Einführung einer Regulierungsbremse

Details

ID
20220083
Title
Einführung einer Regulierungsbremse
Description
Botschaft vom 9. Dezember 2022 zur Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes)
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.12.2022</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will Unternehmen administrativ entlasten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Regulierungsbelastung der Unternehmen reduzieren. Gleichzeitig will er die Digitalisierung von Behördenleistungen fördern und weiter ausbauen. Er hat am 9. Dezember 2022 die Botschaft zu einem Entlastungsgesetz verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet hat der Bundesrat eine Botschaft zur Einführung einer Regulierungsbremse, obwohl er diese ablehnt. Er erfüllt damit einen Auftrag des Parlamentes.</strong></p><p class="Standard_d">Effiziente und massvolle Regulierungen sind ein zentrales Element für attraktive wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) schlägt der Bundesrat verschiedene gezielte Massnahmen zur administrativen Entlastung vor. Er ist insbesondere bestrebt, die Digitalisierung von Behördenleistungen für Unternehmen auf der zentralen elektronischen Plattform "EasyGov" weiter auszubauen. Mit der Botschaft zum UEG erfüllt der Bundesrat den parlamentarischen Auftrag der Motion 16.3388 Sollberger.</p><p class="Standard_d">Auch die Vorlage zur Einführung einer Regulierungsbremse verfolgt das Ziel, die Regulierungsbelastung der Unternehmen einzudämmen. Gemäss dem parlamentarischen Auftrag sollen für Unternehmen besonders kostspielige Regulierungen im Parlament inskünftig einem qualifizierten Mehr unterstellt werden, was eine Verfassungsänderung erforderlich macht. Der Bundesrat stand diesem Instrument von Beginn weg kritisch gegenüber. Auch in der Vernehmlassung wurde es kontrovers beurteilt. Dennoch hat der Bundesrat am 4. März 2022 entschieden, eine Botschaft auszuarbeiten und den Auftrag des Parlaments (Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion) zu erfüllen, jedoch in dieser auf einen Antrag auf Zustimmung zum Erlassentwurf zu verzichten.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesrat schlägt Unternehmensentlastungsgesetz vor</p><p class="Standard_d">Die gesetzliche Verankerung von Grundsätzen und Prüfpflichten soll dazu beitragen, dass neue Regulierungen effizient und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen administrativ schlank ausgestaltet werden. Regulierungskosten der Unternehmen sollen transparenter ausgewiesen werden und damit in die Entscheidungsgrundlagen von Bundesrat und Parlament einfliessen. Weiter sollen bestehende Regulierungen mittels Bereichsstudien gezielt auf ihr Entlastungspotential überprüft werden. Insgesamt soll die Bundesverwaltung die Entlastungsmöglichkeiten bei bestehenden und neuen Regulierungen konsequenter identifizieren und ausschöpfen.</p><p class="Standard_d">Zur direkten Entlastung der Unternehmen gehören auch effiziente elektronische Prozesse zwischen Unternehmen und Behörden. Die Bestimmungen für eine zentrale elektronische Plattform zur Erbringung von Behördenleistungen für Unternehmen ermöglichen das Angebot eines nationalen "One-stop-shops". Behörden sollen verpflichtet werden, beim Vollzug von Bundesrecht, ihre elektronischen Behördenleistungen für Unternehmen über die zentrale elektronische Plattform zugänglich zu machen. Unternehmen können alle angebotenen Behördenleistungen über einen einzigen Account abwickeln. Die Prozesse werden damit schneller, effizienter und benutzerfreundlicher.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage insgesamt wie auch die einzelnen Massnahmen wurden in der Vernehmlassung breit unterstützt. Die allermeisten Stellungnehmenden sahen einen Handlungsbedarf bei der Stärkung der Bemühungen zur Entlastung der Unternehmen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Regulierungsbremse aus Sicht des Bundesrates wenig geeignet</p><p class="Standard_d">Die Botschaft über die Regulierungsbremse sieht Folgendes vor: Um einen Anstieg der Regulierungskosten für Unternehmen zu reduzieren, sollen Erlasse, die für Unternehmen mit erheblichen Belastungen verbunden sind, vom Parlament nur noch mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden können. Als Kriterien werden folgende Schwellenwerte definiert: mehr als 10'000 mit höheren Regulierungskosten belastete Unternehmen oder gesamthaft mehr als 100 Millionen Franken Regulierungskosten für alle Unternehmen über einen Zeitraum von zehn Jahren. Diese zweite Schwelle führt dazu, dass auch Erlasse, welche zwar weniger als 10'000 Unternehmen betreffen, aber gesamthaft betrachtet trotzdem mit hohen Regulierungskosten verbunden sind, ebenfalls der Regulierungsbremse unterstellt werden.</p><p class="Standard_d">Die Befürwortenden hoben in der Vernehmlassung hervor, dass mit dem Instrument die notwendige Aufmerksamkeit von Bundesverwaltung und Parlament auf die Belastungen der Unternehmen gelenkt werden könne. Die Ablehnenden monierten insbesondere die mit dem Instrument verbundene bevorzugte Behandlung von Unternehmensinteressen im Gesetzgebungsprozess und wiesen auf mögliche Anwendungsschwierigkeiten hin. Auch für den Bundesrat fallen die Nachteile der Vorlage höher ins Gewicht. Er begründet seine Ablehnung der Vorlage insbesondere mit den damit einhergehenden staatspolitischen Nebenwirkungen, die einer eher überschaubaren erwarteten Entlastungswirkung auf Unternehmen gegenüberstehen.</p><p class="Standard_d">Die erhoffte Entlastungswirkung lässt sich grösstenteils auch mit dem UEG und damit ohne Einschränkungen des Parlaments erreichen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 9. Dezember 2022 zur Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes)
