Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen
Details
- ID
- 20220406
- Title
- Vorstösse mit mehreren Ratsmitgliedern als Urhebende ermöglichen
- Description
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 04.07.2024</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Ein parlamentarischer Vorstoss, mehrere Urhebende</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Gemäss Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates sollen Mitglieder des Nationalrates gemeinsam Motionen, Postulate und parlamentarische Initiativen einreichen dürfen. Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 27. Juni 2024 eine entsprechende Vorlage (22.406) zur Änderung des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrates angenommen. Mit der neuen Regelung soll verdeutlicht werden, dass gewisse Vorstösse oder parlamentarische Initiativen parteiübergreifend unterstützt werden. In derselben Vorlage schlägt die Kommission auch weitere Änderungen betreffend Vorstösse vor, insbesondere ein Verbot für die Einreichung von parlamentarischen Vorstössen während Sondersessionen.</strong></p><p class="Standard_d">Derzeit kann eine Motion, ein Postulat oder eine parlamentarische Initiative von einer Kommission, einer Fraktion oder von einem einzelnen Ratsmitglied eingereicht werden, nicht aber von mehreren Ratsmitgliedern gemeinsam. Mit der parlamentarischen Initiative 22.406 will die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) diese Möglichkeit schaffen, die in einigen Kantonen bereits besteht. Nachdem ihre ständerätliche Schwesterkommission der parlamentarischen Initiative ebenfalls zugestimmt hatte, arbeitete die SPK-N eine entsprechende Vorlage mit nachfolgenden Eckpunkten aus.</p><p class="Standard_d">Die neue Regelung betrifft nur den Nationalrat und bezieht sich auf Motionen, Postulate und parlamentarische Initiativen. Die Rechte, welche derzeit dem oder der Urhebenden eines Vorstosses oder einer Initiative zukommen, fallen grundsätzlich dem oder der ersten Urhebenden zu. Das Recht auf mündliche Begründung stellt eine Ausnahme dar: Die Urhebenden verfügen gemeinsam über die Redezeit und es obliegt ihnen, sie unter sich aufzuteilen. So könnten sie die Redezeit beispielsweise einem Sprecher und einer Sprecherin zuweisen. Die Kommissionsminderheit möchte hingegen, dass alle Urhebenden grundsätzlich über sämtliche Rechte verfügen.</p><p class="Standard_d">Die SPK-N hat weitere Präzisierungen zur Behandlung von Vorstössen in die Vorlage aufgenommen. So sollen sich beispielsweise Vorstösse zur Geschäftsführung oder zum Finanzhaushalt des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten direkt an diesen richten (Art. 118 Abs. 4ter des Entwurfs des Parlamentsgesetzes). Um zum Abbau des Pendenzenbergs beizutragen, hat die SPK-N an ihrer Sitzung vom 26. April 2024 zudem entschieden, dass es nicht mehr möglich sein soll, während Sondersessionen neue Vorstösse einzureichen (Art. 25 Abs. 1 des Entwurfs des Geschäftsreglements des Nationalrates). Ziel der Sondersessionen sei gerade, Pendenzen abzuarbeiten und nicht, weitere zu schaffen. Die Minderheit stellt sich gegen dieses Verbot, da in ihren Augen die Rechte der Parlamentsmitglieder nicht eingeschränkt werden dürfen. Zudem führe die neue Regel lediglich dazu, dass die Vorstösse in der folgenden ordentlichen Session statt in der Sondersession eingereicht werden.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage zur Revision des Parlamentsgesetzes und des Geschäftsreglements des Nationalrates war nicht in Vernehmlassung, da sie lediglich das parlamentarische Verfahren betrifft.</p><p class="Standard_d">Die SPK-N hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 27. Juni 2024 in der Gesamtabstimmung mit 19 zu 4 Stimmen zuhanden des Nationalrates verabschiedet und sie dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Die Minderheit beantragt Nichteintreten, da sie das Vorhaben für überflüssig und dessen Kosten-Nutzen-Verhältnis für ungünstig hält.</p><p class="Standard_d"> </p><h2 class="Titel_d">Stellungnahme des Bundesrates vom 20. September 2024</h2><p class="Standard_d">(...) <strong>Anträge des Bundesrates</strong><br>Der Bundesrat beantragt, auf den Entwurf zur Änderung des ParlG und den Entwurf zur Änderung des GRN der SPK-N einzutreten und ihnen zuzustimmen.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Resolutions
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Date Council Text 24.02.2022 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 24.02.2022 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten 08.04.2022 0 Zustimmung 08.04.2022 0 Zustimmung
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Bundesversammlung (Parlamentsgesetz, ParlG) (Einreichung von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen)
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf 20.03.2025 2 Zustimmung 21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Number
- 2
- Text
- Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN) (Einreichung von Vorstössen und parlamentarischen Initiativen)
- Resolutions
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Date Council Text 17.12.2024 1 Beschluss gemäss Entwurf 21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 17.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p><p> </p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 20.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d">Zustimmung</p>
- Updated
- 09.04.2025 00:42