KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Details
- ID
- 20220062
- Title
- KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
- Description
- Botschaft vom 7. September 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.09.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet weitere Massnahmen gegen Kostenanstieg im Gesundheitswesen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. Nach einem ersten Massnahmenpaket hat er an seiner Sitzung vom 7. September 2022 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen verbessern die medizinische Versorgung und bremsen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Gesundheitskosten weiter steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. Einzig wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen. Die Massnahmen des Bundesrats tragen dazu bei, die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung zu reduzieren und das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu bremsen. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessert.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Koordination verbessern</p><p class="Standard_d">Das zweite Massnahmenpaket sieht vor, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung "aus einer Hand" an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungkette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten. Diese Netzwerke zur koordinierten Versorgung umfassen das Koordinationszentrum sowie die ihm vertraglich angeschlossenen Leistungserbringer und werden als Leistungserbringer definiert. Ein Netzwerk rechnet die von seinen Mitgliedern erbrachten Leistungen als ein einziger Leistungserbringer gegenüber den Versicherern ab.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Rascher und günstigerer Zugang zu Arzneimitteln</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will auch einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. Dank dieser Massnahme können der rasche Zugang zu Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Kosten im Arzneimittelbereich gedämpft werden.In bestimmten Fällen kann der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur gewährleistet werden, wenn vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Dies zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland, wo dank der vertraulichen Umsetzung hohe Rückerstattungen erzielt und wirtschaftliche Preise festgelegt werden können. Deshalb soll auch in der Schweiz die Umsetzung von vertraulichen Preismodellen ermöglicht werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Elektronische Übermittlung der Rechnungen</p><p class="Standard_d">Als weitere Massnahme werden sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung der Leistung schuldet. Die genaue Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung wird an die Tarifpartner übertragen. Die versicherte Person muss jedoch die Möglichkeit erhalten, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen. Es handelt sich dabei um die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und Gegenständen und die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen. Des Weiteren wird die Regelung der von Apothekern und Apothekerinnen durchgeführten Leistungen angepasst: Sie erhalten die Möglichkeit, selbstständige Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimittelabgabe und Therapietreue zu erbringen.Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen führen dazu, dass das Kostenwachstum in der OKP gebremst wird. Einsparpotential besteht insbesondere bei der Umsetzung von Preismodellen für Arzneimittel, aber auch durch die Förderung der koordinierten Versorgung. Wie hoch die Einsparungen konkret sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies hängt davon ab, wie die Massnahmen von den Akteuren des Gesundheitssystems umgesetzt werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm und darauf basierend zwei Kostendämpfungspakete verabschiedet. Die Einführung von Zielvorgaben in der OKP wurde 2020 aus dem zweiten Paket herausgelöst und dient nun als indirekter Gegenvorschlag zur "Kostenbremse-Initiative" der Mitte. Dieser wird derzeit im Parlament beraten. Einige Massnahmen des ersten Pakets wie die Schaffung einer nationalen Tariforganisation und die Einführung einer Rechnungskopie im tiers payant sind bereits in Kraft getreten. Die Kostensteuerung im ambulanten Bereich und das Beschwerderecht der Versicherer bei der Spitalplanung werden derzeit noch im Parlament beraten.Weitere Massnahmen wie die Einführung eines Experimentierartikels zur Förderung innovativer Projekte, welche zur Kostendämpfung beitragen sowie die Datenweitergabe durch