KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)

Details

ID
20220062
Title
KVG. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
Description
Botschaft vom 7. September 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.09.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat verabschiedet weitere Massnahmen gegen Kostenanstieg im Gesundheitswesen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Prämienbelastung für die Menschen in der Schweiz dämpfen. Nach einem ersten Massnahmenpaket hat er an seiner Sitzung vom 7. September 2022 das zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung zu Handen des Parlaments verabschiedet. Die Massnahmen verbessern die medizinische Versorgung und bremsen das Kostenwachstum im Gesundheitswesen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Prämien sind das Spiegelbild der Kosten. Wenn die Gesundheitskosten weiter steigen, ist auch ein entsprechender Anstieg der Prämien zu erwarten. Einzig wirksame kostendämpfende Massnahmen können den Trend zu immer höheren Kosten und damit zu einer steigenden Prämienbelastung bremsen. Die Massnahmen des Bundesrats tragen dazu bei, die medizinisch nicht begründete Mengenausweitung zu reduzieren und das Kostenwachstum in der Grundversicherung zu bremsen. Gleichzeitig wird die Qualität der Versorgung im Gesundheitswesen verbessert.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Koordination verbessern</p><p class="Standard_d">Das zweite Massnahmenpaket sieht vor, Netzwerke zur koordinierten Versorgung zu fördern und damit die Versorgungsqualität zu stärken. Ein Netzwerk zur koordinierten Versorgung schliesst Gesundheitsfachpersonen aus unterschiedlichen Berufen zusammen und bietet medizinische Betreuung "aus einer Hand" an. Dadurch wird die Koordination über die ganze Versorgungkette verbessert, zum Beispiel bei der Behandlung einer älteren Person mit mehreren chronischen Krankheiten durch Spezialisten. Diese Netzwerke zur koordinierten Versorgung umfassen das Koordinationszentrum sowie die ihm vertraglich angeschlossenen Leistungserbringer und werden als Leistungserbringer definiert. Ein Netzwerk rechnet die von seinen Mitgliedern erbrachten Leistungen als ein einziger Leistungserbringer gegenüber den Versicherern ab.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rascher und günstigerer Zugang zu Arzneimitteln</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will auch einen raschen und möglichst kostengünstigen Zugang zu innovativen, teuren Arzneimitteln sichern. Dazu soll die bereits bestehende Praxis von Vereinbarungen mit Pharmaunternehmen, sogenannte Preismodelle, auf Gesetzesstufe gefestigt werden. Pharmaunternehmen erstatten bei der Umsetzung von Preismodellen einen Teil des Preises oder der entstehenden Kosten an die Versicherer zurück. Dank dieser Massnahme können der rasche Zugang zu Arzneimitteln sichergestellt und gleichzeitig die Kosten im Arzneimittelbereich gedämpft werden.In bestimmten Fällen kann der rasche und möglichst kostengünstige Zugang zu überlebenswichtigen, hochpreisigen Arzneimitteln nur gewährleistet werden, wenn vertrauliche Preismodelle umgesetzt werden. Dies zeigen auch Erfahrungen aus dem Ausland, wo dank der vertraulichen Umsetzung hohe Rückerstattungen erzielt und wirtschaftliche Preise festgelegt werden können. Deshalb soll auch in der Schweiz die Umsetzung von vertraulichen Preismodellen ermöglicht werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Elektronische Übermittlung der Rechnungen</p><p class="Standard_d">Als weitere Massnahme werden sämtliche Leistungserbringer im stationären und im ambulanten Bereich verpflichtet, ihre Rechnungen künftig in elektronischer Form zu übermitteln, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung der Leistung schuldet. Die genaue Ausgestaltung der elektronischen Übermittlung wird an die Tarifpartner übertragen. Die versicherte Person muss jedoch die Möglichkeit erhalten, die Rechnungen kostenlos in Papierform zu erhalten.Das Paket umfasst noch weitere Massnahmen. Es handelt sich dabei um die differenzierte Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Arzneimitteln, Analysen sowie Mittel- und Gegenständen und die Einführung von fairen Referenztarifen, um den Wettbewerb unter den Spitälern sicherzustellen. Des Weiteren wird die Regelung der von Apothekern und Apothekerinnen durchgeführten Leistungen