Zollgesetz. Totalrevision

Details

ID
20220058
Title
Zollgesetz. Totalrevision
Description
Botschaft vom 24. August 2022 zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie zur Totalrevision des Zollgesetzes zum neuen Zollabgabengesetz
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.08.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 die Botschaft zur Totalrevision des Zollgesetzes und zur Schaffung eines neuen Rahmengesetzes verabschiedet. Mit der Anpassung der Rechtsgrundlagen sollen der Vollzug der Aufgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) harmonisiert und mit einer umfassenden Digitalisierung die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert werden.</strong></p><p class="Standard_d">Die letzte Totalrevision des bestehenden Zollgesetzes erfolgte am 18. März 2005. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des BAZG spürbar verändert: Der grenzüberschreitende Personen- und Warenverkehr hat stark zugenommen und die Kontrolle von diversen Bestimmungen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Staat haben an Bedeutung gewonnen, nicht zuletzt aufgrund des boomenden Online-Handels. Konsumentinnen und Konsumenten, Reisende sowie die Wirtschaft und die Politik erwarten effiziente Grenzprozesse und effektive Grenzkontrollen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat 2017 die Weichen gestellt für die Umsetzung des Transformations- und Digitalisierungsprogramms DaziT, mit welchem sämtliche Abgabenerhebungs- und Kontrollprozesse bis Ende 2026 vereinfacht, harmonisiert und digitalisiert werden. 2019 hat der Bundesrat auch die organisatorische Weiterentwicklung des BAZG gutgeheissen, in deren Zentrum das einheitliche Berufsbild der Fachspezialisten Zoll und Grenzsicherheit steht. Die administrative Entlastung durch DaziT und ein neues Berufsbild ermöglichen es dem BAZG, flexibler auf Lageveränderungen zu reagieren. Die Umstände während der Covid-19-Pandemie und während des Kriegs in der Ukraine haben klar gezeigt, dass dies der strategisch richtige Weg ist. Die vorgesehene Anpassung der Rechtsgrundlagen ist erforderlich, um die Vorteile des Digitalisierungsprogramms vollumfänglich nutzen zu können.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat unterbreitet nun dem Parlament den Entwurf des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-VG) sowie das neue Zollabgabengesetz (ZoG). Dabei handelt es sich um die Totalrevision des heutigen Zollgesetzes und dessen Reduktion auf einen reinen Abgabeerlass sowie gleichzeitig um das Schaffen eines Rahmengesetzes, das zusammenführt, was im Aufgabenbereich des BAZG harmonisiert werden soll. Die Abgabenhöhe sowie deren Berechnung sind von der Vorlage nicht betroffen und bleiben unverändert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Positive Effekte für die Wirtschaft</p><p class="Standard_d">Das neue Rahmengesetz schafft die Grundlagen für die Digitalisierung der Verfahren und Dienstleistungen des BAZG. Ziel ist es, alle vom BAZG geführten Abgabeverfahren zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Konkret sollen Formalitäten zeit- und ortsunabhängig elektronisch abgewickelt werden können. Etwa indem eine Warenanmeldung inklusive Begleitdokumenten und Bewilligungen vollständig digital und ohne Medienbrüche eingereicht werden kann. Zudem muss eine Warenanmeldung nicht mehr an eine bestimmte Zollstelle übermittelt werden, so dass der Ort des Grenzübertritts frei wählbar ist. Weil Anmeldungen inklusive Schwerverkehrsabgaben bereits im Vorfeld digital abgewickelt werden können, entfällt der administrative Halt an der Grenze und der Grenzübertritt wird weiter beschleunigt. Kontrollen finden weiterhin risikobasiert statt.