Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente). Volksinitiative

Details

ID
20220043
Title
Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente). Volksinitiative
Description
Botschaft vom 25. Mai 2022 zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
InitialSituation
<p class="Standard_d">Am 28. Mai 2021 reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) mit 101’793 gültigen Unterschriften die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ein.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Initiative fordert einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels der jährlichen Rente für Personen, die eine Altersrente beziehen. Dabei sollen durch den Zuschlag die Ergänzungsleistungen weder reduziert werden noch soll der Anspruch darauf verloren gehen.</p><p class="Standard_d">Die Initiative hätte für die Bezügerinnen und Bezüger von AHV-Altersrenten positive Auswirkungen: Bei Annahme der Initiative würden diese höhere Leistungen aus der AHV beziehen, wodurch sich ihre finanzielle Situation verbessern würde. Den positiven Folgen stehen jedoch auch negative Auswirkungen entgegen, insbesondere bezüglich der Finanzierung: Eine Annahme der Initiative hätte zur Folge, dass die jährlichen Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung steigen würden. Die Mehrausgaben würden im Jahr 2032 rund 5 Milliarden Franken erreichen. Zusätzliche Ausgaben in dieser Höhe würden die finanziellen Herausforderungen der AHV, die aufgrund der steigenden Lebenserwartung sowie des Übertritts der «Babyboom»-Generation ins Rentenalter bereits bestehen, noch verschärfen. Bereits unter der geltenden Ordnung ist für die AHV bis ins Jahr 2032 von einem Umlagedefizit von jährlich bis zu 4,7&nbsp;Milliarden Franken auszugehen. Bei Rentnerinnen und Rentnern aus höheren Einkommensklassen wäre ein solcher Zuschlag sozialpolitisch kaum oder gar nicht gerechtfertigt. Zudem ist nicht nachvollziehbar, weshalb nicht nur bei der jährlichen Rentenhöhe, sondern auch bei den Ergänzungsleistungen für Altersrentnerinnen und -rentner einerseits und für Invalidenrentnerinnen und -rentner sowie Hinterlassenenrentnerinnen und -rentner andererseits unterschiedliche Ansätze gelten sollten.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat beantragte den eidgenössischen Räten mit der Botschaft vom 25. Mai 2022, die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Volk und Ständen ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p class="Standard_d">(Quelle: Botschaft des Bundesrates vom 25.5.2022)</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 25. Mai 2022 zur Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»
    Resolutions
    Date Council Text
    14.12.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    15.03.2023 2 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p class="Standard_d">Der <strong>Nationalrat</strong> führte eine fast sechstündige Debatte zur Volksinitiative für eine 13. AHV-Rente und zur Situation der Altersvorsorge in der Schweiz. Andri Silberschmidt (RL, ZH) beantragte im Namen der vorberatenden Kommission, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Er warnte vor den finanziellen Folgen der Initiative und einem zu erwartenden «Milliardenloch». Das 3-Säulen-System in der Altersvorsorge habe sich bewährt, zudem könne mit dem System der Ergänzungsleistungen der Existenzbedarf von Rentnern und Rentnerinnen schon heute gedeckt werden. Während die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat ihrer Kommission folgen wollte, sah die Linke in der Initiative einen notwendigen Schritt. Pierre-Yves Maillard (S, VD) sagte, das heutige System erfülle das Versprechen, die Menschen vor Altersarmut zu schützen, längst nicht mehr. Der SGB-Präsident verwies darauf, dass die Pensionskassenrenten trotz immer höheren Beiträgen der Berufstätigen seit Jahren sänken. Rentnerinnen und Rentnern bleibe wegen der Teuerung, steigenden Mieten und Krankenkassenprämien immer weniger zum Leben. Mehrere Rednerinnen und Redner von SP und Grünen hoben die Vorzüge der AHV hervor. Balthasar Glättli (G, ZH) erinnerte daran, dass die AHV jenes Sozialwerk ist, das wie in der Verfassung vorgesehen, dafür schauen soll, dass nach gehabtem Erwerbsleben in der Pensionierung alle das Existenzminimum haben. Mit der Initiative werde die AHV als Fundament unserer Sozialversicherungen auch wieder real ein stärkeres Element einer existenzsichernden Altersvorsorge. Für Sibel Arslan (G, BS) geht es bei dieser Initiative nicht nur um Gerechtigkeit, sondern auch um eine Stärkung der Kaufkraft und der Schweizer Wirtschaft. Nur die AHV berücksichtige unbezahlte Pflege- und Sorgearbeit, argumentierte Sandra Locher Benguerel (S, GR). Ihre Stärkung helfe, die Rentenlücke bei den Frauen zu schliessen. Verschiedentlich wurde aus dem linken Lager der Vorwurf laut, wenn die 3. Säule in der Altersvorsorge immer wichtiger werde, diene dies nur Banken und Versicherungen. Barbara Gysi (S, SG) sagte, man müsse in die 3. Säule sehr viel mehr Geld einzahlen als in die AHV, um später die selben Leistungen zu erhalten.