angepasst: Sie erhalten die Möglichkeit, selbstständige Leistungen im Rahmen von Präventionsprogrammen oder pharmazeutische Beratungsleistungen zur Optimierung der Arzneimittelabgabe und Therapietreue zu erbringen.Die vom Bundesrat verabschiedeten Massnahmen führen dazu, dass das Kostenwachstum in der OKP gebremst wird. Einsparpotential besteht insbesondere bei der Umsetzung von Preismodellen für Arzneimittel, aber auch durch die Förderung der koordinierten Versorgung. Wie hoch die Einsparungen konkret sein werden, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Dies hängt davon ab, wie die Massnahmen von den Akteuren des Gesundheitssystems umgesetzt werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Das Kostendämpfungsprogramm des Bundesrats</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hat 2018 ein Kostendämpfungsprogramm und darauf basierend zwei Kostendämpfungspakete verabschiedet. Die Einführung von Zielvorgaben in der OKP wurde 2020 aus dem zweiten Paket herausgelöst und dient nun als indirekter Gegenvorschlag zur "Kostenbremse-Initiative" der Mitte. Dieser wird derzeit im Parlament beraten. Einige Massnahmen des ersten Pakets wie die Schaffung einer nationalen Tariforganisation und die Einführung einer Rechnungskopie im tiers payant sind bereits in Kraft getreten. Die Kostensteuerung im ambulanten Bereich und das Beschwerderecht der Versicherer bei der Spitalplanung werden derzeit noch im Parlament beraten.Weitere Massnahmen wie die Einführung eines Experimentierartikels zur Förderung innovativer Projekte, welche zur Kostendämpfung beitragen sowie die Datenweitergabe durch die Gesundheitsakteure sollen Anfang 2023 in Kraft treten.Der Bundesrat hat - unabhängig von den Kostendämpfungspaketen - in den letzten Jahren bereits verschiedene kurzfristige Massnahmen ergriffen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu dämpfen. Sie betrafen die Arzneimittelpreise, den Ärztetarif Tarmed sowie die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL). Dank diesen Massnahmen und aufgrund der coronabedingten Verschiebung von Eingriffen in den Spitälern wurde die Wachstumsdynamik bei den Kosten 2018 und 2020 gebrochen. Seit 2021 steigen aber die Kosten wieder deutlich an. Damit das Kostenwachstum langfristig gebremst werden kann, hat der Bundesrat auf der Grundlage des Kostendämpfungsprogramms die entsprechenden Massnahmen verabschiedet.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 7. September 2022 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    13.06.2024 2 Abweichung
    09.12.2024 1 Abweichung
    04.03.2025 2 Abweichung
    13.03.2025 1 Abweichung
    18.03.2025 2 Abweichung
    19.03.2025 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    20.03.2025 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 28.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat heisst abgeschwächtes Kostendämpfungspaket gut</strong><br><strong>Der Nationalrat hat neue Massnahmen zur Dämpfung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen beschlossen. Was die verschiedenen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz unter dem Strich bringen, ist jedoch unklar. Die Vorlage des Bundesrats wurde abgeschwächt.</strong></p><p class="Standard_d">Konkret geht es ums zweite Paket mit Massnahmen zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Ein aufgesplittetes erstes Paket hat das Parlament bereits verabschiedet. Mehrere Punkte sind bereits in Kraft. Mit dem aktuellen Paket will der Bundesrat weiteres Einsparpotenzial im Gesundheitswesen nutzen - ohne dieses genau beziffern zu können.</p><p class="Standard_d">Beispielsweise schlägt der Bundesrat Massnahmen vor, um unnötige Behandlungen zu reduzieren. Dazu sollen Netzwerke zur koordinierten Versorgung etabliert werden. Apotheken sollen mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzten zu verhindern. Auch vertrauliche Preismodelle stellt der Bundesrat zur Diskussion.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kein neuer Leistungserbringer</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat trat am Donnerstag oppositionslos auf die Vorlage ein. Zwei Tage nach dem erneuten Prämienschock waren sich alle einig, dass es neue Rezepte gegen die stetig steigenden Kosten im Gesundheitswesen braucht.