Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken
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- ID
- 20200433
- Title
- Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 02.11.2022</strong></h2><p class="Standard_d">Mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates die Vorlage zur parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200433">20.433</a> verabschiedet. Die Vorlage zielt auf eine enge und starke Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ab. Regulatorische Hürden oder administrative Hemmnisse sollen verringert sowie Branchenvereinbarungen und freiwillige Massnahmen von Unternehmen gestärkt werden. Eine effiziente Nutzung von Ressourcen soll insbesondere damit angestrebt werden, dass der Bundesrat neu Anforderungen an die Lebensdauer oder die Reparierbarkeit von Produkten stellen kann, zum Beispiel in Bezug auf die Anzahl Ladezyklen von Batterien oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen. Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Kommission auf ressourcenschonendes Bauen. Gestärkt werden sollen etwa die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe und die Trennbarkeit der unterschiedlichen Bauteile.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden weitgehend positiv aufgenommen. Die Anstrengungen der Kommission, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz gesetzlich zu stärken und mit verschiedenen Massnahmen voranzutreiben, wurde begrüsst. Einige Stellungnahmen zielten darauf ab, strengere Vorschriften für die Ressourcenschonung zu erlassen, andere wiederum verlangten, die Anforderungen für die Wirtschaft zu lockern. Die Kommission hat beschlossen, den Vorentwurf im Wesentlichen unverändert zu belassen und hat nur wenige, gezielte Änderungen vorgenommen. Sie ist der Überzeugung, die breit abgestützte Vorlage biete eine wirkungsvolle Grundlage für eine zukunftsgerichtete und wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft in der Schweiz.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 seine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur parlamentarischen Initiative 20.433 "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken" verabschiedet. Im Zentrum der Revision steht die Schaffung neuer Bestimmungen im Umweltschutzgesetz (USG). Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der UREK-N, mit der Stoffkreisläufe künftig konsequenter geschlossen werden sollen. Gleichzeitig beantragt er dem Parlament mehrere Anpassungen.</strong></p><p class="Standard_d">In seiner Stellungnahme begrüsst der Bundesrat das mit der parlamentarischen Initiative 20.433 verfolgte Bestreben, die Schweizer Kreislaufwirtschaft zu stärken (siehe Kasten). Der Entwurf konkretisiert einen der Schwerpunkte der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 des Bundesrates, nämlich das Ziel des nachhaltigen Konsums und der nachhaltigen Produktion. Darüber hinaus enthält er eine Reihe von Instrumenten, die sich am Grundsatz der Subsidiarität orientieren und die Privatwirtschaft einbeziehen.</p><p class="Standard_d">In Zeiten von steigender Unsicherheit und Lieferengpässen kann die Kreislaufwirtschaft dazu beitragen, die Abhängigkeit von Rohstoff- und Materialimporten zu verringern. Dies, indem sie beispielsweise durch Recycling wiedergewonnene Materialien für die Unternehmen bereitstellt oder die Lebensdauer von unverzichtbaren Produkten wie Laptops und Mobiltelefonen durch Förderung der Reparierbarkeit verlängert.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Schaffung von Rahmenbedingungen</p><p class="Standard_d">In diesem Zusammenhang befürwortet der Bundesrat, dass Bestimmungen zur Schaffung von Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft im USG verankert werden. Dazu gehören insbesondere der Grundsatz der Schonung natürlicher Ressourcen sowie das Prinzip der Wiederverwendung von Materialien und Produkten, die derzeit entsorgt werden.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragt dem Parlament jedoch auch mehrere Änderungen, unter anderem in Bezug auf das Siedlungsabfallmonopol der Kantone und das ressourcenschonende Bauen. Zwar begrüsst er grundsätzlich die Idee, das Monopol zu lockern, hält aber auch klare Rahmenbedingungen für nötig, um das derzeitige System nicht zu beeinträchtigen.