Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz UEG)

Details

ID
20220082
Title
Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz UEG)
Description
Botschaft vom 9. Dezember 2022 zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Unternehmen administrativ entlasten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Regulierungsbelastung der Unternehmen reduzieren. Gleichzeitig will er die Digitalisierung von Behördenleistungen fördern und weiter ausbauen. Er hat am 9. Dezember 2022 die Botschaft zu einem Entlastungsgesetz verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet hat der Bundesrat eine Botschaft zur Einführung einer Regulierungsbremse, obwohl er diese ablehnt. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlamentes.</strong></p><p class="Standard_d">Effiziente und massvolle Regulierungen sind ein zentrales Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) schlägt der Bundesrat verschiedene gezielte Massnahmen zur administrativen Entlastung vor. Er ist insbesondere bestrebt, die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform "EasyGov" weiter auszubauen. Mit der Botschaft zum UEG erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion 16.3388 Sollberger.</p><p class="Standard_d">Auch die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse verfolgt das Ziel, die Regulierungsbelastung der Unternehmen einzudämmen. Gemäss dem parlamentarischen Auftrag sollen für Unternehmen besonders kostspielige Regulierungen im Parlament inskünftig einem qualifizierten Mehr unterstellt werden, was eine Verfassungsänderung erforderlich macht. Der Bundesrat stand diesem Instrument von Beginn weg kritisch gegenüber. Auch in der Vernehmlassung wurde es kontrovers beurteilt. Dennoch hat der Bundesrat am 4. März 2022 entschieden, eine Botschaft auszuarbeiten und den Auftrag des Parlaments (Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion) zu erfüllen, jedoch in dieser auf einen Antrag auf Zustimmung zum Erlassentwurf zu verzichten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesrat schlägt Unternehmensentlastungsgesetz vor</p><p class="Standard_d">Die gesetzliche Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten soll dazu beitragen, dass neue Regulierungen effizient und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen administrativ schlank ausgestaltet werden. Regulierungskosten der Unternehmen sollen transparenter ausgewiesen werden und damit in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen. Weiter sollen bestehende Regulierungen mittels Bereichsstudien gezielt auf ihr Entlastungspotential überprüft werden. Insgesamt soll die Bundesverwaltung die Entlastungsmöglichkeiten bei bestehenden und neuen Regulierungen konsequenter identifizieren und ausschöpfen.</p><p class="Standard_d">Zur direkten Entlastung der Unternehmen gehören auch effiziente elektronische Prozesse zwischen Unternehmen und Behörden. Die Bestimmungen für eine zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen ermöglichen das Angebot eines nationalen "One-stop-shops". Behörden sollen verpflichtet werden, beim Vollzug von Bundesrecht, ihre elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Unternehmen können alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account abwickeln. Die Prozesse werden damit schneller, effizienter und benutzerfreundlicher.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage insgesamt wie auch die einzelnen Massnahmen wurden in der Vernehmlassung breit unterstützt. Die allermeisten Stellungnehmenden sahen einen Handlungsbedarf bei der Stärkung der Bemühungen zur Entlastung der Unternehmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Regulierungsbremse aus Sicht des Bundesrates wenig geeignet</p><p class="Standard_d">Die Botschaft über die Regulierungsbremse sieht Folgendes vor: Um einen Anstieg der Regulierungskosten für Unternehmen zu reduzieren, sollen Erlasse, die für Unternehmen mit erheblichen Belastungen verbunden sind, vom Parlament nur noch mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden können. Als Kriterien werden folgende Schwellenwerte definiert: mehr als 10'000 mit höheren Regulierungskosten belastete Unternehmen oder gesamthaft mehr als 100 Millionen Franken Regulierungskosten für alle Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese zweite Schwelle führt dazu, dass auch Erlasse, welche zwar weniger als 10'000 Unternehmen betreffen, aber gesamthaft betrachtet trotzdem mit hohen Regulierungskosten verbunden sind, ebenfalls der Regulierungsbremse unterstellt werden.