</p><p class="Standard_d">Mit dem Massnahmenpaket des Bundesrats war jedoch niemand restlos zufrieden - obwohl dieses Aufträge des Parlaments und einer breit abgestützten Expertengruppe umsetzen soll. Ein "Denkhalt", wie ihn die Grünen forderten, war für den Nationalrat keine Option. Stattdessen brachte die grosse Kammer verschiedene Änderungen am Entwurf des Bundesrats an. Der Rat folgte dabei fast durchgehend seiner vorberatenden Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).</p><p class="Standard_d">Die wichtigste Änderung betrifft die koordinierte Versorgung. Zwar ist der Nationalrat mit dem Bundesrat einig, dass diese stärker gefördert werden soll. Er lehnte es mit 117 zu 67 Stimmen bei 7 Enthaltungen jedoch ab, Netzwerke neu als Leistungserbringer anzuerkennen. Stattdessen will er die bestehenden Regelungen anpassen und so eine bessere Koordination ermöglichen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Vertrauliche Preismodelle</p><p class="Standard_d">Namentlich soll den Krankenversicherern erlaubt werden, die Daten ihrer Versicherten zu nutzen, um diese individuell über mögliche Einsparungen oder passendere Versorgungsmodelle zu informieren. Mit zwei Motionen will die Kommission zudem alternative Versicherungsmodelle langfristig attraktiver machen, indem Mehrjahresverträge ermöglicht und Prämienrabatte anders berechnet werden sollen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sprach sich ausserdem im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus - jedoch nur unter der Vorgabe, dass eine unabhängige Stelle öffentlich über die Umsetzung der vertraulichen Preismodelle Bericht erstatten soll. Dies soll ermöglichen, die Anzahl dieser Preismodelle und deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, während einzelne Rückerstattungen vertraulich bleiben können.</p><p class="Standard_d">Apothekerinnen und Apotheker sollen zudem neu mehr Leistungen zugunsten der Krankenversicherung abrechnen können. Der Nationalrat sah aber davon ab, die Kosten für neue Leistungen mit einer Reduktion bei der Vergütung der Arzneimittelabgabe zu kompensieren. Abklärungen von der Verwaltung hätten ergeben, dass ein solches Anliegen schwer umsetzbar sei.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehr Kompetenzen für Hebammen</p><p class="Standard_d">Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. So beschloss der Nationalrat, dass neu ab Beginn der Schwangerschaft keine Kostenbeteiligung zu erheben ist. Aktuell sind Leistungen erst ab der 13. Schwangerschaftswoche von der Kostenbeteiligung befreit.</p><p class="Standard_d">Weiter sollen die bereits heute von Hebammen durchgeführten Analysen bei der Mutter gesetzlich klar definiert werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen die Hebammen ebenso unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können.</p><p class="Standard_d">Auch will die Kommission die digitale Versichertenkarte mit der physischen Karte gleichsetzen und so die Digitalisierung fördern. Damit Rechnungen nachvollziehbar sind, soll zudem die Dauer der Konsultation darauf ausgewiesen werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Parlament in der Pflicht</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Massnahmenpaket mit 131 zu 28 Stimmen bei 32 Enthaltungen an. Die Vorlage und die drei damit zusammenhängenden Motionen gehen nun an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Bundespräsident und Gesundheitsminister Alain Berset hielt zum wiederholten Mal fest, dass der Bundesrat alle Massnahmen in seinem Kompetenzbereich ausgereizt habe. Über weitere Massnahmen müsse nun das Parlament entscheiden.</p><p class="Standard_d">"Immerhin herrscht Konsens darüber, dass etwas getan werden muss", sagte Berset. Dass die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Preismodelle und koordinierten Netzwerke in der Nationalratskommission auf wenig Gegenliebe gestossen seien, zeige jedoch das Problem. Jedem kostendämpfenden Vorschlag des Bundesrats ziehe das Parlament die Zähne.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat beschliesst neues Paket gegen steigende Gesundheitskosten</strong><br><strong>Mit verstärkter Koordination, vertraulichen Preismodellen und günstigeren Medikamenten will der Ständerat die stetig steigenden Gesundheitskosten in den Griff kriegen. Er hat ein entsprechendes Reformpaket angepasst. Von dessen Wirkung sind jedoch nicht alle überzeugt.