</p><p class="Standard_d">Der Entwurf sieht ausserdem die Aufnahme einer neuen Bestimmung in das Energiegesetz vor, damit die Kantone Grenzwerte für graue Energie bei Gebäuden festlegen können. Der Bundesrat beantragt, diese Bestimmung zu streichen. Obwohl er das Ziel unterstützt, graue Energie und Treibhausgasemissionen beim Bauen zu reduzieren, ist er der Auffassung, dass die Legiferierung den Kantonen überlassen werden sollte.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wird weitere Massnahmen im Bereich der Kreislaufwirtschaft prüfen. So hatte er in seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 das UVEK beauftragt, zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) Massnahmen zur Ressourcenschonung auszuarbeiten. Dieses Mandat wird unter Berücksichtigung der Beschlüsse, die das Parlament im Rahmen der Debatten über die parlamentarische Initiative gefasst hat, ausgeführt.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 23.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat im Rahmen der Beratungen zur Kreislaufwirtschaft (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200433">20.433</a>) die Stellungnahme des Bundesrates behandelt. Der Bundesrat unterstützt die Vorlage der Kommission grundsätzlich. Er beantragt, den Entwurf mit verschiedenen Präzisierungen anzupassen, denen die Kommission weitgehend folgt, so bei den vorgezogenen Entsorgungsgebühren und dem Onlinehandel (Art. 32abis-Art. 32aocties) oder beim ressourcenschonenden Bauen (Art. 35j). Bei gewissen Punkten stellt sich der Bundesrat gegen die Beschlüsse der Kommission. So spricht er sich gegen eine Littering-Regelung auf nationaler Ebene aus; die Kommission hält aber an ihrem Beschluss mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung fest, im Umweltschutzgesetz eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen (Art. 31b Abs. 5). Auch die enger gefassten Vorschriften für die Durchführung von Pilotprojekten, die der Bundesrat in Art. 48a vorschlägt, lehnt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Schliesslich spricht sie sich mit 18 zu 7 Stimmen gegen den Antrag des Bundesrates aus, die Bestimmung zum Beschaffungswesen in Art. 30 Abs. 4 zu streichen, und bestätigt die Verantwortung von öffentlichen Auftraggeberinnen, ökologische Aspekte bei der Beschaffung zu berücksichtigen.</p><p class="Standard_d">Verschiedene Minderheiten im Entwurf bleiben bestehen, einzelne Minderheiten unterstützen die Anträge des Bundesrates.</p>
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- 0
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Date Council Text 18.05.2020 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 22.06.2020 0 Zustimmung 17.06.2022 1 Fristverlängerung 17.06.2022 1 Bis zur Sommersession 2024.
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG)
- Resolutions
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Date Council Text 03.05.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.12.2023 2 Abweichung 26.02.2024 1 Abweichung 29.02.2024 2 Zustimmung 13.03.2024 1 Beschluss gemäss Antrag der Redaktionskommission 14.03.2024 2 Beschluss gemäss Antrag der Redaktionskommission 15.03.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 15.03.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung </h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.05.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Liegenlassen von Abfällen verbieten und büssen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Abfall soll in der Schweiz möglichst vermieden werden. Nicht mehr Gebrauchtes respektive Brauchbares soll nach Möglichkeit weitergegeben oder aber wiederverwertet werden. Das hat der Nationalrat entschieden und dabei Bussen für Littering beschlossen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit Änderungen im Umweltschutzgesetz will der Nationalrat die Kreislaufwirtschaft stärken. Mit 133 zu 42 Stimmen bei 13 Enthaltungen sagte er am Mittwoch Ja zur Vorlage seiner Umweltkommission (Urek-N). Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen von der SVP. Die Vorlage geht an den Ständerat.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Abhängigkeit vom Ausland reduzieren</p><p class="Standard_d">Insgesamt überwog das Lob für die Änderungen im Umweltschutzgesetz. Das Potenzial, Material und Stoffe wiederzuverwerten, sei gross, lautete der Tenor. Und die Abhängigkeit der Schweiz vom Ausland werde reduziert, wenn mehr Materialien im Wirtschaftskreislauf blieben.