Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)
Details
- ID
- 20220046
- Title
- Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)
- Description
- Botschaft vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)
- InitialSituation
- <p><b>Weil eine weitere Welle von Corona-Infektionen nicht ausgeschlossen und das bestehende Covid-19-Gesetz bis zum 31. Dezember 2022 befristet ist, haben Nationalrat und Ständerat einzelne Bestimmungen dieses Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Gesundheit bis Ende Juni 2024 verlängert. Umstritten war in den Räten insbesondere die Frage, wie lange die Kosten für die Coronatests noch übernommen werden und durch wen. Schliesslich entschied man sich, dass das derzeitige Testregime auf Ende 2022 beendet wird und ab 2023 nur noch medizinisch notwendige Tests bezahlt werden und zwar durch die Krankenversicherung.</b></p><p><b></b></p><p>Per 1. April 2022 haben die Kantone wieder die Hauptverantwortung in der Bewältigung der Covid-19-Epidemie übernommen. Dem Bund sollen aber weiterhin einzelne bewährte Instrumente zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zur Verfügung stehen. Der Bundesrat möchte deshalb einzelne Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes verlängern, längstens bis Ende Juni 2024. </p><p>Dazu gehören die Testkosten. Der Bund soll diese noch bis Ende 2022 übernehmen, danach würden gemäss Vorschlag des Bundesrates die Kantone die Kosten für die Covid-Tests tragen. Im Weiteren sollen die Bestimmungen zum Covid-Zertifikat bis Mitte 2024 verlängert werden. Damit soll das Zertifikat weiterhin international kompatibel und die Reisefreiheit gewährleistet bleiben. Die Bundeskompetenz zur Förderung der Entwicklung von Covid-19-Arzneimitteln, die Regelung zum Schutz der vulnerablen Arbeitnehmenden (z.B. durch die Erlaubnis von Home-Office) und die Bestimmungen für Massnahmen im Ausländer- und Asylbereich und in Bezug auf die Grenzgängerinnen und Grenzgänger sollen ebenfalls bis 30. Juni 2024 verlängert werden. </p><p>Weiter sollen die gesetzlichen Grundlagen der SwissCovid-App durch eine Anpassung des Epidemiengesetzes aufrechterhalten bleiben, damit die seit dem 1. April 2022 deaktivierte App in den Wintermonaten 2023/2024 bei Bedarf wieder eingesetzt werden kann.</p><p>Die Änderungen des Covid-19-Gesetzes unterstehen dem Referendum, sollen aber dringlich erklärt werden, da das bestehende Gesetz auf Ende 2022 befristet ist.</p><p>Gegen die Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen.</p><p>(Quelle: Botschaft und Medienmitteilung des Bundesrates vom 3.6.2022)</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 3. Juni 2022 zur Änderung des Covid-19-Gesetzes (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
- Resolutions
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Date Council Text 27.09.2022 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 29.11.2022 2 Abweichung 05.12.2022 1 Abweichung 06.12.2022 2 Abweichung 08.12.2022 1 Zustimmung 13.12.2022 1 Annahme der Dringlichkeitsklausel 14.12.2022 2 Annahme der Dringlichkeitsklausel 16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung 16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>Im <b>Nationalrat</b> führte der Sprecher der Kommission, Lorenz Hess (M-E, BE) aus, dass eine neue Covid-Welle möglich ist. Daher sei es sinnvoll, für einzelne bewährte Instrumente die gesetzliche Grundlage zu verlängern. Andreas Glarner (V, AG) bezeichnete die Vorlage als "unausgegoren" und zu weit gehend, da sie dem Bundesrat übermässig viele Kompetenzen einräume, weshalb die SVP-Fraktion nicht auf das Geschäfte eintreten wolle. Der Rat folgte seiner Kommission und trat mit 130 zu 43 Stimmen auf die Vorlage ein. </p><p>Bei der künftigen Regelung betreffend den Kosten für die Coronatests war die Kommissionsmehrheit anderer Meinung als der Bundesrat. Es wurde verschiedentlich befürchtet, dass bei einer Übertragung des Testregimes an die Kantone das Angebot, die Durchführung und die Regelung uneinheitlich wäre und einem Flickenteppich gliche. Entgegen dem Antrag einer Kommissionsminderheit, vertreten durch Thomas Aeschi (V, ZG) beschloss der Nationalrat mit 136 zu 55 Stimmen gemäss Kommissionsmehrheit, dass weiterhin der Bund die Testkosten und die Verantwortung für die Tests bis Mitte 2024 tragen soll.</p><p>Bei den Spitalkapazitäten will der Nationalrat die Kantone verstärkt in die Pflicht nehmen. Sie sollen für genügend Reserven für pandemiebedingte Belastungsspitzen sorgen und für die Aufnahme ausserkantonaler Patientinnen und Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen müssen. Die SVP- und die Mittefraktion lehnten diese Regulierung ab, unterlagen aber mit 78 gegen 112 Stimmen. Mache der Bund Vorgaben, sei mit finanziellen Forderungen zu rechnen, gab Ruth Humbel (M-E, AG) zu bedenken.