</strong></p><p class="Standard_d">Vier Tage nach dem Nein zur Prämienentlastungs- und zur Kostenbremse-Initiative befasste sich der Ständerat am Donnerstagvormittag als Zweitrat mit einem weiteren Paket zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Neben vielen kleineren Revisionen des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) ist es das insgesamt dritte grössere Reformpaket, seit eine Expertengruppe im Jahr 2017 Dutzende Massnahmen gegen die Kostenexplosion skizziert hatte.</p><p class="Standard_d">Mehrere Vorschläge waren im Parlament in den vergangenen Jahren aber entweder gescheitert oder abgeschwächt worden. Dabei herrschte auch am Donnerstag im Ständerat Konsens darüber, dass es angesichts der stark ansteigenden Prämien unumgänglich sei, das schweizerische Gesundheitswesen mit gezielten Massnahmen weiter zu reformieren und so das Wachstum der Gesundheitskosten einzudämmen.</p><p class="Standard_d">Kritik am Massnahmenpaket</p><p class="Standard_d">Seit Einführung des KVG im Jahr 1996 hätten sich die Gesundheitskosten verdreifacht, gab Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat zu bedenken. Es gelte nun, vorwärtszumachen, sagte Flavia Wasserfallen (SP/BE). Derweil forderte Damian Müller (FDP/LU) einen Marschhalt und eine Gesamtbetrachtung mit allen Akteuren, bevor weitere Revisionen angepackt würden.</p><p class="Standard_d">Vom vorliegenden Kostendämpfungspaket erwarten viele Ständeratsmitglieder aber keine grossen Sprünge - obwohl dieses auch frühere Aufträge des Parlaments umsetzen soll. Einzelne Massnahmen könnten zwar zu Einsparungen führen, andere verursachten jedoch Mehrkosten, hielt Peter Hegglin (Mitte/ZG) fest.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) kritisierte die "mehrheitlich bürokratischen Massnahmen" - und forderte wie Pirmin Bischof (Mitte/SO) den Bundesrat nachdrücklich auf, stattdessen das neue Tarifmodell Tardoc umzusetzen. Baume-Schneider versprach, dass der Bundesrat bald darüber beraten werde.</p><p class="Standard_d">Millionen-Sparpotenzial bei Medikamenten</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW) rechnete vor, dass mit dem vorliegenden Paket gemäss Schätzungen der Verwaltung immerhin rund 800 Millionen Franken eingespart werden könnten. "Das ist nicht Nichts."</p><p class="Standard_d">Die Hälfte des Sparpotenzials - 400 Millionen Franken - betrifft die Medikamentenpreise. Der Bund soll für Medikamente mit grossem Marktvolumen künftig Mengenrabatte festsetzen können. Diese Massnahme zielt laut Ettlin auf wenige etablierte Produkte, die aber einen bedeutenden Teil der Medikamentenkosten ausmachen. Im Bundesrat und im Nationalrat war dieser Vorschlag bisher noch nicht Thema.</p><p class="Standard_d">Weiter sprach sich der Ständerat - hier in Übereinstimmung mit dem Nationalrat - im Grundsatz für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus. Hier ortet die Verwaltung ein weiteres Sparpotenzial von rund 200 Millionen Franken im Jahr. In den Details gibt es noch Differenzen zwischen den Räten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Mehrheit für Koordinationsnetzwerke</p><p class="Standard_d">Weiteres Geld eingespart werden soll laut dem Ständerat mit der Einführung von Netzwerken zur koordinierten Versorgung. Die Verwaltung sieht hier ein Kostensenkungspotenzial von rund 250 Millionen Franken pro Jahr.</p><p class="Standard_d">Gegenüber der Vorlage des Bundesrats will die kleine Kammer jedoch die Bedingungen dafür präzisieren. So sollen diese Netzwerke in einem zweistufigen Verfahren zugelassen werden. Damit die Netzwerke für Versicherte attraktiv sind, soll der Selbstbehalt bei ihren Leistungen reduziert werden können.</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer hatte als Erstrat die Netzwerke zur koordinierten Versorgung deutlich abgelehnt. Auch im Ständerat gab es zahlreiche Kritiker, die von einem "Bürokratiemonster" sprachen. Die Kommissionsmehrheit setzte sich jedoch mit 25 zu 17 Stimmen bei 2 Enthaltungen durch.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Apotheken mit mehr Kompetenzen</p><p class="Standard_d">Als weitere Ergänzung des neusten Kostendämpfungspakets will der Ständerat den Bundesrat beauftragen, die pro Tag abrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil der veralteten Tarifstruktur Tarmed per 1. Januar 2025 zu beschränken.