Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung

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ID
20210403
Title
Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung
Description
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates vom 08.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat ihre Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative </strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a><strong> Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung zu Ende beraten. Ziel der Vorlage ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern und die Chancengerechtigkeit für Kinder im Vorschulalter zu verbessern. Zum einen sollen die Eltern für die institutionelle Kinderbetreuung finanziell entlastet werden - hierfür schätzt die Kommission die Kosten auf jährlich 710 Millionen -, zum anderen sollen die Kantone in ihrer Weiterentwicklung einer Politik der frühen Förderung jährlich mit 60 Millionen unterstützt werden.</strong></p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ausgangslage</p><ul><li><p class="Standard_d">Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bezüglich Zugang, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern schlecht ab (vgl. UNICEF-Studie 2021, Schweiz rangiert auf Platz 38 von 41).</p></li><li><p class="Standard_d">National gibt es aktuell zwei Instrumente zur finanziellen Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung: ein Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen und Finanzhilfen an die Kantone zur Senkung der Betreuungskosten. Verschiedene Evaluationen zeigen, dass beide Instrumente erfolgreich umgesetzt wurden. Weit über 65'000 Plätze konnten mit diesen Finanzhilfen geschaffen werden.</p></li><li><p class="Standard_d">Beide Instrumente sind befristet: Die WBK-N sah deshalb vor knapp zwei Jahren Handlungsbedarf und reichte die pa.&nbsp;iv. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a> ein mit dem Ziel, die Rolle des Bundes bei der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung grundsätzlich zu überdenken und eine Überführung in eine permanente Bundesfinanzierung anzustreben. Alle Familien sollen unterstützt werden sowie alle Kantone in ihren Möglichkeiten, die Politik der frühen Kindheit zu stärken.</p></li><li><p class="Standard_d">WBK-N hat nun ihre Arbeiten zur Umsetzung der Initiative abgeschlossen.</p></li></ul><p class="Standard_d">Zwei Hauptbereiche</p><ul><li><p class="Standard_d">(1) Senkung der Betreuungskosten der Eltern: der Entwurf des Gesetzes sieht die Gewährung von Bundesbeiträgen an die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung vor. Kostenpunkt: ca. 710 Millionen Franken pro Jahr</p></li><li><p class="Standard_d">(2) Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung schliessen / Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen / Qualität der Angebote verbessern: Bund kann den Kantonen globale Finanzhilfen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen gewähren. Kostenpunkt: 60 Millionen pro Jahr während einer Vierjahresperiode. Programm ist auf 12 Jahre befristet.</p></li></ul><p class="Standard_d">Vernehmlassung: 275 Stellungnahmen</p><ul><li><p class="Standard_d">Eine sehr grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden unterstützte den Vorentwurf.</p></li><li><p class="Standard_d">Dies gilt insbesondere für die meisten Kantone, die SODK, die Mehrheit der politischen Parteien, die Wirtschaftsverbände sowie weitere interessierte Organisationen (vgl. Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung).</p></li></ul><p class="Standard_d">Anpassung aufgrund der Vernehmlassung</p><ul><li><p class="Standard_d">(1) Senkung der Betreuungskosten der Eltern: Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, den Eltern einen Beitrag von 10&nbsp;Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes zu gewähren (=Sockelbeitrag). Zu diesem Sockelbeitrag würden 5 oder 10&nbsp;Prozent hinzugefügt, sofern der Kanton, in dem das Kind wohnt, vergleichsweise mehr zur Senkung der Kosten der Eltern beisteuert als dies andere Kantone tun (=Zusatzbeitrag). Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung haben die Kommission dazu veranlasst, das System umzukehren: A priori erhalten die Eltern 20&nbsp;Prozent. Nach vier Jahren wird die Höhe des Bundesbeitrags in Abhängigkeit des finanziellen Engagements der Kantone für die familienergänzende Kinderbetreuung neu festgelegt und allenfalls bis auf 10&nbsp;Prozent gekürzt.</p></li><li><p class="Standard_d">(2) Angebotslücken in der familienergänzenden Kinderbetreuung schliessen / Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen / Qualität der Angebote verbessern: Die Vernehmlassungsvorlage sah vor, für eine Programmperiode von 4 Jahren die Kantone mit 160 Millionen zu unterstützen (40 Millionen pro Jahr). Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass zusätzliche Mittel in die Qualitätsentwicklung fliessen sollen, weshalb die Kommissionsmehrheit den Betrag auf 240 Millionen aufgestockt hat.</p></li><li><p class="Standard_d">Resultat der Gesamtabstimmung: 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltungen</p></li></ul><p class="Standard_d">Wesentliche Minderheiten</p><ul><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit lehnt die Vorlage gänzlich ab (Eintretensbeschluss: 17 zu 8 Stimmen). Sie ist der Ansicht, dass diese Förderbereiche in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen und daher keine Unterstützung durch den Bund vorzusehen ist. Eine weitere Minderheit möchte den Gesetzesentwurf an die Kommission zurückweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage auszuarbeiten, damit alle Eltern, welche für die Kinderbetreuung bezahlen, von staatlichen finanziellen Unterstützungen profitieren können (Beschluss mit 18 zu 7 Stimmen gefasst).</p></li><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit möchte die Vorlage auf den Bereich der Kostensenkung begrenzen und damit auf die Programmvereinbarungen mit den Kantonen verzichten (Beschluss gefasst mit 15 zu 9 Stimmen). Eine weitere Minderheit möchte auf alle Gesetzesdispositionen, die die Politik der frühen Förderung betreffen, verzichten (Beschluss mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst).</p></li><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit möchte im Mehrheitsmodell den Prozentsatz zwischen 10&nbsp;Prozent und 0&nbsp;Prozent legen (Beschluss mit 17 zu 8 Stimmen gegenüber dem Mehrheitsmodell). Eine weitere Minderheit möchte am Anreizsystem der Vernehmlassungsvorlage (Sockelbeitrag 10&nbsp;Prozent und Zusatzbeitrag von max. 10%) festhalten, allerdings eine Linearität bei der Erhöhung vom Sockel- zum Zusatzbeitrag einführen (Beschluss gegenüber dem Mehrheitsmodell gefasst mit 11 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen). Zwei weitere Minderheiten möchten vom Anreizsystem abrücken und sehen eine Unterstützung der Eltern von 10 respektive 15&nbsp;Prozent vor.</p></li><li><p class="Standard_d">Eine Minderheit möchte die Unterstützung der Eltern auf Kinder bis und mit Ende der Primarschulstufe begrenzen (Beschluss gegenüber dem Mehrheitsmodell, d.h. Kinder bis und mit Ende der obligatorischen Schulzeit, mit 15 zu 10 Stimmen); eine weitere Minderheit auf Kinder, die im Vorschulalter sind (Beschluss gegenüber dem Modell bis zum Ende der Primarschulstufe gefasst mit 17 zu 8 Stimmen).</p></li></ul><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 15.02.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familie fördern. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Zudem würde dieser Bundesbeitrag bei anderen wichtigen Aufgaben des Bundes zu Einsparungen führen. Wenn das Parlament auf die Vorlage eintritt, müssen für den Bundesrat gewisse Bedingungen erfüllt sein, insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone. Finanzhilfen des Bundes an die Kantone für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern lehnt der Bundesrat klar ab. Die zuständige Kommission des Nationalrats hatte eine Gesetzesvorlage mit den genannten Förderinstrumenten ausgearbeitet, zu welcher der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15. Februar 2023 seine Stellungnahme abgegeben hat. Das neue Gesetz soll das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung ablösen, das Ende 2024 nach rund 22 Jahren ausläuft.</strong></p><p class="Standard_d">Die parlamentarische Initiative "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" (21.403) der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) verlangt, dass das bis Ende 2024 befristete Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch eine neue, dauerhafte Form der Unterstützung abgelöst wird. Die WBK-N hat die Gesetzesvorlage im Dezember 2022 verabschiedet.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kommissionsvorschläge für familienergänzende Kinderbetreuung und frühe Förderung von Kindern</p><p class="Standard_d">Das Ziel der Vorlage ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu fördern und für Kinder im Vorschulalter die Chancengerechtigkeit zu verbessern. Gemäss Kommissionsentwurf soll sich der Bund künftig dauerhaft an den Kosten der Eltern für die institutionelle familienergänzende Kinderbetreuung beteiligen. Für jedes Kind soll von der Geburt bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit ein Rechtsanspruch auf einen Bundesbeitrag bestehen, sofern es institutionell familienergänzend betreut wird. Der Bundesbeitrag würde sich während der ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes auf 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes belaufen. Danach würde der Bundesrat als Anreiz den Bundesbeitrag pro Kanton in Abhängigkeit von dessen finanziellem Engagement für die familienergänzende Kinderbetreuung festlegen. Gemäss Vorlage würden sich