Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise
Details
- ID
- 20210064
- Title
- Zweites Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise
- Description
- Botschaft vom 3. November 2021 zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Verlängerung der Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.11.2021</b></p><p><b>Coronavirus: Bundesrat beantragt zweites Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr </b></p><p><b>Die Folgen der Corona-Krise führen im öffentlichen Verkehr weiterhin zu finanziellen Einbussen. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat dem Parlament für das Jahr 2021 ein Massnahmenpaket analog zum Vorjahr vor. Der Bund soll demnach neben dem Regional- und Güterverkehr auch gewisse touristische öV-Angebote sowie den Ortsverkehr unterstützen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. November 2021 beschlossen. </b></p><p>Die vom Bundesrat verabschiedete Botschaft zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs ergänzt das im Herbst 2020 beschlossene erste Massnahmenpaket. Der Bundesrat hat sich dabei auf die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung abgestützt, in der die Massnahmen zugunsten des Regionalen Personenverkehrs und des Güterverkehrs fast einhellig begrüsst worden sind. Darüber hinaus forderte eine Mehrheit, dass der Bund wie im Vorjahr auch den Ortsverkehr sowie touristische öV-Angebote unter bestimmten Bedingungen mit Bundesgeld unterstützen soll, auch wenn für diese Bereiche gesetzlich nicht der Bund zuständig ist. </p><p>Der Bundesrat hat die Vorlage nun entsprechend angepasst: Das zweite Paket zugunsten des öV enthält somit folgende Kernelemente: </p><p>- Bund und Kantone decken im Regionalen Personenverkehr (RPV) die Defizite 2021 des bestellten Angebots nachträglich durch einen zusätzlichen einmaligen Beitrag. Die Transportunternehmen müssen sich ihren finanziellen Möglichkeiten entsprechend an den Kosten beteiligen. </p><p>- Der Bund unterstützt den Ortsverkehr und vom Kanton unterstützte touristische öV-Angebote. Kriterien und Vorgehen sollen analog zum vergangenen Jahr festgelegt werden. Die finanzielle Unterstützung des Bundes ist zeitlich begrenzt. </p><p>Darüber hinaus gehende Forderungen einzelner Kreise, etwa nach Ausweitung der Berechtigten oder nach längerer Bezugsdauer, lehnt der Bundesrat ab.</p><p>Für den RPV rechnet der Bundesrat für 2021 mit Zusatzkosten von rund 150 Millionen, für den Ortsverkehr mit maximal 50 Millionen und für den touristischen Verkehr mit maximal 15 Millionen Franken. Die Beträge von insgesamt 215 Millionen für den öffentlichen Verkehr werden dem Parlament ergänzend zu den bisherigen zwei Nachmeldungen für Corona-Finanzhilfen in anderen Politikgebieten als dritte Nachmeldung zum Voranschlag 2022 unterbreitet. Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragte der Bundesrat bereits mit dem zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2021 einen zusätzlichen Kredit von 25 Millionen Franken. Damit sollen vor allem im Binnengüterverkehr Ertragsausfälle ausgeglichen werden. Das Parlament kann das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession beraten und verabschieden. </p><p>Nicht Teil des Massnahmenpakets ist eine Unterstützung des Fernverkehrs der SBB: Diese wird in einer Arbeitsgruppe des Bundes unter Leitung des Finanzdepartments (EFD) geprüft. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. November 2021 zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Verlängerung der Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG) (Verlängerung der Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise)
- Resolutions
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Date Council Text 30.11.2021 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 07.12.2021 2 Abweichung 09.12.2021 1 Zustimmung 13.12.2021 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 14.12.2021 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 17.12.2021 1 Annahme in der Schlussabstimmung 17.12.2021 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.11.2021</b></p><p><b>Nationalrat für weiteres Unterstützungspaket für den ÖV</b></p><p><b>Im Rahmen der Wintersession hat der Nationalrat am Dienstag weiteren Hilfen für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs in der Pandemie zugestimmt. Wie der Bundesrat will er nicht nur den regionalen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr weiter finanziell unterstützen, sondern auch den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel.