Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit

Details

ID
20200483
Title
Nationalratsmitglieder, die wegen der Covid-19-Krise verhindert sind. Teilnahme an Abstimmungen in Abwesenheit
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 20.11.2020</b></p><p>Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die SPK des Ständerates sich knapp dagegen ausgesprochen hat, dass von Covid-19 betroffene Mitglieder der Bundesversammlung die Möglichkeit erhalten, ihre Stimme von zu Hause abzugeben. Um der Ständeratskommission entgegen zu kommen, hat sie deshalb mit 9 zu 8 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschlossen, nicht mehr an ihrer ursprünglichen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200475">20.475</a> festzuhalten und stattdessen eine neue parlamentarische Initiative auszuarbeiten, welche Abstimmungen in Abwesenheit nur im Nationalrat ermöglichen soll (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200483">20.483</a> Nationalratsmitglieder, die wegen der COVID-19-Krise verhindert sind: Teilnahme in Abwesenheit). Sollte sie für die Ausarbeitung der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen von der Ständeratskommission grünes Licht erhalten, dann will die Kommission versuchen, dass die Räte eine entsprechende Vorlage noch vor Ende Wintersession verabschieden, damit die Regelung zumindest in den letzten Tagen der Wintersession wirksam werden kann.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 01.12.2020</b></p><p>Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) unterbreitet ihrem Rat einen Entwurf für eine dringliche Revision des Parlamentsgesetzes, wonach es von Covid-19 betroffenen Mitgliedern des Nationalrates möglich sein soll, ihre Stimme von zu Hause aus abzugeben. </p><p>Nachdem die Staatspolitische Kommission des Ständerates ihrer Schwesterkommission am ersten Sessionstag grünes Licht gegeben hat, hat diese eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20200483">20.483</a> Nationalratsmitglieder, die wegen der COVID-19-Krise verhindert sind: Teilnahme in Abwesenheit). Die Kommission hat den Entwurf mit 18 zu 7 Stimmen zuhanden des Rates verabschiedet. Da keine eindeutige Verfassungsgrundlage für eine nicht physische Teilnahme an den Sitzungen der Bundesversammlung besteht, erfolgt die Änderung in Form eines dringlichen Bundesgesetzes ohne Verfassungsgrundlage gemäss Artikel 165 Absatz 3 der Bundesverfassung.</p><p>Die Kommission erachtet dieses Vorgehen als gerechtfertigt, da die Repräsentativität der Entscheide des Nationalrates gewährleistet werden soll, auch wenn innerhalb einer Fraktion mehrere Mitglieder aufgrund von Covid-19 nicht physisch an der Sitzung teilnehmen könnten.</p><p>Sollte die Vorlage in beiden Räten durchgehen, ohne dass ein Differenzbereinigungsverfahren nötig ist, könnte sie im Hinblick auf die dritte Woche der Wintersession in Kraft treten.</p><p>Eine Kommissionsminderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass der Grundsatz der physischen Teilnahme an den Ratssitzungen nicht in einem unüberlegten Eilverfahren ausser Kraft gesetzt werden soll.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Dezember 2020 </b></p><p>Aus der Sicht des Bundesrates ist es in erster Linie Sache des Parlaments, wie es die Organisation und die Durchführung seiner Sessionen regelt. Ist er selber von der Regelung nicht unmittelbar betroffen, auferlegt er sich daher Zurückhaltung in seiner Stellungnahme. </p><p>Im vorliegenden Fall soll mit einer befristeten Änderung des ParlG sichergestellt werden, dass auch Mitglieder des Nationalrates, die wegen Covid-19 an der physischen Teilnahme an den Beratungen verhindert sind, an den Abstimmungen des Nationalrates teilnehmen können. Der Bundesrat begrüsst es, dass das Parlament Massnahmen zur Aufrechterhaltung seiner Funktionsfähigkeit trifft. Im Übrigen verzichtet er auf eine Stellungnahme. </p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    20.11.2020 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    30.11.2020 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Covid 19: Teilnahme an Abstimmungen im Nationalrat; Unterbruch oder Verschiebung der Session)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.12.2020 1 Beschluss gemäss Entwurf
    09.12.2020 2 Zustimmung
    09.12.2020 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    10.12.2020 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    10.12.2020 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    10.12.2020 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2020</b></p><p><b>Nationalratsmitglieder sollen von zu Hause aus abstimmen können </b></p><p><b>Nationalratsmitglieder, die wegen der Corona-Krise verhindert sind, sollen künftig in Anwesenheit abstimmen können. Die grosse Kammer hat am Montag die Grundlage dafür geschaffen. Das Abstimmen von zu Hause aus soll bereits ab der nächsten Woche möglich sein.</b></p><p>Initiiert hatte das Projekt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Sie arbeitete eine dringliche Änderung des Parlamentsgesetzes aus, damit die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen möglich wird, die sich zu Hause in Isolation oder Quarantäne befinden.</p><p>Es könne nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführten, argumentierte eine Kommissionsmehrheit. Es gehe um eine "zentrale chirurgische Operation am Parlamentsrecht", sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).