die Kosten des Bundes im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes auf rund 710 Millionen Franken belaufen. Zum anderen könnte der Bund, ebenfalls als Förderanreiz, den Kantonen auf der Grundlage von Programmvereinbarungen globale Finanzhilfen zur Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und für die Weiterentwicklung ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern gewähren. Für die erste vierjährige Vertragsperiode beantragt die WBK-N dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 224 Millionen Franken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Für ein reduziertes, vereinfachtes System mit tieferen Kosten</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die familienergänzende Kinderbetreuung weiterhin gefördert werden müsse und dass die öffentliche Hand die Eltern finanziell stärker entlasten soll. Er lehnt aber einen Bundesbeitrag, mit dem die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung gesenkt werden sollen, grundsätzlich ab. Zum einen ist die familienergänzende Kinderbetreuung in der Kompetenz der Kantone und auch in der Verantwortlichkeit der Arbeitgeber, zum anderen erlaubt die angespannte finanzielle Situation des Bundes kein weiteres Engagement. Zudem würde dieser Bundesbeitrag bei anderen wichtigen Aufgaben des Bundes zu Einsparungen führen.</p><p class="Standard_d">Wenn das Parlament auf die Vorlage eintritt, müssen für den Bundesrat gewisse Bedingungen erfüllt sein, insbesondere eine stärkere finanzielle Beteiligung der Kantone.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat würde sich in diesem Fall für einen Bundesbeitrag in der Höhe von maximal 10 statt 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes aussprechen. Ein Bundesbeitrag in der Höhe von 10 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes würde zu Kosten von rund 360 Millionen Franken im ersten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes führen. Da in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung zuständig sind, erachtet der Bundesrat eine namhafte finanzielle Beteiligung der Kantone an der Finanzierung des Bundesbeitrags als angezeigt. Er schlägt eine Gegenfinanzierung mittels einer Senkung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer um 0.7 Prozentpunkte vor. Dies würde zu Mehreinnahmen des Bundes von rund 200 Millionen Franken jährlich führen, wodurch sich die Nettobelastung des Bundes im Einführungsjahr noch auf 160 Millionen Franken belaufen würde. Steigt die Nettobelastung des Bundes auf über 200 Millionen, soll die Gegenfinanzierung durch die Kantone durch eine weitere Senkung des Kantonalanteils einmalig angepasst werden. Diese Form der Gegenfinanzierung ist nach Auffassung des Bundesrates auch deshalb gerechtfertigt, weil die Kantone mit einem bedarfsgerechten Kinderbetreuungsangebot von Standortvorteilen profitieren.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat befürwortet einen gleichbleibenden Prozentsatz und einen einheitlichen Bundesbeitrag in der ganzen Schweiz, damit alle Eltern unabhängig von ihrem Wohnkanton gleichbehandelt werden. Zudem hegt er Zweifel an der Wirksamkeit des für die Kantone vorgesehenen Anreiz-Systems. Der Bundesrat vertritt im Weiteren die Ansicht, dass der Bundesbeitrag nur jenen Eltern gewährt werden soll, die einer Erwerbstätigkeit ausüben oder eine Ausbildung absolvieren, und die ihre Kinder aus diesen Gründen nicht selber betreuen können. Diese Anspruchsvoraussetzung entspricht den Zielsetzungen der Vorlage: Sie soll zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels beitragen. Schliesslich beantragt der Bundesrat, den Bundesbeitrag nur bis zum Ende der Primarstufe (8P Harmos) auszurichten, so dass die Eltern gezielt in der Phase entlastet werden, in der sie besonders hohe Betreuungskosten tragen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegen Programmvereinbarungen</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ruft in Erinnerung, dass in erster Linie die Kantone und Gemeinden für die familienergänzende Kinderbetreuung und die frühe Förderung von Kindern verantwortlich sind. Deshalb lehnt er es ab, dass sich der Bund zur Hälfte an den kantonalen Kosten für die Weiterentwicklung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der frühen Förderung von Kindern beteiligt, so wie es die WBK-N mit den Programmvereinbarungen vorsah. Er fordert die Kantone und Gemeinden auf, ihre Verantwortung ebenfalls wahrzunehmen, und so rasch als möglich ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot bereitzustellen.</p><p class="Standard_d">Der Bund hat die Kantone in den vergangenen Jahrzehnten über das Impulsprogramm zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung und mit Beiträgen an die kantonalen Programme zum Aufbau und zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik unterstützt. Das 2003 geschaffene Impulsprogramm läuft Ende 2024 aus.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    18.02.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    18.02.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    29.03.2021 0 Zustimmung
