Tabaksteuergesetz. Ă„nderung (Besteuerung von E-Zigaretten)
Details
- ID
- 20220069
- Title
- Tabaksteuergesetz. Änderung (Besteuerung von E-Zigaretten)
- Description
- Botschaft vom 26. Oktober 2022 zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Besteuerung E-Zigaretten)
- InitialSituation
- <p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 26.10.2022</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Besteuerung von E-Zigaretten</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. Oktober 2022 die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung verabschiedet. Die Änderung sieht die Besteuerung von Flüssigkeiten vor, welche in elektronischen Zigaretten, sogenannten E-Zigaretten, konsumiert werden. </b></p><p>Die Steuer soll dem geringeren Schädlichkeitspotential von E-Zigaretten Rechnung tragen und entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Im Jahr 2021 hat das Parlament die Motion 19.3958 angenommen, welche den Bundesrat damit beauftragte, die rechtlichen Grundlagen für die Besteuerung von E-Zigaretten auszuarbeiten. Mit der nun verabschiedeten Botschaft unterbreitetet der Bundesrat dem Parlament einen entsprechenden Erlassentwurf.</p><p>Bei wiederverwendbaren E-Zigaretten sollen nur nikotinhaltige Flüssigkeiten der Tabaksteuer unterliegen. Der vorgeschlagene Steuersatz bei diesen Produkten beträgt CHF 0.20 pro Milliliter Flüssigkeit. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz hingegen CHF 1.00 pro Milliliter Flüssigkeit, unabhängig davon, ob diese Nikotin enthalten. Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten wurden bewusst tief angelegt. So sollen aufhörwillige Raucherinnen und Raucher nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber soll die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.</p><p>Die vorgeschlagene Art der Besteuerung lässt sich trotz der grossen Produktevielfalt an E Zigaretten, Kartuschen und Nachfüllflüssigkeiten relativ einfach umsetzen. Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 13.8 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 26. Oktober 2022 zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Besteuerung E-Zigaretten)
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung (Tabaksteuergesetz, TStG)
- Resolutions
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Date Council Text 08.03.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf 08.06.2023 1 Zustimmung 16.06.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung 16.06.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 08.03.2023</b></p><p><b>Ständerat befürwortet Steuer auf nikotinhaltigen E-Zigaretten</b></p><p><b>Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten sollen nach dem Willen des Ständerats künftig eine Tabaksteuer entrichten müssen. Die kleine Kammer hat am Mittwoch als Erstrat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.</b></p><p>Der Ständerat nahm die Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 40 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme an. Als nächstes muss sich der Nationalrat damit befassen.</p><p>Die Zustimmung der kleinen Kammer kam nicht überraschend. Die Vorlage geht auf eine Motion der zuständigen Ständeratskommission zurück. Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.</p><p>Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit - unabhängig vom Nikotingehalt.</p><p></p><p>Zanettis Fehleinschätzung</p><p>Im Rat stiess die Vorlage weitgehend auf Zustimmung. Carlo Sommaruga (SP/GE) kritisierte aber den vorgesehenen Steuersatz als zu tief. Die gesundheitlichen Risiken des Dampfens seien nach wie vor unklar. Hier habe sich die Tabaklobby durchgesetzt.</p><p>Der Konsum von E-Zigaretten in der Schweiz wachse explosionsartig, warnte Hans Stöckli (SP/BE). Gewisse Produkte seien besonders bei Jugendlichen beliebt.</p><p>Finanzministerin Karin Keller-Sutter verteidigte die vorgesehenen Steuersätze. Sie verwies auf die Situation in anderen europäischen Staaten. Eine höhere Besteuerung führe zu Einkaufstourismus.</p><p>Schon bis 2012 wurden E-Zigaretten in der Schweiz besteuert. 2011 nahmen aber beide Räte eine Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti für eine Steuerbefreiung an. Seit April 2012 wurden in der Folge keine Steuern mehr erhoben. Zanetti räumte am Mittwoch einen Fehler ein. Seine damalige Einschätzung, dass E-Zigaretten hülfen, mit dem Rauchen aufzuhören, habe sich nicht bewahrheitet.</p><p></p><p>Kein tieferer Ansatz</p><p>Der Ständerat hatte über mehrere Änderungsanträge zu befinden. Eine bürgerliche Minderheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) wollte einen Steuersatz von nur elf statt zwanzig Rappen pro Milliliter bei nachfüllbaren E-Zigaretten.