes </b></p><p><b>Der Bundesrat will Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten schützen. Er hat an seiner Sitzung vom 11. September 2020 die Botschaft und den Entwurf für ein neues Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele verabschiedet. Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele sollen zukünftig schweizweit einheitlich geregelt werden. </b></p><p>Mit dem neuen Bundesgesetz sollen Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen geschützt werden, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Es geht namentlich um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen. Schweizweit werden alle Kinos, Detailhändler, Online-Versandhändler und Abrufdienste zu Alterskennzeichnungen und -kontrollen verpflichtet. Zudem werden auch Anbieterinnen und Anbieter von Plattformdiensten für Videos oder Videospiele (z. B. YouTube, Twitch) in die Pflicht genommen.</p><p></p><p>Koregulierung</p><p>Die Systeme zur Altersklassifizierung und die Regeln zur Alterskennzeichnung sowie zur Alterskontrolle sollen von den Akteurinnen und Akteuren im Film- und Videospielebereich entwickelt werden. Sie müssen sich zu diesem Zweck zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und eine Jugendschutzregelung erarbeiten, die sie dem Bundesrat zur Verbindlichkeitserklärung vorlegen. Bund und Kantone übernehmen überwachende Funktionen. Die Kantone kontrollieren mit Testkäufen, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften, Kinos etc. durchgeführt wird. Sie erstatten dem BSV jährlich Bericht über ihre Aufsichtstätigkeit. Das BSV beaufsichtigt die Online-Verkäufe. Für die konkrete Umsetzung des Jugendmedienschutzes sind die Jugendschutzorganisationen zuständig. Sollte zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes keine Jugendschutzregelung für verbindlich erklärt worden sein, erlässt der Bundesrat die notwendigen Vorschriften für den Film- und / oder Videospielebereich. </p><p></p><p>Angleichung an Schutzniveau der EU</p><p>Anbieterinnen und Anbieter von Video- oder Videospieleplattformen sollen auch in die Pflicht genommen werden. Das neue Gesetz sieht vor, in Anlehnung an die Ende 2018 revidierte EU Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) eine Rechtsgrundlage für Schweizer Anbieterinnen und Anbieter solcher Plattformen und Portale zu schaffen. Anbieterinnen und Anbieter von Abruf- und Plattformdiensten im Filmbereich mit Sitz in der Schweiz sollen vergleichbare gesetzliche Verpflichtungen haben, wie solche mit Sitz oder Tochtergesellschaft in der EU. Sie sollen dazu verpflichtet werden, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten. Bei Videoportalen soll zudem die elterliche Kontrolle ermöglicht werden und Plattformdienste sollen auch ein System einführen, mit welchem Eltern Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Der Bundesrat will so ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten. </p><p>Mit der Plattform "Jugend und Medien" (www.jugendundmedien.ch) fördert der Bund bereits seit mehreren Jahren die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen in der Schweiz. Das vorliegende Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen ist ein weiterer Schritt, um Minderjährige besser vor ungeeigneten Medieninhalten zu schützen.</p>
- Objectives
-
-
- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 11. September 2020 zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele
- Resolutions
-
Date Council Text
-
- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG)
- Resolutions
-
Date Council Text 09.06.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 08.06.2022 2 Abweichung 14.09.2022 1 Abweichung 20.09.2022 2 Abweichung 22.09.2022 1 Abweichung 26.09.2022 2 Zustimmung 30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
-
- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 17.03.2021</b></p><p><b>Nationalrat für verbindliche Jugendschutzregeln für Filme und Games</b></p><p><b>Minderjährige sollen vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games geschützt werden. So will es der Nationalrat. Er ist auf eine Vorlage eingetreten, die etwa Kinos, Onlinehändler und Plattformen wie Youtube zu Alterskennzeichnungen verpflichtet.</b></p><p>Beim Entwurf handelt es sich um ein neues Gesetz. Es brauche neue Regeln für die neuen Medien, sagte Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE). Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt, Sexualität und bedrohlichen Szenen.</p><p>Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Plattformen regelt etwa, wie gekennzeichnet werden soll, ab welchem Alter der Film oder ein Game zulässig ist, welche Massnahmen zur Alterskontrolle erlassen werden müssen und wer für den Vollzug, die Aufsicht und die Koordination zuständig ist.</p><p><b></b></p><p>Dynamisches Umfeld, hilflose Eltern</p><p>Es gebe gute Gründe, wieso Jugendliche in diesem Bereich mehr Schutz bräuchten, betonte Thomas Brunner (GLP/SG). Kinder seien aus evolutionsbiologischen Gründen anfälliger für Sucht. Sie müssten also vor manipulativen Inhalten geschützt werden.</p><p>Aline Trede von den Grünen (BE) wies darauf hin, dass sich der Bereich in einer sehr grossen Dynamik befinde. Das Spielfeld für eine Regelung mit Bestand sei also entsprechend schwierig. Aber der Vorschlag des Bundesrats sei gut und zielführend, sagte Trede.</p><p>Eltern oder Lehrpersonen fühlten sich oft hilflos, berichtete der Lehrer und Urner Nationalrat Simon Stadler (CVP/UR). Der Entscheid darüber, was Kinder konsumierten, sei zwar Sache der Eltern. Die Ausübung dieser Verantwortung werde aber durch die Digitalisierung sehr erschwert, sagte Stadler. Das Gesetz schaffe hier Abhilfe.</p><p>Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone. Mit dem neuen Gesetz sollen schweizweit einheitliche Regeln gelten. An die heutige Situation sei die aktuelle Regelung nicht angepasst, sagte Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Der Schutz der Jugendlichen vor unangemessenen Inhalten sei deswegen umso brisanter, weil Kinder und Jugendliche Video und Games auf verschiedenen Kanälen alleine konsumieren könnten. Das Gesetz schliesse diese Lücke.</p><p><b></b></p><p>Widerstand von bürgerlicher Seite</p><p>Anders sahen das die Bürgerlichen. Die entsprechenden Branchen seien längst tätig geworden, sagte Verena Herzog (SVP/TG). Es brauche keine überflüssige Regulierung und auch keine Bevormundung der Eltern. Es liege doch in deren Verantwortung, zu entscheiden, was altersgerecht und sinnvoll für ihre Kinder sei - und nicht bei den Anbietern von Filmen und Games.</p><p>Auch Mitglieder der FDP-Fraktion bezweifelten, dass die Regelung zielführend sei, wie Simone De Montmollin (FDP/GE) sagte. Das Gesetz antworte nur teilweise auf offene Fragen. Zudem sei die geplante Co-Regulierung zwar innovativ, aber zu komplex.</p><p>Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutz-Organisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. Dabei belässt er auch Kompetenzen bei den Kantonen. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie können sich zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und müssen ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen.</p><p><b></b></p><p>Verantwortung an verschiedenen Stellen</p><p>Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.</p><p>Der Nationalrat trat schliesslich mit 115 zu 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf das Geschäft ein. Die Detailberatung konnte er am Mittwoch aus Zeitgründen nicht mehr führen. Sie soll in einer der nächsten Sessionen erfolgen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat für verbindliche Jugendschutzregeln für Filme und Games</b></p><p><b>Minderjährige sollen vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games geschützt werden. So will es der Nationalrat. Er hat als Erstrat eine Vorlage angenommen, die etwa Kinos, Onlinehändler und Plattformen wie Youtube zu Alterskennzeichnungen verpflichtet.</b></p><p>Die grosse Kammer hatte das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele bereits in der Frühjahrssession beraten und war gegen den Willen der SVP und der FDP darauf eingetreten. Aus Zeitgründen musste dann aber die Detailberatung unterbrochen werden.</p><p>Am Mittwoch nahm der Nationalrat das neue Gesetz in der Gesamtabstimmung an - mit 112 zu 74 Stimmen bei 4 Enthaltungen. Nun ist der Ständerat am Zug.</p><p><b></b></p><p>Einheitliche Regeln</p><p>Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre körperliche, geistige, psychische, sittliche oder soziale Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt, Sexualität sowie bedrohlichen Szenen.</p><p>Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Plattformen regelt etwa, wie gekennzeichnet werden soll, ab welchem Alter der Film oder ein Game zulässig ist, welche Massnahmen zur Alterskontrolle erlassen werden müssen und wer für den Vollzug, die Aufsicht und die Koordination zuständig ist.