    29.03.2021 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    11.12.2024 2 Abweichung
    06.05.2025 1 Abweichung
    11.09.2025 2 Abweichung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern
    Resolutions
    Date Council Text
    01.03.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf
    11.12.2024 2 Nichteintreten
    06.05.2025 1 Abweichung
    11.09.2025 2 Abweichung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.03.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Kinderbetreuung mit Bundesgeldern unterstützen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Mehr Mütter sollen nach der Geburt ihrer Kinder eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Der Nationalrat will deshalb, dass der Bund Zuschüsse an die Kosten der familienexternen Kinderbetreuung leistet, trotz Kritik des Bundesrates.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 107 zu 79 Stimmen und bei 5 Enthaltungen hiess die grosse Kammer am Mittwoch die Vorlage gut, die ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) ausgearbeitet hatte. Mit Nein stimmten SVP und die meisten Mitglieder der FDP-Fraktion. Einzelne Nein-Stimmen kamen aus der Mitte-Fraktion.</p><p class="Standard_d">Ziel der Vorlage ist es, die Erwerbstätigkeit zu fördern, indem Familien mehr Zuschüsse an die Betreuungskosten ihrer Kinder erhalten. Die vom Bund seit zwanzig Jahren geleistete Anstossfinanzierung für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder soll dauerhaft rechtlich verankert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Eine Wirtschaftsvorlage"</p><p class="Standard_d">Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. 72'271 neue Plätze in Kindertagesstätten, in der schulergänzenden Betreuung und in Tagesfamilien wurden geschaffen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2024.</p><p class="Standard_d">Die befürwortende Mehrheit im Nationalrat argumentierte mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen: "Es ist eine Wirtschaftsvorlage", sagte Kathrin Bertschy (GLP/BE). Befürworterinnen und Befürworter wehrten sich auch gegen den Vorwurf, dass die Betreuung in Institutionen gegenüber anderen Modellen bevorzugt werde.</p><p class="Standard_d">Matthias Aebischer (SP/BE) plädierte angesichts des Fachkräftemangels für eine bessere Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials. Simone de Montmollin (FDP/GE) sagte, Karriereunterbrüche und tiefe Pensen benachteiligten Frauen bei der Karriere, beim Lohn und bei der Altersvorsorge.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Einseitige Symbolpolitik"</p><p class="Standard_d">Nicht auf die Vorlage eintreten wollte die SVP. Ihre Vertreterin Nadja Umbricht Pieren (BE) sprach von "einseitiger Symbolpolitik". Von den Bundeshilfen profitierten nur Eltern, die ihre Kinder in einer Institution wie einer Kindertagesstätte betreuen liessen. Wer hingegen eine Nanny einstelle, erhalte nichts.</p><p class="Standard_d">Dass die Verbilligung von Betreuungsplätzen die Erwerbsquote erhöhe, sei illusorisch, ergänzte Diana Gutjahr (SVP/TG). Viele Eltern wollten nach der Geburt ihrer Kinder nicht mehr oder nur wenig arbeiten. Die SVP störte sich zudem an den Kosten. Auch FDP und Mitte forderten einen finanziell tragbaren Kompromiss.</p><p class="Standard_d">Die WBK-N schätzt die Kosten zu Lasten des Bundes für die Verbilligung von Betreuungsplätzen auf 710 Millionen Franken. Der Nationalrat will, dass der Bund vier Jahre bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten eines Betreuungsplatzes übernehmen soll.</p><p class="Standard_d">Danach wird der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt und gegebenenfalls bis auf 10 Prozent gekürzt. Unterstützt werden Betreuungsplätze für Kinder bis zum Ende von deren Primarschulzeit. In diesem Punkt hatte die Kommissionsmehrheit dem Bundesrat nachgegeben.</p><p class="Standard_d">Fast alle Anträge der Bürgerlichen und des Bundesrates für Kürzungen der Beiträge waren chancenlos. Durchsetzen konnten sie sich einzig im Punkt, dass Beiträge nur ab einem Mindest-Arbeits- oder -Ausbildungspensum der Eltern gewährt werden. Geregelt werden muss dieses in einer Verordnung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Gegenfinanzierung über Bundessteuer</p><p class="Standard_d">Umstritten war auch der Verpflichtungskredit von 224 Millionen Franken, mit denen zunächst über vier Jahre Programme in Kantonen unterstützten werden. Sie sollen bewirken, dass die Kantone ihr Betreuungsangebot weiterentwickeln und ausbauen.</p><p class="Standard_d">Bürgerliche, die Finanzkommission und der Bundesrat lehnten den Verpflichtungskredit rundweg ab. Eine weitere Minderheit wollte ihn halbieren. Schliesslich setzte sich aber die Mehrheit und damit die Mehrheit der WBK-N durch.