Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie

Details

ID
20200083
Title
Assistenzdienst der Armee zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Pandemie
Description
Botschaft vom 18. November 2020 zum Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Epidemie
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.11.2020</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat verabschiedet Botschaft zum zweiten Assistenzdienst der Armee </b></p><p><b>Auf Gesuch mehrerer Kantone hat der Bundesrat am 4. November 2020 den Einsatz der Armee im Assistenzdienst beschlossen, um das zivile Gesundheitswesen zu unterstützen. An seiner Sitzung vom 18. November 2020 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Parlament wird an der Wintersession über den laufenden Assistenzdienst befinden.</b></p><p>Da die Covid-19-Fallzahlen und die Anzahl Patientinnen und Patienten auf den Intensivpflegestationen stark gestiegen sind, ersuchten Ende Oktober 2020 mehrere Kantone die Armee um Unterstützung. Aufgrund der Gesundheitslage und ihrer absehbaren Entwicklung hat der Bundesrat am 4. November 2020 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) beauftragt, die Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung von Spitaleinrichtungen einzusetzen. Das Truppenaufgebot umfasst maximal 2500 Armeeangehörige, und der Einsatz ist bis 31. März 2021 befristet.</p><p>Weil das Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz genehmigen. Der Bundesrat hat deshalb zuhanden des Parlaments die Botschaft und den dazugehörigen Entwurf eines Bundesbeschlusses verabschiedet. Das Parlament wird an der Wintersession über den laufenden Assistenzdienst befinden.</p><p></p><p>Einsatz der Armee in Spitaleinrichtungen </p><p>Die Aufgabe der Armee besteht darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spitäler bei der Erweiterung der Kapazitäten ihrer Intensivpflegestationen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Mit ihrem Einsatz können die Sanitäts- und Spitalsoldaten, die über eine vom Roten Kreuz anerkannte militärische Ausbildung verfügen, das zivile Pflegepersonal in verschiedener Hinsicht entlasten. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverläufen zu konzentrieren. </p><p></p><p>Wichtigkeit der Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips</p><p>Das Subsidiaritätsprinzip, das im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (MG) verankert ist, sieht vor, dass der Assistenzdienst der Armee nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbehörden und wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen erfolgen kann.</p><p>Um die Einhaltung der Subsidiarität zu gewährleisten, hat der Bundesrat entschieden, dass gesuchstellende Behörden, bevor sie um Unterstützung der Armee ersuchen, bestätigen müssen, sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft zu haben. Dieses Prinzip gilt während der ganzen Dauer des Einsatzes und bildet die Grundlage für die Leistungsvereinbarungen, die zwischen der gesuchstellenden Einrichtung und dem Kommandanten der eingesetzten Armeeangehörigen abgeschlossen werden. Die von den Armeeangehörigen erbrachte Unterstützung kann reduziert oder auch beendet werden, wenn sie der spezifischen Leistungsvereinbarung nicht mehr entspricht. </p><p></p><p>Finanzierung voraussichtlich aus dem Armeebudget </p><p>In seiner Botschaft legt der Bundesrat dar, wie die durch den Einsatz entstandenen Zusatzkosten finanziert werden. Die definitiven Kosten hängen davon ab, wie viele Armeeangehörige aufgeboten werden müssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird, weshalb sie heute noch nicht beziffert werden können. Die insbesondere durch die zusätzlichen Diensttage anfallenden Zusatzkosten können voraussichtlich innerhalb des bereits vom Parlament bewilligten Budgets des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 18. November 2020 zum Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Epidemie
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung des zivilen Gesundheitswesens im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der zweiten Welle der Covid-19-Epidemie
    Resolutions
    Date Council Text
    01.12.2020 2 Beschluss gemäss Entwurf
    02.12.2020 1 Zustimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.12.2020</b></p><p><b>Ständerat genehmigt Armeeeinsatz in der zweiten Corona-Welle </b></p><p><b>Der Bundesrat hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen in der zweiten Corona-Welle mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen. Der Ständerat hat diesen Dienst nun oppositionslos bewilligt.</b></p><p>Zu reden gab einzig eine von der Kommissionsmehrheit beantragte Änderung. Demnach sollte die Armee auch in Alters- und Pflegeheimen aushelfen, falls dies notwendig würde. Die Angehörigen der Armee seien ausgebildet für einen Einsatz in Alters-und Pflegeheimen, sagte Mathias Zopfi (Grüne/GL).</p><p>Thomas Minder (parteilos/SH) wehrte sich wie mehrere weitere Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Fraktionen gegen einen Einsatz in Alters- und Pflegeheimen. Viele der in Not geratenen Institutionen hätten die Schutzkonzepte missachtet. "Die Armeeangehörigen sollten eher im vorgelagerten Spitalbereich tätig sein." Dort sei das Risiko geringer, sich mit dem Virus anzustecken.</p><p>Schliesslich lehnte der Ständerat die Erweiterung des Armeeeinsatzes ausserhalb der Spitäler hauchdünn ab. Der neue Ständeratspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) entschied per Stichentscheid. "Das fängt ja gut an", schmunzelte er.