Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot
Details
- ID
- 20220065
- Title
- Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot
- Description
- Botschaft vom 12. Oktober 2022 zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.10.2022</strong></h2><p><strong>Gesichtsverhüllungsverbot in neuem Gesetz</strong></p><p><strong>Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner Sitzung vom 12. Oktober 2022 hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1000 Franken bestraft werden.</strong></p><p>In der Vernehmlassung war der Vorschlag des Bundesrats begrüsst worden, den in der Volksabstimmung vom 7. März 2021 angenommenen Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot auf Bundesebene umzusetzen. Auf Kritik stiess jedoch die geplante Verankerung im Strafgesetzbuch (StGB). Deshalb schlägt der Bundesrat dem Parlament die Umsetzung in einem eigenständigen Gesetz vor. Diese Lösung trägt dem Sinn und Zweck des Gesichtsverhüllungsverbots besser Rechnung. So zielt das Gesichtsverhüllungsverbot auf die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ab. Die Bestrafung steht nicht im Vordergrund.</p><p> </p><p>Busse bis 1000 Franken</p><p>Das neue Gesetz verbietet die Gesichtsverhüllung an öffentlich zugänglichen Orten. Wer sich nicht an dieses Verbot hält, wird mit einer Busse bestraft. Anders als in der Vernehmlassung vorgeschlagen, soll die Busse statt bis zu 10 000 Franken höchstens 1000 Franken betragen. Damit wird der Kritik Rechnung getragen, dass diese Maximalbusse unverhältnismässig sei. Neu ist auch, dass die Missachtung des Gesichtsverhüllungsverbots in einem Ordnungsbussenverfahren geahndet werden kann. Das soll den Aufwand für die Kantone reduzieren und das Verfahren für die Betroffenen vereinfachen.</p><p> </p><p>Das Gesetz sieht Ausnahmen vor</p><p>Das Gesichtsverhüllungsverbot findet keine Anwendung in Flugzeugen im In- und Ausland sowie in diplomatischen und konsularischen Räumlichkeiten. Das Gesicht darf auch in Gotteshäusern und anderen Sakralstätten verhüllt werden. Ausserdem sieht das neue Gesetz Ausnahmen vor. So bleibt die Gesichtsverhüllung aus Gründen der Gesundheit, der Sicherheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums erlaubt. Zulässig ist sie ausserdem für künstlerische und unterhaltende Darbietungen sowie zu Werbezwecken.</p><p>Mit einer weiteren Ausnahme will der Bundesrat den Ausgleich zwischen dem Gesichtsverhüllungsverbot und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten der Meinungs- und Versammlungsfreiheit schaffen: Wenn Gesichtsverhüllungen im öffentlichen Raum zur Ausübung dieser Grundrechte für den eigenen Schutz notwendig sind, sollen sie zulässig sein - sofern sie die zuständige Behörde vorgängig bewilligt hat und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht beeinträchtigt wird.</p><p>Gemäss der Übergangsbestimmung zum Verfassungsartikel über das Gesichtsverhüllungsverbot muss der Bundesrat die Ausführungsgesetzgebung innerhalb von zwei Jahren nach der Volksabstimmung vom 7. März 2021 erarbeiten. Mit der Überweisung der Botschaft ans Parlament am 12. Oktober 2022 hat er diese Frist eingehalten.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 12. Oktober 2022 zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG)
- Resolutions
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Date Council Text 07.03.2023 2 Eintreten 05.06.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf 20.09.2023 1 Zustimmung 29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 07.03.2023</strong></h3><p><strong>Ständerat will ein Bundesgesetz zum Verhüllungsverbot</strong></p><p><strong>Die sogenannte Burka-Initiative soll nach dem Willen des Ständerats mit einem eigenen Bundesgesetz umgesetzt werden. Er ist am Dienstag auf die entsprechende Vorlage eingetreten. Eine Minderheit des Rates wollte die gesetzlichen Regelungen zum Verfassungsartikel über das Verhüllungsverbot den Kantonen überlassen.