die Gesundheitsakteure sollen Anfang 2023 in Kraft treten.Der Bundesrat hat - unabhängig von den Kostendämpfungspaketen - in den letzten Jahren bereits verschiedene kurzfristige Massnahmen ergriffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen. Sie betrafen die Arzneimittelpreise, den Ärztetarif Tarmed sowie die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Dank diesen Massnahmen und aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Eingriffen in den Spitälern wurde die Wachstumsdynamik bei den Kosten 2018 und 2020 gebrochen. Seit 2021 steigen aber die Kosten wieder deutlich an. Damit das Kostenwachstum langfristig gebremst werden kann, hat der Bundesrat auf der Grundlage des Kostendämpfungsprogramms die entsprechenden Massnahmen verabschiedet.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 7. September 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
- Resolutions
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Date Council Text 28.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf 13.06.2024 2 Abweichung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 28.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat heisst abgeschwächtes Kostendämpfungspaket gut</strong><br><strong>Der Nationalrat hat neue Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen beschlossen. Was die verschiedenen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz unter dem Strich bringen, ist jedoch unklar. Die Vorlage des Bundesrats wurde abgeschwächt.</strong></p><p class="Standard_d">Konkret geht es ums zweite Paket mit Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Ein aufgesplittetes erstes Paket hat das Parlament bereits verabschiedet. Mehrere Punkte sind bereits in Kraft. Mit dem aktuellen Paket will der Bundesrat weiteres Einsparpotenzial im Gesundheitswesen nutzen - ohne dieses genau beziffern zu können.</p><p class="Standard_d">Beispielsweise schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um unnötige Behandlungen zu reduzieren. Dazu sollen Netzwerke zur koordinierten Versorgung etabliert werden. Apotheken sollen mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzten zu verhindern. Auch vertrauliche Preismodelle stellt der Bundesrat zur Diskussion.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kein neuer Leistungserbringer</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat trat am Donnerstag oppositionslos auf die Vorlage ein. Zwei Tage nach dem erneuten Prämienschock waren sich alle einig, dass es neue Rezepte gegen die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen braucht.</p><p class="Standard_d">Mit dem Massnahmenpaket des Bundesrats war jedoch niemand restlos zufrieden - obwohl dieses Aufträge des Parlaments und einer breit abgestützten Expertengruppe umsetzen soll. Ein "Denkhalt", wie ihn die Grünen forderten, war für den Nationalrat keine Option. Stattdessen brachte die grosse Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrats an. Der Rat folgte dabei fast durchgehend seiner vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).</p><p class="Standard_d">Die wichtigste Änderung betrifft die koordinierte Versorgung. Zwar ist der Nationalrat mit dem Bundesrat einig, dass diese stärker gefördert werden soll. Er lehnte es mit 117 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen jedoch ab, Netzwerke neu als Leistungserbringer anzuerkennen. Stattdessen will er die bestehenden Regelungen anpassen und so eine bessere Koordination ermöglichen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Vertrauliche Preismodelle</p><p class="Standard_d">Namentlich soll den Krankenversicherern erlaubt werden, die Daten ihrer Versicherten zu nutzen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passendere Versorgungsmodelle zu informieren. Mit zwei Motionen will die Kommission zudem alternative Versicherungsmodelle langfristig attraktiver machen, indem Mehrjahresverträge ermöglicht und Prämienrabatte anders berechnet werden sollen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sprach sich ausserdem im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus - jedoch nur unter der Vorgabe, dass eine unabhängige Stelle öffentlich über die Umsetzung der vertraulichen Preismodelle Bericht erstatten soll. Dies soll ermöglichen, die Anzahl dieser Preismodelle und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, während einzelne Rückerstattungen vertraulich bleiben können.</p><p class="Standard_d">Apothekerinnen und Apotheker sollen zudem neu mehr Leistungen zugunsten der Krankenversicherung abrechnen können. Der Nationalrat sah aber davon ab, die Kosten für neue Leistungen mit einer Reduktion bei der Vergütung der Arzneimittelabgabe zu kompensieren. Abklärungen von der Verwaltung hätten ergeben, dass ein solches Anliegen schwer umsetzbar sei.