Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative. Transplantationsgesetz. Änderung
Details
- ID
- 20200090
- Title
- Organspende fördern – Leben retten. Volksinitiative. Transplantationsgesetz. Änderung
- Description
- Botschaft vom 25. November 2020 zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Transplantationsgesetzes)
- InitialSituation
- <p><b>Die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" verlangt neu die enge Widerspruchslösung bei den Organspenden. Das heisst: Jede Person wäre im Todesfall Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ihren Widerspruch geäussert hat. Bundesrat und Parlament gehen mit den Initianten einig, dass die Zahl der Organspenden erhöht werden soll, um so Leben zu retten. Sie möchten aber keine Widerspruchslösung, bei der die Angehörigen nicht einbezogen werden und schlagen deshalb als indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe eine erweiterte Widerspruchslösung vor: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Liegt kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vor, sollen die nächsten Angehörigen aktiv angefragt werden und unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der verstorbenen Person über die Spende entscheiden können. Auch mit dieser Lösung erwarten Bundesrat und Parlament eine Zunahme der Organspenden. Beide Räte unterstützten die erweiterte Widerspruchslösung deutlich. Die Volksinitiative empfahlen sie zur Ablehnung. Sie wurde in der Folge zurückgezogen, unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag in Kraft tritt. </b></p><p></p><p><b>Ausgangslage</b></p><p></p><p>Die Jeune Chambre Internationale (JCI) Riviera hat am 22. März 2019 die Initiative "Organspende fördern - Leben retten" eingereicht. Sie verlangt, dass die enge Widerspruchslösung (oder vermutete Zustimmungslösung) in der Bundesverfassung festgeschrieben wird. Bei Annahme der Initiative wäre jede Person in der Schweiz im Todesfall Organspenderin oder Organspender, sofern sie zu Lebzeiten nicht ihren Widerspruch geäussert hat. Damit soll die Zahl der Spenden erhöht werden. </p><p>Der Bundesrat unterstützt dieses Anliegen grundsätzlich. Auch er möchte die Wartezeiten für eine Organtransplantation verringern und so Leben retten. Der Bundesrat möchte aber keine enge Widerspruchslösung, in welcher die Angehörigen nicht einbezogen werden müssen. Deshalb schlägt er vor, im Transplantationsgesetz eine erweiterte Widerspruchslösung einzuführen. Damit werden die Rechte der Angehörigen gewahrt und ihr Einbezug weiterhin sichergestellt. Sie werden auch zukünftig eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament deshalb eine entsprechende Gesetzesänderung für eine erweiterte Widerspruchslösung; dies als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative.</p><p>Die erweiterte Widerspruchslösung bedeutet: Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, soll dies neu festhalten müssen. Liegt kein dokumentierter Wille der verstorbenen Person vor, sollen die nächsten Angehörigen aktiv angefragt werden und unter Berücksichtigung des mutmasslichen Willens der verstorbenen Person über die Spende entscheiden können. Sind keine nächsten Angehörigen erreichbar, ist eine Entnahme unzulässig.</p><p>Heute gilt in der Schweiz die Zustimmungslösung. Eine Spende kommt in Frage, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten dazu zugestimmt hat. Liegt keine Willensäusserung vor, werden die Angehörigen angefragt. </p><p>Mit der Widerspruchslösung gilt grundsätzlich jede Person über 16 Jahre als potenzielle Organspenderin, ausser sie hat sich zu Lebzeiten dagegen entschieden. Die Voraussetzungen für eine Spende bleiben gleich wie heute: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.</p><p>(Quelle: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.11.2020)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 25. November 2020 zur Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Transplantationsgesetzes)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 05.05.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2021 2 Abweichung 22.09.2021 1 Zustimmung 01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Organspende fördern – Leben retten»
- Resolutions
