Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050

Details

ID
20210501
Title
Indirekter Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050
Description
InitialSituation
<p><b>Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates vom 25. April 2022</b></p><p><b>Der Gletscher-Initiative (</b><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210055">21.055</a><b>) will die Umweltkommission des Nationalrates eine Gesetzesvorlage gegenüberstellen. Der Entwurf gibt zusätzlich zum Netto-Null-Ziel bis 2050 Zwischenziele und sektorielle Richtwerte vor. Die Dekarbonisierung der Industrie und des Gebäudeparks wird während sechs Jahren insgesamt mit 1,2 Milliarden Franken respektive mit insgesamt 2 Milliarden Franken während zehn Jahren gefördert. Bund, Kantone und Gemeinden sollen beim Klimaschutz ihre Vorbildfunktion wahrnehmen.</b></p><p>Ende November 2019 wurde die Volksinitiative "Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)" eingereicht. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) will einen indirekten Gegenentwurf verfolgen. Dafür reichte sie im Oktober 2021 eine parlamentarische Initiative ein, der ihre Schwesterkommission im November 2021 Folge gab. Der vorliegende Entwurf, den die UREK-N am 25. April 2022 verabschiedete, hat den Charakter eines Rahmengesetzes, dessen Ziele in Massnahmengesetzen - in erster Linie im CO2-Gesetz - umgesetzt werden sollen. Der Bundesrat wird beauftragt, rechtzeitig Vorschläge zu unterbreiten.</p><p>Der Entwurf nimmt das Kernanliegen der Gletscher-Initiative auf, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu senken, und setzt Zwischenziele für das Jahr 2040 sowie für die beiden Dekaden 2031-2040 und 2041-2050. Ferner sind Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie vorgegeben. Im Einklang mit der internationalen Verpflichtung gemäss Übereinkommen von Paris enthält der Entwurf auch Ziele zur Anpassung an den Klimawandel und zur klimaverträglichen Ausrichtung der Finanzmittelflüsse.</p><p>Netto-Null-Fahrpläne von Unternehmen und Branchen sollen die Dekarbonisierung in der Industrie beschleunigen. Für die Förderung neuartiger Technologien und Prozesse sollen während sechs Jahren befristet bis 2030 aus dem allgemeinen Bundeshaushalt 1,2 Milliarden Franken bereitstehen, mit denen auch Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten abgesichert werden können. Pilot- und Demonstrationsanlagen erhalten höhere Finanzhilfen.</p><p>Mit bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr unterstützt der Bund in einem Sonderprogramm mit einer Laufzeit von zehn Jahren ergänzend zum Gebäudeprogramm den Heizungsersatz und gewährt Bürgschaften für eine gleichzeitige Wärmedämmung des Gebäudes.</p><p>Bund, Kantone und Gemeinden sollen bei der Verminderung der Treibhausgasemissionen und der Anpassung an den Klimawandel eine Vorbildfunktion einnehmen. Für die zentrale Bundesverwaltung gilt bis 2040 ein Netto-Null-Ziel für die direkten als auch die indirekten Emissionen der bezogenen Energie sowie die Emissionen aus vor- und nachgelagerten Prozessen. </p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 03.06.2022</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 zum indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative Stellung genommen. Die Vorlage der nationalrätlichen Umweltkommission übernimmt die wichtigsten Punkte der Initiative, allen voran das Ziel von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050. Sie gibt Etappenziele vor, damit dieses erreicht werden kann. Die konkreten Massnahmen sollen in künftigen Revisionen des CO2-Gesetzes geregelt werden. Der Bundesrat begrüsst die Vorlage. </b></p><p>Der Bundesrat hat am 3. Juni 2022 zum indirekten Gegenvorschlag der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) zur Gletscher-Initiative