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehr Kompetenzen für Hebammen</p><p class="Standard_d">Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. So beschloss der Nationalrat, dass neu ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung zu erheben ist. Aktuell sind Leistungen erst ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit.</p><p class="Standard_d">Weiter sollen die bereits heute von Hebammen durchgeführten Analysen bei der Mutter gesetzlich klar definiert werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen die Hebammen ebenso unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können.</p><p class="Standard_d">Auch will die Kommission die digitale Versichertenkarte mit der physischen Karte gleichsetzen und so die Digitalisierung fördern. Damit Rechnungen nachvollziehbar sind, soll zudem die Dauer der Konsultation darauf ausgewiesen werden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Parlament in der Pflicht</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Massnahmenpaket mit 131 zu 28 Stimmen bei 32 Enthaltungen an. Die Vorlage und die drei damit zusammenhängenden Motionen gehen nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset hielt zum wiederholten Mal fest, dass der Bundesrat alle Massnahmen in seinem Kompetenzbereich ausgereizt habe. Über weitere Massnahmen müsse nun das Parlament entscheiden.</p><p class="Standard_d">"Immerhin herrscht Konsens darüber, dass etwas getan werden muss", sagte Berset. Dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Preismodelle und koordinierten Netzwerke in der Nationalratskommission auf wenig Gegenliebe gestossen seien, zeige jedoch das Problem. Jedem kostendämpfenden Vorschlag des Bundesrats ziehe das Parlament die Zähne.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat beschliesst neues Paket gegen steigende Gesundheitskosten</strong><br><strong>Mit verstärkter Koordination, vertraulichen Preismodellen und günstigeren Medikamenten will der Ständerat die stetig steigenden Gesundheitskosten in den Griff kriegen. Er hat ein entsprechendes Reformpaket angepasst. Von dessen Wirkung sind jedoch nicht alle überzeugt.</strong></p><p class="Standard_d">Vier Tage nach dem Nein zur Prämienentlastungs- und zur Kostenbremse-Initiative befasste sich der Ständerat am Donnerstagvormittag als Zweitrat mit einem weiteren Paket zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Neben vielen kleineren Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist es das insgesamt dritte grössere Reformpaket, seit eine Expertengruppe im Jahr 2017 Dutzende Massnahmen gegen die Kostenexplosion skizziert hatte.</p><p class="Standard_d">Mehrere Vorschläge waren im Parlament in den vergangenen Jahren aber entweder gescheitert oder abgeschwächt worden. Dabei herrschte auch am Donnerstag im Ständerat Konsens darüber, dass es angesichts der stark ansteigenden Prämien unumgänglich sei, das schweizerische Gesundheitswesen mit gezielten Massnahmen weiter zu reformieren und so das Wachstum der Gesundheitskosten einzudämmen.</p><p class="Standard_d">Kritik am Massnahmenpaket</p><p class="Standard_d">Seit Einführung des KVG im Jahr 1996 hätten sich die Gesundheitskosten verdreifacht, gab Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat zu bedenken. Es gelte nun, vorwärtszumachen, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Derweil forderte Damian Müller (FDP/LU) einen Marschhalt und eine Gesamtbetrachtung mit allen Akteuren, bevor weitere Revisionen angepackt würden.</p><p class="Standard_d">Vom vorliegenden Kostendämpfungspaket erwarten viele Ständeratsmitglieder aber keine grossen Sprünge - obwohl dieses auch frühere Aufträge des Parlaments umsetzen soll. Einzelne Massnahmen könnten zwar zu Einsparungen führen, andere verursachten jedoch Mehrkosten, hielt Peter Hegglin (Mitte/ZG) fest.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) kritisierte die "mehrheitlich bürokratischen Massnahmen" - und forderte wie Pirmin Bischof (Mitte/SO) den Bundesrat nachdrücklich auf, stattdessen das neue Tarifmodell Tardoc umzusetzen. Baume-Schneider versprach, dass der Bundesrat bald darüber beraten werde.</p><p class="Standard_d">Millionen-Sparpotenzial bei Medikamenten</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) rechnete vor, dass mit dem vorliegenden Paket gemäss Schätzungen der Verwaltung immerhin rund 800 Millionen Franken eingespart werden könnten. "Das ist nicht Nichts."