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will nicht vorschreiben, dass für die Beiträge an die familienexterne Kinderbetreuung in erster Linie Gelder aus der OECD-Mindeststeuer eingesetzt werden sollen. Die vom Bundesrat gewünschte Gegenfinanzierung der Betreuungsbeiträge durch eine Kürzung des Kantonsanteils an der Bundessteuer lehnte der Rat ebenfalls ab.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat schlägt bei Betreuungszulage erste Pflöcke ein</strong><br><strong>Der Ständerat befürwortet grundsätzlich die Einführung einer Betreuungszulage und hat am Mittwoch erste Entscheide zu deren Ausgestaltung gefällt. Mit der Zulage will die kleine Kammer Eltern bei den Kita-Kosten unterstützen. Ausgearbeitet hat die Vorlage die Bildungskommission des Ständerats.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 25 zu 15 Stimmen beschloss der Ständerat, dass die familienexterne Betreuung von Kindern bis zu einem Alter von acht Jahren unterstützt werden soll. Ein Antrag, der eine Alters-Obergrenze von zwölf Jahren wollte, hatte keinen Erfolg.</p><p class="Standard_d">Zudem entschied die kleine Kammer, dass die Zulage nur ausbezahlt werden soll, wenn Kinder institutionell betreut werden, also in Kindertagesstätten oder Tagesfamilien. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission wollte auch die Betreuung durch Drittpersonen (beispielsweise Grosseltern) finanziell unterstützen. Sie fand dafür aber keine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mindestens 100 Franken</p><p class="Standard_d">Die Betreuungszulage soll gemäss dem Entwurf der vorberatenden Kommission mindestens 100 Franken pro Monat betragen. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag soll die Zulage sich um 50 Franken erhöhen.</p><p class="Standard_d">Vorgesehen ist, dass die Kantone über die Finanzierung der Zulage entscheiden. Dies entspricht der Regelung bei den Familienzulagen. Die Kantone haben dabei die Möglichkeit, Arbeitgeber, Angestellte und auch Selbstständige in die Pflicht zu nehmen.</p><p class="Standard_d">Die Detailberatung ist noch nicht abgeschlossen, sie wird in der dritten Sessionswoche fortgesetzt. Offen ist insbesondere noch, ob der Bund sich mit maximal 200 Millionen Franken an der Finanzierung der Betreuungszulage beteiligen soll.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Definitive Lösung gesucht</p><p class="Standard_d">Ziel der Vorlage ist, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. Bei den nun stattfindenden Diskussionen geht es darum, diese Anstossfinanzierung in eine definitive Lösung zu überführen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte sich noch vor den Wahlen im vergangenen Jahr für eine andere Lösung ausgesprochen als nun der Ständerat. Er beschloss im März 2023, dass der Bund vier Jahre lang bis zu zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten der Eltern für einen Betreuungsplatz übernehmen soll. Danach würde der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt. Kosten würde dies rund 710 Millionen Franken pro Jahr.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Aus für Programmvereinbarungen</p><p class="Standard_d">Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission wollte zumindest die mit der Antossfinanzierung eingeführten Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen zur Schaffung von Kita-Angeboten fortführen. Der Rat folgte ihr darin allerdings nicht. Den Ausschlag gab der Stichentscheid von Präsident Andrea Caroni (FDP/AR).</p><p class="Standard_d">Zuletzt ging es dabei noch um die Schliessung von Angebotslücken sowie um Angebote für Kinder mit Behinderungen. Vorgesehen wäre gewesen, dass die Kantone die Massnahmen paritätisch mitfinanzieren.</p><p class="Standard_d">Eine SVP-Minderheit der Kommission lehnte die Vorlage grundsätzlich ab und beantragte erfolglos Nichteintreten. Sie bestritt unter anderem, dass der Bund über die nötige verfassungsrechtliche Kompetenz verfüge.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Nicht einfach Manövriermasse"</p><p class="Standard_d">Dem Eintretensentscheid ging eine rege Debatte voraus. Auch die Wirtschaftsverbände unterstützten die Lösung der Ständeratskommission, betonte Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG). Diese sei auch kostengünstiger als der Vorschlag des Nationalrats. Er verwies darauf, dass wegen des Fachkräftemangels das inländische Arbeitskräftepotential besser ausgeschöpft werden müsse.</p><p class="Standard_d">"Heute ist es für Eltern schlicht zu teuer, wenn sie ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen", sagte Maya Graf (Grüne/BL). Die Vorlage führe auch dazu, dass Frauen weniger Lücken in der Altersvorsorge hätten, und diene damit der Bekämpfung der Altersarmut.