Stellung genommen. Die Gletscher-Initiative verlangt, dass die Schweiz ab 2050 nicht mehr Treibhausgase ausstossen soll, als natürliche und technische CO2-Speicher aufnehmen können. </p><p></p><p>Indirekter Gegenvorschlag übernimmt zentrales Anliegen der Gletscher-Initiative</p><p>Der indirekte Gegenvorschlag, das "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz", übernimmt mit dem Netto-Null-Ziel für 2050 ein zentrales Anliegen der Gletscher-Initiative. Er nennt jedoch, wie bereits der Gegenentwurf des Bundesrates, kein explizites Verbot fossiler Energieträger und berücksichtigt die spezielle Situation der Berg- und Randregionen. Darüber hinaus sieht der Gegenvorschlag für die Zeit nach 2050 ein Netto-Negativ-Ziel vor. Die Schweiz soll ab dann weniger CO2 ausstossen, als sie der Atmosphäre entnimmt. </p><p>Weiter legt die Vorlage nationale Zwischenziele zur Emissionsverminderung bis 2050 fest und setzt Richtwerte für die Emissionsverminderung in den einzelnen Sektoren. Damit schafft sie Investitionssicherheit für die Schweizer Wirtschaft. Unternehmen müssen das Netto-Null-Ziel bis spätestens 2050 auch für ihre indirekten Emissionen erreichen. Der Bund stellt ihnen für die Erarbeitung von Fahrplänen Grundlagen und eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Da die Vorlage vor allem die Ziele festlegt, müssen weitere konkrete Klimaschutzmassnahmen in erster Linie über künftige Revisionen des CO2-Gesetzes definiert werden. Der indirekte Gegenvorschlag legt hierfür die Etappen fest.</p><p>Der Bundesrat begrüsst, dass der indirekte Gegenvorschlag zentrale Punkte der Gletscher-Initiative übernimmt. Ausserdem befürwortet der Bundesrat im aktuellen Kontext ein Sonderprogramm zum Heizungsersatz. Damit will die UREK-N den Ausstieg aus den fossilen Energien im Gebäudebereich beschleunigen. Auch der Bundesrat schlägt im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes, deren Vernehmlassung im April 2022 zu Ende gegangen ist, unter anderen Massnahmen ein Impulsprogramm zugunsten des Heizungsersatzes vor. Nicht unterstützt wird vom Bundesrat die im indirekten Gegenvorschlag vorgesehene Technologieförderung. Das Förderprogramm führt während sechs Jahren zu Mehrbelastungen von 200 Millionen Franken pro Jahr. Dazu fehlt der Spielraum im Bundeshaushalt. </p><p>In seiner langfristigen Klimastrategie hat der Bundesrat aufgezeigt, dass das Netto-Null-Ziel bis 2050 technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist. Insofern geht er davon aus, dass alle im indirekten Gegenvorschlag festgehaltenen Ziele, Zwischenziele und Richtwerte eingehalten werden können. Die Revision des CO2-Gesetzes fügt sich in den indirekten Gegenvorschlag ein, indem sie die Massnahmen für die erste Periode von 2025-2030 regelt. Die Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes wird der Bundesrat noch diesen Herbst verabschieden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    12.10.2021 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    15.11.2021 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz (KlG)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.06.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2022 2 Abweichung
    20.09.2022 1 Zustimmung
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung der Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
    Resolutions
    Date Council Text
    15.06.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.09.2022 2 Zustimmung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Finanzierung des Sonderprogrammes zum Ersatz von Heizungsanlagen
    Resolutions
    Date Council Text
    15.06.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    15.09.2022 2 Abweichung
    20.09.2022 1 Zustimmung
  • Number
    4
    Text
    Bundesgesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter (Änderung des Energiegesetzes) (gemäss Antrag S2-01 Rieder)
    Resolutions
    Date Council Text
    15.09.2022 2 Beschluss gemäss Antrag S2-01 Rieder
    26.09.2022 1 Abweichung
    27.09.2022 2 Zustimmung
    28.09.2022 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    29.09.2022 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p><b>Entwürfe 1, 2 und 3</b></p><p></p><p>Im <b>Nationalrat</b> waren in der Sommersession 2022 alle Fraktionen ausser der SVP einverstanden, den Entwurf zu debattieren. Rasch zu handeln, heisse, ein Gesetz zu beschliessen, das den Rückzug der Initiative ermögliche. Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (RL, SG) sagte, die Vorlage sehe vor, "dass der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe so weit zu vermindern ist, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. (...) Im Hinblick auf die separat zu statuierenden Massnahmen wird festgelegt, dass diese auf die Stärkung der Volkswirtschaft und auf die Sozialverträglichkeit auszurichten sind, wobei die Situation der Berg- und Randgebiete zu berücksichtigen ist und insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie zu nutzen sind." </p><p>Seitens der SVP betonte Christian Imark (SO) es sei "unehrlich, Ziele zu formulieren, ohne Massnahmen zu definieren, und der Bevölkerung die Rechnung erst später zu präsentieren." Weiter führte er aus: "In diesem Gesetz reden wir von Planwirtschaft ohne Ende, von Zielen in verschiedenen Sektoren, von denen Sie gar nicht wissen, ob sie überhaupt realisierbar sind. Wir sprechen von Subventionen ohne Ende, obwohl wir bereits heute einen Subventionsdschungel haben."</p><p>Bundesrätin Simonetta Sommaruga sagte, mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung habe sich die Ausgangslage geändert. Der Bundesrat halte nicht an seinem Vorschlag für einen direkten Gegenvorschlag fest, sondern könne sich heute einem indirekten Gegenvorschlag anschliessen.</p><p>Der Rat hielt sich an die Kommission und lehnte alle Minderheitsanträge ab, jene der SVP für Streichungen und Abschwächungen, aber ebenso jene von SP und Grünen für Verschärfungen. Mitte, FDP und GLP hielten sich an den von der Kommissionsmehrheit eingeschlagenen Weg. Beibehalten wurde auch die Förderung von neuartigen Technologien (Art. 6 und 7), gegen den Willen des Bundesrates. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz (Entwurf 1) mit 134 gegen 56 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Den Finanzierungsbeschlüssen (Entwurf 2 und 3) wurde mit den fast gleichen Stimmenzahlen zugestimmt.</p><p></p><p>Im <b>Ständerat</b> gab in der Herbstsession vor allem die dort eingebrachte "Solar-Offensive" (Entwurf 4, Dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter) zu reden und weniger der Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative (Entwurf 1). Eine Kommissionsminderheit hätte wie der Bundesrat auf das Programm zur Förderung neuer Technologien verzichten wollen. Sie unterlag mit 21 gegen 24 Stimmen relativ knapp. Beim Programm für den Heizungsersatz (Entwurf 3) unterlag die Mehrheit der UREK-S, die mit Blick auf Lieferschwierigkeiten und Fachkräftemangel lediglich die Hälfte des Betrages hätte bewilligen wollen. Wie der Nationalrat bewilligte der Ständerat mit der Vorlage insgesamt 3,2 Milliarden Franken an Finanzhilfen für den Ersatz fossiler Heizungen und Sanierungen sowie für die Förderung zu Gunsten neuer Technologien. Das eine Programm soll über zehn Jahre 2 Milliarden Franken erhalten, das andere über sechs Jahre 1,2 Milliarden Franken. In der Gesamtabstimmung wurde das Gesetz mit 39 gegen 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>In der Differenzbereinigung wehrte sich die SVP im <b>Nationalrat</b> weiter gegen zusätzliche Ausgaben. Ihr