</p><p class="Standard_d">Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen Hebammen unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können.</p><p class="Standard_d">Weiter sollen Apotheken mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzten zu verhindern. Auch soll die digitale Versichertenkarte mit der physischen Karte gleichgesetzt und so die Digitalisierung gefördert werden.</p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung hiess die kleine Kammer das Massnahmenpaket mit 39 zu 4 Stimmen gut.&nbsp;</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Mengenrabatte auf Medikamentenpreise</strong><br><strong>Der Bund soll bei Medikamenten mit grossem Marktvolumen künftig Mengenrabatte festsetzen können. Das wollen die eidgenössischen Räte. Das Sparpotenzial schätzen sie auf 300 bis 400 Millionen Franken.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Ständerat hat sich am Montagabend auch der Nationalrat für diese Massnahme ausgesprochen. Es ging um ein Element, das der Ständerat in ein Gesetzes-Anpassungspaket des Bundesrats eingefügt hatte.</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat hiess es am Montag, es handle sich um eine Massnahme, welche die Versorgungssicherheit nicht beeinträchtige, von der Pharmaindustrie akzeptiert werde und die eben eine beträchtliche Wirkung entfalte. In anderen Ländern gebe es diese "Kostenfolgemodelle" - so lautet der Fachbegriff im Gesetz - auch.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sprach sich dabei für die Vertraulichkeit der Preismodelle aus - sehr zum Missfallen der Ratslinken. Sie klagte über eine Schwächung der Transparenz des Systems und ein "Geschenk" an die Pharmaindustrie.</p><p class="Standard_d">Zurück in den Ständerat</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat debattierte am Montag über Paket 2 der Massnahmen zur Kostendämpfung. In diesem Paket verbleiben mehrere Differenzen zum Ständerat, weshalb die über 80 Seiten umfassende Revisionsvorlage zur weiteren Beratung an die kleine Kammer zurückgeht.</p><p class="Standard_d">So sprach sich der Nationalrat erneut dafür aus, koordinierte Versorgungsnetze nicht als neue Leistungserbringer zuzulassen. Der Ständerat will dies im Einklang mit dem Bundesrat.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 04.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte nähern sich bei Kostendämpfungspaket an</strong><br><strong>Netzwerke zur Koordination von Therapien dürfen Leistungen auch künftig nicht selber abrechnen. Bei der Beratung des zweiten Pakets zur Kostensenkung im Gesundheitswesen hat sich der Nationalrat durchgesetzt. Der Ständerat ist am Dienstag auf die Linie der grossen Kammer eingeschwenkt und hat auf die Schaffung eines neuen Leistungsträgers verzichtet.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid am Dienstag ohne Gegenantrag. Wegen Differenzen in anderen Punkten geht das Geschäft zurück an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">Der Bund sah in der Einführung derartiger Netzwerke ein Sparpotenzial von rund 250 Millionen Franken pro Jahr. Bereits vor der Debatte im Ständerat hatte sich allerdings der Nationalrat zweimal gegen das Modell ausgesprochen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Eine gute Sache"</p><p class="Standard_d">"Dass die Netzwerke eine gute Sache sind, ist unbestritten", sagte Kommissionssprecher Erich Ettlin (Mitte/OW). Sinnvoll sei es etwa, wenn es im Falle chronisch kranker Menschen einen einzigen Ansprechpartner gebe, der alle Massnahmen koordinieren könne.</p><p class="Standard_d">Das Nein im Nationalrat sei allerdings überaus deutlich ausgefallen, so Ettlin. Die Kommission wolle das Projekt deshalb in einem anderen Rahmen weiterverfolgen.</p><p class="Standard_d">Auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider verzichtete auf einen Gegenantrag. Sie äusserte allerdings ihr Bedauern über das Nein zu den Netzwerken.</p><p class="Standard_d">Insgesamt bestanden vor der Debatte noch neun Differenzen. Unter anderem ging es dabei um die genaue Ausgestaltung der Überprüfung der Wirksamkeit von Medikamenten und Einzelheiten dazu, wie schnell Medikamente nach der Zulassung vergütet werden müssen. In mehreren Punkten räumte der Ständerat Differenzen aus oder sprach sich für Kompromissvorschläge seiner vorberatenden Kommission aus.