</p><p class="Standard_d">Matthias Michel (FDP/ZG) warnte, handle man nicht, werde wegen des Fachkräftemangels auch der Migrationsdruck grösser.</p><p class="Standard_d">Die Frauen seien nicht einfach Manövriermasse der Wirtschaft, sagte Heidi Z'Graggen (Mitte/UR). Es gehe auch darum, dass sie ihr Leben frei gestalten könnten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegnerseite sieht Kantone in der Pflicht</p><p class="Standard_d">Gegen die Betreuungszulage wandte sich dagegen Fabio Regazzi (Mitte/TI). Die Wirtschaft werde zu stark belastet, sagte er. Der entstehende administrative Aufwand sei zu hoch und die vorgesehene Unterstützung werde zu ungezielt ausgerichtet.</p><p class="Standard_d">Auch Petra Gössi (FDP/SZ) übte Kritik. Die Kantone müssten verstehen, dass es sich um ihre Aufgabe handle. Ihre Bemühungen sollten nicht übersteuert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat stimmt einer Betreuungszulage für Kita-Kinder zu</strong><br><strong>Künftig soll eine Betreuungszulage Eltern von den Kosten für Kita-Plätze entlasten. Das hat der Ständerat beschlossen und entschieden, die Finanzierung der Zulage den Kantonen zu überlassen. Bundesbeiträge lehnte der Ständerat ab.</strong></p><p class="Standard_d">Die für die Neuerung erforderlichen Gesetzesänderungen nahm der Ständerat am Mittwoch mit 27 zu 14 Stimmen und ohne Enthaltungen an. Die Nein-Stimmen kamen hauptsächlich von Vertreterinnen und Vertretern von SVP und FDP.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nationalrat beschloss Bundesbeitrag</p><p class="Standard_d">Die zuständige Ständeratskommission hatte die Betreuungszulage neu in eine Vorlage aus dem Nationalrat aufgenommen. Er muss sich nun erneut mit der Angelegenheit befassen.</p><p class="Standard_d">Im März 2023 hatte der Nationalrat entschieden, dass der Bund vier Jahre lang bis zu zwanzig Prozent der durchschnittlichen Kosten der Eltern für einen Betreuungsplatzes übernehmen soll. Danach würde der Bundesbeitrag abhängig vom finanziellen Engagement der Kantone neu festgelegt. Kosten würde dies rund 710 Millionen Franken pro Jahr.</p><p class="Standard_d">Die vom Ständerat beschlossene Betreuungszulage wird für bis achtjährige Kinder ausgerichtet. Sie beträgt monatlich mindestens 100 Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um 50 Franken.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Betreuung durch Grosseltern ausgeschlossen</p><p class="Standard_d">Für Kinder mit Behinderungen soll die Zulage höher sein, wenn auch der Aufwand grösser ist, um sie zu betreuen. Für Eltern von bis 18 Monate alten Kleinkindern wollte der Ständerat hingegen keine höhere Zulage. Er lehnte einen entsprechenden Antrag aus der SP ab.</p><p class="Standard_d">Ein Antrag für Zulagen für bis zwölfjährige Kinder fand ebenso wenig Gehör. Und abgelehnt wurde die Forderung, auch die Betreuung durch Drittpersonen ausserhalb von Institutionen zu unterstützen - etwa durch Grosseltern. Jakob Stark (SVP/TG) fand, diese Betreuungsform von der Unterstützung auszuschliessen, sei diskriminierend.</p><p class="Standard_d">Für Kinder, die im Ausland betreut werden, etwa von Grenzgängern und Grenzgängerinnen, schloss der Ständerat Betreuungszulagen im Gesetz ausdrücklich aus. Er hiess die Bestimmung trotz Warnung von Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider vor einer Verletzung des Freizügigkeitsabkommens gut. Auch für Arbeitslose will der Ständerat die Betreuungszulage nicht, trotz Bedenken einer starken Minderheit.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kantone regeln Finanzierung</p><p class="Standard_d">Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden die Kantone, wie bei den Familienzulagen. Vom Bund gibt es nach dem Willen des Ständerats keine Beiträge an die Betreuung in Kindertagesstätten.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit um Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) hätte gewollt, dass sich der Bund bis zu 200 Millionen Franken beisteuert, wenn auch die Kantone mitbezahlen. Sie wolle einen griffigen Gegenvorschlag zur Kita-Initiative und einen mehrheitsfähige Vorlage, sagte Gmür-Schönenberger.</p><p class="Standard_d">Die Kosten für die Kinderbetreuung sollten unter allen Beteiligten aufgeteilt werden, lautete der Tenor aus der von SP und Grünen unterstützten Minderheit. Die Kommission habe eine föderalistische Lösung gewollt, wandte Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG). Die Kantone könnten für die Zulage Arbeitgeber, Angestellte und Selbstständige in die Pflicht nehmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Programmvereinbarungen</p><p class="Standard_d">Mit Stichentscheid von Ratspräsident Andrea Caroni (FDP/AR) lehnte der Rat es ab, Programmvereinbarungen mit den Kantonen fortzusetzen. Dabei wäre es neu ausschliesslich um die Schliessung von Angebotslücken beispielsweise in Randregionen und Angebote für Kinder mit Behinderungen gegangen.