Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024

Details

ID
20220403
Title
Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024
Description
InitialSituation
<p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) wird verlängert:</p><p>- hinsichtlich der Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel 2 und 3 KBFHG;</p><p>- hinsichtlich der Finanzhilfen für die Erhöhung von Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung im Sinne des 2a. Abschnittes, Artikel 3a und 3b KBFHG.</p><p>Die Verlängerung der Finanzhilfen im Sinne des 2. Abschnittes, Artikel 2 und 3 KBFHG bzw. des 2a. Abschnittes, Artikel 3a und 3b KBFHG wird hinfällig, sobald das neue Gesetz, das derzeit im Rahmen der parlamentarischen Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20210403">21.403</a> ausgearbeitet wird, in Kraft tritt, oder spätestens am 31. Dezember 2024.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 18.05.2022</b></p><p><b>Das Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung soll bis höchstens Ende 2024 verlängert werden. Der Bundesrat hat sich an seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats einverstanden erklärt. </b></p><p>Die drei Unterstützungsmassnahmen des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung laufen in absehbarer Zeit aus. Die Finanzhilfen für die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder ("Impulsprogramm") können noch bis am 31. Januar 2023 gewährt werden. Die zusätzlichen Instrumente zur finanziellen Entlastung der Eltern und zur besseren Abstimmung des Betreuungsangebots an die Bedürfnisse der Eltern bleiben noch bis am 30. Juni 2023 in Kraft.</p><p>Mit ihrer parlamentarischen Initiative "Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung" (21.403) strebt die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) die Ablösung und Überführung des laufenden Impulsprogramms in eine stetige Unterstützung an. Weil die Erarbeitung der Nachfolgelösung länger dauert, als die laufenden Fördermassnahmen in Kraft sind, hat die Kommission die parlamentarische Initiative "Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2024" (22.403) eingereicht. Sie verlangt die Verlängerung des gegenwärtigen Gesetzes, bis das neue in Kraft ist, längstens jedoch bis Ende 2024. Eine Erhöhung der laufenden Verpflichtungskredite wäre aufgrund der Verlängerung nicht erforderlich.</p><p></p><p>Bundesrat ist mit Verlängerung einverstanden</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist das Impulsprogramm ein Erfolg und entspricht einem Bedarf. Es ermöglicht die Schaffung zahlreicher Betreuungsplätze, die auch nach der anfänglichen finanziellen Unterstützung durch den Bund Bestand haben. Mit den weiteren Förderinstrumenten hat der Bund Anreize dafür geschaffen, dass die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung sinken und dass das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmt wird. In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat darauf hin, dass ein ausreichendes, kostengünstiges, lückenloses und auf die Bedürfnisse der Eltern abgestimmtes Betreuungsangebot eine Voraussetzung dafür ist, dass sich die Eltern, insbesondere die Mütter, verstärkt am Arbeitsmarkt beteiligen können. Das ist eine wichtige Massnahme gegen den Fachkräftemangel.</p><p>Der Bundesrat hatte sich aufgrund der Zuständigkeit der Kantone stets für eine zeitliche Befristung der Bundesbeiträge in diesem Bereich ausgesprochen. Mit Blick auf seine Prioritäten in der Familien-, Gleichstellungs- und Fachkräftepolitik und auf die laufenden Arbeiten im Parlament an einer Nachfolgeregelung erachtet er eine Verlängerung des Impulsprogramms bis höchstens Ende 2024 jedoch als gerechtfertigt. Zur Nachfolgeregelung, an welcher die WBK-N arbeitet, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit Stellung nehmen.</p><p></p><p>Impuls- und Förderprogramm: Zwei Erfolgsgeschichten</p><p>Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG) fördert der Bund die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder, um den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit oder Ausbildung zu ermöglichen. Das Gesetz ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Bis am 1. Februar 2022 hat der Bund die Schaffung von 68'490 Plätzen unterstützt. Bislang ist der Bund dafür Verpflichtungen von insgesamt 430 Millionen Franken eingegangen.</p><p>Per 1. Juli 2018 wurde das KBFHG um zwei neue Förderinstrumente erweitert: Der Bund kann zum einen Kantone und Gemeinden mit Finanzhilfen unterstützen, die ihre Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen, um die Kosten der Eltern für die familienergänzende Kinderbetreuung zu senken. Zum anderen kann der Bund einen Beitrag an Projekte leisten, die das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Bis am 1. Februar 2022 haben 14 Kantone ein Gesuch für eine Bundesbeteiligung an Subventionserhöhungen eingereicht, mit denen Finanzhilfen in der Höhe von rund 146 Millionen Franken beantragt werden. Für Projekte zur besseren Abstimmung des Angebots auf die Bedürfnisse der Eltern wurden bisher 6 Gesuche im Umfang von insgesamt rund 2,2 Millionen Franken bewilligt.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    28.01.2022 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    03.03.2022 0 Folge geben (Erstrat)
