Zivilprozessordnung. Ă„nderung

Details

ID
20210082
Title
Zivilprozessordnung. Änderung
Description
Botschaft vom 10. Dezember 2021 zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbandsklage und kollektiver Vergleich)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.12.2021</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat legt neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vor. Die bestehende Verbandsklage soll ausgebaut werden und künftig auch die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ermöglichen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Dezember 2021 die Botschaft zu einer Änderung der Zivilprozessordnung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlaments.</strong></p><p class="Standard_d">Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss nach heutigem Recht in der Schweiz grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell einklagen. Deshalb verzichten Geschädigte gerade bei geringem Schaden oft auf die Rechtsdurchsetzung.</p><p class="Standard_d">Mit der Motion 13.3931 "Förderung und Ausbau der Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung" verlangt das Parlament, diese Situation zugunsten der Geschädigten zu verbessern. 2018 schickte der Bundesrat entsprechende Vorschläge in die Vernehmlassung. Diese zeigte jedoch, dass das Anliegen sehr umstritten ist. Darum hatte der Bundesrat 2020 entschieden, die kollektive Rechtsdurchsetzung von der laufenden ZPO-Revision abzutrennen und separat zu behandeln. In der parlamentarischen Beratung zur ZPO-Revision zeigte sich die klare Erwartung, dass der Bundesrat neue Vorschläge zum kollektiven Rechtsschutz vorlegt.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlägt nun zuhanden des Parlaments eine gegenüber dem Vorentwurf insgesamt einfachere und schlankere Lösung vor. Konkret soll die bestehende Regelung der Verbandsklage in der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) angepasst, respektive ausgeweitet werden. Sie soll namentlich der Durchsetzung von Ersatzansprüchen bei sogenannten Massen- und Streuschadensfällen dienen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen</p><p class="Standard_d">Bisher ist die Verbandsklage in der ZPO auf Persönlichkeitsverletzungen beschränkt. Neu sollen alle Rechtsverletzungen so eingeklagt werden können. Damit ein Verband klagen kann, müssen künftig zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Namentlich darf der Verband nicht gewinnorientiert sein und er muss seit mindestens 12 Monaten bestehen.</p><p class="Standard_d">Neu sollen Verbände auch Ersatzansprüche von betroffenen Personen einklagen können. Dafür ist stets deren vorgängige Ermächtigung oder eine spätere Beitrittserklärung notwendig. Voraussetzung für eine solche Verbandsklage ist, dass mindestens zehn betroffene Personen den Verband oder die Organisation vor Klageeinleitung zur Prozessführung ermächtigt haben. Damit allgemein bekannt ist, welche Verbandsklagen rechtshängig oder entschieden sind, muss jeder Kanton künftig ein entsprechendes öffentliches elektronisches Verzeichnis führen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Möglichkeit kollektiver Vergleiche</p><p class="Standard_d">Im neuen Verbandsklageverfahren soll auch die einvernehmliche kollektive Einigung zwischen den Parteien mit einem kollektiven Vergleich möglich sein. Wenn dieser vom Gericht genehmigt und für verbindlich erklärt wird, bindet der kollektive Vergleich alle betroffenen Personen, die sich der Verbandsklage angeschlossen haben.</p><p class="Standard_d">Ausnahmsweise ist auch ein kollektiver Vergleich ohne vorgängige Verbandsklage möglich. Unter besonderen Voraussetzungen soll es zudem zukünftig möglich sein, dass ein genehmigter kollektiver Vergleich für alle betroffenen Personen gilt, die nicht innert einer bestimmten Frist ihren Austritt vom Vergleich erklären. Betroffene, die davon Gebrauch machen, können ihre Rechte weiterhin individuell durchsetzen. Auf die Schaffung eines separaten Gruppenvergleichsverfahrens und einer Gruppenklage will der Bundesrat verzichten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 10. Dezember 2021 zur Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (Verbandsklage und kollektiver Vergleich)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) (Verbandsklage und kollektiver Vergleich)
    Resolutions
    Date Council Text
Proceedings
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 04.07.2023</strong></h2><p>Die Vorlage des Bundesrates zum kollektiven Rechtsschutz (21.082) sieht im Kern einen Ausbau der bestehenden Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen vor und bietet die Möglichkeit für kollektive Vergleiche im neuen Verbandsklageverfahren. Die Kommission hat Kenntnis genommen von der <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/rfa-schlussbericht.pdf">Regulierungsfolgeabschätzung</a> und der <a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/de/rechtsvergleichende-studie.pdf">rechtsvergleichenden Studie</a>, welche sie in Auftrag gegeben hat. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass vor ihrem Entscheid über das Eintreten noch eine erweiterte Prüfung möglicher Sicherheitsmassnahmen zur Verhinderung von missbräuchlicher Nutzung der Sammelklage-Instrumente sowie eine Validierung der vorliegenden Regulierungsfolgenabschätzung durch die Befragungen von direkt betroffenen Unternehmen angezeigt ist. Sie hat dem zuständigen Departement die entsprechenden Aufträge erteilt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 18.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, nicht auf die Vorlage zum kollektiven Rechtsschutz (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210082"><strong>21.082</strong></a><strong>) einzutreten.</strong></p><p class="Standard_d">Die RK-N hat sich in den vergangenen zwei Jahren an insgesamt fünf Sitzungen ausführlich mit der Vorlage des Bundesrates zur Einführung von Instrumenten des kollektiven Rechtsschutzes im Zivilprozess befasst und dabei diverse Zusatzabklärungen veranlasst. Neben einer Regulierungsfolgeabschätzung und einer rechtsvergleichenden Studie hat sie auch die möglichen Auswirkungen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte i.S. Verein KlimaSeniorinnen prüfen lassen. Sie hat zunächst zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung davon ausgeht, dass das Urteil für das Schweizer Privatrecht keine unmittelbaren Folgen haben wird (<a href="https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-12414">Notiz der Verwaltung</a>). In einer Gesamtschau kommt die Kommission dennoch zum Schluss, dass die vorgesehenen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes nicht zum Schweizer Rechtssystem passen. Vielmehr birgt die Vorlage in den Augen der Kommissionsmehrheit das Risiko einer «Amerikanisierung» des Rechtssystems. Es wird erwartet, dass kommerziell ausgerichtete Anwaltskanzleien und Organisationen zur Prozessfinanzierung sich auf die Einreichung von Klagen spezialisieren könnten, die der Wirtschaft insgesamt erheblichen Schaden zufügen. Eine Minderheit der Kommission bedauert, dass die Kommission sich nicht auf die inhaltliche Diskussion der Vorlage eingelassen hat. Sie sieht weiterhin grossen Handlungsbedarf und kritisiert insbesondere, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten künftig deutlich weniger Rechte haben werden als ihre europäischen Nachbarn.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Simone Peter, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 97 47,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:rk.caj@parl.admin.ch">rk.caj@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-rk">Kommission für Rechtsfragen (RK)</a></p>
Updated
08.11.2024 10:40

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