</b></p><p>Die grosse Kammer stimmte dem zweiten Unterstützungspaket am Dienstag mit 131 zu 47 Stimmen bei 7 Enthaltungen zu.</p><p>Die SVP hatte die Rückweisung der Vorlage verlangt. Diese löse keine Probleme, sie subventioniere sie, sagte der Aargauer SVP-Nationalrat Benjamin Giezendanner. Seine Partei halte Subventionen nur im Bereich des regionalen Personenverkehrs für sinnvoll - und auch dort brauche es eine Diskussion um einen Abbau des Angebots wegen der Pandemie.</p><p></p><p>Wichtige Rolle des öffentlichen Verkehrs</p><p>Der öffentliche Verkehr verbinde Menschen, entgegnete Edith Graf-Litscher (SP/TG). Dies sei gerade in der Pandemie wichtig. Sie verwies auf die hohen Fixkosten und den Grundversorgungsauftrag der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Ein Abbau des ÖV-Angebots sei mit Blick auf den Kampf gegen den Klimawandel inakzeptabel, sagte zudem Michael Töngi (Grüne/Luzern).</p><p>Mit Ausnahme der SVP unterstützen alle Fraktionen im Grundsatz das zweite Unterstützungspaket. Ohne funktionierenden öffentlichen Verkehr leide die Volkswirtschaft massiv, gab der Zürcher Mitte-Nationalrat Philipp Kutter zu bedenken.</p><p>Schliesslich beschloss der Nationalrat mit 132 zu 48 Stimmen bei 4 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.</p><p>Konkret ging es um Beiträge von insgesamt 240 Millionen Franken für 2021. 150 Millionen Franken sind dabei für den regionalen Personenverkehr vorgesehen, 50 Millionen für den Ortsverkehr, 25 Millionen für den Schienengüterverkehr und maximal 15 Millionen für touristische Angebote.</p><p></p><p>Hilfen für 2022 noch unklar</p><p>In der Detailberatung gab insbesondere die Dauer der Unterstützungsmassnahmen Anlass zu Diskussionen. Der Bundesrat hatte diese Massnahmen als Kompensation für Ertragsausfälle im laufenden Jahr beantragt - ebenso die Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N).</p><p>Die Linke scheiterte mit einem Antrag, sie bis Ende 2022 zu verlängern. Es sei kaum ein Szenario denkbar, bei dem es im kommenden Jahr kein Unterstützungspaket brauchen werde, sagte namens der Kommissionsminderheit Jon Pult (SP/GR). Gegenwind gab es von den Bürgerlichen: Es könne nicht sein, dass man eine Regelung auf Vorrat beschliesse, monierte etwa Christian Wasserfallen (FDP/BE). Barbara Schaffner (GLP/ZH) sprach von einem Versuch, während des Spiels die Regeln zu ändern.</p><p>Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag aus den Reihen der SVP, welche Transportunternehmen nur für bis Ende Juni erlittene Ausfälle entschädigen wollte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 07.12.2021</b></p><p><b>Räte bei Unterstützungspaket für den ÖV noch uneins</b></p><p><b>Wie der Nationalrat will auch der Ständerat weitere Finanzhilfen für den öffentlichen Verkehr in der Pandemie. Strittig ist zwischen den Räten noch die Frage, wie viel ihrer Reserven Betreiber touristischer ÖV-Angebote aufbrauchen sollen müssen, wollen sie Geld erhalten.</b></p><p>Wie der Bundesrat will das Parlament nicht nur den regionalen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr weiter finanziell unterstützen, sondern auch den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel.</p><p>Der Ständerat stimmte am Dienstag einer Ausdehnung der Unterstützungsmassnahmen mit 36 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu.</p><p>Konkret geht es um Beiträge von insgesamt 240 Millionen Franken für pandemiebedingte Verluste im Jahr 2021. 150 Millionen Franken sind dabei für den regionalen Personenverkehr vorgesehen, 50 Millionen für den Ortsverkehr, 25 Millionen für den Schienengüterverkehr und maximal 15 Millionen für touristische Angebote. Nicht Teil des Pakets ist der Fernverkehr der SBB.</p><p>Eine Differenz zum Nationalrat besteht nach der Behandlung des Geschäfts im Ständerat: Die kleine Kammer will, dass Anbieter touristischer Angebote - etwa Betreiber von Seilbahnen oder Schiffen - ihre Ertragsausfälle entschädigt bekommen, sofern diese grösser sind als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven. Der Nationalrat verlangt wie der Bundesrat, dass die betroffenen Transportunternehmen zunächst alle Reserven aufbrauchen müssen.