</p><p class="Standard_d">Insgesamt wird die Effizienz der Grenzprozesse gesteigert, wodurch die Wirtschaft administrativ und finanziell entlastet wird. Gleichzeitig können beim BAZG administrative Einsparungen erzielt werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Harmonisierung des Aufgabenvollzugs</p><p class="Standard_d">Im neuen Rahmengesetz werden neben den Abgabeverfahren auch Teile des Vollzugs von nichtabgaberechtlichen Aufgaben vereinheitlicht und vereinfacht. Unter die nichtabgaberechtlichen Aufgaben des BAZG fallen beispielsweise Kontrollen von Kriegsmaterial, Waffen und Sprengmitteln, aber auch Warenkontrollen im Auftrag der jeweils zuständigen Behörden in den Bereichen Arzneimittel und Medizinprodukte, geistiges Eigentum, Kulturgüter oder Artenschutz. Diese Kontrollen erfolgen risikobasiert und mit Unterstützung durch technische Hilfsmittel, beispielsweise Lastwagenscanner. Mit dem Vollzug seiner Aufgaben leistet das BAZG einen Beitrag zur Wahrung der inneren Sicherheit des Landes und zum Schutz der Bevölkerung.</p><p class="Standard_d">Das neue Rahmengesetz fasst auch die Grundsätze der Kontrollen und Befugnisse sowie der Datenbearbeitung und der Strafverfolgung durch das BAZG zusammen. Bei der Datenbearbeitung geht es vor allem darum, aufgrund von Risikoanalysen gezielte Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln durchzuführen. Die Datenbearbeitungsbestimmungen wurden entsprechend den Anforderungen des revidierten Datenschutzgesetzes überarbeitet.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die geplante Anpassung der rechtlichen Grundlagen dem BAZG die erforderliche Flexibilität beim Ressourceneinsatz ermöglicht, um auch unter den sich verändernden Rahmenbedingungen den gesetzlichen Auftrag weiterhin erfüllen zu können.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. August 2022 zum Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie zur Totalrevision des Zollgesetzes zum neuen Zollabgabengesetz
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil der Abgabenerhebung und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Waren- und Personenverkehrs durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, BAZG-VG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2023 1 Eintreten
    06.03.2024 1 Abweichung
  • Number
    2
    Text
    Bundesgesetz über die Zollpflicht und die Bemessung der Zollabgaben (Zollabgabengesetz, ZoG)
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2023 1 Eintreten
    06.03.2024 1 Abweichung
  • Number
    3
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2023 1 Eintreten
    06.03.2024 1 Zustimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 08.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will das Zollgesetz beraten und nicht zurückweisen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Nationalrat will das totalrevidierte Zollgesetz beraten, gegen den Willen seiner zuständigen Kommission. Deren Mehrheit hatte die komplexe und umstrittene Vorlage als noch nicht behandlungsreif bezeichnet und sie deshalb an den Bundesrat zurückschicken wollen.</strong></p><p class="Standard_d">Der Nationalrat entschied am Donnerstag mit 100 zu 78 Stimmen bei 9 Enthaltungen. Eine knappe Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) hatte die Rückweisung beantragt. Nun setzte sich eine Minderheit aus SVP, SP und FDP durch.</p><p class="Standard_d">Das neue Zollgesetz soll Verfahren und Tarife vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umsetzen. Weitere Elemente sind die Organisation des Zolls und dessen künftige Befugnisse. Auf Kritik stiessen laut der WAK-N die Zusammenführung von Zoll und Grenzwache, Eingriffe in die kantonale Polizeihoheit und der Datenschutz.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Ein Mammutprojekt"</p><p class="Standard_d">WAK-N-Sprecher Markus Ritter (Mitte/SG) sprach von einem Mammutprojekt, das 57 Gesetze umfasse. "Eine Vorlage dieser Breite hatten wir noch nie auf dem Tisch." Eine fundierte Beratung sei wegen zahlreicher offener und noch zu prüfender Punkte nicht möglich. Aber Kommission und Wirtschaft wollten diese Vorlage.</p><p class="Standard_d">Es sei höchste Zeit für Vereinfachungen, entgegnete Daniela Schneeberger (FDP/BL). "Mit der Rückweisung verlieren wir Zeit und Geld." Die kritischen Punkte der Kantone seien dank einer vom Bund eingesetzten Arbeitsgruppe geklärt, fügte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) an. Fortschritte erzielt hätten auch die Personalverbände. "Die Herausforderung ist machbar."