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Date Council Text 05.05.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 20.09.2021 2 Abweichung 22.09.2021 1 Zustimmung 01.10.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung 01.10.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung 12.10.2021 1 Mit Erklärung vom 07.10.2021 gibt das Initiativkomitee der Bundeskanzlei davon Kenntnis, dass die Initiative mit der nötigen Mehrheit bedingt zurückgezogen worden ist (BBl 2021 2341). 07.09.2022 1 Eintritt der Bedingung für den Rückzug (18.08.2022) (BBl 2022 2071)
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- Proceedings
- <p>Der <b>Nationalrat</b> führte eine gemeinsame Debatte zur Volksinitiative und zum indirekten Gegenvorschlag. </p><p>Konsens herrschte in den zahlreichen Wortmeldungen darüber, dass die heutige Situation bei den Organspenden unbefriedigend ist. "2019 befanden sich über 1400 Menschen auf der Warteliste für ein passendes Organ, darunter auch Kinder", sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (S, BE). Für viele komme jede Hilfe zu spät, weil nicht genügend Spenderorgane zur Verfügung stünden. </p><p>In regelmässigen Umfragen, die in der Bevölkerung durchgeführt werden, erklären sich bis zu 80 Prozent bereit, Organe zu spenden. Die tatsächlichen Spenden seien dann aber viel geringer, weil beim Todesfall keine entsprechende Erklärung vorliege und die nächsten Angehörigen, die den Willen der verstorbenen Person nicht kennen, in der Folge in 60 Prozent der Fälle eine Organentnahme ablehnen, obwohl die verstorbene Person vielleicht einverstanden gewesen wäre. "Die Beibehaltung des Status quo ist deshalb keine Option", fasst die Berichterstatterin die Meinung der Kommission zusammen. </p><p>Die Kommission unterstützte grundsätzlich den bundesrätlichen indirekten Gegenvorschlag mit erweiterter Widerspruchslösung mit wenigen Ergänzungen. Weiter sprach sie sich auch knapp für die Annahme der Volksinitiative aus.</p><p>Mehrfach wurde in der Debatte betont, dass es bei der Frage der gesetzlichen Regelung der Organspenden nicht um eine parteipolitische Frage gehe, sondern dass hier persönliche Wertvorstellungen und Überzeugungen bei der Entscheidfindung im Vordergrund stehen. </p><p>Mit der Umkehrung der Zustimmungs- zur Widerspruchsregelung versprach sich eine Mehrheit des Rates mehr Organspenden, wie dies in anderen Ländern mit analoger Regelung zu beobachten sei. Die Widerspruchslösung verpflichte aber in keiner Weise zur Organentnahme, betonte Katja Christ (GL, BS). "Sie bürdet dem potenziellen Spender jedoch die Entscheidungslast auf", hielt sie fest.</p><p>Für Regine Sauter (RL, ZH) bedeutete die Widerspruchslösung auch eine Entlastung für die Angehörigen. Sie kehre nun die Verantwortung um, indem sie von jedem einzelnen Bürger und jeder einzelnen Bürgerin anstelle der Angehörigen getragen werden müsse.</p><p>Widerstand gegen die Initiative und den Gegenvorschlag gab es vor allem aus den Reihen der SVP-Fraktion. Gregor Rutz (V, ZH) sah mit beiden Varianten der Widerspruchslösung zentrale Grundsätze des Rechtsstaats, wie das Recht auf persönliche Freiheit und auf körperliche Unversehrtheit, bedroht. Andreas Gafner (V, BE) wehrte sich gegen eine "verstärkte Organrekrutierung am Lebensende".</p><p>Ein Nichteintretensantrag zur Gesetzesvorlage von Erich von Siebenthal (V, BE) wurde mit 154 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. </p><p>Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Céline Amaudruz (V, GE), schlug vor, die erweiterte Widerspruchslösung durch die sogenannte Erklärungslösung zu ergänzen, welche auch von der Nationalen Ethikkommission propagiert wird. Demnach soll der Bund von allen in der Schweiz wohnhaften Personen eine Stellungnahme zur Organspende einholen und diese in einem Register festhalten. Äussert sich die angefragte Person nicht, so würden im Todesfall wie bisher die nächsten Angehörigen beigezogen. Diese Regelung, so ergänzte Marianne Streiff-Feller (M-E, BE), trage dem Selbstbestimmungsrecht am besten Rechnung. Der Antrag für die Erklärungslösung wurde mit 150 zu 30 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.Der Nationalrat beschloss verschiedene Präzisierungen beim Gegenvorschlag des Bundesrats. So soll im revidierten Transplantationsgesetz die Möglichkeit einer Zustimmung zur Organspende ausdrücklich erwähnt werden. Ebenso hielt die grosse Kammer eindeutig fest, dass der Wille des oder der Verstorbenen Vorrang hat vor demjenigen der nächsten Angehörigen. Hat jemand den Entscheid über die Organspende einer Vertrauensperson übertragen, tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.