Antrag, auf das Programm für den Ersatz von Elektroheizungen und fossilen Heizungen sowie energetische Sanierungen zu verzichten, lehnte der Nationalrat auf Antrag der Kommissionsmehrheit mit 117 zu 67 Stimmen ab. Damit bestand beim Entwurf 1 keine Differenz mehr zum Ständerat. Vor der Schlussabstimmung wurde die Titeländerung gemäss Redaktionskommission von Seiten der SVP kritisiert: aus dem "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz" wurde das "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit". </p><p></p><p><b>In den Schlussabstimmungen wurde der Entwurf 1 angenommen, im Nationalrat mit 139 gegen 51 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im Ständerat mit 38 gegen 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen.</b></p><p></p><p><b>Entwurf 4</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.09.2022</b></p><p><b>Ständerat nutzt Gletscher-Initiative für eine Solaroffensive</b></p><p><b>Das Parlament will mit Gesetzesbestimmungen schneller zum "Netto Null"-Ziel 2050 als es mit der Gletscher-Initiative möglich wäre. Der Ständerat hat den Gesetzesentwurf aus dem Nationalrat gutgeheissen und dabei die Gelegenheit für eine Solar-Offensive genutzt.</b></p><p>Zur Debatte standen am Donnerstag das Gesetz über die Ziele im Klimaschutz und Fördermassnahmen. Ausgearbeitet hat die Vorschläge die Umweltkommission des Nationalrates. Dieser hat im Sommer zugestimmt. Der Ständerat hiess die Gesetzesvorlage mit 39 zu 4 und mit zwei Enthaltungen gut.</p><p><b></b></p><p>"Momentum" für zusätzliche Vorlage</p><p>Der Ständerat will zusätzlich eine Solarpflicht für neue Gebäude und erleichterte Bewilligungen für Photovoltaik-Grossanlagen auf freien Flächen in den Bergen. Dazu schrieb er auf Antrag von Beat Rieder (Mitte/VS) eine zusätzliche Vorlage. Die Mehrheit wollte das Momentum zu Gunsten von mehr inländischem Winterstrom nutzen.</p><p>Dieses ohne Gegenstimme verabschiedete "Gesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Bereitstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter" sollen die Räte nach dem Willen des Ständerats getrennt vom indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative behandeln, in der laufenden Session bereinigen und für dringlich erklären.</p><p>"Ohne diese Abspaltung verlieren wir das Momentum für eine kurzfristige Mehrproduktion", sagte Rieder. Der Plan ist, dass das neue Gesetz nach der Herbstsession in Kraft tritt und bis Ende 2025 gilt. Danach soll es vom Mantelerlass zur Energie- und Stromversorgung abgelöst werden, den das Parlament zurzeit berät.</p><p>Nicht alle konnten sich mit diesem beantragten Vorgehen anfreunden. Vorschriften über die Produktion erneuerbarer Energien bei Gebäuden seien Sachen der Kantone, sagte etwa Daniel Fässler (Mitte/AI). Dieser Eingriff in die Eigentumsrechte solle im Mantelerlass zur Stromversorgung diskutiert und nicht vorgezogen werden.</p><p><b></b></p><p>Warnung vor Schnellschuss</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor einem Schnellschuss und einer Bevormundung der Kantone. In Kantonen, die über ein Energiegesetz abgestimmt hätten, seien solche Zwangsmassnahmen abgelehnt worden. Othmar Reichmuth (Mitte/SZ) plädierte für "den Weg der Unterstützung statt der Zwänge".</p><p>"Wir sind längst bereit, uns beim Bauen an eine Unzahl von Vorgaben zu richten", entgegnete Damian Müller (FDP/LU). Wolle man Dringlichkeit für Solaranlagen in den Bergen, brauche es dies auch beim Solarzwang für Gebäude, forderte Lisa Mazzone (Grüne/GE). Solarenergie müsse die Norm werden.</p><p>Alpine Photovoltaik-Anlagen will der Ständerat schnell voranbringen, mit einer einmaligen Vergütung von 50 bis 60 Prozent vom Bund an die Investitionskosten und einer beschleunigten Bewilligung. Bedingung ist, dass die Anlage jährlich mindestens 10 Gigawattstunden Strom liefert, davon mindestens 45 Prozent im Winterhalbjahr.