«Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Volksinitiative
Details
- ID
- 20220075
- Title
- «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit». Volksinitiative
- Description
- Botschaft vom 9. Dezember 2022 zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat lehnt Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" ab</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 beschlossen. Die Initiantinnen und Initianten wollen mit einer Verfassungsänderung eine Impfpflicht und bei Bekämpfungsmassnahmen übertragbarer Krankheiten eine Differenzierung der Bevölkerung nach Impfstatus ausschliessen. Der Initiativtext geht indes weit über das Thema "Impfen" hinaus. Er verlangt generell, dass das Grundrecht auf körperliche und geistige Unversehrtheit vom Staat nur eingeschränkt werden darf, wenn die betroffene Person zustimmt. Dies würde in diversen gesellschaftlichen Bereichen zu Rechtsunsicherheit führen, etwa in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bereits heute gilt zudem, dass in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden darf.</strong></p><p class="Standard_d">Die Initiantinnen und Initianten wollen sicherstellen, dass jede Person in der Schweiz frei entscheiden kann, ob sie sich impfen lassen will oder nicht. Lehnt eine Person eine Impfung ab, soll das für sie keine sozialen oder beruflichen Nachteile haben. Der Initiativtext enthält indes keinerlei explizite Erwähnung von Impfungen. Die Initiative verlangt generell, dass bei jedem staatlichen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss.Damit tangiert die Initiative insbesondere das staatliche Gewaltmonopol (Polizeiwesen, Strafverfolgung und Strafvollzug, Militär, Ausländer- und Asylwesen etc.). Würde die Initiative angenommen, dürfte die Polizei beispielsweise ohne Zustimmung der betroffenen Personen keine Verdächtigen mehr festnehmen, und der Staat könnte keine ausländischen Straftäter mehr ausschaffen oder keine abgewiesenen Asylsuchenden mehr in ihr Heimatland zurückführen, wenn die Zustimmung dieser Personen fehlt. Insofern zielt die Initiative weit über Impfungen hinaus.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Grundrecht auf persönliche Freiheit und Zustimmungserfordernis</p><p class="Standard_d">Das Grundrecht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit, ist in der Bundesverfassung festgeschrieben. Ein staatlicher Eingriff in das Grundrecht setzt grundsätzlich die Zustimmung der Betroffenen voraus.Der Staat kann dieses Grundrecht aber unter bestimmten Bedingungen einschränken, etwa bei Massnahmen im polizeilichen Bereich, in der Strafverfolgung oder im Kindes- und Erwachsenenschutz. Bedingung ist, dass eine gesetzliche Grundlage besteht, ein öffentliches Interesse vorliegt oder die Grundrechte anderer Personen gefährdet sind und die Einschränkungen verhältnismässig sind. Die neue Verfassungsbestimmung würde hier zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen, da unklar wäre, wie die genannten Bedingungen für die Einschränkung der persönlichen Freiheit von den Verwaltungs- und Gerichtsbehörden ausgelegt und angewendet würden.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Bereits heute gilt: Keine Impfung ohne Einwilligung</p><p class="Standard_d">Bereits heute darf in der Schweiz niemand gegen seinen Willen zu einer Impfung gezwungen werden. Für jede Impfung braucht es die Einwilligung der betroffenen Person.Zur Bekämpfung von Epidemien sieht das Epidemiengesetz die Möglichkeit vor, dass die Kantone oder der Bundesrat eine Impfung für bestimmte Personengruppen und für eine begrenzte Zeit für obligatorisch erklären können. Dies, wenn eine erhebliche Gefahr besteht und die Bevölkerung nicht mit anderen Massnahmen geschützt werden kann. Lehnt eine Person die Impfung ab, kann dies für sie gewisse berufliche oder soziale Konsequenzen haben, bei Gesundheitsfachpersonen etwa der Wechsel in eine andere Abteilung. Ein solches behördliches Impfobligatorium auf Bundesebene wurde bisher noch nie zur Anwendung gebracht; weder während der H1N1-Pandemie 2009, noch in der Covid-19-Pandemie.In der Abstimmung über das Epidemiengesetz im Jahr 2013 hat sich die Stimmbevölkerung klar für die Möglichkeit eines beschränkten Impfobligatoriums ausgesprochen. Der Bundesrat erachtet es zudem als angemessen, dass im Kontext einer Pandemiebekämpfung Personen ohne Impf- oder Immunitätsnachweis gewisse Einschränkungen der Teilnahme am öffentlichen Leben erfahren können, wenn damit weitergehende Massnahmen wie beispielsweise Schliessungen verhindert werden können. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative Volk und Ständen zur Abstimmung vorzulegen und sie ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.</p><p> </p><p><strong>Die Volksinitiative wurde in der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 mit 73,7 % Nein-Stimmen sowie 20 ganzen und 6 halben Standesstimmen abgelehnt.</strong></p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 9. Dezember 2022 zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit»