</p><p>Wenn keine Willensäusserung und keine Angehörigen bekannt sind, sollen keine Organe entnommen werden dürfen. Dieser Vorschlag des Bundesrats, unterstützt von der Kommission, erreichte im Nationalrat eine knappe Mehrheit. Viele wollten auch in solchen Fällen die Organe zur Transplantation freigeben.</p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem indirekten Gegenvorschlag mit 150 zu 34 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.</p><p>Der Nationalrat beschloss zudem mit 88 zu 87 Stimmen bei 14 Enthaltungen die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.</p><p></p><p>Auch im <b>Ständerat</b> sprach sich die vorberatende Kommission für die erweiterte Widerspruchslösung aus. Der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sei ein europäischer Trend, erläuterte der Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (S, SG). Die Änderung sei eine konkrete Antwort auf den Organmangel, respektive auf die Tatsache, dass zu wenig Menschen sich zu Lebzeiten dazu äusserten. Die Kommissionsmehrheit gehe mit dem Bundesrat davon aus, dass sich die Zahl der Spenderinnen und Spender mit der Widerspruchsregelung erhöhen würde. Sowohl bei der jetzigen Zustimmungslösung wie auch bei der neu vorgeschlagenen Widerspruchslösung sei der Wille der verstorbenen Person massgebend. Die Initiative ging der Kommission zu weit und sie empfahl sie zur Ablehnung.</p><p>Marina Carobbio Guscetti (S, TI) bezeichnete den Gegenvorschlag als gute Lösung. Heute komme eine fehlende Willensäusserung einem Nein gleich, die Angehörigen würden sich entsprechend in ihrer Trauer kaum für ein Ja zur Entnahme aussprechen. Neu werde die fehlende Willensäusserung als Ja interpretiert. </p><p>Die erweiterte Widerspruchslösung lasse den Menschen die Freiheit, sich bewusst für die Organspende zu entscheiden, aber auch die Freiheit, sich nicht damit befassen zu müssen, sagte Maya Graf (G, BL). Dann seien es die Angehörigen oder eine bezeichnete Person, die im Sinne des Verstorbenen entscheiden können. Mit dieser Lösung bestünde zudem die Chance, dass sich mehr Personen im Verlaufe ihres Lebens mit einer Organspende auseinandersetzen und ihre Entscheidung auch festhalten würden.</p><p>Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Josef Dittli (RL, UR) wehrte sich gegen den Paradigmenwechsel. Es gehe hier um eine grundsätzliche und wichtige staatspolitische Frage, sagte er. Die Änderung komme einer Pflicht zur Organspende sehr nahe. Es sei ein Eingriff in die liberalen Werte des Staats, wenn die Rechte zunächst eingefordert werden müssten. Auch der Druck auf die Angehörigen werde massiv erhöht. Auch Heidi Z'Graggen (M-E, UR) sprach sich gegen die Widerspruchslösung aus. Die Organspende müsse ein freier Akt der Solidarität und Nächstenliebe bleiben. Der vorliegende Entwurf sei "ein quasiautomatischer Zugriff des Staates auf den Körper des Menschen".</p><p>Gegen den Antrag der Minderheit trat der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen auf den Gegenvorschlag ein. </p><p>In der Gesamtabstimmung stimmte der Rat dem Gegenvorschlag mit den Ergänzungen des Nationalrates mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die Volksinitiative empfahl der Ständerat ohne Gegenstimme zur Ablehnung. </p><p></p><p>In der Differenzbereinigung schloss sich der <b>Nationalrat</b> auf Antrag seiner Kommission stillschweigend der ständerätlichen Empfehlung auf Ablehnung der Volksinitiative an.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Änderung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (indirekter Gegenvorschlag) vom Nationalrat mit 141 zu 44 Stimmen bei 11 Enthaltung und vom Ständerat mit 31 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten", der diese zur Ablehnung empfiehlt, wurde in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 137 zu 29 Stimmen bei 29 Enthaltungen und vom Ständerat mit 35 zu 0 Stimmen bei 9 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p>Die Volksinitiative "Organspende fördern - Leben retten" wurde nach der Verabschiedung des indirekten Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen. Die Rückzugserklärung wird erst wirksam, wenn der Gegenvorschlag wirklich in Kraft tritt. Gegen die Änderung des Transplantationsgesetzes, bzw. den indirekten Gegenvorschlag, wurden die nötigen Unterschriften für ein Referendum eingereicht.</p><p></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 mit 60,2 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
- Updated
- 23.07.2024 19:16