Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter

Details

ID
20220427
Title
Bundesgericht. Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter
Description
InitialSituation
<p><b>Medienmitteilung der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 24.06.2022</b></p><p>Die Kommission hat sich in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen für die Schaffung von zwei zusätzlichen ordentlichen Richterstellen am Bundesgericht (Initiative <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20220427">22.427</a> der RK-N) ausgesprochen. Die Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten und diese an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen Entwurf zur Abschaffung des Systems der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht auszuarbeiten. Da die Effizienz dieses Systems regelmässig infrage gestellt wird, hat die Kommission im Übrigen einstimmig beschlossen, dass die Parlamentarische Verwaltungskontrolle mit einer Evaluation der Situation beauftragt werden soll.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.08.2022</b></p><p><b>Der Bundesrat befürwortet die Erhöhung der Anzahl Richterinnen und Richter am Bundesgericht von 38 auf 40. Dies hat er in seiner Stellungnahme vom 24. August 2022 zu einem Vorschlag der Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) festgehalten. Die Erhöhung der Bundesrichterstellen ist eine Massnahme gegen die steigende Arbeitsbelastung des Bundesgerichts. </b></p><p>Die parlamentarische Initiative 22.427 fordert, die Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter am Bundesgericht von heute 38 auf 40 zu erhöhen. Der Vorschlag für eine entsprechende Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht geht auf ein Anliegen des Bundesgerichts zurück. Dies, weil die Arbeitslast der höchsten Schweizer Richterinnen und Richter aufgrund steigender Fallzahlen seit einigen Jahren stetig zunimmt. Trotz interner Reorganisationsmassnahmen konnte die Situation nicht entschärft werden. Es ist davon auszugehen, dass die Arbeitslast in Zukunft weiter steigen wird.</p><p></p><p>Bundesrat prüft weitere Entlastung</p><p>Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen beim Bundesgericht hat das Parlament den Bundesrat mit der Prüfung beauftragt, ob allenfalls gezielte Anpassungen im Bundesgerichtsgesetz die Situation der hohen Arbeitslast am Bundesgericht entschärften könnten (Postulat 20.4399). Der Bundesrat wird den entsprechenden Bericht voraussichtlich im kommenden Jahr verabschieden.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    08.04.2022 0 Beschluss, einen Erlassentwurf auszuarbeiten
    26.04.2022 0 Zustimmung
  • Number
    1
    Text
    Verordnung der Bundesversammlung über die Richterstellen am Bundesgericht
    Resolutions
    Date Council Text
    22.09.2022 1 Beschluss gemäss Entwurf
    14.12.2022 2 Zustimmung
    16.12.2022 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    16.12.2022 1 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2022</b></p><p><b>Nationalrat genehmigt dem Bundesgericht zwei neue Richterstellen</b></p><p><b>Am überlasteten Bundesgericht sollen ab dem nächsten Jahr 40 statt wie heute 38 ordentliche Richterinnen und Richter arbeiten können. Das hat am Donnerstag der Nationalrat entschieden.</b></p><p>Mit 131 zu 47 Stimmen und ohne Enthaltung sagte er Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N). Die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung soll Anfang 2023 in Kraft treten.</p><p>Hintergrund der Vorlage ist ein Ersuchen des Gerichts. Dieses habe eine steigende Last von Fällen zu bearbeiten und Reformen seien blockiert, berichtete Sibel Arslan (Grüne/BS) namens der vorberatenden Rechtskommission. Das Gericht sei seit längerer Zeit chronisch überlastet.</p><p>Ausser der SVP waren alle Fraktionen mit der Aufstockung einverstanden. Bis grössere Reformen greifen könnten, brauche es kurzfristige Entlastung, sagte Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Die zwei Stellen seien nötig für eine Justiz, die funktioniere und qualitativ gute Arbeit leiste, sagte auch Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS).</p><p>Die SVP wollte nicht auf die Vorlage eintreten und sie zurückweisen, unterlag aber. Jean-Luc Addor (SVP/VS) sprach von einer "kurzfristig ausgerichteten Bastelei" und von "Salbe auf einem Holzbein". Pirmin Schwander (SVP/SZ) äusserte Zweifel an den Zahlen, die belegen sollen, dass das Gericht überlastet sei. Sie stimmten nicht.</p><p><b></b></p><p>Nebenamtliche Richter im Fokus</p><p>Es brauche eine nachhaltig wirkende Reform, sagte Addor. Seine Fraktion beantragte ohne Erfolg eine überarbeitete Vorlage mit der Streichung des Systems der nebenamtlich tätigen Richterinnen und Richter. Am Bundesgericht in Lausanne arbeiten gemäss Angaben des Gerichts aktuell 20 nebenamtliche Richterinnen und Richter.</p><p>Der Bundesrat hielt das Anliegen des Bundesgerichts für berechtigt, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter berichtete. Mittel- und langfristig brauche es aber andere Massnahmen, um das Gericht zu entlasten. Einen Bericht dazu wolle der Bundesrat nächstes Jahr verabschieden, kündigte sie an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Ständerat, 14.12.2022</b></p><p><b>Parlament genehmigt zwei neue Richterstellen für Bundesgericht</b></p><p><b>Am überlasteten Bundesgericht sollen ab dem nächsten Jahr 40 statt wie heute 38 ordentliche Richterinnen und Richter arbeiten können. Das hat das Parlament entschieden.</b></p><p>Mit 29 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung sagte am Montag nach dem Nationalrat auch der Ständerat Ja zu einer Vorlage der nationalrätlichen Rechtskommission (RK-N). Die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung soll Anfang 2023 in Kraft treten.</p><p>Hintergrund der Vorlage ist ein Ersuchen des Gerichts. Dieses habe eine steigende Last von Fällen zu bearbeiten und Reformen seien blockiert. Das Gericht sei seit längerer Zeit chronisch überlastet.</p><p>Der Bundesrat unterstütze den Wunsch nach zusätzlichem Personal, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter. Er halte das Anliegen für berechtigt. Mittel- und langfristig brauche es aber zusätzliche Massnahmen, um das Gericht zu entlasten. Einen Bericht dazu wolle der Bundesrat nächstes Jahr verabschieden, kündigte sie an.</p>
Updated
10.04.2024 15:27

Back to List