</p><p class="Standard_d">Ziel der Vorlage ist es, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Der Bund hat die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder bisher mit 451 Millionen Franken unterstützt. Bei den nun anstehenden Diskussionen geht es darum, diese Anstossfinanzierung in eine definitive Lösung zu überführen. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gegenvorschlag zu Kita-Initiative</p><p class="Standard_d">Der Ständerat will die Vorlage zum indirekten Gegenvorschlag zur Kita-Initiative machen. Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen. Das Initiativkomitee ist breit aufgestellt mit Vertreterinnen und Vertretern der Linken bis in die Mitte.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.05.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Betreuungszulage für Kita-Kinder plus Bundesgelder</strong><br><strong>Künftig soll eine Betreuungszulage Eltern von den Kosten für Kita-Plätze entlasten. Nach dem Ständerat hat am Dienstag auch der Nationalrat einem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt. Die grosse Kammer will den Bund aber stärker in die Pflicht nehmen.</strong></p><p class="Standard_d">Im Parlament herrscht Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefunden wird. Ziel der entsprechenden Vorlage ist es, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen.</p><p class="Standard_d">Bisher hat der Bund die Schaffung von Kita-Betreuungsplätzen mit 451 Millionen Franken unterstützt. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.</p><p class="Standard_d">Bei der geplanten Anschlusslösung wurde zuletzt über die Höhe, die Verwendung und die Anwendungsfelder der Fördergelder gestritten. Der Ständerat sprach sich im Dezember für eine neue Betreuungszulage aus, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird, wohingegen der Nationalrat im März 2023 - also noch vor den eidgenössischen Wahlen im folgenden Herbst - ein Modell mit einem direkten Bundesbeitrag verabschiedet hatte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Grünes Licht für neue Betreuungszulage</p><p class="Standard_d">Nun kommen sich die beiden Räte zumindest im Grundsatz näher. Der Nationalrat beschloss in Übereinstimmung mit dem Ständerat, die Vorlage als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)" zu präsentieren. Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen.</p><p class="Standard_d">Inhaltlich besteht der Gegenvorschlag aus einer Betreuungszulage für bis achtjährige Kinder. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.</p><p class="Standard_d">Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">200 Millionen Franken an Bundesgeldern</p><p class="Standard_d">Noch nicht einig sind sich die Räte bei den sogenannten Programmvereinbarungen. Mit diesen werden für die Kantone Anreize geschaffen, um weiter in die frühe Förderung zu investieren, Angebotslücken zu schliessen und institutionelle Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen zu schaffen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss mit 109 zu 82 Stimmen, die von der kleinen Kammer mit hauchdünnem Mehr gestrichenen Programmvereinbarungen wieder in den Gesetzesentwurf aufzunehmen. Dagegen waren die SVP- und ein Teil der FDP-Fraktion.</p><p class="Standard_d">Für diese Programmvereinbarungen soll der Bund nach Meinung des Nationalrats für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 200 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Eine SVP/FDP-Minderheit unterlag mit ihrem Antrag, diesen Beitrag zu halbieren.</p><p class="Standard_d">Die Programmvereinbarungen sollen während 14 Jahren gelten. Geht es nach dem Nationalrat, sollen auch Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Alle Minderheitsanträge abgelehnt</p><p class="Standard_d">Darüber hinaus will der Nationalrat die Betreuungszulage nicht an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache knüpfen, wie dies der Ständerat beschlossen hat. Weiter soll die Zulage für Kinder mit Behinderungen laut der grossen Kammer bis zum dreifachen Betrag ausgerichtet werden können, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.</p><p class="Standard_d">Minderheitsanträge von Rot-Grün, die Vorlage im Sinne der Kita-Initiative weiter auszubauen, scheiterten genauso wie Anträge von rechtsbürgerlicher Seite, welche die staatliche Unterstützung für Kitas streichen oder einschränken wollten. Der Nationalrat folgte ausnahmslos den Mehrheitsanträgen seiner Kommission.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat nimmt einige Anliegen der Kita-Initiative ins Gesetz auf</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bund soll sich weiterhin an der Kita-Finanzierung beteiligen. Neben einer Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern will das Parlament mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken schliessen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen schaffen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Ständerat hat sich am Donnerstag erneut mit der sogenannten Kita-Vorlage befasst. Sie ist der indirekte Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle (Kita-Initiative)".