</p><p class="Standard_d">Die Befürwortenden hoben in der Vernehmlassung hervor, dass mit dem Instrument die notwendige Aufmerksamkeit von Bundesverwaltung und Parlament auf die Belastungen der Unternehmen gelenkt werden könne. Die Ablehnenden monierten insbesondere die mit dem Instrument verbundene bevorzugte Behandlung von Unternehmensinteressen im Gesetzgebungsprozess und wiesen auf mögliche Anwendungsschwierigkeiten hin. Auch für den Bundesrat fallen die Nachteile der Vorlage höher ins Gewicht. Er begründet seine Ablehnung der Vorlage insbesondere mit den damit einhergehenden staatspolitischen Nebenwirkungen, die einer eher überschaubaren erwarteten Entlastungswirkung auf Unternehmen gegenüberstehen.</p><p class="Standard_d">Die erhoffte Entlastungswirkung lässt sich grösstenteils auch mit dem UEG und damit ohne Einschränkungen des Parlaments erreichen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Dezember 2022 zum Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (Unternehmensentlastungsgesetz, UEG)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.2023 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
    20.09.2023 1 Abweichung
    25.09.2023 2 Zustimmung
    29.09.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    29.09.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 07.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Unternehmen ohne Regulierungsbremse entlasten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Unternehmen in der Schweiz sollen vom administrativen Aufwand entlastet werden. Der Ständerat ist mit einem vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Gesetz einverstanden. Abgelehnt hat er hingegen eine in der Verfassung zu verankernde Regulierungsbremse.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 28 zu 9 Stimmen und mit 4 Enthaltungen und nicht ohne Kritik stellte sich die kleine Kammer am Mittwoch hinter das Unternehmensentlastungsgesetz (UEG). Unter anderem sollen elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.</p><p class="Standard_d">Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. Sie sollen dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Gesetzgeberischer Luftballon"</p><p class="Standard_d">Wird ein Erlass ausgearbeitet, muss die Verwaltung zudem das Potenzial für Vereinfachungen und Entlastungen prüfen. Jährlich hat der Bundesrat mehrere Bereiche festzulegen, die auf das Potenzial für Entlastungen der Unternehmen überprüft werden müssen. Und es sind regelmässige Berichte zur Unternehmensentlastung vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Thomas Minder (parteilos/SH) kritisierte, dass das Gesetz keinen Franken Entlastung bringe, sondern zu nicht klar bezifferbaren Mehrkosten führe. Er beantragte erfolglos, das neue Gesetz mit "Bundesgesetz über die Evaluation der Regulierungskosten von Unternehmen" zu betiteln.</p><p class="Standard_d">Bürokratie könne nicht mit noch mehr Bürokratie bekämpft werden, gab auch Hansjörg Knecht (SVP/AG) zu bedenken. Nur weniger Vorschriften und kleinere Verwaltungen bewirkten etwas. Roberto Zanetti (SP/SO) sprach von einem "gesetzgeberischen Luftballon". Wirtschaftsminister Guy Parmelin widersprach: Der Gesetzesvorschlag biete Chancen für Verbesserungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kein "Preisüberwacher für Regulierungen"</p><p class="Standard_d">Umstritten war im Ständerat, ob eine unabhängige Prüfstelle die Plausibilität der Regulierungskostenschätzungen kontrollieren soll. Eine Minderheit um Hans Wicki (FDP/NW) hätte diese Prüfstelle gewollt, weil das Regulierungskosten-Schätzungen verbessere. Sie unterlag aber mit 14 zu 30 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit war gegen einen "Preisüberwacher für Regulierungen". Eine Überprüfung von Regulierungskosten durch Experten von aussen sei schon heute möglich, sagte Stefan Engler (Mitte/GR) namens der Wirtschaftskommission (WAK-S) dazu. Zusätzlich könnten Unternehmen um Beurteilung angefragt werden.