Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

Details

ID
20210059
Title
Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
Description
Botschaft vom 25. August 2021 über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU–Schweiz zur Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.08.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aktualisierung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit mit der EU </b></p><p><b>Die Schweiz beteiligt sich seit dem 15. März 2021 am Import Control System 2 (ICS2) der Europäischen Union (EU). Dies auf Basis einer vorläufig angewendeten Änderung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit mit der EU. Damit werden Zolldaten, die vor allem im Online-Handel anfallen, bereits beim Versand aus Drittstaaten übermittelt. Dies ermöglicht eine effiziente und umfassende Risikoanalyse seitens der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). An seiner Sitzung vom 25. August 2021 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Mit der Aktualisierung des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweiz und der EU über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr sowie über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA) werden im internationalen Warenverkehr die Sicherheit erhöht und die Digitalisierung der Zollprozesse vorangetrieben. Zudem wird sichergestellt, dass das Zollsicherheitsniveau zwischen der Schweiz und der EU bestehen bleibt und damit die gegenseitigen Erleichterungen im Warenverkehr weitergeführt werden können. Die Umsetzung von ICS2 in der Schweiz erfolgt durch die EZV.</p><p>Auf Basis des ZESA bilden die Schweiz und die EU einen gemeinsamen Zollsicherheitsraum. In diesem wenden die Parteien gleichwertige Sicherheitsvorschriften an und verzichten untereinander auf entsprechende Sicherheitsmassnahmen, wie sie gegenüber Drittstaaten zur Anwendung kommen.</p><p>Die Parteien haben sich am 12. März 2021 auf eine Anpassung des Kapitels III sowie der Anhänge I und II des ZESA verständigt. Der Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz (AS 2021 250) wird bereits seit dem 15. März 2021 vorläufig angewendet; er steht unter Ratifikationsvorbehalt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. August 2021 über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 1/2021 des gemischten Ausschusses EU–Schweiz zur Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Schweiz und der EG über Zollerleichterungen und Zollsicherheit
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    0
    Text
    Beschluss Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz vom 12. März 2021 zur Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU zur Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen (ZESA)
    Resolutions
    Date Council Text
    16.12.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf
    03.03.2022 2 Zustimmung
    18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2021</b></p><p>Der Nationalrat möchte das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit mit der EU aktualisieren. Er hat den entsprechenden Bundesbeschluss einstimmig angenommen. Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Durch das Abkommen werden Zolldaten, die vor allem im Onlinehandel entstehen, bereits beim Versand aus Drittstaaten übermittelt. Das ermögliche eine effiziente und umfassende Risikoanalyse seitens der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Die Wirtschaftskommissionen (WAK) beider Räte waren bereits im November 2020 zur vorläufigen Anwendung des Abkommens konsultiert worden. Es ist bereits seit dem 15. März 2021 in Kraft.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 03.03.2022</b></p><p><b>Parlament stimmt aktualisiertem Zoll-Abkommen mit EU zu</b></p><p><b>Das Parlament hat dem aktualisierten Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit mit der EU zugestimmt. Mit der Aktualisierung werden Zolldaten, die vor allem im Onlinehandel entstehen, bereits beim Versand aus Drittstaaten übermittelt.</b></p><p>Wie im Nationalrat gab es am Donnerstag auch im Ständerat keine Opposition gegen das Abkommen. Dieses ermögliche eine effiziente und umfassende Risikoanalyse seitens der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), hiess es zur Botschaft des Bundesrates ans Parlament. </p>
Updated
10.04.2024 15:22

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