Für eine angemessene Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms

Details

ID
20220302
Title
Für eine angemessene Vergütung des ins Netz eingespeisten Stroms
Description
InitialSituation
<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung nimmt der Kanton Waadt sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und fordert die Bundesversammlung auf, das einschlägige Recht, namentlich das Ener-giegesetz vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0), so anzupassen, dass Stromversorgungsunternehmen den Strom aus erneuerbaren Energien, der in ihr Netz eingespeist wird, angemessen vergüten.</p><p>Die Stromversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den von ihrer Kundschaft ins Netz eingespeisten Strom abzunehmen. Der Abnahmetarif beläuft sich auf mindestens 85 Prozent des Verkaufspreises für den Strom, der an die betreffende Kundschaft geliefert wird. Dieser Tarif schliesst den Herkunftsnachweis für den produzierten Strom ein.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    08.06.2023 2 Keine Folge gegeben
Proceedings
<p><b>Debatte im Ständerat, 08.06.2023</b></p><p>Keine Folge gegeben </p><p></p><p><b>Auskünfte</b></p><p>Sébastien Rey, Kommissionssekretär,</p><p>058 322 97 34,</p><p><a href="mailto:urek.ceate@parl.admin.ch">urek.ceate@parl.admin.ch</a></p><p><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-urek">Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)</a></p>
Updated
09.04.2024 15:49

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