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Auf bürgerlicher Seite überwogen die finanziellen Bedenken. Man dürfe Lasten nicht auf kommende Generationen abwälzen, wurde argumentiert. "Das Vorhaben ist schlicht nicht finanzierbar", befand Regine Sauter (RL, ZH). Die Initianten hätten keinen Weg zur Finanzierung aufgezeigt, sagte Thomas Rechsteiner (M-E, AI). Höhere Lohnabzüge oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer wären volkswirtschaftlich schädlich. Und eine Finanzierung über Nationalbank-Gewinne sei nicht realistisch. Verschiedentlich wurde die Initiative als unausgewogen kritisiert. "Die 13. Monatsrente geht auch an Millionäre", sagte Lukas Reimann (V, SG). Der Ansatz der Initiative sei populistisch. Auf das mehrfach bemängelte Giesskannenprinzip konterte Tamara Funicello (S, BE), dass zwar alle aus der Giesskanne etwas erhielten, wesentlich sei aber, dass Personen mit hohen Einkommen mehr Wasser in die AHV-Giesskanne hineinfüllen würden als Personen mit tiefen Einkommen.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Grünliberalen beklagten die starren Fronten zwischen links und rechts. Roland Fischer (GL, LU) kritisierte die Initiative als zu wenig zielgerichtet. Die bestehenden Lücken sollten jedoch nicht auf immer und ewig durch Ergänzungsleistungen kompensiert werden, hob er hervor. Er bedauerte in diesem Zusammenhang, dass die vorberatende Kommission keinen Gegenvorschlag gewollt habe.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat empfahl schliesslich mit 123 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen die Volksinitiative zur Ablehnung.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Debatte im <strong>Ständerat&nbsp;</strong>war kürzer als im Nationalrat (eine knappe Dreiviertelstunde), die politischen Fronten und das Ergebnis waren gleich wie im Erstrat.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit des Rates beurteilte wie der Bundesrat die Mehrkosten des Vorhabens als nicht tragbar. Laut der Landesregierung hätte eine Annahme der Initiative im Jahr 2032 Mehrausgaben von rund fünf Milliarden Franken zur Folge - zusätzlich zum prognostizierten Umlagedefizit von 4,7 Milliarden Franken. Die vorberatende Kommission sehe den Zeitpunkt für einen Ausbau der AHV nicht gegeben, sagte deren Sprecher Peter Hegglin (M-E, ZG). Im Vordergrund müsse angesichts des demographischen Wandels vielmehr deren Sicherung stehen. Hegglin kritisierte, der Ansatz der Initiative sei auch sozialpolitisch nicht gerechtfertigt - weil auch Menschen profitieren würden, denen es schon heute gut gehe. Eine Schlechterstellung von IV-Rentnerinnen und -Rentnern gegenüber Pensionierten sei zudem nicht angezeigt und rechtlich heikel. Durch das System der Ergänzungsleistungen habe sich die Situation für viele Menschen verbessert, so der Zuger Ständerat. Ergänzungsleistungen seien nicht als Almosen zu betrachten. Schliesslich handle es sich um Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch bestehe.&nbsp;</p><p class="Standard_d">Eine links-grüne Kommissionsminderheit vertreten durch Marina Carobbio Guscetti (S, TI) setzte sich für ein Ja zu der Volksinitiative ein. Sie argumentierte, wegen sinkender Pensionskassenrenten und steigender Krankenkassenprämien hätten viele Rentnerinnen und Rentner immer weniger zum Leben. Dem müsse das Parlament entgegenwirken. Das Problem der Altersarmut betreffe insbesondere Frauen, sagte Marina Carobbio Guscetti. Etwa eine Drittel von ihnen besässen keine Pensionskassenrente und seien auf die AHV und Ergänzungsleistungen als einzige Einkommensquelle angewiesen. Man müsse deshalb dort ansetzen. Maya Graf (G, BL) gab zu bedenken, dass heute 200'000 Menschen in der Schweiz kaum von ihrer Rente leben könnten. Das sei eines reichen Landes unwürdig. Die Baselbieterin verwies auf den Verfassungsauftrag, wonach die AHV existenzsichernd zu sein habe. Dieser Auftrag werde heute nicht erfüllt. Graf bedauerte, dass sich die vorberatende Kommission nicht für einen indirekten Gegenvorschlag entschieden habe, um wenigstens die tiefsten Renten zu erhöhen. Hegglin entgegnete, bei den diesbezüglichen Abklärungen habe sich kein tragfähiges Modell ergeben.<br>Der Ständerat empfahl gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit die Volksinitiative in der Gesamtabstimmung mit 28 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung.</p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)», der diese zur Ablehnung empfiehlt, wurde in der Schlussabstimmung vom Nationalrat mit 126 zu 69 Stimmen bei 2 Enthaltungen und vom Ständerat mit 31 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen.</strong></p><p>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2024 mit 58,2 % Ja-Stimmen sowie 14 ganzen und 2 halben Standesstimmen gutgeheissen.</p><p>&nbsp;</p>
Updated
10.04.2024 15:40

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