Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Änderung (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)

Details

ID
20220050
Title
Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Änderung (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)
Description
Botschaft vom 22. Juni 2022 zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.06.2022</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Überführung der Börsenschutzmassnahme in ordentliches Recht</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 die Botschaft zur Überführung der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur in das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) verabschiedet. Dieser Schritt ist notwendig, weil die Schutzmassnahme ansonsten ausser Kraft tritt und die Europäische Union (EU) bis anhin die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkannt hat.</b></p><p>Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz per Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Daraufhin aktivierte die Schweiz per 1. Juli 2019 die Schutzmassnahme gegenüber der EU. Die Massnahme zielt auf den Schutz und Erhalt einer funktionsfähigen Schweizer Börseninfrastruktur ab. Sie hat zudem die Grundlage geschaffen, damit Wertpapierfirmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Börsen handeln können.</p><p>Nachdem die EU die Schweizer Börsenregulierung weiterhin nicht als gleichwertig anerkannt hat, verlängerte der Bundesrat am 17. November 2021 die Gültigkeit der Schutzmassnahme bis zum 31. Dezember 2025. Gleichzeitig eröffnete er die Vernehmlassung zur Überführung der Schutzmassnahme ins Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Die Massnahme bleibt auch nach Überführung in das FinfraG temporär und soll vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, aber jederzeit deaktiviert werden können. Die Vorlage wurde in der Vernehmlassung ausnahmslos positiv aufgenommen.</p><p>Mit der Vorlage will der Bundesrat auch weiterhin negative Auswirkungen vermeiden, die dem Börsen-, Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz durch die fehlende Börsenäquivalenz der EU drohen. Er ist aber weiterhin überzeugt, dass die Schweiz alle Voraussetzungen für die unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der schweizerischen Börsenregulierung durch die EU erfüllt. Das Ziel des Bundesrates bleibt eine unbefristete Börsenäquivalenz.</p><p>Das Eidgenössische Parlament wird sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 erstmals mit der Vorlage befassen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 22. Juni 2022 zur Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel (Finanzmarktinfrastrukturgesetz, FinfraG) (Anerkennung ausländischer Handelsplätze für den Handel mit Beteiligungspapieren von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.12.2022 2 Beschluss gemäss Entwurf
    27.02.2023 1 Zustimmung
    17.03.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    17.03.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.12.2022</b></p><p><b>Ständerat will Schutz der Börseninfrastruktur ins Gesetz schreiben</b></p><p><b>Der Ständerat will die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur ins ordentliche Recht überführen. Als Erstrat hat er am Donnerstag einer entsprechenden Vorlage zugestimmt.</b></p><p>Die kleine Kammer hiess die Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes mit 39 zu 0 Stimmen gut. Sie folgte damit dem einstimmigen Antrag ihrer Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S). Das Geschäft geht an den Nationalrat.</p><p>Die Schutzmassnahme ist Grundlage dafür, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können. Hintergrund ist, dass die EU die Schweizer Börsenregulierung seit 2019 nicht mehr als gleichwertig anerkennt.</p><p>Brüssel wollte mit dem Schritt ursprünglich die Unterzeichnung des Rahmenabkommens erwirken. Seither gibt es die sogenannte Börsenäquivalenz nicht mehr.</p><p>Der Bundesrat beschloss daraufhin zunächst auf dem Verordnungsweg eine befristete Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse und entschied im Sommer 2022, sie in ordentliches Recht zu überführen.</p><p>Die Massnahme bleibt auch nach Überführung ins Gesetz temporär und soll vorerst für eine Dauer von fünf Jahren gelten, aber jederzeit deaktiviert werden können.</p><p>Da der Bundesrat Ende Mai 2021 die Verhandlungen mit Brüssel über ein Rahmenabkommen stoppte, dürfte eine neuerliche Anerkennung der Börsenäquivalenz allerdings nicht so bald wieder erfolgen.</p><p>Die Massnahme habe sich bewährt, sagte Finanzminister Ueli Maurer in der Debatte. Der Bundesrat sei immer noch der Meinung, dass eine Aufhebung der Massnahme einmal möglich sein werde. In den Sondierungsgesprächen mit der EU sei die Börsenäquivalenz allerdings noch kein Thema gewesen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 27.02.2023</b></p><p><b>Parlament verankert den Börsenschutz im ordentlichen Recht</b></p><p><b>Nachdem die EU die Schweizer Börsenregulierung nicht mehr als gleichwertig anerkennt, wird die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börse ins ordentliche Recht überführt. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat zugestimmt.</b></p><p>Die Überführung des befristeten Schutzes der Börsenäquivalenz ins ordentliche Recht war nötig, weil er sonst ersatzlos ausser Kraft tritt und die EU bisher die Schweizer Börsenregulierung nicht als gleichwertig anerkannt hat. Die Massnahme wird nun im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Finfrag) verankert.</p><p>Die EU hatte die Anerkennung der Börsenäquivalenz auf Ende Juni 2019 auslaufen lassen. Die Schweiz aktivierte deshalb die Schutzmassnahme, welche die Grundlage bildet, dass Firmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Unternehmen an der Schweizer Börse handeln können.</p><p>Zunächst verlängerte der Bundesrat die Schutzmassnahme zur Börsenäquivalenz auf Verordnungsstufe bis Ende 2025. Die Massnahme ist auch nach der Überführung ins Finfrag befristet.</p><p>Ändern sich die Gegebenheiten in der EU oder anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der Schweizer Börsenregulierung wieder, lässt sich die Massnahme ausser Kraft setzen. Der Bundesrat gibt sich überzeugt, dass die Schweiz die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Anerkennung der Gleichwertigkeit der Börsenregulierung in der EU erfüllt und strebt eine unbefristete Börsenäquivalenz an.</p><p>Der Nationalrat hiess die Anpassung des Finfrag mit 184 zu 0 Stimmen gut. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Katrin Marti, Kommissionssekretärin,</p><p>058 322 94 72,</p><p><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
10.04.2024 15:40

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