</p><p>Ein Abbruch der Session wie im Frühling sei mit allen Mitteln zu verhindern, sagte Céline Widmer (SP/ZH). "Das Parlament ist systemrelevant und hat eine wichtige Kontrollfunktion gegenüber der Regierung." Spezielle Situationen verlangten nach speziellen Lösungen, sagte Marianne Streiff-Feller (EVP/BE).</p><p></p><p>SVP kritisiert Ungleichbehandlung</p><p>Die SVP-Fraktion lehnte die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass der Grundsatz der physischen Teilnahme an den Ratssitzungen nicht "in einem unüberlegten Eilverfahren" ausser Kraft gesetzt werden sollte, wie Sprecher Gregor Rutz (ZH) sagte. Die Vorlage sei unausgegoren und verfassungswidrig.</p><p>"Weshalb soll jemand mit einem Beinbruch nicht abstimmen können, jemand in Corona-Quarantäne aber schon?", fragte Rutz. In der vorliegenden Form sei das Gesetz eine "staatspolitisch unwürdige Bastelarbeit".</p><p>Schliesslich nahm der Nationalrat die Vorlage mit 123 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. Nein stimmten neben der SVP wenige Vertreterinnen und Vertreter der FDP- und der Mitte-Fraktion.</p><p></p><p>Keine Verzögerungen</p><p>Das Gesetz soll nur für den Nationalrat und längstens für ein Jahr gelten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte eine gleiche Regel für die kleine Kammer abgelehnt. Damit abwesende Nationalrätinnen und Nationalräte von zu Hause aus abstimmen können, braucht es dennoch grünes Licht vom Ständerat. Dieser entscheidet voraussichtlich am Mittwoch über die Vorlage.</p><p>Die Parlamentsdienste sind unter der Leitung des Nationalratsbüros bereits daran, ein Fernabstimmungssystem einzurichten. Mit diesem muss etwa sichergestellt sein, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt. Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen und auch keine Voten abgeben.</p><p>Ein Mitglied, das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18 Uhr dem Ratssekretariat melden. Wenn das Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, wird diese nicht wiederholt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 09.12.2020</b></p><p><b>Nationalratsmitglieder sollen von zu Hause aus abstimmen können </b></p><p><b>Nationalratsmitglieder, die wegen der Corona-Krise verhindert sind, sollen in Anwesenheit abstimmen können. Der Ständerat hat am Mittwoch als Zweitrat die Grundlage dafür geschaffen. Das Abstimmen von zu Hause aus soll bereits ab der nächsten Woche möglich sein. </b></p><p>Initiiert hatte das Projekt die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N). Sie arbeitete eine dringliche Änderung des Parlamentsgesetzes aus, damit die Teilnahme von Nationalratsmitgliedern an Abstimmungen möglich wird, die sich zu Hause in Isolation oder Quarantäne befinden. </p><p>Es könne nicht angehen, dass administrative Anordnungen gegenüber Nationalrätinnen und Nationalräten eine Verzerrung in der Stimmgewichtung herbeiführten, hatte am Montag auch eine Mehrheit der grossen Kammer argumentiert. Ein Abbruch der Session wie im Frühling sei mit allen Mitteln zu verhindern. </p><p><b></b></p><p>"Institutioneller Respekt" </p><p>Das Gesetz soll nur für den Nationalrat und längstens bis zum 1. Oktober 2021 gelten. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hatte eine gleiche Regel für die kleine Kammer abgelehnt. Damit abwesende Nationalrätinnen und Nationalräte von zu Hause aus abstimmen können, braucht es dennoch grünes Licht vom Ständerat. Dieser stimmte der Praxisänderung am Mittwoch zu - mit 27 zu 13 Stimmen bei 4 Enthaltungen. </p><p>SPK-S-Präsident Andrea Caroni (FDP/AR) sprach vom "institutionellen Respekt", den man mit einem Ja gegenüber der grossen Kammer manifestiere, weil diese eine solche Regelung für ihren Rat wünsche. Bei allen institutionellen Respekt, sagte Daniel Fässler (CVP/AI), er halte die Vorlage für eine "Haurückübung". </p><p>Grundsätzliche Kritik am Vorgehen kam von den SVP-Ständeräten, die die Verfassungsmässigkeit der Vorlage bezweifelten. Nur weil einzelne Ratsmitglieder fehlten, sei die Beschlussfähigkeit des Nationalrats in der Corona-Krise keinesfalls gefährdet, sagte Hannes Germann (SVP/SH). </p><p>Verschiedene SP-Ständeräte betonten dagegen, dass es um die Aufrechterhaltung einer systemrelevanten Institution gehe. Das Anliegen des Nationalrats sei legitim. </p><p><b></b></p><p>Letzte Details offen </p><p>Bevor das Gesetz umgesetzt werden kann, müssen beide Räte noch der Dringlichkeit zustimmen und danach die Vorlage in einer eigenen Schlussabstimmung verabschieden. Das soll bereits am (morgigen) Donnerstag geschehen. </p><p>Die Parlamentsdienste sind unter der Leitung des Nationalratsbüros bereits daran, ein Fernabstimmungssystem einzurichten, damit dieses ab der dritten Sessionswoche funktioniert. Mit dem System muss etwa sichergestellt sein, dass das Nationalratsmitglied persönlich abstimmt. Abwesende Mitglieder können nicht an Wahlen oder Abstimmungen in geheimer Abstimmung teilnehmen und auch keine Voten abgeben. </p><p>Ein Mitglied, das in Abwesenheit abstimmen möchte, muss seine Abwesenheit spätestens am Vortag um 18 Uhr dem Ratssekretariat melden. Wenn das Mitglied aufgrund eines technischen Problems zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht an der Abstimmung teilnehmen kann, wird diese nicht wiederholt. </p>
Updated
10.04.2024 16:08

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