Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Bundesgesetz
Details
- ID
- 20220022
- Title
- Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben. Bundesgesetz
- Description
- Botschaft vom 4. März 2022 zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.03.2022</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben</b></p><p><b>Der Bundesrat hat am 4. März 2022 die Botschaft zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) verabschiedet. Damit sollen die Rechtsgrundlagen für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sowie für die Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government geschaffen werden.</b></p><p>Mit der Gesetzesvorlage soll die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse des Bundes gefördert werden ("digital first"). Diese Prozesse umfassen die Interaktion der Behörden aller Staatsebenen untereinander sowie der Behörden zu Unternehmen und zur Bevölkerung. Im Bundesgesetz werden im Wesentlichen die Rahmenbedingungen für die Verbreitung des Einsatzes von E-Government auf Bundesebene, für die Zusammenarbeitsformen des Bundes mit anderen Gemeinwesen und Organisationen im Bereich E-Government sowie für die elektronischen Behördenleistungen des Bundes festgelegt. Mit Letzterem werden Grundlagen für die gebührenfreie Lizenzweitergabe von Software (Open Source Software), für die Veröffentlichung von Daten der Verwaltung zur freien Nutzung (Open Government Data), für die Bereitstellung und Nutzung von IKT-Mitteln von Bundesbehörden als auch für die Festlegung von Standards durch den Bund geschaffen. Des Weiteren sieht die Vorlage vor, dass Aufgaben im Bereich der administrativen Hilfstätigkeiten an Organisationen übertragen werden können. Ebenfalls geregelt wird der Grundsatz des automatisierten elektronischen Datenaustauschs mittels Schnittstellen sowie der Betrieb einer Interoperabilitätsplattform. Zur Förderung der digitalen Transformation der Bundesverwaltung wird ferner eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen geschaffen. Eine befristete Bestimmung sieht sodann eine Anschubfinanzierung zur Förderung dringend erforderlicher digitaler Infrastrukturen und Basisdienste für die Jahre 2024-2027 vor.</p><p>Aufgrund der Vernehmlassungen präzisierte der Bundesrat die Vorlage in inhaltlicher Hinsicht. Er verzichtete insbesondere darauf, dass der Bund die Kantone und ihre externen Verwaltungsträger, die mit dem Vollzug von Bundesrecht betraut sind, zur Verwendung bestimmter IKT-Mittel und Standards verpflichten kann.Das Eidgenössische Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 erstmals mit der Vorlage befassen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 4. März 2022 zum Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG)
- Resolutions
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Date Council Text 01.06.2022 2 Beschluss abweichend vom Entwurf 21.09.2022 1 Abweichung 05.12.2022 2 Abweichung 02.03.2023 1 Abweichung 08.03.2023 2 Abweichung 13.03.2023 1 Zustimmung 17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung 17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 01.06.2022</b></p><p><b>Ständerat hinter Gesetz zur Förderung von digitaler Verwaltung</b></p><p><b>Der Ständerat hat auf dem Weg zur Digitalisierung der Bundesverwaltung und der Förderung der digitalen Verwaltung (E-Government) einen wichtigen Pflock eingeschlagen. Als Erstrat hat er das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben gutgeheissen.</b></p><p>Die kleine Kammer stimmte der Vorlage am Mittwoch mit 33 zu 0 Stimmen zu. Die Vorlage geht an den Nationalrat.</p><p>Das Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit mit Behörden ausserhalb der Bundesverwaltung und Dritten. Der Bundesrat schafft darin zudem eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen.</p><p>Ziel ist es, gemäss dem Grundsatz "digital first" die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen "Digitalen Verwaltung Schweiz" (DVS).</p><p>Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassung präzisierte die Landesregierung den Entwurf. Insbesondere wird der Bund die Kantone beim Vollzug von Bundesrecht auch künftig nicht verpflichten können, bestimmte Informatiksysteme zu verwenden.</p><p><b></b></p><p>Nur schleppend</p><p>Kommissionssprecher Benedikt Würth (Mitte/SG) betonte die Notwendigkeit des Gesetzes angesichts der Tatsache, dass die Schweiz - erstaunlicherweise als Hightech-Land - im internationalen Vergleich in diesem Bereich nicht besonders gut abschneide. Es bestehe ein grosser Nachholbedarf. Dies zeigten insbesondere die Schwierigkeiten bei der Einführung einer E-ID oder des elektronischen Patientendossiers.