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Einigung bei Mengenrabatten</p><p class="Standard_d">Unter anderem schloss sich der Ständerat in der Frage von Mengenrabatten für Arzneimittel mit grossem Marktvolumen dem Nationalrat an. Dies, obwohl in der Debatte Befürchtungen laut wurden, der Forschungsplatz Schweiz und die Versorgung von Patienten könnten leiden.</p><p class="Standard_d">Bereits in den vorangegangenen Beratungen hatten die Räte beschlossen, dass Versicherer künftig Rechnungsdaten sollen nutzen können, um Kundinnen und Kunden über günstigere Behandlungsmöglichkeiten zu informieren.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat möchte noch weiter gehen und die Nutzung von Rechnungsdaten auch zum Zweck der Information von Leistungserbringern zulassen. Dem Ständerat ging dies zu weit. Er fürchtete Mehraufwand für Ärzte und Ärztinnen und hatte Bedenken wegen des Datenschutzes. Nun ist wieder die grosse Kammer am Zug.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 18.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Abweichung</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><p class="Standard_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 19.03.2025</strong><br><strong>Parlament bereinigt neues Paket gegen steigende Gesundheitskosten</strong><br><strong>Nach langen Beratungen hat das Parlament ein neues Paket zur Dämpfung der Gesundheitskosten bereinigt. Was die verschiedenen Änderungen im Krankenversicherungsgesetz unter dem Strich bringen, ist jedoch unklar.</strong></p><p class="Standard_d">Als der Bundesrat im Herbst 2022 neue Massnahmen zur Kostendämpfung zuhanden des Parlaments verabschiedete, schrieb er in der Botschaft, dass damit die Kostenentwicklung in allen grossen Kostenblöcken - also im stationären und ambulanten Bereich sowie bei den Medikamenten - gebremst werden könne. Die Wirkung hänge jedoch davon ab, wie die einzelnen Massnahmen konkret ausgestaltet und von den Akteuren umgesetzt würden.</p><p class="Standard_d">Die beiden Räte haben das Paket während der im September 2023 begonnenen Beratungen merklich verändert, viele sagen abgeschwächt. Beispielsweise verzichteten sie darauf, Netzwerke zur koordinierten Versorgung neu als Leistungserbringer anzuerkennen. Damit wollte die Landesregierung unnötige Behandlungen reduzieren. Den Anstoss dazu gegeben hatte eine Expertengruppe, die im Jahr 2017 Dutzende Massnahmen gegen die Kostenexplosion im Gesundheitswesen skizziert hatte.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warten auf neues Tarifmodell</p><p class="Standard_d">Sparpotenzial birgt die Vorlage bei den Medikamentenpreisen. Künftig soll der Bund für Medikamente mit grossem Marktvolumen Mengenrabatte festsetzen können. Weiter sprach sich das Parlament für vertrauliche Preismodelle für hochpreisige Medikamente aus.</p><p class="Standard_d">Zuletzt ging es im Parlament noch um die für Anfang 2026 geplante Einführung einer neuen nationalen ambulanten Tarifstruktur. Der Nationalrat schloss sich am Mittwoch dem Ständerat an, wonach bei der Reform eine Höchstgrenze für die pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte des ärztlichen Teils festgelegt werden soll. Die Vorlage ist damit - unter Vorbehalt der Zustimmung des Ständerats am Donnerstag - bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag.</p><p class="Standard_d">Das Paket beinhaltet auch Massnahmen, die keine direkte Kostensenkung zur Folge haben werden. Während der Schwangerschaft, der Niederkunft und im Wochenbett sollen Hebammen unter gewissen Voraussetzungen Medikamente ohne ärztliche Anordnung anwenden können. Weiter sollen Apotheken mehr Kompetenzen erhalten, um teurere Leistungen durch Ärztinnen und Ärzte zu verhindern.</p><p>&nbsp;</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 20.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz</p><p>&nbsp;</p><h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Schlussabstimmungen, 21.03.2025</strong></h3><p>Mit 183 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen (Nationalrat) und 43 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen (Ständerat) angenommen wurden die Änderungen im Krankenversicherungsgesetz, die zur Dämpfung der Gesundheitskosten beitragen sollen. Unter anderem soll der Bund für Medikamente mit grossem Marktvolumen Mengenrabatte festsetzen können.</p>
Updated
09.04.2025 00:39

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