Militärgesetz und Armeeorganisation. Änderung
Details
- ID
- 20210061
- Title
- Militärgesetz und Armeeorganisation. Änderung
- Description
- Botschaft vom 1. September 2021 zur Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.09.2021</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Stärkung der Cyber-Defence der Armee</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. September 2021 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zu verschiedenen Änderungen von Militärgesetz, Verordnung über die Armeeorganisation und weiteren rechtlichen Grundlagen Kenntnis genommen und die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Insbesondere will der Bundesrat ein Kommando Cyber schaffen und die Milizbestände in diesem Bereich ausbauen. Neu soll unter anderem auch die Betriebssicherheit der Luftwaffe mit einer neuen Militärluftfahrtbehörde besser gewährleistet und die Unterstützung ziviler Anlässen gestärkt werden.</b></p><p>Die Umsetzung der Weiterentwicklung der Armee (WEA) hat am 1. Januar 2018 begonnen und dauert bis am 31. Dezember 2022. Seit Umsetzungsbeginn hat sich gezeigt, dass in einzelnen Bereichen Anpassungsbedarf besteht, den die Armee durch interne Korrekturmassnahmen teilweise bereits eingeleitet und umgesetzt hat. In gewissen Bereichen ist eine Revision des Militärgesetzes (MG), der Verordnung der Bundesversammlung über die Armeeorganisation (AO) und weiterer rechtlicher Grundlagen erforderlich.</p><p></p><p>Weiterentwicklung der FUB zum Kommando Cyber</p><p>Mit der WEA war vorgesehen, dass sich die Armee in die drei Bereiche Kommando Operationen, Kommando Ausbildung und den Unterstützungsbereich mit der Führungsunterstützungsbasis (FUB) und der Logistikbasis der Armee (LBA) gliedert. In Umsetzung der Motion 19.3427, welche die eidgenössischen Räte in der Sommersession 2020 angenommen haben, wird im Rahmen der MG/AO-Revision auf die ursprünglich vorgesehene Zusammenlegung der FUB und der LBA zu einem Kommando Unterstützung verzichtet. Dies, weil sich damit kein Mehrwert für die Leistungserbringung der Armee schaffen lässt.</p><p>Angesichts der aktuellen Bedrohungslage will der Bundesrat die FUB jedoch auf Anfang 2024 in ein Kommando Cyber weiterentwickeln. Dazu muss die AO angepasst werden. Die Digitalisierung und die damit einhergehende Modernisierung und Vernetzung sämtlicher Systeme der Militärverwaltung und der Armee schreiten rasch voran. Diese Entwicklung stellt hohe Anforderungen an eine einheitliche IT-Architektur und zwingt zu standardisierten IT-Anwendungen. Mit der zunehmenden Vernetzung steigen überdies die Herausforderungen beim Cyber-Schutz deutlich. Um diesen Anforderungen künftig besser gerecht zu werden, soll die FUB von einer breit gefächerten Unterstützungsorganisation in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando weiterentwickelt werden.</p><p>Das Kommando Cyber soll künftig die militärischen Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung bereitstellen.</p><p></p><p>Praktikum bei externen Partnern ergänzt Cyber-Ausbildung innerhalb der Armee</p><p>In der Armee ist im Bereich Cyber zudem vorgesehen, in den kommenden Jahren die Personalbestände auszubauen. Vorgesehen ist, auf den 1. Januar 2022 ein Cyber-Bataillon und einen Cyber-Fachstab zu bilden und damit den Bestand in der Miliz von heute 206 auf 575 Angehörige der Armee zu erhöhen. Um zudem die Ausbildungsqualität der Miliz-Cyberspezialistinnen und -spezialisten weiter zu erhöhen, wird die Ausbildung innerhalb der Armee mit einem Praktikum bei externen Partnern ergänzt. Dadurch lassen sich die erlernten Fähigkeiten vertiefen, erweitern und anschliessend in die Armee zurückführen.</p><p></p><p>Schaffung einer Militärluftfahrtbehörde und weitere Anpassungen</p><p>Mit der vorliegenden Revision des Militärgesetzes beantragt der Bundesrat dem Parlament zudem die Militärluftfahrtbehörde. In der Schweiz gab es für die Militärluftfahrt bislang keine mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vergleichbare Organisation. Nun sollen die rechtlichen Grundlagen für eine solche Behörde geschaffen werden. Diese soll die Betriebssicherheit der Luftwaffe bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im zivil und militärisch gemeinsam genutzten Luftraum verbessern. Dazu gehört insbesondere, die Aufsicht und Regulation im militärischen Flugwesen besser zu gewährleisten. Dazu ist eine Anpassung des Luftfahrtgesetzes erforderlich.