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2023 1 Beschluss gemäss Entwurf 21.09.2023 2 Zustimmung 29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung 29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Bundesbeschluss «Für die Selbstbestimmung in Impffragen» (Gegenentwurf zur Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit») (Entwurf der Minderheit I Addor der RK-N vom 27.04.2023)
- Resolutions
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Date Council Text 31.05.2023 1 Nichteintreten
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 31.05.2023</strong></h3><p><strong>Nationalrat empfiehlt "Stopp Impfpflicht"-Initiative zur Ablehnung</strong></p><p><strong>Der Nationalrat empfiehlt ein Nein zur von Impfskeptikern und -skeptikerinnen eingereichten Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" und will auch keinen Gegenvorschlag dazu. Unterstützung erhielten Initiative und Gegenvorschläge einzig aus der SVP-Fraktion.</strong></p><p>Das Begehren fordert in der Verfassung das Grundrecht für alle, selbst bestimmen zu können, was in den Körper gespritzt oder implantiert wird. Die Forderung bezieht sich laut Initiativkomitee nicht nur auf die Covid-19-Pandemie. Sie soll auch gelten "für Impfstoffe, für Chips, für digitale Informationen im Körper".</p><p> </p><p>Zu allgemein formuliert</p><p>Die Rechtskommission (RK-N) hielt die Initiative für zu allgemein formuliert und empfahl ein Nein. Der Rat folgte ihr am Mittwoch mit 140 zu 35 Stimmen bei 8 Enthaltungen. Die Mehrheit befürchtete unerwünschte Auswirkungen des Begehrens, etwa im Strafvollzug oder bei der Entnahme von DNA.</p><p>Die SVP wollte aber die Selbstbestimmung in Sachen Impfen oder in Bezug auf "jedes andere biomedizinische Verfahren" mit einem Gegenvorschlag aufnehmen. Ihre Anträge für einen direkten oder indirekten Gegenvorschlag waren aber chancenlos.</p><p>Patricia von Falkenstein (LDP/BS) sagte namens der Mehrheit, die Initiative gehe weit über das Impfen hinaus, führe zu Rechtsunsicherheit und wecke falsche Erwartungen. Es sei nicht Aufgabe des Parlaments, missglückte Initiativen zu korrigieren, sagte von Falkenstein zur Forderung nach Gegenvorschlägen.</p><p>Ausnahmen vom Schutz der Grundrechte seien angezeigt, wenn es um das Interesse der Allgemeinheit gehe, sagte Nicolas Walder (Grüne/GE). Alexandre Berthoud (FDP/VD) fügte bei, Massnahmen des Erwachsenenschutzes wären nach einer Annahme der Initiative nicht mehr möglich. Gegen seinen Willen dürfe niemand geimpft werden.</p><p> </p><p>Strenge Voraussetzung für Obligatorium</p><p>Nach geltendem Recht ist ein Impfobligatorium zwar möglich, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen, für einen begrenzten Personenkreis und befristet erlassen werden. Wer sich nicht impfen lässt, wird nicht bestraft, kann aber von bestimmten Tätigkeiten - beispielsweise im Spital - ausgeschlossen werden.</p><p>Min Li Marti (SP/ZH) nannte Impfungen einen medizinischen Segen. Krankheiten wie Kinderlähmung und Pocken seien dank Impfungen zum Verschwinden gebracht worden. Der Schutz der Schwachen könne dazu führen, dass Starke oder nicht Betroffene gewisse Massnahmen über sich ergehen lassen müssten, meinte Beat Flach (GLP/AG).</p><p>Sei die Initiative zu allgemein formuliert, könne mit einem Gegenvorschlag Abhilfe geschaffen werden, entgegnete Pirmin Schwander (SVP/SZ). "Bis vor drei Jahren war ich überzeugt, dass die körperliche und geistige Unversehrtheit unantastbar ist", erinnerte er an die Zertifikatspflicht während der Covid-19-Pandemie. Die von der Mehrheit ins Feld geführten heutigen Verfassungsbestimmungen zum Schutz der Grundrechte genügten offensichtlich nicht.</p><p>Das Komitee sei offen für einen Rückzug der Initiative, falls ein Gegenvorschlag ausgearbeitet werde, sagte Jean-Luc Addor (SVP/VS). In der Pandemie habe es wegen des Impfens Zwangssituationen gegeben, etwa für Studierende und Armeeangehörige, doppelte Lukas Reimann (SVP/SG) nach. "Über Selbstschutz sollte jeder selbst entscheiden."