</p><p class="Standard_d">Die SP kritisierte jedoch die vielen Kann-Vorschriften. Es brauche rasch griffige Verordnungen, damit die Vorlage etwas bewirke, sagte Martina Munz (SP/SH). Für die SVP gehe es nicht auf, die stoffliche Verwertung von Abfällen gegenüber dem Verbrennen zu bevorzugen, sagte Mike Egger (SVP/SG) und verwies auf die Energieversorgung.</p><p class="Standard_d">Unter dem Titel Abfallverwertung führte der Nationalrat ein Verbot für achtloses Liegenlassen und Wegwerfen von kleinen Mengen von Abfällen ein. Noch dazu beschloss er eine Busse von bis zu 300 Franken für das sogenannte Littering und damit etwas, was einige Kantone schon kennen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">"Abfall tötet"</p><p class="Standard_d">Die SVP wollte davon nichts wissen. "Ein Verbot auf eidgenössischer Ebene wäre antiliberal und unschweizerisch", sagte Michael Graber (SVP/VS). Littering sei vor allem dort ein Problem, wo keine Polizei präsent sei, etwa beim Wandern, sagte er und plädierte für Erziehung anstelle von Verboten.</p><p class="Standard_d">Dass die SVP Littering-Bussen bekämpfe, sei kaum nachvollziehbar, konterte die Gegenseite. Gerade auf Weiden sei Littering ein Problem, sagte etwa Ursula Schneider Schüttel (SP/FR). Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) erinnerte an die Kampagne "Abfall tötet" der Landwirtschaft.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat äusserte sich ablehnend zu Littering-Bussen und verwies auf die kantonalen Lösungen. Umweltminister Albert Rösti forderte vergeblich, die kantonalen Behörden ihre Arbeit machen zu lassen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Ein "Reparatur-Index"</p><p class="Standard_d">Im Zentrum der Vorlage stehen das Vermeiden und Wiederverwerten von Abfällen. Der Bundesrat soll Anforderungen an die Lebensdauer eines Produkts festlegen können, etwa Verwertbarkeit, Reparierbarkeit oder Vorhandensein von Ersatzteilen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat wünscht sich zusätzlich den von den Grünen eingebrachten "Reparatur-Index", der die Reparierbarkeit eines Produktes anzeigt. "Wollen wir eine Kreislaufwirtschaft, müssen wir bei den Produkten beginnen", forderte Bastien Girod (Grüne/ZH).</p><p class="Standard_d">Eine Rücknahmepflicht von Verpackungen für den Detailhandel lehnte der Rat zwar ab. Er beschloss aber mit 97 zu 96 Stimmen, dass nicht kompostierbare Packungen von nicht verkauften biogenen Lebensmitteln vor deren Verwertung entfernt werden müssen. Eine Minderheit um Beat Flach (GLP/AG) setzte sich hier durch.</p><p class="Standard_d">Neben Herstellen und Importeuren will der Nationalrat neu auch ausländische Online-Händler verpflichten, für Verpackungen eine vorgezogene Entsorgungsgebühr zu bezahlen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Liberalisierung der Abfuhr</p><p class="Standard_d">Das Einsammeln von Abfällen will der Nationalrat liberalisieren. Freiwillige private Anbieter sollen ohne Konzession der Gemeinde Wertstoffe von privaten Haushalten sammeln dürfen. Voraussetzung ist, dass das Sammelgut wiederverwertet wird. Der Rat folgte mit 101 zu 92 Stimmen einem Antrag der Urek-N.</p><p class="Standard_d">"Private sollen auf Ideen kommen, was gesammelt werden kann", sagte Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) namens der Kommission dazu. Deshalb solle nicht der Bundesrat entscheiden, was Private sammeln dürften und was nicht.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat wünscht eine weniger weitgehende Lockerung des Abfallmonopols. Er will selbst bestimmen können, welche Stoffe Private einsammeln dürfen. Die heutige Abfallentsorgung funktioniere, sagte Umweltminister Rösti dazu.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 07.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will schweizweites Littering-Verbot</strong><br><strong>Abfall achtlos wegzuwerfen oder liegen zu lassen, soll künftig schweizweit verboten sein. Für ein solches nationales Littering-Verbot hat sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat ausgesprochen.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer stimmte am Donnerstag bei einer Revision des Umweltschutzgesetzes stillschweigend dem Entscheid des Nationalrats zu, einen solchen Passus ins Gesetz aufzunehmen. Die Regelung sieht vor, dass die Kantone bei bewilligungspflichtigen Veranstaltungen Ausnahmen von diesem Littering-Verbot vorsehen können.