ZGB. Ă„nderung (Unternehmensnachfolge)
Details
- ID
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20220049
- Title
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ZGB. Änderung (Unternehmensnachfolge)
- Description
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Botschaft vom 10. Juni 2022 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge)
- InitialSituation
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<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 10.06.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Unternehmensnachfolge im Erbrecht</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die familieninterne Unternehmensnachfolge im Erbrecht erleichtern. Er hat an seiner Sitzung vom 10. Juni 2022 die Botschaft zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet. Die Reform soll zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.</strong></p><p class="Standard_d">Am 1. Januar 2023 werden Änderungen im Erbrecht in Kraft treten: Erblasserinnen und Erblasser können zukünftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Die Reduktion des Pflichtteils wird auch zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge führen und dadurch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger erleichtern. Um die Unternehmensnachfolge weiter zu begünstigen, schlägt der Bundesrat in der am 10. Juni 2022 verabschiedeten Botschaft verschiedene Massnahmen vor.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Erleichterung der familieninternen Unternehmensnachfolge</p><p class="Standard_d">So soll eine Erbin oder ein Erbe das Unternehmen übernehmen können, auch wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Auf Antrag können Gerichte künftig einer Erbin oder einem Erben unter gewissen Voraussetzungen das gesamte Unternehmen zuweisen. Damit soll die Zerstückelung oder Schliessung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) verhindert werden.</p><p class="Standard_d">Die Erbteile der übrigen Erbinnen und Erben müssen bei der Zuweisung berücksichtigt werden. Hat die Unternehmensnachfolgerin oder der Unternehmensnachfolger Probleme, die anderen Erbinnen und Erben sofort auszuzahlen, schlägt der Bundesrat die Möglichkeit eines Zahlungsaufschubs vor. So soll namentlich vermieden werden, dass die Übernahme des Unternehmens zu Liquiditätsproblemen führt.</p><p class="Standard_d">Ausserdem legt der Entwurf des Bundesrats spezifische Regeln für den Anrechnungswert des Unternehmens im Rahmen der Erbteilung fest, indem neu unter gewissen Voraussetzungen eine Anrechnung eines zu Lebzeiten zugewendeten Unternehmens zum Zuwendungszeitpunkt möglich ist. Damit soll dem unternehmerischen Risiko Rechnung getragen werden, welches die Unternehmensnachfolgerin oder der Unternehmensnachfolger auf sich nimmt. Gleichzeitig wird eine Benachteiligung der anderen Erbinnen und Erben hinsichtlich jener Vermögensgegenstände vermieden, die sich ohne Weiteres aus dem Unternehmen herauslösen lassen, indem in der Unternehmensbewertung zwischen betriebsnotwendigen und nicht betriebsnotwendigen Vermögensteilen unterschieden wird.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Pflichtteilsberechtige Erbinnen und Erben werden geschützt</p><p class="Standard_d">Um diejenigen Erbinnen und Erben zu schützen, die vom Erblasser auf den Pflichtteil gesetzt werden können, sieht der Entwurf des Bundesrats besondere Regelungen vor. So ist grundsätzlich ausgeschlossen, dass diesen der Pflichtteil gegen deren Willen in Form einer Minderheitsbeteiligung an einem Unternehmen zugewiesen werden kann. Im Falle von Vermächtnissen oder Zuwendungen unter Lebenden, die Beteiligungen an einem Unternehmen betreffen, wird zudem die Zusammenführung von Minderheits- und Mehrheitsbeteiligungen begünstigt.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Positive Effekte für die Wirtschaft</p><p class="Standard_d">Jährlich stehen bis zu 16 000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3400 sind wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen dem entgegenwirken und den Wirtschaftsstandort Schweiz stärken. Schliesslich tragen die Massnahmen auch zu einer höheren Stabilität von Unternehmen und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei.</p>
- Objectives
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- Number
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0
- Text
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Botschaft vom 10. Juni 2022 zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Unternehmensnachfolge)
- Resolutions
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- Number
-
1
- Text
-
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Unternehmensnachfolge)
- Resolutions
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Date |
Council |
Text |
15.06.2023 |
2 |
Nichteintreten |
20.09.2023 |
1 |
Abweichung |
20.09.2023 |
1 |
Abweichung |
12.03.2024 |
2 |
Nichteintreten |
- Proceedings
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<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 15.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat lehnt neue Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben ab</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Ständerat will nichts wissen von neuen Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben. Er hat am Donnerstag vom Bundesrat vorgeschlagene Änderungen des Zivilgesetzbuches zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge abgelehnt.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer folgte mit 27 zu 12 Stimmen bei 4 Enthaltungen ihrer vorberatenden Rechtskommission (RK-S) und trat nicht auf die Vorlage des Bundesrats ein. In den allermeisten Fällen sei die vorgeschlagene Regelung nicht nötig, weil die Unternehmensnachfolge einvernehmlich erfolge, begründete Kommissionssprecher Thomas Hefti (FDP/GL) die Haltung der Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Die Ständeratskommission hatte sich im Vorfeld der Debatte mit offenen Fragen auseinandergesetzt, etwa mit dem Unternehmensbegriff, den Eignungskriterien einer Opting-out-Klausel, mit der Leistung von Sicherheiten sowie dem Vorkaufsrecht. Nach der Detailberatung kam sie zum Schluss, keine befriedigenden Lösungen für diese Fragen gefunden zu haben.