</p><p></p><p>Unterstützung ziviler Anlässe wird gestärkt</p><p>Im Zuge der Militärgesetzrevision stärkt der Bundesrat zudem die Unterstützung von zivilen Anlässen durch die Armee. Zum einen werden die Flexibilität und die Verfügbarkeiten erhöht, indem auch Rekrutinnen und Rekruten in der Grundausbildung und nicht nur Durchdienerinnen und Durchdiener oder Armeeangehörige im Wiederholungskurs eingesetzt werden können. Zum anderen soll die Armee bei Anlässen von nationaler oder internationaler Bedeutung auch ohne wesentlichen Ausbildungs- und Übungsnutzen im beschränkten Rahmen Leistungen erbringen dürfen. Mit dieser Ausnahmebestimmung trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass die betroffenen Anlässe ohne die Unterstützung durch die Armee kaum mehr durchgeführt werden könnten.</p><p>Darüber hinaus weist die vorliegende Revision mehrere zusätzliche Änderungen in Bereichen auf, in denen rechtlicher Handlungsbedarf bestand. Davon betroffen sind verschiedene weitere Bereiche der Ausbildung - unter anderem bei den Durchdienerinnen und Durchdienern -, einzelne Bestimmungen zum Einsatz der Armee im Assistenzdienst, die bedrohungsgerechte Aufgabenerfüllung der Armee im heutigen Umfeld, die Rechte und Pflichten von Armeeangehörigen und das militärische Gesundheitswesen. Schliesslich wird auch die Beurteilung des Gefährdungs- und Missbrauchspotenzials von Armeeangehörigen bei der Rekrutierung und bei der Waffenabgabe verbessert.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 1. September 2021 zur Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG)
- Resolutions
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Date Council Text 15.12.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.03.2022 2 Zustimmung 18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (Armeeorganisation, AO)
- Resolutions
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Date Council Text 15.12.2021 1 Beschluss gemäss Entwurf 01.03.2022 2 Zustimmung 18.03.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 18.03.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2021</b></p><p><b>Armee soll Cyber-Kommando und Militärluftfahrtbehörde erhalten</b></p><p><b>Der Nationalrat will ein Cyber-Kommando und eine neue Militärluftfahrtbehörde schaffen. Er hat am Mittwoch als Erstrat die entsprechenden Gesetzesänderungen gutgeheissen. Darin werden auch die Armeeeinsätze für zivile Anlässe gesetzlich geregelt.</b></p><p>Die grosse Kammer hat der Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation mit 178 respektive 179 zu 0 bei jeweils zwölf Enthaltungen zugestimmt. Das Geschäft geht an den Ständerat.</p><p>Mit der Vorlage werde lediglich die Realität nachvollzogen, die bereits mit Erfolg praktiziert werde, sagte Kommissionssprecherin Priska Seiler Graf (SP/ZH). Mit der Schaffung einer Militärluftfahrtbehörde etwa werde eine bereits seit zwei Jahren bestehende Praxis nun noch gesetzlich verankert.</p><p>Die bürgerliche Mehrheit liess sich überzeugen, weil die neue Behörde keine Mehrkosten bringt und kein zusätzliches Personal benötigt. Die Grüne Marionna Schlatter (ZH) wiederum fragte sich, ob eine zusätzliche Behörde im kleinen komplexen Luftraum der Schweiz wirklich nötig sei.</p><p>"Wir müssen die Armee befähigen, robuste und hochsichere Informatik- und Telekommunikationsleistungen erbringen zu können", befürwortete Maja Riniker (FDP/AG) die Reform insgesamt. Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) sprach davon, dass die Schweiz mit der Vorlage "auf dem Weg vom Eisen zum Glas" sei. Die herkömmlichen Truppen würden mit dem Cyber-Kommando aber nicht ersetzt, sondern ergänzt.</p><p></p><p>Fall Ruag nur ein Vorgeschmack</p><p>Der Fall Ruag im Jahr 2016 sei nur ein Vorgeschmack gewesen, sagte Franziska Roth (SP/SO). "Die Gefahren der Zeit werden nun endlich erkannt." Beim Cyber-Spionageangriff auf die Ruag wurden mehr als zwanzig Gigabyte Daten entwendet.</p><p>Angesichts der komplexen geopolitischen Lage müsse man sich schon heute Gedanken über eine Weiterentwicklung der Armee nach dieser Reform machen, schaute Beat Flach (GLP/AG) bereits wieder vorwärts. Dazu gehörten Überlegungen zur künftigen Dienstpflicht und dem vermehrten Einbezug der Frauen.</p><p>Bei den wenigen strittigen Punkten sprach sich der Nationalrat erstens dafür aus, dass Untersuchungen in der Militärluftfahrt einer internen Abteilung der neuen Luftfahrtbehörde anvertraut werden müssen. Er lehnte den Antrag der Kommissionsminderheit mit 111 zu 80 Stimmen ab, die diese Aufgabe einer ausserparlamentarischen Kommission übergeben wollte.