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Vorlage verbockt"</p><p class="Standard_d">Eine Rückweisung wollten Mitte, Grüne und GLP. "Die Vorlage wurde verbockt", sagte Franziska Ryser (Grüne/SG). Mit der Rückweisung erhalte Finanzministerin Karin Keller-Sutter die Gelegenheit, Fehler ihres Vorgängers Ueli Maurer zu korrigieren. Und Christian Bock, früherer Chef des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), habe seinen Sessel inzwischen geräumt.</p><p class="Standard_d">Auch Keller-Sutter plädierte für die Beratung des Zollgesetzes. Die von der WAK-N geforderte überarbeitete Vorlage gebe es nicht von heute auf morgen, sagte sie, und das nur schon wegen der geforderten erneuten Vernehmlassung.</p><p class="Standard_d">Keller-Sutter schätzte den Zeitbedarf für die verlangte Neuauflage auf zwei bis drei Jahre. Wolle man die begangenen Fehler nicht wiederholen, müssten vorher alle Kreise an Bord geholt werden, sagte sie. Die von ihr eingesetzte Arbeitsgruppe um den Aargauer alt Regierungsrat und alt Nationalrat Urs Hofmann (SP) habe zudem die von den Kantonen geltend gemachten Mängel beheben können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kritik der Ständeratskommission</p><p class="Standard_d">Vor einem Jahr hatte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) kritisiert, dass das Parlament mit der Reorganisation vor vollendete Tatsachen gestellt worden sei. Der Bundesrat entschied 2019, dass Zöllner und Grenzwächter künftig den selben Job haben sollen.</p><p class="Standard_d">Ziel ist es, dass alle Mitarbeitenden für die Kontrolle von Waren, Personen und Transportmitteln ausgebildet werden. Auch sollen die bisherigen zivilen Zollfachleute Uniform tragen und bewaffnet werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 06.03.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Zollgesetz nimmt nach Marathondebatte die erste Hürde</strong><br><strong>Bei der Beratung des Zollgesetzes im Nationalrat haben sich im Wesentlichen die Bürgerlichen durchgesetzt. Die Ratslinke scheiterte am Mittwoch fast ausnahmslos mit Anträgen, die Kompetenzen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) einzuschränken.</strong></p><p class="Standard_d">Nach fast achtstündiger Debatte fiel der Entscheid der grossen Kammer relativ deutlich aus. Mit 120 zu 62 Stimmen bei 8 Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zum totalrevidierten Zollgesetz.</p><p class="Standard_d">Mit dem Entscheid setzte sich eine bürgerliche Mehrheit von SVP, FDP und Mitte-Partei durch. SP und Grüne lehnten die Zoll-Reform ab, die GLP enthielt sich teilweise.</p><p class="Standard_d">Umstritten waren unter anderem die künftigen Befugnisse des BAZG, das Verhältnis zur kantonalen Polizeihoheit und der Datenschutz. Die Ratslinke scheiterte fast ausnahmslos mit ihren Änderungsanträgen. Unter anderem beschloss der Nationalrat, dass Bundesangestellte an der Grenze Waffen tragen dürfen, wenn sie besonderen Bedrohungen ausgesetzt sein können.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">DNA-Probe bei Personenkontrollen</p><p class="Standard_d">In einem Punkt ging der Nationalrat sogar über den Vorschlag des Bundesrats hinaus: Nach seinem Willen soll die Grenzwache künftig bei Personenkontrollen eine DNA-Probe anordnen können.</p><p class="Standard_d">Zudem beliess er gegen den Willen der Linken einen Passus im Gesetz, wonach das BAZG zur Strafverfolgung auch Daten über die religiösen, politischen und weltanschaulichen Ansichten von Personen bearbeiten können soll. Keine Chance hatte ein Antrag der SVP, systematische Kontrollen an den Landesgrenzen im Gesetz zu verankern.</p><p class="Standard_d">Die für den Zoll zuständige Finanzministerin Karin Keller-Sutter betonte, dass es bei der Vorlage nicht um eine Ausweitung der Kompetenzen des BAZG gehe.