</p><p>Auch wenn Langzeitstudien fehlten, attestierten Gesundheitsfachleute E-Zigaretten eine bis zu 95 Prozent geringere Schädlichkeit als Tabakzigaretten, sagte Hannes Germann (SVP/SH). Dem solle der Rat Rechnung tragen. Der Betrag von zwanzig Rappen sei willkürlich festgesetzt.</p><p>Eine linke Kommissionsminderheit wollte dagegen die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Kau- und Schnupftabak sowie von erhitzten Tabakprodukten ändern. In die letzte Kategorie fällt etwa das Produkt Iqos von Philip Morris.</p><p>Sommaruga argumentierte namens seiner Minderheit, heute gebe es ein Steuerprivileg gegenüber klassischen Zigaretten. Dies sei nicht gerechtfertigt. Resultat einer Annahme des Minderheitsantrags wäre nach Aussage Keller-Sutters eine etwa fünfmal höhere Besteuerung gewesen.</p><p>In einem zweiten Antrag wollte die linke Kommissionsminderheit Hersteller der genannten Tabak- und Nikotinprodukte neu ebenfalls in den Tabak-Präventionsfonds einzahlen lassen. Die Stimmbevölkerung habe mit dem Ja zur Volksinitiative "Kinder ohne Tabak" klar gezeigt, dass sie eine Stärkung der Prävention wolle, warb Stöckli für das Anliegen. Schliesslich fand keiner der Änderungsanträge im Rat eine Mehrheit.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2023</b></p><p><b>E-Zigaretten werden künftig wieder besteuert</b></p><p><b>Konsumentinnen und Konsumenten von E-Zigaretten müssen beim Kauf der Produkte künftig Tabaksteuer zahlen. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung angenommen.</b></p><p>Die grosse Kammer hiess eine Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 119 zu 42 Stimmen bei 30 Enthaltungen gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.</p><p>Eine Mehrheit der SVP-Fraktion wollte nicht auf das Geschäft eintreten. Ein entsprechender Antrag wurde aber mit 142 zu 40 Stimmen ohne Enthaltungen klar abgelehnt.</p><p></p><p>Umfassende Reform steht noch an</p><p>Mit ihrer ablehnenden Haltung stand die SVP im Rat allein da. Sophie Michaud Gigon (Grüne/VD) verwies auf die durch den Tabakkonsum entstehenden Gesundheitskosten. Die Preisgestaltung sei eines der wichtigsten Mittel, um Anreize gegen den Konsum besonders schädlicher Produkte zu schaffen.</p><p>Eine Besteuerung sei gerechtfertigt, denn es gehe nicht einfach um gewöhnliche Produkte, sagte Jörg Mäder (GLP/ZH). Vielmehr werde durch Nikotin das Belohnungssystem des menschlichen Körpers manipuliert.</p><p>Es handle sich um einen notwendigen Zwischenschritt, sagte Fabio Regazzi (Mitte/TI). Die Tabak-Besteuerung müsse aber grundsätzlich neu überdacht werden. Ein entsprechender Postulatsbericht ist gegenwärtig in Arbeit. Mehrere Rednerinnen und Redner wiesen darauf hin, dass eine umfassende Reform der Tabakbesteuerung erst noch bevorstehe.</p><p>Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten.</p><p>Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen. Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit - unabhängig vom Nikotingehalt.</p><p>Die Steuersätze bei wiederverwendbaren E-Zigaretten seien bewusst tief angelegt worden, schrieb der Bundesrat im Oktober in seiner Mitteilung zur Botschaft ans Parlament.</p><p>Aufhörwillige Raucherinnen und Raucher sollten nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Demgegenüber solle die höhere Besteuerung von Einweg-E-Zigaretten insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.</p><p></p><p>Tieferer Tarif ohne Chance</p><p>Wie schon der Ständerat im vergangenen März hatte auch der Nationalrat über mehrere Änderungsanträge zu befinden. Keine davon fand im Rat eine Mehrheit. Eine FDP-Minderheit wollte den Tarif zur Besteuerung von nachfüllbaren E-Zigaretten auf 15 Rappen pro Milliliter senken, eine SVP-Minderheit auf 11 Rappen.</p><p>Daniela Schneeberger (FDP/BL) und Mauro Tuena (SVP/ZH) warfen dem Bundesrat vor, er setze mit Blick auf die Erträge den Tarif höher an als nötig.</p><p>Zur Diskussion standen zudem unter anderem höhere Tarife für Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Einweg-E-Zigaretten.</p><p>Wegwerf-E-Zigaretten enthielten nicht wiederaufladbare Batterien und seien auch umweltpolitisch unsinnig, kritisierte Michaud Gigon.</p><p>Die Waadtländer Nationalrätin verlangte ohne Erfolg zudem höhere Steuern auf Tabakprodukte zum Erhitzen wie beispielsweise das Produkt Iqos von Philip Morris. Ansonsten würden diese gegenüber E-Zigaretten preislich bevorteilt.</p><p>Eine Minderheit aus den Reihen der Linken und der GLP wollte ein grundlegend anderes Besteuerungsmodell nach Nikotingehalt. Eine Abstufung sei im Sinne der öffentlichen Gesundheit, sagte Samuel Bandahan (SP/NE).</p>
- Updated
- 10.04.2024 15:11