Bericht zur Abschreibung der Motion Regazzi 16.3982 «Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht»
Details
- ID
- 20220055
- Title
- Bericht zur Abschreibung der Motion Regazzi 16.3982 «Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht»
- Description
- Bericht vom 4. Mai 2022 zur Abschreibung der Motion Regazzi 16.3982 «Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht»
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 04.05.2022</b></p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. Mai 2022 den Bericht zur Abschreibung der Motion 16.3982 Regazzi "Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht" gutgeheissen. Das Parlament hatte die Motion an den Bundesrat überwiesen. Der Bundesrat erachtet die Motion jedoch als rechtlich unmöglich umzusetzen. </p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Bericht vom 4. Mai 2022 zur Abschreibung der Motion Regazzi 16.3982 «Ausweisung von Terroristinnen und Terroristen in ihre Herkunftsländer, unabhängig davon, ob sie als sicher gelten oder nicht»
- Resolutions
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Date Council Text 22.09.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf 22.09.2022 1 Die Motion 16.3982 wird abgeschrieben. 15.12.2022 2 Zustimmung 15.12.2022 0 Die Motion 16.3982 wird abgeschrieben.
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat schreibt Motion zu IS-Terroristen ab</b></p><p><b>Der Nationalrat verlangt keine Sonderregeln mehr für die Ausschaffung von Personen, die im Zusammenhang mit Verbrechen der Terrormiliz IS verurteilt worden sind. Er hat am Donnerstag der Abschreibung einer Motion von Fabio Regazzi (Mitte/TI) zugestimmt.</b></p><p>Die grosse Kammer fällte ihren Entscheid mit 103 zu 69 Stimmen bei vier Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus den Reihen von SVP und Mitte.</p><p>Regazzi forderte die Ausweisung verurteilter IS-Terroristinnen und -Terroristen in ihre Herkunftsländer - und zwar unabhängig davon, ob diese Länder als "unsichere Staaten" gelten. Der Nationalrat hatte dem Vorstoss im Jahr 2018 zugestimmt, der Ständerat im Jahr darauf.</p><p>In einem im vergangenen Mai verabschiedeten Bericht kam der Bundesrat jedoch zum Schluss, es sei rechtlich unmöglich, den Vorstoss umzusetzen. Eine Umsetzung würde aus Sicht der Landesregierung das Non-Refoulement-Prinzip verletzen. Dieses verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder eine andere grausame Behandlung drohen. Es ist Teil des zwingenden Völkerrechts.</p><p>Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Nationalrat (SPK-N) war mit dem Bundesrat einer Meinung. Ein Rechtsstaat müsse auch seine Feinde rechtskonform und im Einklang mit seinen Werten behandeln, argumentierte sie.</p><p></p><p>Es droht auch ein Reputationsschaden</p><p>Die Schweiz lehne Folter und die Todesstrafe ab, sagte Delphine Klopenstein-Broggini (Grüne/GE). Eine Umsetzung würde dieser Haltung widersprechen und käme einer Auslagerung dieser Praktiken gleich. Dies würde auch Massnahmen gegen die Schweiz auf internationaler Ebene nach sich ziehen, da das Non-Refoulement-Prinzip in zahlreichen internationalen Konventionen verankert sei.</p><p>Eine Minderheit der Kommission stellte sich gegen die Abschreibung. Dies, obwohl sie die Einhaltung des Non-Refoulement-Prinzips nicht infrage stellte, wie Minderheitssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH) betonte.</p><p>Die öffentliche Sicherheit stehe über der Sicherheit der verurteilten Einzelpersonen, sagte er. Es müsse verhindert werden, dass die Schweiz Personen Zuflucht gewähre, die weder Menschenleben noch den Rechtsstaat respektierten. Rutz argumentierte, die Genfer Flüchtlingskonvention biete in diesem Zusammenhang durchaus Spielraum.</p><p></p><p>Keller-Sutter: Keine Ausnahmen</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter widersprach, die Europäische Menschenrechtskonvention enthalte anders als die Flüchtlingskonvention ein menschenrechtliches Rückschiebungsverbot, das ohne Ausnahmen gelte. Dieses habe sich durch die Rechtsprechung entwickelt.</p><p>Nach Aussage der Bundesrätin stellt sich das Problem derzeit bei fünf Personen. Keller-Sutter äusserte jedoch Verständnis für das Anliegen der Minderheit. Man prüfe immer auch eine Wegweisung in einen Drittstaat. Zudem versuche man von Herkunftsländern Verurteilter diplomatisch Zusicherungen zu erhalten, dass diese die Menschenrechte respektierten. In der Praxis sei dieser Weg aber schwierig, da eine Kontrolle schwierig sei.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 15.12.2022</b></p><p><b>Ausschaffung von IS-Terroristen in unsichere Länder ist vom Tisch</b></p><p><b>Die Eidgenössischen Räte verlangen keine Sonderregeln mehr für die Ausschaffung von Personen, welche im Zusammenhang mit Verbrechen der Terrormiliz IS verurteilt worden sind. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat der Abschreibung einer Motion von Fabio Regazzi (Mitte/TI) zugestimmt.</b></p><p>In der kleinen Kammer war die Abschreibung am Donnerstag unbestritten und erfolgte diskussionslos. Damit ist der von 2016 stammende Vorstoss des Tessiner Nationalrats definitiv vom Tisch.</p><p>Regazzi forderte die Ausweisung verurteilter IS-Terroristinnen und -Terroristen in ihre Herkunftsländer - und zwar unabhängig davon, ob diese Länder als "unsichere Staaten" gelten. Die Sicherheit der Schweiz müsse über den Bestimmungen zum Schutz von verurteilten Personen stehen.</p><p>Der Nationalrat stimmte dem Vorstoss im Jahr 2018 zu, der Ständerat im Jahr darauf. In einem im vergangenen Mai verabschiedeten Bericht kam der Bundesrat jedoch zum Schluss, es sei rechtlich unmöglich, den Vorstoss umzusetzen. Eine Umsetzung würde das Non-Refoulement-Prinzip verletzen.</p><p>Dieses verbietet die Rückführung von Personen in Staaten, in denen ihnen Folter oder eine andere grausame Behandlung drohen. Es ist Teil des zwingenden Völkerrechts.</p><p></p><p>Es geht um fünf Personen</p><p>Bundesrätin Karin Keller-Sutter sagte am Donnerstag im Ständerat, die Schweiz sei in diesem Bereich nicht untätig: Zwischen 2016 und 2021 habe die Bundesamt für Polizei (Fedpol) 27 Ausweisungen terroristischer Gefährder verfügt. Fünf dieser Personen hätten wegen des Non-Refoulement-Prinzips nicht ausgewiesen werden können.</p><p>Um diese fünf Personen gehe es in der Motion Regazzi. In ihrem Fall versuche die Schweiz weiterhin, eine Ausschaffung in einen Drittstaat zu erreichen. Doch hätten die diplomatischen Bemühungen bisher nicht gefruchtet, so Keller-Sutter.</p><p>Die Justizministerin sagte weiter, das 2021 vom Volk angenommene Bundesgesetz zu polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT-Gesetz) erlaube es den Kantonen und dem Nachrichtendienst des Bundes, beim Fedpol Massnahmen zu beantragen. Das seit Mitte Jahr in Kraft stehende Gesetz könne in diesem Bereich "etwas Abhilfe schaffen".</p>
- Updated
- 10.04.2024 15:41