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 20.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will neue Regeln für das Vererben von KMU</strong><br><strong>Wer ein KMU vererbt, soll dies künftig mit weniger Hürden tun können. Im Gegensatz zum Ständerat befürwortet der Nationalrat eine Vorlage mit entsprechenden Änderungen des Zivilgesetzbuches.</strong></p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer ist am Mittwoch auf das Geschäft eingetreten und hat es in der Gesamtabstimmung mit 114 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Nein sagte die SVP-Fraktion, ein Teil der Mitte-Fraktion und einzelne FDP-Mitglieder.</p><p class="Standard_d">Gemäss der Vorlage soll eine Erbin oder ein Erbe das Unternehmen übernehmen können, auch wenn die Erblasserin oder der Erblasser keine diesbezügliche Verfügung getroffen hat. Auf Antrag können Gerichte künftig einer Erbin oder einem Erben unter gewissen Voraussetzungen das gesamte Unternehmen zuweisen. Damit soll die Zerstückelung oder Schliessung insbesondere von KMU verhindert werden.</p><p class="Standard_d">Um die Position der übrigen Erbinnen und Erben zu stärken, schlägt der Nationalrat Änderungen am Entwurf des Bundesrats vor.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 12.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Neue Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben sind vom Tisch</strong><br><strong>Der Ständerat will nichts wissen von neuen Regeln für das Vererben von KMU-Betrieben. Er hat entsprechende Änderungen des Zivilgesetzbuches zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge zum zweiten Mal abgelehnt. Damit ist die Vorlage erledigt.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer folgte am Dienstag mit 25 zu 17 Stimmen und mit einer Enthaltung der vorberatenden Rechtskommission (RK-S) und trat nicht auf die Vorlage ein. Sie bestätigte damit ihren Entscheid vom vergangenen Sommer. Obwohl der Nationalrat in der Folge auf das Geschäft eingetreten war, ist dieses nun vom Tisch.</p><p class="Standard_d">Das Ziel dieser Vorlage war es, die Integralzuweisung eines Unternehmens an eine Erbin oder einen Erben zu ermöglichen, wenn der Nachlass vor dem Todesfall nicht geregelt wurde. Die Reform sollte zur höheren Stabilität insbesondere von Schweizer KMU beitragen und Arbeitsplätze sichern.</p><p> </p><p class="Standard_d">Wirken der letzten Reform abwarten</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Daniel Fässler (Mitte/AI) wies im Namen einer Mehrheit darauf hin, dass kein Regulierungsbedarf bestehe. In den allermeisten Fällen gehe die Vererbung eines Unternehmens einvernehmlich vonstatten.</p><p class="Standard_d">Ausserdem war die Mehrheit der Meinung, dass es in der Verantwortung der Unternehmerin oder des Unternehmers liegt, ihre oder seine Nachfolge selbst zu regeln. Sie bezweifelte, dass die Vorlage in strittigen Fällen tatsächlich Rechtssicherheit schaffen würde. Schliesslich würde die vorgeschlagene Regelung zu einer Ungleichbehandlung zwischen den Erbinnen und Erben führen.</p><p class="Standard_d">Fässler verwies auf die am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Revision des Erbrechts. Demnach können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Dies führt auch zu einer grösseren Flexibilität bei der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge und erleichtert dadurch die Übertragung eines Unternehmens auf eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. "Wir müssen zuerst schauen, wie sich diese Revision auswirkt."</p><p> </p><p class="Standard_d">3400 potenzielle Fälle</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit argumentierte dagegen erfolglos, dass es nicht im Interesse der Wirtschaft sei, wenn ein Unternehmen liquidiert werden müsse, weil die Unternehmensnachfolge bei mehreren potenziellen Erbinnen oder Erben nicht geregelt worden sei. Bei der vorgeschlagenen Regelung handle es sich lediglich um ein Auffangnetz in solchen Fällen.</p><p class="Standard_d">Ausserdem war die Minderheit der Meinung, dass unter der aktuellen Gesetzgebung der Minderheitenschutz zu stark gewichtet werde. So könne eine einzelne Erbin oder ein einzelner Erbe zum Zeitpunkt des Erbgangs die Liquidation eines Unternehmens erzwingen, was zu Wissens- und Kontinuitätsverlust führe und Arbeitsplätze gefährde.</p><p class="Standard_d">Jährlich stehen bis zu 16'000 Unternehmen vor der Frage einer Nachfolgeregelung. Schätzungsweise 3400 sind laut dem Bundesrat wegen der erbrechtlichen Regelung potenziell von Finanzierungsproblemen betroffen.</p><p> </p><p class="Standard_d">Keine Detailberatung im Plenum</p><p class="Standard_d">Die Minderheit brachte auch staatspolitische Gründe vor, auf die Vorlage einzutreten. Die Vorlage basiere auf einem Parlamentsentscheid, die Vernehmlassung dazu habe vorwiegend positive Reaktionen hervorgebracht. "Es ist nicht fair, die Diskussion vor der Detailberatung abzublocken", sagte Justizminister Beat Jans.</p><p class="Standard_d">Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) hielt entgegen, dass sich die Ständeratskommission im Vorfeld der Debatte sehr wohl mit den Details auseinandergesetzt habe. Im Anschluss daran sei sie aber zum Schluss gekommen, keine befriedigenden Lösungen gefunden zu haben.</p><p class="Standard_d">"Gewisse Erbfälle enden vor Gericht, das lässt sich mit der Vorlage nicht ändern", so Rieder. Nein zur Vorlage sagten schliesslich die Mehrheit der Mitte- und der FDP-Gruppe im Ständerat sowie die SVP-Ständeratsmitglieder.</p>
- Updated
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17.10.2024 10:55
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