</p><p>Die vom Bundesrat beantragte Verlängerung einzelner Instrumente zur Bekämpfung der Pandemie unterstützte der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission. Umstritten war, wie lange die Bestimmungen aus dem Covid-19-Gesetz verlängert werden sollten. Hier setzte sich die Kommissionsmehrheit durch, die gemäss Bundesrat die verschiedenen Instrumente bis Mitte 2024 aufrechterhalten will. Damit sollen Hauruckübungen verhindert werden, falls sich die Lage ändern sollte, wie der Kommissionssprecher Lorenz Hess (M-E, BE) sagte. Die FDP wollte das Gesetz nicht auf Vorrat und für zwei volle Winter verlängern, sondern nur bis zum Sommer 2023, die SVP nur bis Ende März 2023. Diese Minderheitsanträge wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag der SVP, auf Dringlichkeit zu verzichten. In der Gesamtabstimmung unterstützte der Nationalrat den Gesetzesentwurf mit 140 zu 47 Stimmen.</p><p></p><p>Der <b>Ständerat</b> folgte bei der Verlängerung einzelner Massnahmen für die Pandemie-Bekämpfung dem Bundesrat und den Beschlüssen des Nationalrates. Nicht einverstanden war der Ständerat mit der Ergänzung des Nationalrates betreffend den Spitalkapazitäten. Dementsprechend hätten die Kantone für Reserven für Belastungsspitzen sorgen sollen und zusätzlich für die Aufnahme ausserkantonaler Patienten in einem Spital gegenseitige Finanzierungsvereinbarungen abschliessen müssen. Dieser Vorschlag des Nationalrates wurde auf Antrag der Kommission diskussionslos gestrichen, da er weder notwendig noch sinnvoll sei. Uneinig war sich der Ständerat in der Frage der Regelung betreffend der Coronatests. Die Kommissionsmehrheit beantragte entgegen dem Vorschlag des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates, dass der Bund noch bis Ende März 2023 die Tests organisiert und bezahlt. Kommissionssprecher Josef Dittli (RL, UR) rechnete vor, dass bei einer Verlängerung des Testregimes gemäss Nationalrat dies den Bund rund 640 Millionen Franken kosten würde. Bezüglich Fristen und Kostenübernahme lagen verschiedene Minderheitsanträge vor. Der Antrag der Minderheit um Peter Heggli (M-E, ZG) setzte sich schliesslich durch. Demgemäss soll der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage gemäss Artikel 6 des Epidemiengesetzes bezahlen. Peter Heggli erinnerte daran, dass seit 1. April 2022 wieder die normale Lage herrscht und keine neuen Massnahmen ergriffen wurden. Daher mache die Testerei keinen Sinn und sei eine Geldverschwendung. In der Gesamtabstimmung stimmte der Ständerat der Vorlage mit 43 zu 0 Stimmen zu.</p><p></p><p>In der Differenzbereinigung strich der <b>Nationalrat</b> seine Ergänzung betreffend Spitalkapazitäten und folgte damit dem Ständerat. Bei der Frage des Testregimes, bzw. der Kostenübernahme und der Fristen gab es mehrere Vorschläge. Eine Kommissionsminderheit I, vertreten durch Manuela Weichelt (G, ZG) wollte am ursprünglichen Beschluss festhalten, also Übernahme der Testkosten durch den Bund bis Mitte 2024. Eine Minderheit II, vertreten durch Marcel Dobler (RL, SG), unterstützte den Ständerat und damit eine Finanzierung der Testkosten nur noch bis Ende 2022. Es obsiegte schliesslich ein Kompromissantrag der Kommissionsmehrheit. Damit soll eine Finanzierung der Coronatests durch den Bund noch bis Ende März 2023 verlängert werden.</p><p></p><p>In der weiteren Differenzbereinigung brachte die Kommission des <b>Ständerates</b> einen neuen Vorschlag ein. Kommissionssprecher Josef Dittli (RL, UR) bezeichnete ihn als pragmatische Lösung. Anstatt das jetzigen Testregime auf den 31. März 2023 oder noch später zu befristen, soll man bereits am 31. Dezember 2022 damit aufhören und ab 1. Januar 2023 das ordentliche Regime anwenden. </p><p>Das heisst, wenn Tests aus medizinischen Gründen nötig sind, werden die Kosten ab dann von der Krankenversicherung übernommen. Eine Kommissionsminderheit, vertreten durch Hans Stöckli (S, BE), beantragte betreffend Fristen und Kostenübernahme dem Vorschlag des Nationalrates zu folgen. Der Ständerat entschied sich mit 27 zu 14 Stimmen für den Antrag der Kommissionsmehrheit.</p><p></p><p>In der Folge beriet der <b>Nationalrat</b> nochmals über diese letzte Differenz. Die Kommissionsmehrheit beantragte, an ihrem Beschluss festzuhalten, also Übernahme der Testkosten durch den Bund bis Ende März 2023. Damit sei ein geordneter Ausstieg möglich. Eine Kommissionsminderheit um Thomas de Courten (V, BL) empfahl, dem Vorschlag des Ständerates zu folgen, das heisst, normales Regime ab 1. Januar 2023 und Kostenübernahme der Coronatests durch die Krankenversicherung oder - etwa für eine Reise - durch die Getesteten selber. Die Kommissionsminderheit und die Ständeratsvariante setzte sich mit 93 zu 91 Stimmen durch.</p><p></p><p>Der Nationalrat stimmte der Dringlichkeit mit 129 zu 45 Stimmen bei 6 Enthaltungen zu, der Ständerat mit 36 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p><b></b></p><p><b>In der Schlussabstimmung wurde die Änderung des Covid-19-Gesetzes im Nationalrat mit 140 zu 50 Stimmen (48 der SVP- und 2 der FDP-Fraktion) bei 6 Enthaltungen und im Ständerat mit 39 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 mit 61.9 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>
- Updated
- 23.07.2024 19:17