</p><p></p><p>Keine zusätzlichen Kosten</p><p>Die Aufgabe der Armee besteht nun darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spitäler bei der Erweiterung der Kapazitäten ihrer Intensivpflegestationen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverläufen zu konzentrieren.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd stehen derzeit rund 220 Angehörige der Armee im Corona-Einsatz. Mitte November half die Armee in den Kantonen Freiburg, Genf, Wallis, Bern, Waadt, Tessin und Basel-Stadt aus. Der Assistenzdienst der Armee kann nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbehörde bewilligt werden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.</p><p>Der Armeeeinsatz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Amherd geht davon aus, dass die Kosten für den Einsatz mit dem bestehenden Budget aufgefangen werden können, wie sie im Rat sagte. "Es sind keine zusätzlichen Mittel notwendig." Ändere sich das im nächsten Jahr, werde das Verteidigungsdepartement (VBS) einen Nachtragskredit beantragen.</p><p>Auch Zivilschutz im Einsatz</p><p>Weil das maximale Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss das Parlament den Einsatz genehmigen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.12.2020</b></p><p><b>Räte genehmigen Armeeeinsatz in der zweiten Corona-Welle </b></p><p><b>Der Bundesrat hatte Anfang November beschlossen, das Gesundheitswesen in der zweiten Corona-Welle mit bis zu 2500 Armeeangehörigen zu unterstützen. Das Parlament hat diesen Dienst nun bewilligt.</b></p><p>Weil das maximale Aufgebot die Anzahl von 2000 Armeeangehörigen übersteigt und länger als drei Wochen dauert, muss das Parlament den Einsatz genehmigen. Nach dem Ständerat stimmte am Mittwoch auch der Nationalrat ohne Gegenstimme für die Vorlage über den Assistenzdienst. Die Grünen-Fraktion enthielt sich. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Zu reden gaben zwei von einer linken Kommissionsminderheit beantragte Änderungen. Demnach sollte die Armee auch in Alters- und Pflegeheimen aushelfen, falls dies notwendig würde. Verschiedene Organisationen im Gesundheitswesen - der Spitalverband H+, Curaviva, Senesuisse und Spitex Schweiz - ersuchten am Montag darum. Die kantonale Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) unterstützte sie.</p><p></p><p>Hilferuf nicht erhört</p><p>Die personelle Lage sei gerade auch in Alters- und Pflegeheimen und bei Spitex-Organisationen äusserst angespannt, begründete Léonore Porchet (Grüne/VD) den Antrag. Neben zusätzlich eingesetzten Freiwilligen, Angehörigen des Zivilschutzes und des Zivildienstes sei deshalb auch der Einsatz von Armeeangehörigen wichtig. Dies würde unnötige Spitaleinweisungen und damit eine zusätzliche Verschärfung der Versorgungssituation vermeiden.</p><p>Thomas Hurter (SVP/SH) wehrte sich wie mehrere weitere Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Fraktionen gegen einen Einsatz in Alters- und Pflegeheimen. "Die Armee ist das letzte Mittel." Sie dürfe nicht überstrapaziert werden für Aufgaben, die andere Organisationen erbringen könnten.</p><p>Der Nationalrat lehnte den Armeeeinsatz in Alters- und Pflegeheimen schliesslich mit 112 zu 53 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Nur die Mehrheit der Fraktionen von SP und Grünen stimmten Ja. Im Ständerat war der Entscheid am Dienstag nur hauchdünn und mit Stichentscheid des Präsidenten Alex Kuprecht (SVP/SZ) gefallen.</p><p>Auch ein zweiter Minderheitsantrag der Grünen scheiterte in der grossen Kammer deutlich. Demnach sollte der von Armeeangehörigen geleistete Assistenzdienst an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet werden. Fabien Fivaz (Grüne/NE) argumentierte, damit würde der grosse Einsatz der Armeeangehörigen gebührend gewürdigt. Die Gegner verwiesen dagegen erfolgreich auf den knappen Personalbestand in der Armee.</p><p></p><p>"Helfende Hände statt wartende Beine"</p><p>Die Aufgabe der Armee besteht nun darin, den zivilen Spitaleinrichtungen bei der Grund- und Behandlungspflege zu helfen, die kantonalen Spitäler bei der Erweiterung der Kapazitäten ihrer Intensivpflegestationen zu unterstützen und infektiöse Patientinnen und Patienten zu transportieren. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von Patienten mit schweren Krankheitsverläufen zu konzentrieren.</p><p>Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (CVP/AI) sagte, dass der Auftrag nun klarer definiert sei als im Frühling. In der ersten Corona-Welle wurden Fälle publik, wonach unterbeschäftigte Armeeangehörige in oder vor Spitälern standen. "Nun braucht es helfende Hände statt wartende Beine", sagte Rechsteiner.</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd stehen derzeit rund 650 Angehörige der Armee im Corona-Einsatz. Der Assistenzdienst der Armee kann nur auf Gesuch der betroffenen Bundes- oder Kantonsbehörde bewilligt werden, wenn deren Mittel nicht mehr ausreichen.</p><p>Der Armeeeinsatz ist bis zum 31. März 2021 befristet. Amherd geht davon aus, dass die Kosten für den Einsatz mit dem bestehenden Budget aufgefangen werden können, wie sie im Rat sagte. Es seien keine zusätzlichen Mittel notwendig. Ändere sich das im nächsten Jahr, werde das Verteidigungsdepartement (VBS) einen Nachtragskredit beantragen.</p>
Updated
23.07.2024 19:19

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