</strong></p><p>Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid mit 27 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung. Vor der Detailberatung geht das Geschäft zurück an die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S). Grund ist, dass eine hauchdünne Mehrheit der SPK-S sich nach der Vorberatung gegen die Umsetzungsvorlage ausgesprochen hatte. Dies kam einem Antrag auf Nichteintreten gleich.</p><p> </p><p>"Demokratiepolitisch bedauerlich"</p><p>Der Rat hiess dagegen einen Einzelantrag von Marco Chiesa (SVP/TI) auf Eintreten gut. Die Befürworter einer Regelung auf Bundesebene argumentierten insbesondere, nur auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Volkswille respektiert werde.</p><p>Eine Regelung auf Bundesebene werde von den Kantonen einhellig gewünscht, sagte Chiesa. Die vom Stimmvolk gewollte Einheitlichkeit sei anders nicht zu erreichen.</p><p>Einige Kantone hätten die Volksinitiative abgelehnt, gab der SVP-Präsident zu bedenken. Es bestehe die Gefahr, dass dort Umsetzungsvorlagen erfolgreich per Referendum bekämpft würden.</p><p>Unterstützung erhielt Chiesa von Thomas Minder (parteilos/SH). Erneut diskutiere man darüber, ob eine angenommene Volksinitiative überhaupt umgesetzt werde. Das sei demokratiepolitisch bedauerlich. "Legen wir die Sache in die Hände der Kantone, wird in Genf nichts unternommen."</p><p>Hannes Germann (SVP/SH) warnte davor, das inhaltliche Problem hinter der Debatte zu verharmlosen. Er verwies auf die aktuellen Proteste von Frauen im Iran gegen repressive Kleidervorschriften.</p><p>Die Kommissionsmehrheit sah das Hauptziel des Verfassungsartikels nicht in der Bestrafung, sondern in der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und im weiteren Sinne des Zusammenlebens. Entsprechend seien die Kantone zuständig, denen der Erlass von Regeln zur Nutzung des öffentlichen Grunds obliege, argumentierte sie.</p><p> </p><p>Warnung vor Aushöhlung des Föderalismus</p><p>Auf der alleinigen Tatsache, dass es um eine Bestimmung in der Bundesverfassung gehe, lasse sich keine Zuständigkeit des Bundes begründen, sagte Kommissionspräsident Mathias Zopfi (Grüne/GL). Er warnte vor einer Aushöhlung der föderalistischen Kompetenzaufteilung.</p><p>Die Frage, auf welcher Staatsebene das Volksbegehren umgesetzt werden soll, war schon im Abstimmungskampf zur Burka-Initiative ein Thema. Der Bundesrat sah ursprünglich die Kantone in der Pflicht. Diese baten jedoch um eine nationale Regelung. Dies mit der Begründung, es gelte, einen regulatorischen Flickenteppich zu vermeiden.</p><p>Zopfi vertrat dagegen die Ansicht, das Verhüllungsverbot könne problemlos in kantonalen Gesetzen umgesetzt werden. So sei etwa auch das ungleich komplexere Baurecht kantonal geregelt. "Der Föderalismus ist kein Wunschkonzert", fand auch Andrea Caroni (FDP/AR).</p><p> </p><p>Ausnahme für die Fasnacht</p><p>Volk und Stände hatten die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" im März 2021 gutgeheissen. Die Umsetzungsvorlage des Bundesrats sieht Bussen von höchstens tausend Franken für verbotenes Verhüllen des Gesichts vor.</p><p>Zudem sollen zahlreiche Ausnahmen gelten. Erlaubt bleiben soll die Gesichtsverhüllung etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht, aus Gesundheitsgründen oder bei Demonstrationen, sofern eine Verhüllung zum Schutz der Meinungsäusserungsfreiheit nötig ist.</p><p>Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider betonte in der Debatte, in letzterem Fall sei eine Bewilligungspflicht vorgesehen. Es sei also nicht ins Ermessen Demonstrierender gestellt, ob eine Verhüllung des Gesichts zulässig sei.