</p><p class="Standard_d">Noch ist das nationale Littering-Verbot nicht beschlossene Sache: Die von einer Nationalratskommission angestossene Revision des Umweltschutzgesetzes muss noch bereinigt werden und die Schlussabstimmung überstehen.</p><p class="Standard_d">Im Mai dieses Jahres hatte die SVP im Nationalrat die Pläne für ein nationales Littering-Verbot kritisiert. Ein solches wäre "antiliberal und unschweizerisch", sagte damals Michael Graber (SVP/VS). Auch der Bundesrat wollte nichts wissen von einem nationalen Verbot und verwies auf bestehende kantonale Verbote.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kernanliegen Kreislaufwirtschaft</p><p class="Standard_d">Derzeit befinden sich gleich zwei Revisionen des Umweltschutzgesetzes in den parlamentarischen Beratungen. Jene mit dem Littering-Verbot stammt von der Umweltkommission des Nationalrats. Zentrales Anliegen dieser Vorlage ist, die Kreislaufwirtschaft in der Schweiz zu stärken.</p><p class="Standard_d">Nicht mehr Gebrauchtes beziehungsweise Brauchbares soll nach Möglichkeit weitergegeben oder aber wiederverwertet werden. Abfälle sollen wiederverwendet und stofflich verwertet werden, wo dies einen echten Mehrwert bringt.</p><p class="Standard_d">In diesem Zusammenhang entschied sich der Ständerat am Donnerstag, Detailhändlern keine Pflicht aufzuerlegen, unverkaufte biogene Produkte vor der Entsorgung von der Verpackung zu befreien und separat zu sammeln. Mit biogenen Produkten sind etwa Lebensmittel oder Topfpflanzen gemeint. Ganz knapp, mit 21 zu 20 Stimmen, traf er diesen Entscheid. Der Nationalrat hat sich für eine solche Pflicht ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat will wie der Nationalrat das Einsammeln von Abfällen liberalisieren. Er hält jedoch grundsätzlich am Monopol der Kantone für die Entsorgung der Siedlungsabfälle fest. Eine freiwillige Sammlung durch private Unternehmen soll nur möglich sein, wenn der Bundesrat dies für bestimmte Abfallarten genehmigt.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 26.02.2024</strong></h3><p><strong>Vorlage zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft weitgehend bereinigt</strong><br><strong>National- und Ständerat sind sich weitgehend einig geworden, wie in der Schweiz die Kreislaufwirtschaft gestärkt werden soll. Der Nationalrat ist am Montag im letzten umstrittenen Punkt des entsprechenden Gesetzesprojekts auf die Position des Ständerats eingeschwenkt.</strong></p><p>Wie der Ständerat findet nun auch der Nationalrat, dass der Bundesrat nicht explizit die Kompetenz haben soll, Detailhändlern Vorgaben zur Entsorgung unverkaufter biogener Produkte zu machen. Gemeint sind etwa Lebensmittel und Topfpflanzen.</p><p>Auch soll der Bundesrat Detailhändler nicht ausdrücklich anweisen können, diese Produkte Biogasanlagen zuzuführen, welche in der Lage sind, Plastikverpackungen auszusortieren. Das hatte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission der grossen Kammer vorgeschlagen.</p><p>In der entscheidenden Abstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 165 zu 26 Stimmen bei einer Enthaltung klar gegen den Antrag der Kommissionsmehrheit und fürs Streichen des entsprechenden Passus aus.</p><p>Zuvor hatte Bundesrat Albert Rösti im Rat gesagt, aus dem Gesetzesprojekt gehe bereits hervor, dass die Besitzer der unverkauften Produkte grundsätzlich die Verpackung vor der Entsorgung der Produkte entfernen müssten.</p><p>"Biogene Abfälle müssen künftig vorrangig stofflich verwertet werden, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist und nicht zu einer zusätzlichen Umweltbelastung führt", sagte Rösti. Die nationalrätlichen Forderungen nach einer expliziten Entpackungspflicht seien deshalb unnötig.</p><p>Die Vorlage geht nun zur Bereinigung einer letzten Differenz zurück in den Ständerat. Umstritten ist noch, ob sich der Bundesrat bei der Messbarkeit von quantitativen Ressourcenzielen "soweit möglich auf international anerkannte Produktedeklarationen" ausrichtet. Oder aber ob es "international anerkannte Standards" sein sollen.</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 29.02.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
- Updated
- 15.10.2024 10:52