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG)
    Resolutions
    Date Council Text
    01.06.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    13.09.2022 2 Zustimmung
    30.09.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    30.09.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 01.06.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Krippenplätze weiterhin fördern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bund soll nach dem Willen des Nationalrats die familienergänzende Kinderbetreuung auch weiterhin fördern. Die grosse Kammer hat sich am Mittwoch für eine Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Krippenplätzen ausgesprochen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 138 zu 35 Stimmen bei 15 Enthaltungen hiess der Nationalrat eine entsprechende parlamentarische Initiative seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) gut.</p><p class="Standard_d">Vorgesehen ist eine Verlängerung bis höchstens Ende 2024. Danach möchte die Kommission das laufende Programm in eine stetige Unterstützung umwandeln. Das entsprechende Gesetz wird derzeit erarbeitet, es kann nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch frühestens 2025 in Kraft treten.</p><p class="Standard_d">Ohne eine Zwischenlösung wären die bestehenden Massnahmen schon 2023 ausgelaufen. Die Nein-Stimmen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion, alle anderen Fraktionen unterstützten die Verlängerung. Auch der Bundesrat war damit einverstanden.</p><p class="Standard_d">Spätestens in der Pandemie sei die grosse Bedeutung von Kindertagsstätten deutlich geworden, sagte Philipp Kutter (Mitte/ZH) namens der Kommission. Auch handle es sich um ein wichtiges Instrument der Gleichstellung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Fachkräftemangel wegen Angebotslücke</p><p class="Standard_d">Kutters Urner Parteikollege Simon Stadler gab zu bedenken, dass es trotz der Erfolge des Programms immer noch eine Angebotslücke gebe. Dies sei auch im Kampf gegen den Fachkräftemangel ein Problem.</p><p class="Standard_d">Dank der Fördermassnahmen seien mehr als 60'000 Betreuungsplätze entstanden, sagte Fabien Fivaz (Grüne/NE). Im internationalen Vergleich habe die Schweiz aber noch immer grossen Rückstand, die Kosten für Eltern seien hoch. Deshalb sei die Verlängerung wichtig.</p><p class="Standard_d">Matthias Aebischer (SP/BE) nutzte sein Votum, um für die Kita-Initiative seiner Partei zu werben. "Das Gebastel muss ein Ende haben". Noch immer sei ein Krippenplatz für einige Eltern unerschwinglich, kritisierte Emanuel Amoos (SP/VS).</p><p class="Standard_d">Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wäre ein wichtiger Standortfaktor, sagte Thomas Brunner (GLP/SG). Die heutige Situation führe auch zu Problemen in der Altersvorsorge, da Mütter und Väter weniger arbeiteten, als sie das eigentlich wollten.</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 13.09.2022</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Parlament will Krippenplätze bis Ende 2024 fördern</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bund soll nach dem Willen des Parlaments die familienergänzende Kinderbetreuung bis höchstens Ende 2024 verlängern. Die kleine Kammer hat sich am Dienstag für eine Verlängerung des Impulsprogramms zur Schaffung von Krippenplätzen ausgesprochen.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 32 Ja zu 8 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung folgte der Ständerat am Dienstag dem Antrag seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S). Der Nationalrat hatte der Vorlage in der Sommersession zugestimmt.</p><p class="Standard_d">Sobald das neue Gesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung, das derzeit im Rahmen einer parlamentarischen Initiative ausgearbeitet wird, in Kraft tritt, oder spätestens Ende 2024 wird die Verlängerung hinfällig. Ohne eine Zwischenlösung wären die bestehenden Massnahmen jedoch schon 2023 ausgelaufen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat hatte sich mit einem entsprechenden Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) einverstanden erklärt.</p><p class="Standard_d">Andrea Gmür Schönenberger (Mitte/LU) stellte fest, dass das Impulsprogramm einem Bedarf entspreche. Gerade die Pandemie habe gezeigt, welche Bedeutung Krippen hätten und dass diese ein Mittel gegen Fachkräftemangel seien.</p><h2 class="Titel_d">&nbsp;</h2>
Updated
10.04.2024 15:28

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