</p><p></p><p>"Keine Vollkaskoversicherung"</p><p>Auch eine Minderheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) wollte dem Vorschlag der Landesregierung folgen. Die Finanzierung touristischer Angebote sei grundsätzlich nicht Aufgabe des Bundes, sagte dazu der Aargauer SVP-Ständerat Hansjörg Knecht. Der Staat sei keine Vollkaskoversicherung. Die Pandemie habe ohnehin gravierende Folgen für die Bundesfinanzen.</p><p>Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga gab in der Ständeratsdebatte zu bedenken, die Anbieter touristischer Angebote sollten gegenüber jenen im Orts- und Regionalverkehr nicht bevorzugt werden. Dort müssten ebenfalls alle Reserven aufgebraucht werden.</p><p></p><p>Wichtig für gebeutelten Tourismus</p><p>Hans Wicki (FDP/NW) wandte dagegen ein, müssten die Betreiber touristischer Angebote alle Reserven aufbrauchen, fehle ihnen das Geld für Investitionen in die Sicherheit, die zur Erlangung ihrer Konzessionen nötig seien. Stefan Engler (Mitte/GR) verwies namens der Kommissionsmehrheit darauf, dass beispielsweise Bergbahnen für die Wertschöpfung der ganzen Tourismusbranche von Bedeutung seien.</p><p>Oppositionslos stimmte der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats zu, die Vorlage dem fakultativen Referendum zu unterstellen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 09.12.2021</b></p><p><b>Zweites Unterstützungspaket für den ÖV steht</b></p><p><b>Der öffentliche Verkehr in der Schweiz erhält auch für das zweite Jahr der Pandemie Finanzhilfen. Der Nationalrat hat am Donnerstag die letzte verbleibende Differenz zum Ständerat ausgeräumt.</b></p><p>Offen war zuletzt noch die Frage, wie viel ihrer Reserven Betreiber von touristischen ÖV-Angeboten - beispielsweise von Schiffen oder Seilbahnen - aufbrauchen sollen müssen, wollen sie Geld erhalten.</p><p>Mit 102 zu 76 Stimmen bei drei Enthaltungen schloss sich der Nationalrat der Haltung des Ständerates an. Er folgte damit dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-N) - die allerdings nur durch den Stichentscheid von Kommissionspräsident Jon Pult (SP/GR) zustande gekommen war.</p><p>Anbieter touristischer Angebote erhalten damit ihre Ertragsausfälle für 2021 entschädigt, sofern diese grösser sind als ein Drittel der in den Jahren 2017 bis 2019 gebildeten Reserven.</p><p>Die Minderheit der KVF-N wollte darauf beharren, dass die betroffenen Transportunternehmen zunächst alle Reserven aufbrauchen müssen.</p><p></p><p>"Lobbying funktioniert"</p><p>Lobbying im Bundeshaus funktioniere offensichtlich, kommentierte Barbara Schaffner (GLP/ZH) in der Nationalratsdebatte den Beschluss der kleinen Kammer. Der Ständerat bevorzuge Betreiber von Seilbahnen und Schiffen gegenüber allen anderen Unternehmen, die Gelder aus dem Unterstützungspaket für den öffentlichen Verkehr erhalten könnten. Im Regional- und Ortsverkehr müssen dafür alle Reserven aufgebraucht werden.</p><p>Unterstützung erhielt Schaffner von Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Die ungleiche Behandlung sei für den Bundesrat nicht nachvollziehbar. Mehr noch, wer keinen Service-Public-Auftrag habe, werde mit der Version des Ständerats grosszügiger behandelt.</p><p>Kurt Fluri (FDP/SO) wandte dagegen namens der Kommissionsmehrheit ein, angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Ständerat sei ohnehin klar, dass sich dieser am Ende durchsetzen werde - es sei denn, der Nationalrat wolle das ganze Unterstützungspaket riskieren.</p><p>Fluri sagte zudem, dass bei touristischen ÖV-Angeboten Investitionen in die Sicherheit aus den Reserven finanziert werden müssten. In dieser Hinsicht habe die Version des Ständerats Vorteile.</p><p></p><p>Insgesamt 240 Millionen Franken</p><p>Schon in früheren Beratungen hat das Bundesparlament beschlossen, wie vom Bundesrat vorgeschlagen nicht nur den regionalen Personenverkehr und den Schienengüterverkehr weiter finanziell zu unterstützen, sondern auch den Ortsverkehr und touristische Verkehrsmittel.</p><p>Konkret geht es um Beiträge von insgesamt 240 Millionen Franken für pandemiebedingte Verluste im Jahr 2021. 150 Millionen Franken sind dabei für den regionalen Personenverkehr vorgesehen, 50 Millionen für den Ortsverkehr, 25 Millionen für den Schienengüterverkehr und maximal 15 Millionen für touristische Angebote. Nicht Teil des Pakets ist der Fernverkehr der SBB.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:21