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.06.2023</strong></h3><p><strong>Ständerat will 1000-Franken-Busse für verbotene Gesichtsverhüllung</strong></p><p><strong>Der Ständerat hat am Montag als Erstrat dem Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot zugestimmt. Wer an öffentlich zugänglichen Orten das Gesicht unkenntlich macht, kann mit maximal 1000 Franken gebüsst werden. Ausnahmen sind möglich.</strong></p><p>Der Ständerat stimmte dem Gesetz ohne Änderungen mit 36 zu 8 Stimmen zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden.</p><p>Über die Umsetzung des Verbots waren sich die Ständeratsmitglieder weitgehend einig. Sie folgten allen Anträgen des Bundesrats. Das Verhüllungsverbot soll etwa für Hooligans an Sportveranstaltungen gelten und im Normalfall Vermummungen an Demonstrationen verbieten.</p><p>Erlaubt bleiben soll die Verhüllung etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit zum Schutz der Personen notwendig ist.</p><p> </p><p>Ausweitung der Ausnahmen abgelehnt</p><p>Eine Minderheit um Hans Stöckli (SP/BE) versuchte, die Ausnahmen auszuweiten und "achtenswerte Gründe" als Möglichkeit für Ausnahmen aufzunehmen. Als Beispiele genannt wurden jene Fälle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Persönlichkeit anonym bleiben möchte, etwa Opfer häuslicher Gewalt, anonyme Alkoholikerinnen und Alkoholiker oder Tibeterinnen und Tibeter, die gegen das chinesische Regime demonstrieren.</p><p>Der Rat lehnte dies jedoch ab. Die Mehrheit war der Meinung, dass die Ausnahmen genügend geregelt seien. Dafür sei die Möglichkeit der Verhüllungsbewilligung bei Demonstrationen vorgesehen, wie Kommissionssprecher Mathias Zopfi (Grüne/GL) sagte. Ebenso abgelehnt wurde der Einzelantrag von Lisa Mazzone (Grüne/GE), die den oberen Rahmen der Busse auf 200 Franken herabsetzen wollte.</p><p> </p><p>Rat zunächst uneinig über Zuständigkeit</p><p>Der Ständerat hatte bereits in der Frühlingssession über das Gesetz diskutiert. Damals ging es in der Eintretensdebatte um die grundsätzliche Frage, ob das Verbot auf nationaler oder kantonaler Ebene geregelt werden soll. Die vorberatende Kommission war für eine kantonale Regelung. Das Hauptziel des Verfassungsartikels sei nicht die Bestrafung, sondern die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Entsprechend seien die Kantone zuständig.</p><p>Der Rat war dieser Argumentation jedoch nicht gefolgt. Stattdessen hiess er den Einzelantrag von SVP-Präsident Marco Chiesa (TI) auf Zustimmung zum Bundesgesetz gut. Nur auf diese Weise sei sichergestellt, dass der Volkswille respektiert werde und es keinen Flickenteppich gebe. Auch die Kantone hatten um eine nationale Regelung gebeten.</p><p> </p><p>Knapp angenommene Volksinitiative</p><p>Das Gesetz setzt die im März 2021 von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent angenommene Volksinitiative "für ein Verhüllungsverbot" um. Lanciert worden war sie wie das schon früher angenommene Minarett-Verbot vom Egerkinger Komitee um Nationalrat Walter Wobmann (SVP/SO).</p><p>Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze würden im Falle einer Annahme des Bundesgesetzes übersteuert.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 20.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Bis 1000 Franken Busse für Verstösse gegen Verhüllungsverbot</strong><br><strong>Das Parlament will Bussen von bis zu tausend Franken für Verstösse gegen das nationale Verhüllungsverbot. Als Zweitrat hat am Mittwoch der Nationalrat dem Bundesgesetz zur Umsetzung der sogenannten Burka-Initiative zugestimmt. Die Regelung sieht Ausnahmen vor.</strong></p><p class="Standard_d">In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 151 zu 29 Stimmen bei sechs Enthaltungen an. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">Volk und Stände hatten die Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot" im März 2021 knapp gutgeheissen, mit 51,2 Prozent Ja-Anteil. Gelten soll das Verbot, das Gesicht zu verhüllen, gemäss dem bundesrätlichen Entwurf an öffentlich zugänglichen Orten.