</p><p>Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone. Mit dem neuen Gesetz sollen schweizweit einheitliche Regeln gelten. Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutzorganisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie können sich zu Jugendschutzorganisationen zusammenschliessen und müssen ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen.</p><p>Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird. Der Bund wacht über die Onlineverkäufe.</p><p><b></b></p><p>In-App-Käufe einschränken</p><p>Der Nationalrat weitete die Vorlage noch aus. Er beschloss mit 98 zu 67 Stimmen bei einer Enthaltung, die optionalen Zusatzkäufe - sogenannte Mikrotransaktionen - zu regeln und unter anderem die Möglichkeit vorzusehen, solche Mikrotransaktionen durch Minderjährige einzuschränken. Es geht hier um sogenannte In-App-Käufe, die in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben.</p><p>Der Nationalrat möchte zudem das zuständige Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Präzisiert wurden auch die Anforderungen an die Jugendschutzorganisationen. Gemäss Beschluss des Nationalrats sollen diese Expertinnen und Experten als ständige Mitglieder einbeziehen, insbesondere für die Erarbeitung der Jugendschutzregelung.</p><p>Einstimmig verankerte die grosse Kammer im Gesetz, dass Jugendschutzorganisationen ein bestehendes Altersklassifizierungssystem, das international anerkannt ist, für gültig erklären können. Zudem sollen Jugendschutzorganisationen verpflichtet werden, an der Entwicklung von Inhaltsdeskriptoren zu arbeiten.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2022</b></p><p><b>Auch Ständerat will einheitliche Jugendschutzregeln für Videospiele</b></p><p><b>Das Parlament will Minderjährige besser vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Games und Filmen schützen. Als Zweitrat hat der Ständerat einer entsprechenden Vorlage zugestimmt. Käufe innerhalb von Apps will er darin allerdings nicht regeln - anders als der Nationalrat.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer am Mittwoch das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele mit 42 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hatte die Vorlage mit klarer Mehrheit zur Annahme empfohlen. Sie geht zurück an den Nationalrat.</p><p></p><p>Neue Herausforderungen durch Digitalisierung</p><p>Das heutige System sei uneinheitlich und lückenhaft, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) namens der Kommission. Ziel sei auch, alle Anbieter gleichzubehandeln. Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) verwies darauf, dass sich die Situation durch die neuen technischen Möglichkeiten im Internet grundlegend verändert habe. Viel häufiger als zu ihrer Jugendzeit konsumierten Kinder und Jugendliche heute alleine Medieninhalte.</p><p>Nicht einverstanden ist die kleine Kammer allerdings mit einer Ausweitung der Vorlage, die der Nationalrat in der Sommersession 2021 beschlossen hatte. Die grosse Kammer möchte optionale Zusatzkäufe - sogenannte Mikrotransaktionen - regeln und unter anderem die Möglichkeit vorsehen, solche Mikrotransaktionen durch Minderjährige einzuschränken. Es geht hier um sogenannte In-App-Käufe, die in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben.</p><p>Oppositionslos entschied der Ständerat am Mittwoch, die entsprechende Bestimmung zu streichen. Das Thema der Mikrotransaktionen sei zwar wichtig, räumte Michel ein. Nach Aussage von Fachleuten gehe es aber darin um den Schutz vor Game-Sucht, nicht um jenen vor ungeeigneten Inhalten. Die Frage solle deshalb nach Ansicht der Kommission in einem anderen Rahmen geregelt werden.</p><p></p><p>Keine spezielle Förderung der Medienkompetenz</p><p>Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat das zuständige Bundesamt auch nicht gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Mit 24 zu 18 Stimmen ohne Enthaltungen nahm er einen Antrag der Kommissionsminderheit an, auf die Vorgabe zu verzichten.</p><p>Es gehe darum, nicht nur mit Verboten und Einschränkungen zu operieren, argumentierte Michel namens der Kommissionsmehrheit ohne Erfolg. Vielmehr stärke Bildung die Eigenverantwortung. Dies sei gerade im Hinblick auf die Problematik von Game- und Onlinesucht wichtig.</p><p>Minderheitssprecher Jakob Stark (SVP/TG) sah im Artikel zur Medienkompetenz hingegen ein sachfremdes Element. "Das Richtige am falschen Ort zu tun, ist eben auch falsch." Zudem würden dem Bund damit Aufgaben zugewiesen, ohne dass es dafür in der Verfassung die nötige Bundeskompetenz gebe.