</p><p class="Standard_d">Die Hälfte des Sparpotenzials - 400 Millionen Franken - betrifft die Medikamentenpreise. Der Bund soll für Medikamente mit grossem Marktvolumen künftig Mengenrabatte festsetzen können. Diese Massnahme zielt laut Ettlin auf wenige etablierte Produkte, die aber einen bedeutenden Teil der Medikamentenkosten ausmachen. Im Bundesrat und im Nationalrat war dieser Vorschlag bisher noch nicht Thema.</p><p class="Standard_d">Weiter sprach sich der Ständerat - hier in Übereinstimmung mit dem Nationalrat - im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus. Hier ortet die Verwaltung ein weiteres Sparpotenzial von rund 200 Millionen Franken im Jahr. In den Details gibt es noch Differenzen zwischen den Räten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Mehrheit für Koordinationsnetzwerke</p><p class="Standard_d">Weiteres Geld eingespart werden soll laut dem Ständerat mit der Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung. Die Verwaltung sieht hier ein Kostensenkungspotenzial von rund 250 Millionen Franken pro Jahr.</p><p class="Standard_d">Gegenüber der Vorlage des Bundesrats will die kleine Kammer jedoch die Bedingungen dafür präzisieren. So sollen diese Netzwerke in einem zweistufigen Verfahren zugelassen werden. Damit die Netzwerke für Versicherte attraktiv sind, soll der Selbstbehalt bei ihren Leistungen reduziert werden können.</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer hatte als Erstrat die Netzwerke zur koordinierten Versorgung deutlich abgelehnt. Auch im Ständerat gab es zahlreiche Kritiker, die von einem "Bürokratiemonster" sprachen. Die Kommissionsmehrheit setzte sich jedoch mit 25 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Apotheken mit mehr Kompetenzen</p><p class="Standard_d">Als weitere Ergänzung des neusten Kostendämpfungspakets will der Ständerat den Bundesrat beauftragen, die pro Tag abrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil der veralteten Tarifstruktur Tarmed per 1. Januar 2025 zu beschränken.</p><p class="Standard_d">Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen Hebammen unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können.</p><p class="Standard_d">Weiter sollen Apotheken mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzten zu verhindern. Auch soll die digitale Versichertenkarte mit der physischen Karte gleichgesetzt und so die Digitalisierung gefördert werden.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer das Massnahmenpaket mit 39 zu 4 Stimmen gut. </p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 21.06.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Zum Auftakt der Beratung der Differenzen zum zweiten Kostendämpfungspaket war in der Kommission unbestritten, dass Behandlungen in einer besseren Qualität und effizienter erbracht werden, wenn sich die Leistungserbringer untereinander koordinieren. Die Mehrheit der Kommission sieht aber weiterhin keinen Mehrwert darin, einen neuen Leistungserbringer in Form von Netzwerken zur koordinierten Versorgung einzuführen.</p><p class="Standard_d">Bereits eine Woche nach der Debatte im Ständerat hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) die Beratungen der Differenzen zum <strong>zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><strong>22.062</strong></a><strong>)</strong> aufgenommen. Sie beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, an seinem Beschluss festzuhalten und die zentrale Massnahme der Netzwerke zur koordinierten Versorgung aus der Vorlage zu streichen. Heute existierten bereits funktionierende, attraktive Angebote. Die vom Ständerat vorgesehenen detaillierten Vorgaben würden dazu führen, dass dieser neue Leistungserbringer nicht wie erhofft in Anspruch genommen werde. Deshalb bezweifelt die Kommissionsmehrheit, dass das geschätzte Einsparungspotenzial realisiert werden kann. Eine Minderheit will hingegen unterschiedlichen Fachpersonen wie Ärztinnen, Physiotherapeuten oder Pflegefachpersonen ermöglichen, sich in einem Leistungserbringer zusammenzuschliessen. Mit dem zusätzlichen Anreiz einer reduzierten Kostenbeteiligung könnten zudem auch chronisch kranke oder ältere Versicherte erreicht werden.</p><p class="Standard_d">Dagegen schliesst sich die Kommission grundsätzlich dem Beschluss des Ständerates an, wonach Krankenkassen die Daten der Versicherten nutzen können sollen, um sie gezielt über kostengünstigere Leistungen, geeignete Versicherungsformen oder präventive Massnahmen zu informieren. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, dass die Krankenkassen diesbezüglich auch Leistungserbringer informieren können. Eine Minderheit will dem Ständerat folgen.