</p><p>Förderung und Erleichterung sollen zudem nur gelten bis eine Produktion von insgesamt zwei Terawattstunden zugebaut ist. Und es muss schnell gehen mit Planung, Bewilligung und Bau: Ende 2025 müssen die Anlagen mindestens teilweise am Netz sein. In geschützten Mooren und Moorlandschaften darf nicht gebaut werden.</p><p>Auch Energieministerin Simonetta Sommaruga hiess das Vorgehen gut. "Wir kommen in der Energiepolitik nur weiter, wenn alle bereit sind, einen Schritt aufeinander zu zu tun", sagte sie und plädierte für ein Signal an die beunruhigte Bevölkerung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 26.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat ebnet der Solar-Offensive des Ständerates den Weg</b></p><p><b>Der Nationalrat schliesst sich der Solar-Offensive für mehr inländischen Winterstrom an, die der Ständerat lanciert hat. Er hat aber Anpassungen zu Gunsten der Umwelt beschlossen und will damit für Verfassungsmässigkeit der Beschlüsse sorgen.</b></p><p>Mit 149 zu 17 Stimmen und bei 26 Enthaltungen verabschiedete der Nationalrat am Montag das vom Ständerat vorgeschlagene Gesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Erstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter. Die Enthaltungen kamen vor allem von den Grünen. Sobald die Vorlage bereinigt ist, soll sie für dringlich erklärt werden und umgehend in Kraft treten.</p><p>Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) sprach von einem "sehr klaren Signal" des Ständerats. Jahrelang blockierte Projekte in Gang zu bringen, sei der Mehrheit der Umweltkommission (Urek-N) wichtig.</p><p><b></b></p><p>Ergänzt mit Grimsel-Staumauer</p><p>Den Anstoss zur Vorlage gaben Solar-Grossanlagen in Gondo und in Grengiols im Wallis. Die Kommission habe den Entwurf des Ständerates mit Blick auf die Verfassungsmässigkeit verbessert, mit Unterstützung des Bundesamtes für Justiz, informierte Urek-Sprecherin Vincenz-Stauffacher den Rat.</p><p>Der Nationalrat hat die Vorlage des Ständerates mit der Erhöhung der Grimsel-Staumauer ergänzt. Dieser "Grimsel-Paragraf" soll es ermöglichen, das Projekt voranzubringen und dabei die laufenden Bauarbeiten für eine Ersatz-Staumauer ausnützen.</p><p>Verschiedentlich war von einem Kompromiss die Rede. Stefan Müller-Altermatt (Mitte/SO) etwa sagte, Alpentäler sollten nur für Solaranlagen geopfert werden, wenn auch Dächer genutzt würden. "Mein Herz blutet, wenn ich an die Photovoltaik-Module in einem Landschaftspark denke."</p><p>Die überarbeitete Vorlage sei nahe am Bild der "eierlegenden Wollmilchsau", fand Martin Bäumle (GLP/ZH). In der Brust der SVP-Fraktion schlügen zwei Herzen, sagte Thomas Aeschi (ZG). Einerseits verurteile sie das Vorgehen der Kommission. Aber sie wolle gleichzeitig mithelfen, alles Menschenmögliche zu tun, um eine Stromknappheit im Winter zu vermeiden.</p><p></p><p>Mehr Rücksicht auf Umwelt</p><p>Die Räte einigten sich grundsätzlich darauf, grosse Solaranlagen in den Bergen erleichtert zu bewilligen und die Investitionen mit Geld aus dem Netzzuschlag zu unterstützen.</p><p>Der Nationalrat will im Vergleich zum Ständerat mehr Rücksicht auf Natur und Landschaft. Er will auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht verzichten und Photovoltaik-Anlagen nicht überall zulassen, also zum Beispiel nicht in Biotopen von nationaler Bedeutung.</p><p>Weiter muss der Vorrang der Versorgungssicherheit "grundsätzlich" überwiegen, aber nicht absolut. Das soll eine Interessenabwägung ermöglichen. Der Rat folgte der Mehrheit der Urek-N, die die Vorlage aus dem Ständerat nach einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz überarbeitet hatte.