</p><p>Was letzteren Punkt angeht, waren die Meinungen im Rat geteilt. Auch der Bund habe in der Bildung Kompetenzen, sagte Benedikt Würth (Mitte/SG). Und gerade wenn man die Regulierung schlank halten wolle, müsse man im Bereich der Medienkompetenz etwas unternehmen. Im Übrigen sei der Bund schon heute nicht inaktiv, was das Thema angehe. Dies etwa im Zusammenhang mit der nationalen Plattform Jugend und Medien. Das Informationsportal wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) betrieben.</p><p></p><p>Keine neuen Verbände nötig</p><p>Die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen sollen nach dem Willen des Ständerats nicht verpflichtet werden, Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einzubeziehen - sondern nur bei der Erarbeitung des entsprechenden Konzepts. Der Nationalrat war hier anderer Meinung.</p><p>In diesem Zusammenhang nahm der Ständerat auch begriffliche Änderungen am Gesetzestext vor - er möchte im Gesetz durchgängig von Branchen- statt Jugendschutzorganisationen sprechen.</p><p>Es gehe darum, klarzumachen, dass der Staat die Branchen nicht zu einer bestimmten Organisationsform, etwa der Bildung eines Dachverbands mit speziellem Zweck, zwingen wolle, erläuterte dazu Michel. Vielmehr wolle man an bestehenden Organisationen anschliessen.</p><p>Eine weitere Differenz betrifft die Frage, unter welchen Voraussetzungen begleitete Kinder und Jugendliche im Kino Filme sehen dürfen, den sie allein nicht ansehen dürften. Bundesrat und Nationalrat wollten, dass in diesem Fall die Altersgrenze um höchstens zwei Jahre unterschritten werden darf. Der Ständerat strich diese Bestimmung. Zwischen den Räten umstritten ist auch die genaue Ausgestaltung der Regeln für Videospiel-Turniere.</p><p></p><p>Spielraum für die Branche</p><p>Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.</p><p>Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.</p><p>Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutzorganisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln. Sie können sich zu entsprechenden Organisationen zusammenschliessen und müssen ihre Regelung dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Dieser erklärt sie danach für allgemeinverbindlich.</p><p>Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 14.09.2022</b></p><p><b>Räte uneins bei Jugendschutzregeln für Videospiele</b></p><p><b>Der Ständerat muss sich nochmals mit den neuen Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games befassen. Der Nationalrat hat am Mittwoch an mehreren Differenzen zur kleinen Kammer festgehalten.</b></p><p>Der Nationalrat besteht zum einen darauf, auch optionale Zusatzkäufe in Videospielen und Apps - sogenannte Mikrotransaktionen - im Gesetz zu regeln. Mit 103 zu 82 Stimmen bei acht Enthaltungen hielt er an einem früheren Beschluss fest.</p><p>Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen, ebenso wollten dies SVP und FDP. Letztlich liege es in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihren Kindern erlaubten, Kreditkarten zu benutzen, sagte Verena Herzog (SVP/TG) namens ihrer Fraktion.</p><p>Mikrotransaktionen seien eine fiese Masche, hielt ihr Simon Stadler (Mitte/UR) entgegen. Kinder und Jugendliche würden für den Kauf eines Spiels begeistert, erhielten es aber nicht vollständig. Dies fördere auch die Abhängigkeit.</p><p><b></b></p><p>Bund soll Medienkompetenz fördern</p><p>Zudem möchte der Nationalrat das zuständige Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Mit 107 zu 82 Stimmen bei vier Enthaltungen sprach er sich dagegen aus, wie vom Ständerat beschlossen auf die Vorgabe zu verzichten.</p><p>Es handle sich nicht um eine Bundesaufgabe, kritisierte Herzog ohne Erfolg. Prävention sei für einen effektiven Jugendschutz zwingend, sagte dagegen Sandra Locher Benguerel (SP/GR) namens ihrer Fraktion.</p><p>Weiter will die grosse Kammer die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen weiterhin verpflichten, Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einzubeziehen. Der Ständerat wollte eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.</p><p>Eine Minderheit der Nationalratskommission wollte ihm darin folgen. Die Bestimmung widerspreche dem Prinzip, sich auf bestehende Branchenorganisationen zu stützen, sagte Simone de Montmollin (FDP/GE). Jugendschutz dürfe nicht nur Sache von Branchenvertretern sein, wandte dagegen Locher Benguerel ein.