</p><p class="Standard_d">Bei den bisher beratenen Massnahmen im Bereich der Arzneimittel folgt die Kommission den Beschlüssen des Ständerates – mit einer gewichtigen Ausnahme: Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin (Gysi, S) beantragt sie dem Nationalrat, die Bestimmungen zu vertraulichen Preismodellen zu streichen. Entgegen dem Ständerat lehnt sie es ab, dass gewisse Informationen zu den Rückerstattungen in den Preismodellen vom Öffentlichkeitsgesetz ausgenommen werden können. Zuvor hatte sie sich mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung für die vom Ständerat beschlossene Kann-Formulierung ausgesprochen. Eine Minderheit beantragt, dem Ständerat zu folgen. Generell unterstützt die Kommission, dass Preismodelle bei Arzneimitteln ausnahmsweise – und nicht nur auf Antrag der Zulassungsinhaberin – umgesetzt werden können. Sie schliesst sich damit einstimmig dem Beschluss des Ständerats an. Zu Preismodellen bei Mitteln und Gegenständen, die ebenfalls im Paket vorgesehen sind, hat sie die Verwaltung mit weiteren Abklärungen beauftragt.</p><p class="Standard_d">Die Kommission hat ebenfalls die Anpassungen des Ständerates am Modell der vorläufigen Vergütung von innovativen Medikamenten gutgeheissen. Mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid der Präsidentin hat sie es abgelehnt, diese vorläufige Vergütung auf alle Medikamente auszudehnen, die in einem der beschleunigten Verfahren von Swissmedic begutachtet werden, und zudem auf den Einbezug der zuständigen Kommission zu verzichten. Das Konzept des Nationalrates, der diese Massnahme dem Paket hinzugefügt hatte, fand mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Mehrheit mehr. Schliesslich befürwortet die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung die von Ständerat und Bundesrat vorgeschlagene umfassende differenzierte WZW-Prüfung. Minderheiten werden diese Beschlüsse im Rat erneut zur Debatte stellen.</p><p class="Standard_d">Für die weiteren Beratungen an der nächsten Sitzung hat die Kommission die Verwaltung mit ausführlichen Abklärungen zu den vom Ständerat neu hinzugefügten Mengenrabatten bei umsatzstarken Arzneimitteln beauftragt. Punktuellen Klärungsbedarf hat die Kommission auch beim Beschluss des Ständerates zu den Leistungen der Hebammen verortet.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 16.08.2024</strong></h2><p class="Standard_d">Bei der Beratung der Differenzen zum zweiten Kostendämpfungspaket zeigt sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) grundsätzlich offen gegenüber den Kostenfolgemodellen, die der Ständerat neu dem Paket hinzugefügt hatte. Sie hat aber entschieden, diese gewichtige Massnahme erst zu beraten, wenn zusätzliche Erkenntnisse zu Umsetzungsfragen vorliegen. <br>Nachdem die Kommission an der vergangenen Sitzung Entscheide bei mehreren wichtigen Massnahmen des <strong>zweiten Massnahmenpakets zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><strong>22.062</strong></a><strong>)</strong> fällte, hat sie nun einstimmig beschlossen, die Massnahme der Kostenfolgemodelle erst im Herbst vertieft zu beraten. Mit Kostenfolgemodellen würden Mengenrabatte auf jenen Medikamenten eingeführt, die einen äusserst hohen Umsatz erzielen. Dadurch könnten schätzungsweise jährlich mehrere hundert Millionen Franken eingespart werden. Kostenfolgemodelle wären ein neues Element im System, das die Preise von Medikamenten regelt. Indes werden mit dem zweiten Massnahmenpaket weitere solche Elemente angepasst oder neu eingeführt, wie etwa die vorläufige Vergütung ab dem Zeitpunkt der Zulassung. Das Bundesamt für Gesundheit hat deshalb eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der pharmazeutischen Industrie und der Krankenkassen eingesetzt, um Umsetzungsfragen zu klären. Mit ihrem Entscheid möchte die Kommission diesen Arbeiten mehr Zeit einräumen mit dem Ziel, eine mehrheitsfähige und gesamthaft stimmige Lösung zu finden.</p><p class="Standard_d">Im Bereich der Medikamente hat die Kommission ausserdem mit 16 zu 8 Stimmen ihren Antrag zur differenzierten WZW-Prüfung geschärft. Dieser sieht vor, dass Leistungen unterschiedlich häufig – aber nicht in unterschiedlichem Umfang – auf ihre Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit überprüft und dabei auch nur einzelne dieser WZW-Kriterien geprüft werden können. Weiter unterstützt die Kommission, dass Preismodelle grundsätzlich auch bei Mitteln und Gegenständen vorgesehen werden können.