</p><p> </p><p>Belächelt oder ausgegrenzt</p><p>Wer nicht nach der Musik des Bundesamtes für Gesundheit und der Medien tanze, werde mindestens belächelt oder sogar ausgegrenzt, sagte Yvette Estermann (SVP/LU). Viele ihrer Mediziner-Kollegen hätten in der Pandemie nicht impfen wollen und hätten dies "böse zu spüren" bekommen.</p><p>Der Bundesrat stellt sich gegen die Initiative und will auch keinen Gegenvorschlag. Sie gehe weit über das Impfen hinaus, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Rat. Der Text - und nur auf diesen komme es bei einer Umsetzung an - würde staatliches Handeln in vielen Belangen verunmöglichen.</p><p> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 21.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament empfiehlt "Stopp Impfpflicht"-Initiative zur Ablehnung</strong><br><strong>Das Parlament lehnt die Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit (Stopp Impfpflicht)" ohne Gegenvorschlag ab. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der Ständerat dem Volksbegehren aus impfskeptischen Kreisen eine Absage erteilt.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer fällte ihren Entscheid ohne Gegenantrag. Mit Ausnahme von Kommissionssprecher Philippe Bauer (FDP/NE) und Bundespräsident Alain Berset ergriff in der Debatte niemand das Wort.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat hatte die Initiative bereits im Mai mit 140 zu 35 Stimmen bei acht Enthaltungen zur Ablehnung empfohlen. Dabei kamen sämtliche Gegenstimmen und Enthaltungen aus der SVP-Fraktion. Die grosse Kammer sprach sich in der Sommersession auch gegen einen Gegenvorschlag aus. Im Ständerat lag kein entsprechender Antrag vor.</p><p class="Standard_d">Hintergrund des Begehrens sind die Diskussionen um die Corona-Politik während der Pandemie. Hinter der Initiative steht die massnahmenkritische Freiheitliche Bewegung Schweiz (FBS). Unter den Mitgliedern des Initiativkomitees sind die Luzerner SVP-Nationalrätin Yvette Estermann und der Komiker Marco Rima.</p><p class="Standard_d">Eingriffe nur mit Zustimmung</p><p class="Standard_d">Die Initiative fordert eine Ergänzung der Bestimmung zum Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit im Grundrechtskatalog der Bundesverfassung.</p><p class="Standard_d">Es soll festgehalten werden, dass Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit einer Person deren Zustimmung bedürfen - und dass Betroffene für die Verweigerung dieser Zustimmung weder bestraft werden noch berufliche oder soziale Nachteile erfahren dürfen.</p><p class="Standard_d">Jeder Mensch solle selbst bestimmen können, was in seinen Körper gespritzt oder implantiert wird, umschreiben die Initianten ihr Anliegen. Dies soll laut Initiativkomitee auch gelten "für Impfstoffe, für Chips, für digitale Informationen im Körper".</p><p> </p><p class="Standard_d">Gewaltmonopol tangiert</p><p class="Standard_d">Der Initiativtext gehe jedoch weit über die Frage des Impfens hinaus, sagte Bauer. Er tangiere das staatliche Gewaltmonopol.</p><p class="Standard_d">Bei einer Annahme könnte die Polizei beispielsweise keine Verdächtigen mehr ohne deren Zustimmung festnehmen, hielt der Bundesrat im März in seiner Stellungnahme zu dem Volksbegehren fest. Grosse Rechtsunsicherheit entstünde etwa auch im Bereich des Erwachsenenschutzes, wurde bereits in der Nationalratsdebatte eingewendet.</p><p> </p><p class="Standard_d">"Zu allgemein formuliert"</p><p class="Standard_d">Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-N) empfahl die Initiative ihrem Rat einstimmig bei einer Enthaltung zur Ablehnung. Der Text sei viel zu allgemein formuliert.</p><p class="Standard_d">Die Kommission fürchtete namentlich Unsicherheit in Bezug auf die Kriterien für Eingriffe in Grundrechte durch den Staat. Solche Eingriffe sind laut Bundesverfassung nur möglich, wenn es eine gesetzliche Grundlage gibt, ein öffentliches Interesse besteht oder Grundrechte Dritter geschützt werden müssen und der Eingriff verhältnismässig ist. Zudem muss der Kerngehalt des jeweiligen Grundrechts gewahrt werden.</p><p class="Standard_d">Gegen seinen Willen dürfe schon heute niemand geimpft werden, hielten die Gegnerinnen und Gegner der Initiative bei der Beratung im Parlament zudem fest. Nach geltendem Recht ist ein Impfobligatorium zwar möglich, kann aber nur unter strengen Voraussetzungen, für einen begrenzten Personenkreis und befristet erlassen werden.</p><p class="Standard_d">Wer sich nicht impfen lässt, wird nicht bestraft, kann aber von bestimmten Tätigkeiten - beispielsweise im Spital - ausgeschlossen werden.</p>
- Updated
- 15.10.2024 11:51