</p><p><b></b></p><p>Umstrittenes Mindestalter</p><p>Zwei weitere Differenzen räumte der Nationalrat aus: Dabei geht es einerseits um die Frage, unter welchen Voraussetzungen begleitete Kinder und Jugendliche im Kino Filme sehen dürfen, die sie allein nicht ansehen dürften. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass in diesem Fall die Altersgrenze um höchstens zwei Jahre unterschritten werden darf. Der Ständerat hatte diese Bestimmung in der Sommersession gestrichen, nun schloss sich die grosse Kammer dem Entscheid mit 107 zu 86 Stimmen ohne Enthaltungen an.</p><p>Bundesrat Alain Berset warnte vergeblich, es sei wichtig, dass ein Mindestalter nicht beliebig unterschritten werden könne. Hier gehe es um den Kern der Vorlage. Unterstützung erhielt er von SP, Mitte, Grünen und Grünliberalen. Der Ständerat habe das Gesetz abgeschwächt, sagte Valentine Python (Grüne/VD).</p><p>Bei der genauen Ausgestaltung der Regeln für die Teilnahme an Videospiel-Turnieren räumte der Nationalrat ebenfalls eine Differenz zum Ständerat aus. Einverstanden war er auch damit, im Gesetz durchgängig von Branchen- statt von Jugendschutzorganisationen zu sprechen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 20.09.2022</b></p><p><b>Tauziehen um In-App-Käufe in Games geht weiter</b></p><p><b>Die Räte sind weiterhin uneinig über die gesetzliche Regelung von In-App-Käufen in Games. Der Ständerat will diese nach wie vor nicht im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele regeln.</b></p><p>Oppositionslos hielt die kleine Kammer am Dienstag an der entsprechenden Differenz zum Nationalrat fest. Dieser muss sich nun ein drittes Mal mit der Vorlage befassen.</p><p>Es gehe bei den sogenannten Mikrotransaktionen um Suchtverhalten, nicht um den Schutz vor Inhalten, sagte Matthias Michel (FDP/ZG) namens der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Eine Regelung drohe zudem bald schon wieder technologisch überholt zu werden.</p><p></p><p>Kein ständiger Einbezug von Experten</p><p>Ebenso ist der Ständerat weiterhin dagegen, dass die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einbeziehen müssen. Er will eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.</p><p>Grundsätzlich solle die Verantwortung bei den Branchenorganisationen liegen, so Michel. Man habe sich entschieden, keine speziellen Jugendschutzorganisationen zu schaffen. Branchenorganisationen aber wäre der ständige Einbezug von Fachleuten fremd. Denn diese hätten nebst dem Jugendschutz noch ganz andere Aufgaben.</p><p>Auch bei einer dritten noch bestehenden Differenz beharrte der Ständerat auf seiner Position: Er lehnte es mit 24 zu 20 Stimmen ab, das zuständige Bundesamt zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz zu verpflichten. Die Mehrheit der WBK-S hatte beantragt, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen, im Rat setzte sich jedoch der Minderheitsantrag durch.</p><p>Der Bund sei in diesem Bereich schon heute tätig, begründete Michel die Haltung der Kommissionsmehrheit. Eine Streichung der Bestimmung wäre das falsche Signal.</p><p>Minderheitssprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) bestritt die Wichtigkeit der Prävention nicht. Der Auftrag an den Bund sei aber im Jugendschutz-Gesetz am falschen Ort, denn er betreffe etwa auch die sozialen Medien, argumentierte sie mit Erfolg. Zudem gelte es, die Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren.</p><p></p><p>Herausforderung für die Gesellschaft</p><p>Man habe sich beim Jugendschutz für eine liberale Regelung entschieden und müsse sich im Gegenzug auch fragen, was die Digitalisierung für die Gesellschaft bedeute, widersprach Benedikt Würth (Mitte/SG) vergeblich. Insofern sei es sinnvoll, eine Grundlage für Massnahmen des Bundes zu legen. Es handle sich keineswegs nur um eine Aufgabe für die Schulen und damit die Kantone, befand auch Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU). </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat beharrt auf Förderung der Medienkompetenz</b></p><p><b>Die Räte sind weiter uneins über die neuen Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games. Der Nationalrat hat am Donnerstag an einer Differenz zum Ständerat festgehalten.</b></p><p>Der Nationalrat will das zuständige Bundesamt im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele nach wie vor zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz verpflichten. Das entschied er mit 108 zu 75 Stimmen bei zwei Enthaltungen.