</p><p class="Standard_d">Der ursprüngliche Entwurf zur Totalrevision war bei den Kantonen auf scharfe Kritik gestossen - weil diese die föderalistische Kompetenzordnung in Gefahr sahen. Keller-Sutter setzte daraufhin eine Arbeitsgruppe ein, welche die Einwände aufnahm. Die Beschlüsse des Nationalrats basieren zu einem guten Teil auf den Vorschlägen jener Arbeitsgruppe.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weniger Geld für Bundeskasse</p><p class="Standard_d">Bei der Beratung des Zollgesetzes im Ständerat dürfte eine ganze Reihe von Punkten dennoch für Kontroversen sorgen. So möchte der Nationalrat, dass Einnahmen aus der Versteigerung von Zollkontingenten, etwa für Fleisch, künftig als Einfuhrabgaben gelten sollen.</p><p class="Standard_d">Dies würde bedeuten, dass die Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Vielmehr wären sie unter gewissen Umständen rückerstattungsfähig - nämlich dann, wenn Produkte nach der Weiterverarbeitung wieder exportiert werden.</p><p class="Standard_d">Kritikerinnen und Kritiker aus den Reihen der Linken und der GLP sahen darin eine versteckte Exportsubvention. Die Neuregelung sei nicht mit dem internationalen Handelsrecht vereinbar. Auch Keller-Sutter stellte sich mit Verweis auf die finanzielle Lage des Bundes gegen den Vorschlag.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Umstrittene Anmeldepflicht</p><p class="Standard_d">Zur reden geben dürfte in der kleinen Kammer auch eine vom Nationalrat gewünschte Lockerung der Zollanmeldepflicht: Nicht abgabepflichtige Waren sollen demnach bei der Einfuhr auch nicht mehr angemeldet werden müssen.</p><p class="Standard_d">Markus Ritter (Mitte/SG) begründete den Systemwechsel namens der vorberatenden Kommission mit dem Abbau bürokratischer Hürden. Die heute geltende flächendeckende Anmeldepflicht sei "nur Arbeit, die zu nichts führt - ausser Mehraufwand für Importeure und Exporteure".</p><p class="Standard_d">SP, Grüne und GLP plädierten erfolglos für den Status quo. Wenn nur noch zollpflichtige Waren angemeldet werden müssten, werde der Schmuggel zum Kinderspiel, wandten sie ein. Auch sei ein massiver Einbruch der Zolleinnahmen zu befürchten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Monster-Vorlage"</p><p class="Standard_d">Auch die Befürworter der grossen Zoll-Reform machten im Verlauf des Debatte deutlich, dass das Geschäft gelinde gesagt nicht perfekt sei. Verschiedentlich war von "Monstrum", "Monster-Vorlage" oder "Monster-Gesetz" die Rede. Einige gaben zu, das Geschäft auch nach langer Zeit noch nicht vollständig verstanden zu haben.</p><p class="Standard_d">"Einen rechtlichen Schönheitspreis gewinnen wir mit dieser Vorlage nicht", räumte auch Keller-Sutter ein. Der Ständerat müsse zwingend noch einmal über die Bücher gehen.</p><p class="Standard_d">Ziel der Totalrevision ist, Verfahren und Tarife zu vereinfachen und die Digitalisierung im Zollwesen umzusetzen. Zudem ist sie das Rahmengesetz zur Organisation des Zolls nach der Zusammenlegung von Zoll und Grenzwache.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 02.07.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Die Kommission hat die im Mai begonnene Detailberatung des Zollgesetzes (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220058"><strong>22.058</strong></a><strong>) wiederaufgenommen und sich sehr intensiv mit einigen zentralen Fragen auseinandergesetzt. Sie weicht mit ihren Anträgen in mehreren Punkten von den Entscheiden des Nationalrates ab.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 8 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) spricht sich die Kommission dagegen aus, die Zuschlagspreise bei der Versteigerung von Zollkontingenten als Einfuhrabgaben zu definieren (Art. 6 Bst. e Ziff. 3 BAZG-VG). Damit würden Versteigerungserlöse nämlich beim Export rückerstattungsfähig und gälten als Exportsubvention, womit die Schweiz ihre internationalen Verpflichtungen verletzen würde. Ausserdem will die Kommission nicht, dass dem Bundeshalt Mittel entzogen werden, die dann in private Taschen fliessen. Im mit dieser Thematik zusammenhängenden 1a. Abschnitt