</p><p class="Standard_d">Das Verbot betrifft nicht nur religiöse Gesichtsschleier. Das neue Gesetz erfasst beispielsweise auch Hooligans oder gewalttätige Demonstrierende, die sich vermummen. Es gibt aber Ausnahmen.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Ausnahme für Fasnacht</p><p class="Standard_d">Erlaubt bleiben soll die Verhüllung des Gesichts etwa in Gotteshäusern, an der Fasnacht oder zum Gesundheitsschutz. Behörden können Verhüllungen ausserdem an Demonstrationen bewilligen, wenn diese zur Ausübung der Grundrechte der Meinungsfreiheit und der Versammlungsfreiheit notwendig sind. Die Landesregierung hatte auch die Bussen-Obergrenze von tausend Franken vorgeschlagen.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte der Vorlage in der Sommersession mit 36 zu 8 Stimmen zugestimmt, ohne Änderungen vorzunehmen.</p><p class="Standard_d">Eine Minderheit der Staatspolitischem Kommission des Nationalrats (SPK-N) beantragte erfolglos Nichteintreten auf das Geschäft. Sie argumentierte, dass es sich beim Verhüllungsverbot um eine Frage der Ordnung im öffentlichen Raum handle. Dafür seien die Kantone zuständig.</p><p class="Standard_d">Mit der selben Begründung hatte such auch die vorberatende Ständeratskommission ursprünglich gegen ein Eintreten gestellt, war aber im Plenum überstimmt worden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Deutlicher Eintretensentscheid</p><p class="Standard_d">Bei 26 unterschiedlichen kantonalen Regelungen wäre namentlich für Touristinnen unklar, was nun gelte, sagte Michaël Buffat (SVP/VD) namens der Kommissionsmehrheit. Und der Bund habe die Kompetenz, im Bereich des Strafrechts Gesetze zu erlassen.</p><p class="Standard_d">Marianne Binder-Keller (Mitte/AG) betonte als zweite Kommissionssprecherin, eine Regelung auf Bundesebene werde auch von den Kantonen gewünscht.</p><p class="Standard_d">Greta Gysin (Grüne/TI) betonte im Namen der Minderheit, es gehe nicht im eine inhaltliche Diskussion, der Volkswille solle umgesetzt werden. Mit einer Lösung auf Bundesebene drohe aber eine Aushöhlung des Föderalismus.</p><p class="Standard_d">Walter Wobmann (SVP/SO) nahm ihr das nicht ab: "Nicht eintreten heisst nichts machen". Wobmann ist Präsident des Egerkinger Komitees, das hinter der Initiative steht. Hätte sein Komitee kantonale Lösungen gewollt, hätte es kantonale Initiativen eingereicht.</p><p class="Standard_d">Der Rat lehnte den Nichteintretensantrag schliesslich mit 135 zu 32 Stimmen bei zwei Enthaltungen ab. Unterstützung erhielt Gysin von ihrer Fraktion und einzelnen Freisinnigen. Die SP-Fraktion stimmte fast geschlossen für Eintreten.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Keine tiefere Obergrenze</p><p class="Standard_d">Wie schon die kleine Kammer hatte auch der Nationalrat über eine Reihe von Änderungsanträgen zu befinden. Eine SVP-Minderheit wollte die Ausnahmebestimmungen zu Demonstrationen aus dem Gesetz streichen, fand aber dafür keine Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Ebenso lehnte der Nationalrat die Forderung von Vertreterinnen und Vertretern von Grünen, SP und GLP ab, zusätzliche Ausnahmen zuzulassen, wenn achtenswerte Gründe für eine Unkenntlichmachung vorliegen.</p><p class="Standard_d">Dabei geht es laut den Befürwortern einer Ausweitung um Fälle, in welchen jemand bei einer Demonstration zum Schutz seiner Persönlichkeit anonym bleiben möchte - etwa Opfer häuslicher Gewalt, die auf Kundgebungen von ihren Erfahrungen berichten. Die Kommissionsmehrheit war der Ansicht, dem Anliegen werde auch ohne den zusätzlichen Absatz bereits Rechnung getragen. Verworfen wurde schliesslich ein Antrag, die maximale Busse auf 200 Franken zu begrenzen.</p><p class="Standard_d">Bereits heute kennen nach Angaben des Bundes 15 Kantone Vermummungsverbote. Diese kantonalen Gesetze werden bei Inkraftstetzung des Bundesgesetzes übersteuert.</p>
- Updated
- 26.03.2024 22:08