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Regulierungsbremse)
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.2023 2 Nichteintreten
    13.09.2023 1 Nichteintreten
  • Number
    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Einführung einer Regulierungsbremse
    Resolutions
    Date Council Text
    07.06.2023 2 Nichteintreten
    13.09.2023 1 Nichteintreten
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 07.06.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Keine Chance für Regulierungsbremse</strong></p><p class="Standard_d">Im Rat keine Chance hatte die Regulierungsbremse. Der Ständerat trat mit 24 zu 18 Stimmen und mit einer Enthaltung nicht auf diese Vorlage ein. Eintreten wollten SVP und ein Teil der FDP-Mitglieder.</p><p class="Standard_d">Die Bremse hatte das Parlament gewünscht und der Bundesrat daher die Vorlage ausgearbeitet. Er selbst lehnt das Instrument allerdings ab, weil er Zweifel an dessen Wirkung hegt und Probleme im Gesetzgebungsverfahren befürchtet, wie Parmelin sagte. Auch seien Rechtsunsicherheiten zu befürchten.</p><p class="Standard_d">Das qualifizierte Mehr der Regulierungsbremse gemäss Vorschlag sollte gelten, wenn neue politische Bestimmungen mehr als 10'000 Betriebe betreffen oder wenn über zehn Jahre Regulierungskosten von über 100 Millionen Franken auflaufen.</p><p class="Standard_d">Schon in der Vernehmlassung war die von der FDP ins Spiel gebrachte Regulierungsbremse schlecht aufgenommen worden. Um sie einzuführen, müssten die Verfassung und auch das Parlamentsgesetz geändert werden.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 13.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Regulierungsbremse des Bundes ist definitiv vom Tisch</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Unternehmen werden nicht mittels einer Regulierungsbremse stärker vor kostenintensiven Gesetzen geschützt. Nach dem Ständerat ist am Mittwoch auch der Nationalrat nicht auf die einst vom Parlament gewünschte und vom Bundesrat dazu ausgearbeitete Vorlage eingetreten.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 96 zu 89 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte der Nationalrat Eintreten auf die Vorlage ab. Sie sah vor, dass Gesetze und völkerrechtliche Verträge, die Unternehmen stark belasten, von den Räten mit qualifiziertem Mehr verabschiedet werden müssen.</p><p class="Standard_d">Gegen die Vorlage äusserten sich Vertreterinnen und Vertreter der Grünen, der SP, der GLP und der Mitte vor allem aus demokratiepolitischen Gründen. Samira Marti (SP/BL) bezeichnete es etwa als "absurd", Unternehmen eine Sonderbehandlung im Gesetzgebungsverfahren zukommen zu lassen.</p><p class="Standard_d">Auch Marc Jost (EVP/BE), Sprecher der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N), sagte, dass bei einer Annahme die Interessen der Unternehmen höher gewichtet würden als die der Arbeitnehmenden, des Klimaschutzes oder der Konsumentinnen und Konsumenten. Zudem seien die Kostenfolgen einer Vorlage häufig nicht klar zu beziffern, was grosse Unsicherheiten und viele Kontroversen zur Folge hätte.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">FDP hoffte auf präventive Wirkung</p><p class="Standard_d">SVP und FDP stellten sich hinter die Vorlage. Piero Marchesi (SVP/TI) sprach etwa von steigenden Verwaltungskosten für Unternehmen aufgrund der zunehmenden Regulierungsdichte. "Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden unter der Überregulierung."</p><p class="Standard_d">Andri Silberschmidt (FDP/ZH) erhoffte sich von einer Regulierungsbremse vor allem eine "präventive Wirkung". Die Verwaltung müsse sich dann bei jeder Ausarbeitung eines Gesetzes Gedanken machen, was dieses für die Unternehmen für Folgen hätte. Dadurch würden neue Gesetze schlanker und unternehmensfreundlicher ausgestaltet, so Silberschmidt.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Bundesrat auch gegen Regulierungsbremse</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht auf eine Motion der FDP zurück. National- und Ständerat hatten diese noch 2018 beziehungsweise 2019 gutgeheissen und eine solche Regulierungsbremse gewünscht. Der Bundesrat arbeitete daher die Vorlage aus. Die Landesregierung selbst lehnte das Instrument ab.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat anerkenne den Handlungsbedarf bei der administrativen Belastung der Unternehmen, sagte Guy Parmelin, Vorsteher des eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Er sei aber der Meinung, dass etwa das geplante Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) das geeignetere Instrument darstelle.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sympathien für Entlastungsgesetz</p><p class="Standard_d">Diese Haltung setzte sich bereits im Ständerat durch. Die kleine Kammer sprach sich im Juni dieses Jahres gegen eine Regulierungsbremse aus - und sprach sich im Gegenzug für das Unternehmensentlastungsgesetz aus. Dieses will vorschreiben, dass die Bundesverwaltung beim Ausarbeiten von Erlassen die Kosten schätzen muss, die für Unternehmen durch die neue Vorschrift entstehen.</p><p class="Standard_d">Auch im Nationalrat signalisierten neben FDP und SVP auch die Vertreter der Mitte-Fraktion und der GLP Sympathien für das UEG. Die Behandlung im Nationalrat ist am Mittwoch, 20. September, traktandiert.</p>
Updated
26.03.2024 22:19

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