im Zollabgabengesetz (Entwurf 2) plädiert die Kommission mit 6 zu 5 Stimmen (2 Enthaltungen) für eine Änderung gegenüber dem nationalrätlichen Beschluss: Die Mehrheit will keine Austauschbarkeit von tierischen und pflanzlichen Fetten, um nicht auf diese Weise den Export von überschüssigen tierischen Fetten zu subventionieren. Weiter will die Kommission den Verzicht auf die Anmeldung nicht-zollpflichtiger Waren, den der Nationalrat in die Vorlage aufgenommen hatte (Art. 13 Abs. 1 BAZG-VG), rückgängig machen: Sie spricht sich mit 12 zu 0 Stimmen (ohne Enthaltung) für den Entwurf des Bundesrates aus. Die angestrebte Vereinfachung würde mit dieser Regelung nicht erreicht, die Risiken seien zu gross und die Daten für die Aussenhandelsstatistik würden fehlen. Schliesslich beantragt die Kommission ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, bei der Verantwortung für die Warenanmeldung beim bisherigen System zu bleiben und keine Wahlfreiheit einzuführen, auch nicht für mehrwertsteuerpflichtige Warenverantwortliche, wie es ein Kompromissantrag forderte (Art. 14 Abs. 5 BAZG-VG). Die Mehrheit fürchtet Verzögerungen bei der Zustellung und logistische Probleme.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat der Verwaltung mehrere Aufträge erteilt; sie wird die Beratung an ihrer Augustsitzung fortsetzen.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 28.08.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Detailberatung des Zollgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220058">22.058</a>) fortgesetzt. Sie weicht in mehreren Punkten sowohl im BAZG-Vollzugsaufgabengesetz (BAZG-VG) als auch in dessen Anhang von den Beschlüssen des Nationalrates ab: Bei den Artikeln 17 und 18 BAZG-VG beantragt sie im Interesse eines reibungslosen Grenzübertritts, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Die im Alkoholgesetz vorgesehenen Änderungen will sie, um Regelungslücken zu vermeiden, nicht vollständig aus der Vorlage streichen, sondern anpassen. Im Edelmetallkontrollgesetz schliesslich beantragt sie einige Anpassungen im Sinn grösserer Transparenz und Rückverfolgbarkeit. Ausserdem hat die Kommission der Verwaltung zur erleichterten Warenanmeldung wie auch zu Bestimmungen, die im Mehrwertsteuergesetz angepasst werden sollen, Klärungsaufträge erteilt. Sie wird die Beratung voraussichtlich im vierten Quartal abschliessen können.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission&nbsp;für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates vom 22.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Die Kommission hat das Zollgesetz (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220058">22.058</a>) zu Ende beraten. Inhaltlich folgt sie über weite Strecken dem Nationalrat, sie hat jedoch den Wortlaut mehrerer Artikel angepasst, um eine gesetzestechnisch überzeugendere Vorlage zu erhalten. Weiter hat sie sich vertieft mit der Frage der Warenanmeldung (Art. 15 und Art. 23) befasst und mögliche Änderungen geprüft, ist jedoch zum Schluss gekommen, das vom Bundesrat vorgeschlagene Vorgehen sei im Hinblick auf die gewünschten Erleichterungen schlanker und zielführender. Sie spricht sich deshalb mit 9 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) für den Entwurf des Bundesrates aus. Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig die Anpassung einiger Strafbestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes sowie der entsprechenden Artikel im BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, damit das Opportunitätsprinzip einfacher angewendet werden kann und die Nachleistungspflicht klar geregelt ist. Sie hat alle drei Entwürfe des Geschäfts (BAZG-Vollzugsaufgabengesetz, Zollabgabengesetz sowie Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin) einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Katrin Marti, Kommissionssekretärin,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 94 72,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
15.11.2024 09:01

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