</p><p>Die erleichterten Bedingungen für Photovoltaik-Anlagen in den Bergen sollen gelten, bis eine Jahresproduktion von zwei Terawattstunden erreicht ist. Die Bundesbeiträge an die Investitionskosten dürfen höchstens 60 Prozent der Investitionskosten betragen.</p><p>Sie sollen nach dem Willen des Nationalrats im Einzelfall festgelegt werden. Zudem will sich der Nationalrat von den Betreibern eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen lassen.</p><p><b></b></p><p>Mehr Ausnahmen bei Solarpflicht</p><p>Zweites Bein der Offensive ist eine Solarpflicht für Neubauten. Der Nationalrat will sie aber weniger eng fassen als der Ständerat und will eine Ausnahme der Pflicht für Kantone, die bei der Eigenstromversorgung von Neubauten ab 2023 mindestens die Mustervorschriften im Energiebereich ("MukEn" 2014) anwenden.</p><p>Der Nationalrat will die Solarpflicht zudem nur für Flächen von mehr als 300 Quadratmetern. Auf kleineren Flächen sollen die Kantone zusätzlich eine Pflicht vorsehen können.</p><p>Energieministerin Simonetta Sommaruga bedauerte die Begrenzung auf Über-300-Quadratmeter-Flächen. Etwa 70 Prozent der Gebäude würden so vom Standard schon wieder herausgenommen, sagte sie. Die Vorlage an sich bezeichnete sie als wichtigen Schritt.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 27.09.2022</b></p><p><b>Parlament einigt sich auf Details der Solaroffensive</b></p><p><b>Die Solaroffensive für mehr inländischen Winterstrom hat eine wichtige Hürde genommen. Der Ständerat hat alle Differenzen in der kurzfristig erstellten Vorlage ausgeräumt. Er folgte dabei dem Nationalrat. Das Gesetz soll bereits Ende Woche in Kraft treten.</b></p><p>Lanciert hatte die Solaroffensive der Ständerat im Zusammenhang mit dem indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative, als Zusatzvorlage. Der Nationalrat nahm am Montag verschiedene Anpassungen zugunsten der Umwelt vor und sorgte damit - in Zusammenarbeit mit der Verwaltung - für die Verfassungsmässigkeit der Beschlüsse. Die kleine Kammer schloss sich am Dienstag allen Änderungen oppositionslos an.</p><p>Das vorgeschlagene Gesetz über dringliche Massnahmen zur kurzfristigen Erstellung einer sicheren Stromversorgung im Winter ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. Vorher soll die Vorlage noch für dringlich erklärt werden, damit sie unmittelbar nach der Verabschiedung in Kraft treten kann.</p><p></p><p>Projekte im Wallis und auf der Grimsel</p><p>Die Solaroffensive soll jahrelang blockierte Projekte in Gang bringen. Den Anstoss zur Vorlage gaben Solar-Grossprojekte in Gondo und in Grengiols im Wallis.</p><p>Der Nationalrat ergänzte mit der Erhöhung der Grimsel-Staumauer. Dieser "Grimsel-Paragraf" soll es ermöglichen, das Projekt voranzubringen und dabei die laufenden Bauarbeiten für eine Ersatz-Staumauer auszunützen.</p><p>Verschiedentlich war von einem Kompromiss die Rede. Viele Fraktionen mussten über ihren Schatten springen. Der Tenor war schliesslich, dass mitgeholfen werden müsse, alles Menschenmögliche zu tun, um eine Stromknappheit im Winter zu vermeiden.</p><p></p><p>Umweltschutz nicht ausgeschaltet</p><p>Die Räte einigten sich grundsätzlich darauf, grosse Solaranlagen in den Bergen erleichtert zu bewilligen und die Investitionen mit Geld aus dem Netzzuschlag zu unterstützen. Gleichzeitig soll auf Natur und Landschaft Rücksicht genommen werden.</p><p>Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist weiterhin notwendig. Solaranlagen werden nicht überall zulassen - beispielsweise nicht in Biotopen von nationaler Bedeutung. Weiter muss der Vorrang der Versorgungssicherheit "grundsätzlich" überwiegen, aber nicht "absolut". Das soll eine Interessenabwägung ermöglichen.