</p><p>Mit der eher technischen Vorlage würden keine neuen Behördenaufgaben geschaffen, betonte Finanzminister Maurer im Ständerat. Es werde lediglich bereits Bestehendes auf eine andere Ebene transformiert.</p><p>Die vorberatende Kommission für Wirtschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) baute im Vergleich zum Entwurf des Bundesrats einige Anpassungen ein. So möchte sie etwa sicherstellen, dass auch Personen, die keinen Zugang zu digitalen Mitteln haben, nicht von der Interaktion mit den Behörden ausgeschlossen werden. Der Rat hiess dies oppositionslos gut.</p><p>Paul Rechsteiner (SP/SG) erinnerte daran, dass 10 bis 15 Prozent der Menschen in der Schweiz Mühe hätten mit Lesen und Schreiben, "und damit auch mit der Digitalisierung". Diesen Menschen müssten behördliche Leistungen auch zugänglich bleiben.</p><p><b></b></p><p>Anschubfinanzierung eingebaut</p><p>In der Detailberatung stimmte der Ständerat zudem der von der WBK-S eingebrachten Rechtsgrundlage für die Anschubfinanzierung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse zu. Damit werden die Forderungen von zwei Motionen umgesetzt. Allerdings soll diese Bestimmung nur greifen, wenn keine anderen Förderinstrumente des Bundes zur Verfügung stehen.</p><p>Schliesslich stimmte der Rat oppositionslos auch dem Vorschlag der WBK-S zu, den Verwaltungseinheiten nur drei statt wie der Bundesrat fünf Jahre Zeit zu geben, um die Daten und Ressourcen zugänglich zu machen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 21.09.2022</b></p><p><b>Auch Nationalrat will digitale Verwaltung fördern</b></p><p><b>Das Parlament will die Digitalisierung der Bundesverwaltung und die digitale Verwaltung (E-Government) fördern. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben gutgeheissen. Es definiert wichtige Eckpunkte.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung sagte die grosse Kammer mit 144 zu 24 Stimmen bei 24 Enthaltungen Ja zu der Vorlage. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat.</p><p>Das Gesetz regelt auch die Zusammenarbeit mit Behörden ausserhalb der Bundesverwaltung und Dritten. Der Bundesrat schafft darin zudem eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen.</p><p>Ziel ist es, gemäss dem Grundsatz "digital first" die elektronische Abwicklung von Geschäftsprozessen zu fördern. Die Vorlage ist ein wesentliches Element der vom Bund und Kantonen getragenen "Digitalen Verwaltung Schweiz" (DVS).</p><p>Teil des Antrags des Bundesrats ist auch eine Anschubfinanzierung in den Jahren 2024 bis 2027. Laut früheren Aussagen von Finanzminister Ueli Maurer geht es dabei um rund 200 Millionen Franken.</p><p><b></b></p><p>Schweiz in Rückstand</p><p>Im Grossen und Ganzen folgte der Nationalrat den Beschlüssen des Ständerats. Dieser hatte bei der Beratung des Geschäfts unter anderem einer Anschubfinanzierung von Digitalisierungsprojekten von hohem öffentlichen Interesse zugestimmt. Allerdings soll diese Bestimmung nur greifen, wenn keine anderen Förderinstrumente des Bundes zur Verfügung stehen.</p><p>Mehrere Redner betonten in der Debatte, die Digitalisierung der Verwaltung sei in einem föderalistischen Staat eine besondere Herausforderung. Von vielen Seiten beklagt wurde der Rückstand der Schweiz in diesem Bereich. Im internationalen Vergleich liege man im hinteren Mittelfeld, sagte etwa Angelo Barrile (SP/ZH).</p><p>Auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission nahm der Nationalrat jedoch einige Änderungen vor. So beschloss er, dass die dezentralisierten Einheiten der Bundesverwaltung ebenfalls dem Gesetz unterstellt sein sollen.</p><p><b></b></p><p>Regeln sollen auch für Kantone gelten</p><p>Gelten sollen einige Bestimmungen zudem auch für die kantonalen Verwaltungen, die Bundesrecht anwenden. Finanzminister Ueli Maurer warnte vergeblich vor diesem Schritt und mahnte den Einbezug der Kantone an. Die Landesregierung hatte aufgrund von Kritik in der Vernehmlassung eine solche Verpflichtung der Kantone aus ihrem Entwurf gestrichen.</p><p>Umstritten war die Frage, ob der Bund bei Vereinbarungen mit Gemeinden oder Gemeindeorganisationen die Zustimmung der Kantone einholen muss. Der Nationalrat sprach sich schliesslich gegen eine solche Bestimmung aus.</p><p>Weiter will der Nationalrat ins Gesetz schreiben, dass die Verwaltung überall dort, wo es möglich ist, elektronische Mittel benutzt.