</p><p>Der Ständerat möchte die Bestimmung ganz streichen. Der Nationalrat kam ihm in einer untergeordneten Frage entgegen: Er verzichtete auf einen Absatz, wonach der Bund auch Massnahmen der Kantone unterstützen kann.</p><p>Eine Minderheit wollte sich der kleinen Kammer anschliessen. Es solle keine neue Bundesaufgabe geschaffen werden, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Entsprechende Vorgaben gebe es schon im Lehrplan 21. Und letztlich gehe es auch um eine Aufgabe der Eltern.</p><p>Es gehe nicht um ein neues Programm, denn der Bund sei in diesem Bereich schon heute aktiv, sagte hingegen Sandra Locher Benguerel (SP/GR). Und ohne Präventionsmassnahmen liessen sich die Ziele des Gesetzes nicht erreichen.</p><p><b></b></p><p>Keine Regelung zu Mikrotransaktionen</p><p>In zwei weiteren Punkten schwenkte der Nationalrat ohne Gegenantrag auf die Linie des Ständerats ein.</p><p>Dabei ging es zum einen um die Regelung von In-App-Käufen in Games. Die grosse Kammer verzichtete darauf, eine Bestimmung zu diesen sogenannten Mikrotransaktionen ins Gesetz aufzunehmen.</p><p>Man wolle das Problem aber in einem anderen Rahmen lösen, sagte Simon Stadler (Mitte/UR). Er und weitere Rednerinnen und Redner kündigten dazu eine Kommissionsmotion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) an. Im Ständerat war mehrfach kritisiert worden, es handle sich um ein sachfremdes Element, denn hier gehe es um ein Suchtproblem, nicht um den Schutz vor Inhalten.</p><p>Ebenso erklärte sich der Nationalrat einverstanden, dass die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen Expertinnen und Experten nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte als Mitglieder einbeziehen müssen. Ursprünglich wollte er einen dauerhaften Einbezug von Fachleuten.</p><p>Die Nagelprobe werde nun in der Realität erfolgen, sagte Thomas Brunner (GLP/SG). Denn bei den Jugendverbänden bestehe die Befürchtung, dass der Einbezug der Fachleute zur blossen Anhörung verkomme.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 26.09.2022</b></p><p><b>Räte einig über Jugendschutz-Regeln für Filme und Games</b></p><p><b>Die Räte haben sich bei den neuen Regeln zum Schutz Minderjähriger vor Sex- und Gewaltdarstellungen in Filmen und Games geeinigt. Der Ständerat hat am Montag die letzte verbliebene Differenz zum Nationalrat ausgeräumt.</b></p><p>Mit 23 zu 20 Stimmen schwenkte die kleine Kammer auf die Linie des Nationalrats ein. Damit wird das zuständige Bundesamt im Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele zu Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz verpflichtet.</p><p>Jakob Stark (SVP/TG) stellte sich dem vergeblich entgegen. Ihm fehlte es an einer Verfassungsgrundlage für diesen Artikel. Ausserdem sei dies eine schulische Aufgabe und die Schule sei Sache der Kantone. Die verfassungsmässige Ausgangslage sei klar. Der Rat folgte ihm aber nicht.</p><p>Der Nationalrat war dem Ständerat in einer untergeordneten Frage entgegengekommen: Er verzichtete auf einen Absatz, wonach der Bund auch Massnahmen der Kantone unterstützen kann. "Der Nationalrat hat den Stein des Anstosses gestrichen", sagte Kommissionssprecher Matthias Michel (FDP/ZG). Es gebe keinen Grund mehr, das Geschäft noch zu blockieren.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 20.01.2023</b></p><p>Bei der Beratung des Gesetzes über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200069">20.069</a>) war es mehreren Kommissionsmitgliedern ein Anliegen, die Problematik der Mikrotransaktionen zu vertiefen. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass sie weitere Informationen benötigt. Daher hat sie mit 14 zu 9 Stimmen ein Postulat (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233004">23.3004</a>) verabschiedet, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, welche Arten von Mikrotransaktionen besondere Gefahren für Abhängigkeit und Suchtverhalten bergen. Zudem soll aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln der Bund diesen Gefahren entgegenwirken kann. Die Kommissionsminderheit erachtet dies als ein Thema der Eigenverantwortung, weshalb sie das Postulat ablehnt. </p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Marcello Fontana, Kommissionssekretär, </p><p>058 322 97 35,</p><p><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
- Updated
- 23.07.2024 19:21