</p><p>Verteidigungsministerin Viola Amherd betonte, hierbei handle es sich um ein Spezialgebiet, für welches sich ausserhalb der Bundesverwaltung kaum Personen finden liessen. Deshalb habe sich der Bundesrat für eine andere Lösung als bei der Zivilluftfahrt entschieden. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) kann Untersuchungsaufträge an externe Stellen vergeben.</p><p></p><p>Einsätze für Grossanlässe</p><p>Zweitens beschloss der Nationalrat, dass die Einsätze der Armee für Anlässe von nationaler und internationaler Bedeutung keinen direkten Ausbildungsnutzen haben müssen. Zu diesen Anlässen gehören etwa die Lauberhorn-Skirennen, das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest oder die Fête des Vignerons.</p><p>Die Minderheit, die einen Ausbildungsnutzen und keine "billigen Arbeitskräfte für private Organisatoren" verlangte, scheiterte mit 139 zu 49 Stimmen bei drei Enthaltungen. Auch Rekrutinnen und Rekruten sollen zudem solche Einsätze leisten dürfen. Beat Flach (GLP/AG) argumentierte vergeblich, die kurze Zeit der Rekrutenschule müsse vollständig für die Ausbildung genutzt werden. "Jeder Tag ist wichtig."</p><p>Verteidigungsministerin Amherd antwortete, an Sanitätshilfestellen zum Beispiel sei ein realitätsnahes Training durchaus möglich. Es wäre schade, wenn Armeeangehörige solche "Echteinsätze" nicht leisten dürften. Die Bereitschaft der Armee bleibe auch bei Einsätzen an Grossanlässen gewährleistet. Diese Anlässe wären ohne Armeeeinsatz bedroht, war ein weiteres oft gehörtes Argument.</p><p>Abgelehnt hat die grosse Kammer schliesslich drittens auch, dass Personen mit unentbehrlichen Tätigkeiten - etwa medizinisches Personal - mit einem Beschäftigungsgrad ab bereits fünfzig Prozent von der Militärdienstpflicht befreit werden. Es bleibt damit bei einem Anstellungsgrad von mindestens achtzig Prozent für eine eventuelle Befreiung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.03.2022</b></p><p><b>Armee erhält Cyber-Kommando und Militärluftfahrtbehörde</b></p><p><b>Das Parlament will ein Cyber-Kommando und eine neue Militärluftfahrtbehörde schaffen. Der Ständerat hat am Dienstag als Zweitrat die entsprechenden Gesetzesänderungen gutgeheissen. Darin werden auch die Armeeeinsätze für zivile Anlässe gesetzlich geregelt.</b></p><p>Das hat der Ständerat mit 35 zu 0 Stimmen respektive 36 zu 0 Stimmen beschlossen. Die Revision des Militärgesetzes und der Armeeorganisation sind damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Auch die vorberatende Kommission des Ständerates hatte die Annahme der Revision jeweils ohne Gegenstimme empfohlen. Sie sah auch davon ab, in Teilzeit arbeitendes medizinisches Personal, das den Betrieb ziviler medizinischer Einrichtungen wie Spitälern sicherstellt, von der Dienstpflicht zu befreien.</p><p>Ein entsprechender Minderheitsantrag für einen Anstellungsgrad von mindestens 50 Prozent scheiterte am Dienstag auch im Plenum der kleinen Kammer mit 28 zu 11 Stimmen erneut deutlich. Wer sich von der Dienstpflicht befreien will, muss neu also hauptamtlich im zivilen Gesundheitswesen tätig sein, heisst, zu mindestens 80 Prozent.</p><p></p><p>Umstrittene Dienstbefreiung</p><p>Laut Verteidigungsministerin Viola Amherd wird dies künftig zu weniger Dienstbefreiungen führen. Eine Senkung auf 50 Prozent untergrabe den Ausnahmecharakter der Dienstbefreiung. Die Forderung widerspreche auch dem Grundsatz der Wehrgerechtigkeit. Mit der neuen Lösung werde die Durchsetzung der allgemeinen Wehrpflicht besser berücksichtigt.</p><p>Zudem habe die Pandemie gezeigt, dass medizinisches Fachpersonal jeweils nur für wenige Tage aufgeboten worden sei zur Schulung anderer Armeeangehöriger. Dies habe für die Spitäler zu einem grossen Mehrwert geführt. Dem zivilen Gesundheitssystem seien damit keine Mitarbeitenden entzogen worden.</p><p>Mathias Zopfi (Grüne/GL) argumentierte im Namen der Minderheit vergeblich dafür, näher bei bewährten Regel bleiben. Zudem fehlten Zahlen, um wie viele Personen es tatsächlich gehe. Die Quote für die Hauptberuflichkeit sei sehr hoch angelegt. Viele Fachleute im Gesundheitswesen seien nun einmal Teilzeit angestellt. Man dürfe dem Gesundheitssystem nicht auf Vorrat Personal entziehen.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:19