</p><p class="Standard_d">Diese verlangt, dass Eltern höchstens zehn Prozent des Einkommens für die Kita-Plätze ihrer Kinder ausgeben müssen. Das Ziel ist es, dass mehr Eltern eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Das Volksbegehren geht der kleinen Kammer zu weit. Sie beschloss mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, der Stimmbevölkerung das Volksbegehren zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p class="Standard_d">Die bürgerliche Mehrheit erachtet die im indirekten Gegenvorschlag vorgesehenen Massnahmen, die zu den verschiedenen kantonalen Massnahmen hinzukommen, als ausreichend. Die linke Minderheit unterstützt die Volksinitiative, da der Gegenvorschlag in ihren Augen eine unzureichende Antwort auf die Bedürfnisse in Sachen familienergänzender Kinderbetreuung darstellt.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Neue Betreuungszulage</p><p class="Standard_d">Kern des Gegenvorschlags ist eine Betreuungszulage für Eltern von Kita-Kindern, die über Beiträge der Arbeitgebenden, der Arbeitnehmenden und der Kantone finanziert wird. Im Grundsatz haben beide Räte diesem neuen Finanzierungsmodell zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Es herrscht bis in die politische Mitte hinein Konsens darüber, dass eine dauerhafte Lösung für die finanzielle Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung gefunden wird. Bisher hat der Bund die Schaffung von Kita-Betreuungsplätzen mit 451 Millionen Franken unterstützt. Das 2003 in Kraft getretene Programm wurde mehrmals verlängert; es läuft noch bis Ende 2026.</p><p class="Standard_d">Künftig sollen Eltern von bis zu achtjährigen Kindern eine Betreuungszulage erhalten. Diese beträgt monatlich mindestens hundert Franken, wenn Kinder an einem Tag pro Woche in einer Institution betreut werden. Pro zusätzlichen halben Betreuungstag erhöht sich die Zulage um fünfzig Franken.</p><p class="Standard_d">Die Zulage ist auch für nicht erwerbstätige Eltern vorgesehen, wenn sich diese in Aus- oder Weiterbildung befinden. Über die Finanzierung der Zulagen entscheiden gemäss übereinstimmenden Beschlüssen beider Kammern die Kantone, wie bei den Familienzulagen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Höhe des Bundesbeitrags</p><p class="Standard_d">Differenzen zwischen den Räten bestehen noch bei der Höhe, der Verwendung und den Anwendungsfeldern der Fördergelder. Insgesamt kommen National- und Ständerat einer mehrheitsfähigen Lösung näher.</p><p class="Standard_d">Wie der Nationalrat möchte nun auch die kleine Kammer nicht nur die Kantone und Gemeinden, sondern auch den Bund finanziell in die Pflicht nehmen. Dieser Entscheid fiel mit 26 zu 19 Stimmen. Neben der Betreuungszulage für erwerbstätige Eltern sollen mit sogenannten Programmvereinbarungen Angebotslücken geschlossen und Betreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen geschaffen werden.</p><p class="Standard_d">Weitere Fördergebiete, wie beispielsweise Investitionen in die frühe Förderung, Massnahmen zur Verbesserung der pädagogischen und betrieblichen Qualität der Angebote sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, lehnt der Ständerat dagegen ab.</p><p class="Standard_d">Er will für die ersten vier Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes maximal 100 Millionen Franken an Bundesgeldern zur Verfügung stellen. Der Nationalrat will das Doppelte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Diskussion über Details geht weiter</p><p class="Standard_d">Darüber hinaus will der Ständerat die Betreuungszulage an die institutionelle Betreuung in einer Landessprache knüpfen. Zudem sollen Eltern von Kindern, die im Ausland betreut werden, nicht von der Zulage profitieren können. Der Nationalrat ist anderer Meinung.</p><p class="Standard_d">Weiter soll die Zulage für Eltern von Kindern mit Behinderungen laut der kleinen Kammer bis zum doppelten Betrag ausgerichtet werden können. Der Nationalrat will bis maximal den dreifachen Betrag bereitstellen, sofern der tatsächliche Mehraufwand dies rechtfertigt.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage zur langfristigen Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung geht nun zurück an den Nationalrat. Er wird sich voraussichtlich in der Wintersession erneut damit befassen. Die Behandlungsfrist der Volksinitiative wurde deshalb um ein Jahr verlängert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wbk.csec@parl.admin.ch">wbk.csec@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk">Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK)</a></p>
Updated
16.10.2025 12:24

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