</p><p class="Standard_d">Die Verwaltung habe sich in der Vergangenheit mehrfach getäuscht mit Schätzungen, plädierte Wicki für das Vier-Augen-Prinzip. "Der Nutzen der Prüfstelle übertrifft den Aufwand bei weitem."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Auch Private einbeziehen</p><p class="Standard_d">Auf Antrag der Mehrheit der WAK-S beschloss der Rat, dass in die Schätzung der Regulierungskosten nicht nur Unternehmen einbezogen werden sollten, sondern auch Private. Auch deren Interessen müssten berücksichtigt werden. Pirmin Bischof (Mitte/SO) nannte die Steuererklärung als Beispiel.</p><p class="Standard_d">Die unterlegene Minderheit hätte den Geltungsbereich des neuen Gesetzes nicht so weit fassen wollen. Sie befürchtete eine erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung. Hannes Germann (SVP/SH) warnte vor einer Verwässerung der Vorlage. Auch der Bundesrat lehnt den Zusatz ab.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 20.09.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen Kosten und Nutzen von Gesetzen verstärkt analysieren</strong><br><strong>Unternehmen sollen vom administrativen Aufwand entlastet werden. Das Parlament will, dass Gesetze von der Bundesverwaltung systematisch auf Entlastungspotenzial geprüft und die Regulierungskosten transparenter ausgewiesen werden.</strong></p><p class="Standard_d">Nach der gescheiterten Regulierungsbremse sucht das Parlament nach einer geeigneteren Vorlage, um die Unternehmen administrativ zu entlasten. Das sogenannte Unternehmensentlastungsgesetz will beispielsweise vorschreiben, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die neue Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrats ausgewiesen sein, und sie soll dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.</p><p class="Standard_d">Wird ein Erlass ausgearbeitet, muss die Verwaltung zudem das Potenzial für Vereinfachungen und Entlastungen prüfen. Jährlich hat der Bundesrat mehrere Bereiche festzulegen, die auf das Potenzial für Entlastungen der Unternehmen überprüft werden müssen. Und es sind regelmässige Berichte zur Unternehmensentlastung vorgesehen.</p><p class="Standard_d">Schliesslich sollen elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Orientierungshilfe für die Verwaltung"</p><p class="Standard_d">Der Ständerat stimmte dem Vorhaben bereits zu. Am Mittwoch hat sich nun auch der Nationalrat hinter das vom Bundesrat vorgeschlagene, neue Unternehmensentlastungsgesetz gestellt - mit 121 zu 41 Stimmen bei 24 Enthaltungen. Die bürgerliche Mehrheit befand, dass das Gesetz zum Abbau der Regulierungskosten führen werde.</p><p class="Standard_d">"Die Vorlage hilft, Arbeitsplätze zu sichern", sagte Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG). Heute hätten insbesondere KMU eine enorme Last von Regulierungskosten zu tragen. Das Gesetz sei "eine Orientierungshilfe für die Bundesverwaltung, was wir von Vorlagen erwarten".</p><p class="Standard_d">Fabio Regazzi (Mitte/TI), Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV), monierte, dass die Überregulierung in der Schweiz den Nährboden der Schweizer Wirtschaft töte. "Die Verwaltung muss darauf achten, den Papierkram nicht für alle zu erhöhen."</p><p class="Standard_d">Laut Thomas Burgherr (SVP/AG) kostet die Überregulierung nicht nur Geld, sondern auch Energie und Nerven. Auch das Parlament stehe als Gesetzgeber in der Verantwortung. Jürg Grossen (GLP/BE) hob den Digitalisierungseffekt der Vorlage hervor. "Es braucht einen durchgehend elektronischen Behördenverkehr." Die Vorlage lege die Basis dazu.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Perpetuum mobile der Bürokratie"</p><p class="Standard_d">Die SP bekämpfte das Unternehmensentlastungsgesetz teilweise mit emotionalen Voten. "Ein Gesetz gegen die Gesetzesflut, mit mehr Bürokratie gegen Bürokratie - das macht einen buchstäblich sprachlos", sagte Jacqueline Badran (SP/ZH). Sie kenne kein Beispiel aus der Praxis, wie die Vorlage die Unternehmen entlasten könnte.