</p><p>Die erleichterten Bedingungen für Fotovoltaikanlagen in den Bergen gelten, bis eine Jahresproduktion von zwei Terawattstunden erreicht ist. Die Bundesbeiträge an die Investitionskosten dürfen höchstens sechzig Prozent der Investitionskosten betragen. Die Subventionen werden im Einzelfall festgelegt. Die Betreiber müssen zudem eine Wirtschaftlichkeitsrechnung vorlegen.</p><p></p><p>Ausnahmen von Solarpflicht auf Dächern</p><p>Zweites Bein der Offensive ist eine Solarpflicht für Neubauten. Es gibt eine Ausnahme der Pflicht für Kantone, die bei der Eigenstromversorgung von Neubauten ab 2023 mindestens die Mustervorschriften im Energiebereich ("MuKEn" 2014) anwenden.</p><p>Die Solarpflicht gilt zudem nur für Flächen von mehr als 300 Quadratmetern. Auf kleineren Flächen sollen die Kantone zusätzlich eine Pflicht vorsehen können. Energieministerin Simonetta Sommaruga bedauerte die Begrenzung auf grössere Flächen. Etwa siebzig Prozent der Gebäude würden so vom Standard schon wieder herausgenommen, sagte sie im Nationalrat.</p><p>Die Vorlage an sich bezeichnete sie im Ständerat als "mutig, zielgerichtet und wichtigen Schritt". Das Parlament habe die Balance gefunden zwischen Versorgungssicherheit und Umweltschutz.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 29.09.2022</b></p><p>Eine Solar-Offensive soll die Produktion von mehr einheimischem Winterstrom anheizen, und dies möglichst rasch. Der Ständerat hat die Vorlage für einen Solar-Zwang für bestimmte Neubauten sowie erleichterte Bewilligungen und finanzielle Unterstützung für Gross-Solaranlagen in den Bergen für dringlich erklärt. Er tat dies mit 39 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Am Mittwoch hatte bereits der Nationalrat der Dringlichkeit zugestimmt. Damit kann die Vorlage am Samstag in Kraft treten, wenn sie am (morgigen) Freitag durch die Schlussabstimmung kommt. Die Bestimmungen zur Solar-Offensive gelten bis Ende 2025. Sie sollen dann vom Stromversorgungsgesetz abgelöst werden. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 30.09.2022</b></p><p><b>Ergänzter Titel des Klimaschutzgesetzes sorgt bei der SVP für Ärger</b></p><p><b>Der indirekte Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative, der den gesetzlichen Weg zum Netto-Null-Ziel 2050 vorgibt, hat einen neuen Titel. Die SVP, die das Referendum gegen die Vorlage ergreifen will, ist darüber erzürnt.</b></p><p>Vor den Schlussabstimmungen in National- und Ständerat prüft die Redaktionskommission jeweils, ob der Titel einer Vorlage den Inhalt korrekt wiedergibt. Weil das Parlament Änderungen am Gesetz vorgenommen hat, ergänzte die Redaktionskommission beim indirekten Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative den Titel. "Im Titel muss ersichtlich sein, was geändert wurde", gab Marco Romano (Mitte/TI) namens der Redaktionskommission zu bedenken.</p><p>Aus dem "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz" wurde das "Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit". Dieser Titel wird auch auf dem Abstimmungszettel stehen, falls die SVP genügend Unterschriften gegen die Vorlage zusammenbringt, wovon auszugehen ist.</p><p>Der Oberwalliser SVP-Nationalrat Michael Graber, der den Kampf der SVP gegen das Klimaschutzgesetz anführt, erzürnte sich über das Vorgehen der Redaktionskommission. Diese hätte ihre Kompetenzen "massiv überschritten" und die Abstimmungsfrage "verfälscht", kritisierte er. Die Änderung des Titels sei "einer Demokratie nicht würdig".</p><p>Der Antrag, das Geschäft zur Überarbeitung des Titels an die Redaktionskommission zurückzuweisen, scheiterte mit 143 zu 50 Stimmen. Nur die SVP war dafür.</p><p></p><p><b>Siehe auch</b></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210055">21.055</a> Gletscher-Initiative</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 59,1 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
Updated
10.04.2024 15:36

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