</p><p>Angenommen wurde ein Antrag einer Minderheit der vorberatenden Kommission. Er betrifft die Pflicht der Bundesbehörden, den Quellcode von Software offenzulegen, die sie entwickeln oder entwickeln lassen. Der Nationalrat strich einen Halbsatz, wonach dies nur geschehen müsse, wenn es möglich, sinnvoll und mit den Rechten Dritter vereinbar sei. Die Ratsmehrheit kritisierte, die gestrichene Bestimmung schaffe zum einen eine ungewollte Ausnahme und halte im Übrigen Selbstverständlichkeiten fest.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 05.12.2022</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.03.2023</b></p><p><b>Rechtsgrundlage für Digitalisierung der Verwaltung rückt näher</b></p><p><b>Die konsequente Digitalisierung der Bundesverwaltung rückt näher: Der Nationalrat hat am Donnerstag bei der sogenannten E-Government-Vorlage die wichtigsten Differenzen zum Ständerat ausgeräumt.</b></p><p>Bei der Beratung des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (Embag) beschloss die grosse Kammer, den Geltungsbereich des Gesetzes nicht auf die Kantone auszuweiten. Der Nationalrat schloss sich damit dem Ständerat an.</p><p>Der Nationalrat wollte ursprünglich Verwaltungseinheiten der Kantone im Gesetz erfassen, welche mit dem Vollzug von Bundesrecht befasst sind. Dies, um dem Gesetz eine breitere Wirkung zu verschaffen. Laut der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) wandten sich aber die Kantone vehement gegen dieses Vorhaben.</p><p></p><p>Fax-Übermittlungen überwinden</p><p>Corina Gredig (GLP/ZH) erwähnte am Donnerstag in der Nationalratsdebatte die Corona-Daten, welche zu Beginn der Pandemie noch per Fax übermittelt wurden. Diese Zustände gelte es nun zu überwinden. Deshalb sei es nötig, dass das Gesetz möglichst breit zur Anwendung komme, also eben auch in den Kantonen.</p><p>Marco Romano (Mitte/TI) sagte hingegen im Namen seiner Fraktion, bei einem Rahmengesetz wie dem Embag bringe es nichts, auf Zwang zu setzen. Eine Konfrontation mit den Kantonen bringe nichts. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter warb für die Position des Ständerats. "Eine Ausweitung gegen den Widerstand der Kantone ist nicht realistisch", so Keller-Sutter.</p><p></p><p>Prinzip "digital first"</p><p>Mit dem Embag wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen. Auch soll das Embag eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen.</p><p>Das Gesetz bringt der Bundesverwaltung den Grundsatz "digital first" - Prozesse sollen also primär digital erledigt werden. Das Geschäft wird auch als E-Government-Vorlage bezeichnet. Mit E-Government ist eine digital gestaltete Verwaltungstätigkeit gemeint.</p><p>Mit dem Gesetz schafft der Bund auch eine Grundlage für die Durchführung von Pilotversuchen in diesem Bereich, wobei nicht präzisiert wird, um welche Art von Pilotversuchen es gehen soll. Die Vorlage geht nun zurück in den Ständerat zur Bereinigung letzter, kleinerer Differenzen.</p><p></p><p>Schweiz hinkt hinterher</p><p>Laut einem von den Vereinten Nationen erstellen internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bei der digitalen Infrastruktur nur mässig ab. Laut diesem im vergangenen Herbst vorgestellten E-Government-Bericht der Uno belegt sie Platz 23, einen Platz hinter Deutschland und zwei Plätze vor Liechtenstein.</p><p></p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2023</b></p><p>Abweichung</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2023</b></p><p><b>Letzte Differenz bei E-Government-Vorlage ist ausgeräumt</b></p><p><b>Die Eidgenössischen Räte haben der konsequenten Digitalisierung der Bundesverwaltung den Weg geebnet. Am Montag schloss sich der Nationalrat bei der letzten Differenz in der sogenannten E-Government-Vorlage dem Ständerat an.</b></p><p>Die Vorlage heisst offiziell "Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben" (Embag). Mit diesem Gesetz wollen Bundesrat und Eidgenössische Räte für eine wirkungsvolle digitale Transformation in der Bundesverwaltung sorgen.</p><p>Die Bundesverwaltung soll künftig ihre Prozesses primär digital erledigen. Die Zeit der Datenübermittlung per Fax soll mit dem Embag der Vergangenheit angehören.</p><p>Das Gesetz soll auch eine gute Zusammenarbeit zwischen Behörden verschiedener Gemeinwesen und Dritten auf dem Gebiet des E-Government ermöglichen. Mit dem Begriff E-Government ist grundsätzlich eine digital gestaltete Verwaltungstätigkeit gemeint.</p><p>Zuletzt war noch umstritten, ob der Bundesrat Vereinbarungen sowie völkerrechtliche Verträge in diesem Bereich selbständig soll abschliessen können. Er hat nun vorgängig die betroffenen Kantone anzuhören. Diese Anhörungspflicht wollte der Ständerat. Oppositionslos schloss sich am Montag der Nationalrat dieser Forderung an. Die Vorlage muss noch in die Schlussabstimmung.</p>
- Updated
- 23.07.2024 19:16