</p><p class="Standard_d">Cédric Wermuth (SP/AG) bezeichnete das Gesetz als "Perpetuum mobile der Bürokratie". Das Parlament könne schon heute Regulierungen begrenzen. "Wir sind die einzigen Verantwortlichen für Bürokratie in diesem Land."</p><p class="Standard_d">Die Grünen enthielten sich in der Gesamtabstimmung der Stimme, nachdem sie mit einem Rückweisungsantrag gescheitert waren, den Bürokratieabbau auf alle Rechtsunterworfenen auszuweiten. "Wenn schon, dann sollte man nicht nur für die Wirtschaft legiferieren, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger", sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine unabhängige Prüfstelle</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht zur Differenzbereinigung zurück an den Ständerat. Der Nationalrat stellte sich gegen den Beschluss des Ständerats, Regulierungskosten nicht nur für Unternehmen schätzen zu lassen, sondern auch für Private. Die Mehrheit befürchtete eine erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung. Auch der Bundesrat lehnt den Zusatz ab.</p><p class="Standard_d">Einigkeit zwischen den Räten herrscht dagegen darüber, dass es keine unabhängige Stelle geben soll, die die Schätzungen der Verwaltung überprüft. Laut einer Kommissionsmehrheit sollte diese Prüfstelle die Objektivität dieser Schätzungen gewährleisten. Sie unterlag jedoch im Plenum knapp.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hatte einen ähnlichen Antrag ebenfalls abgelehnt. Die Mehrheit war damals gegen einen "Preisüberwacher für Regulierungen".</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 25.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte einigen sich bei Unternehmensentlastungsgesetz</strong><br><strong>Die Bundesverwaltung muss künftig bei neuen Erlassen systematisch Möglichkeiten zur Entlastung der Unternehmen vom administrativen Aufwand prüfen. Der Ständerat hat bei der Beratung des Unternehmensentlastungsgesetzes die letzte Differenz zum Nationalrat bereinigt.</strong></p><p class="Standard_d">Zu befinden hatte die kleine Kammer am Montag nur noch über einen untergeordneten Punkt - und schwenkte oppositionslos auf die Linie des Nationalrats ein.</p><p class="Standard_d">Unter anderem sollen durch die Vorlage elektronische Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale Plattform Easygov und einen einzigen Account zugänglich werden.</p><p class="Standard_d">Das Gesetz schreibt weiter vor, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die einmaligen und wiederkehrenden Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die Vorschrift entstehen. Diese Schätzung muss im Antrag des Bundesrates ausgewiesen sein. Sie sollen dem Nutzen des Erlasses gegenübergestellt werden.</p><p class="Standard_d">Wird ein Erlass ausgearbeitet, muss die Verwaltung zudem das Potenzial für Vereinfachungen und Entlastungen prüfen. Jährlich hat der Bundesrat mehrere Bereiche festzulegen, die auf das Potenzial für Entlastungen der Unternehmen überprüft werden müssen. Und es sind regelmässige Berichte zur Unternehmensentlastung vorgesehen.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kostenschätzung nur für Unternehmen</p><p class="Standard_d">Die letzte verbliebene Differenz betraf die erwähnten Kostenschätzungen Der Ständerat wollte ursprünglich Regulierungskosten nicht nur für Unternehmen schätzen lassen, sondern auch für Private. Der Nationalrat lehnte dies ab, die Mehrheit der grossen Kammer befürchtete eine erhebliche Mehrbelastung der Verwaltung - und setzte sich mit ihrer ablehnenden Haltung durch. Mit dem Nachgeben des Ständerats ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage war im Parlament keineswegs unbestritten: Insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der SP monierten, hier solle Bürokratie mit noch mehr Bürokratie bekämpft werden. Die Befürworterinnen und Befürworter hielten entgegen, heute seien KMU durch Regulierungen stark belastet. Das Gesetz sei "eine Orientierungshilfe für die Bundesverwaltung, was wir von Vorlagen erwarten", sagte etwa Bauernverbandspräsident Markus Ritter (Mitte/SG) in der Nationalratsdebatte von vergangener Woche.</p>
Updated
26.03.2024 21:50

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