</p><p class="Standard_d">Was die Leistungen bei Mutterschaft anbetrifft, folgt die Kommission weitgehend den Beschlüssen des Ständerats. Sie beantragt mit 17 zu 8 Stimmen, die Leistungen zu präzisieren, die Hebammen bei Krankheit für Mutter und Kind erbringen. Demnach soll die Krankenversicherung auch die Kosten von Pflegeleistungen, wie beispielsweise Wundversorgungen, übernehmen. Die Hebammen sollen ihre Leistungen dabei mit oder ohne ärztliche Anordnung erbringen und sich auch um Säuglinge kümmern, die älter als vier Wochen sind. Damit soll die heutige Praxis im Gesetz verankert werden. <br> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates vom 18.10.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Medikamente, die einen sehr hohen Umsatz erzielen, sollen mit einem Mengenrabatt belegt werden können. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) spricht sich damit wie der Ständerat für sogenannte Kostenfolgemodelle aus. Sie beantragt aber mehrere Anpassungen, um so mit klaren Vorgaben für Rechtssicherheit zu sorgen und gleichzeitig die Eigenschaften der betroffenen Medikamente besser zu berücksichtigen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Kommission hat die Beratungen der <strong>Differenzen zum zweiten Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (</strong><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220062"><strong>22.062</strong></a><strong>)</strong> abgeschlossen. Nachdem sie an der letzten Sitzung beschlossen hatte, mit der Beratung der vom Ständerat neu hinzugefügten Kostenfolgemodelle abzuwarten, liess sich die Kommission über den aktuellen Stand der Diskussionen zu einer möglichen Umsetzung dieser Massnahme zwischen der pharmazeutischen Industrie, den Krankenkassen und der Verwaltung informieren. Sie ist erfreut über die Fortschritte, die bereits erzielt worden sind. Mit einigen Anpassungen an der ständerätlichen Version greift sie die Rückmeldungen aus den Diskussionen auf und präsentiert so eine ausgewogene Lösung, die Kosten einspart ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Einen Antrag, die Kostenfolgemodelle aus dem Massnahmenpaket herauszulösen und in der Kommission zu belassen, hat die Kommission entsprechend abgelehnt (mit 18 zu 5 Stimmen).</p><p class="Standard_d">Konkret beantragt die Kommission einstimmig, die Version des Ständerates so anzupassen, dass das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Verfügung der Mengenrabatte produktspezifische Gegebenheiten eines Medikamentes, beispielsweise die Verfügbarkeit des Wirkstoffes, und die Anzahl der vergüteten Indikationen angemessen berücksichtigt. Zudem sollen Mengenrabatte auch schon bei der Aufnahme in die Spezialitätenliste festgelegt werden können. Zusätzlich soll für Medikamente, die schon über die Spezialitätenliste vergütet werden, eine zweijährige Übergangsfrist gelten (mit 19 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen). Mit einer weiteren Ergänzung will die Kommission sicherstellen, dass die Auswirkungen der Kostenfolgemodelle und der restlichen Massnahmen des zweiten Kostendämpfungspakets sechs Jahre nach Inkrafttreten der Revision überprüft werden (einstimmig). Laut Schätzungen der Verwaltung könnten alleine mit den Kostenfolgemodellen jährlich Einsparungen von 300 bis 400 Millionen erzielt werden.</p><p class="Standard_d">Bei den restlichen, bisher noch nicht behandelten Differenzen folgt die Kommission mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates. So sollen die Grundsätze präzisiert werden, welche die Tarifpartner zu beachten haben, wenn sie Tarife erarbeiten, aktualisieren und weiterentwickeln. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass sich Effizienzgewinne aufgrund des medizinisch-technischen Fortschrittes in den Tarifen niederschlagen (mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Wie der Ständerat will auch die Kommission darauf verzichten, auf Gesetzesebene festzuschreiben, dass die Dauer einer medizinischen Behandlung auf der Rechnung aufzuführen ist (mit 17 zu 8 Stimmen). Einzig die vom Ständerat neu hinzugefügte Übergangsbestimmung zu einem Plafond der pro Tag abrechenbaren Taxpunkte lehnt die Kommission ab (mit 14 zu 8 bei 2 Enthaltungen).</p><p class="Standard_d">Nachdem die Kommission an drei Sitzungen über die Differenzen beraten hat, ist die Vorlage nun bereit für die Wintersession (siehe Medienmitteilungen vom 21. Juni und vom 16. August 2024). Es werden insgesamt 13 Minderheiten zur Debatte gestellt.</p><p> </p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Boris Burri, Kommissionssekretär,</p><p class="Auskünfte_d">058 322 92 59,</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:sgk.csss@parl.admin.ch">sgk.csss@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-sgk">Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)</a></p>
- Updated
- 21.11.2024 13:49