Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und zu der Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes und der Änderung des Übereinkommens über Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt

Details

ID
20230036
Title
Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und zu der Änderung des Seeschifffahrtsgesetzes und der Änderung des Übereinkommens über Abfälle in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Description
Botschaft vom 5. April 2023 zur Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und über seine Umsetzung (Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge) sowie zur Genehmigung der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 05.04.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Mehr Umweltschutz in der europäischen Binnenschifffahrt</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat setzt sich für einheitliche Regeln und mehr Umweltschutz in der europäischen Binnenschifffahrt ein. An seiner Sitzung vom 5. April 2023 hat er deshalb die Botschaft zur Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012) und zur Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge (Seeschifffahrtsgesetz) sowie zur Genehmigung der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI) verabschiedet.</strong></p><p class="Standard_d">Durch Ratifikation der Erweiterung des CDNI soll der Umweltschutz erhöht werden, indem die unkontrollierte Entgasung auf dem Rhein, der Mosel und den Wasserstrassen in Deutschland und den Niederlanden verboten wird. Dieses Verbot ist im ursprünglich Abkommen nicht enthalten. Mit dem Beitritt zum CLNI 2012 beteiligt sich die Schweiz zudem an der Modernisierung und Vereinheitlichung des Rechtssystems der Haftungsbeschränkungen auf den europäischen Binnenwasserstrassen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Stärkung des Haftungsrechts durch Vereinheitlichung</p><p class="Standard_d">Das System der Haftungsbeschränkungen ermöglicht es Schiffseigentümern und Schiffsbesatzungen ebenso wie Bergern und Rettern, ihre Haftung für eine Vielzahl von Ansprüchen, die aus demselben Schadensereignis entstanden sind, auf einen bestimmten Haftungshöchstbetrag zu beschränken. Dadurch kann das Haftungsrisiko besser eingeschätzt werden. Weiter wird gewährleistet, dass Geschädigte ausreichend Ersatz erhalten.</p><p class="Standard_d">Das CLNI 2012 ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. Belgien, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Serbien und Ungarn haben das Abkommen bereits ratifiziert, Frankreich und die Schweiz bereiten die Ratifikation vor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Stärkung des Umweltschutzes in der Binnenschifffahrt durch Verbot der unkontrollierten Entgasung</p><p class="Standard_d">Die Binnenschifffahrt gilt bereits heute als umweltfreundlicher Verkehrsträger. Durch die Erweiterung des CDNI um das Verbot des unkontrollierten Entgasens wird die Verschmutzung von Atmosphäre und Gewässern zusätzlich reduziert und die Binnenschifffahrt dadurch noch umweltfreundlicher.</p><p class="Standard_d">Das Verbot ist eine wichtige Weiterentwicklung des Abfallmanagements in der Binnenschifffahrt und stellt sicher, dass hohe Umweltstandards im Anwendungsberiech des CDNI einheitlich durchgesetzt werden. Neben der Schweiz sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande Vertragsparteien des CDNI.</p>
Objectives
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    Text
    Botschaft vom 5. April 2023 zur Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und über seine Umsetzung (Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge) sowie zur Genehmigung der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012)
    Resolutions
    Date Council Text
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    Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
    Resolutions
    Date Council Text
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    Text
    Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
    Resolutions
    Date Council Text
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    1
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung des Strassburger Übereinkommens von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt und über seine Umsetzung (Änderung des Bundesgesetzes über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge)
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    18.12.2023 1 Zustimmung
    22.12.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.12.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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    2
    Text
    Bundesbeschluss über die Genehmigung der Änderung des Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
    Resolutions
    Date Council Text
    28.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf
    18.12.2023 1 Zustimmung
    22.12.2023 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    22.12.2023 2 Annahme in der Schlussabstimmung
Proceedings
<h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 28.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d">Beschluss gemäss Entwurf</p><p>&nbsp;</p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Die Schweiz stärkt den Umweltschutz in der Rheinschifffahrt</strong><br><strong>Rheinschiffe dürfen künftig abgesehen von festen und flüssigen Abfällen auch keine gasförmigen Schadstoffe mehr in diesen Fluss einleiten. Die Eidgenössischen Räte haben dem Bundesrat grünes Licht gegeben für die Ratifizierung der entsprechenden Erweiterung eines internationalen Abkommens durch die Schweiz.</strong></p><p class="Standard_d">Nach dem Ständerat genehmigte am Montag auch der Nationalrat den entsprechenden Bundesbeschluss. Geändert wird das Übereinkommen über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (CDNI). Neben der Schweiz sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande Vertragsparteien des CDNI.</p><p class="Standard_d">Ebenfalls Ja sagte der Nationalrat zum Beitritt der Schweiz zum neuen Strassburger Übereinkommen von 2012 über die Beschränkung der Haftung in der Binnenschifffahrt (CLNI 2012). Mit diesem Beitritt beteiligt sich die Schweiz laut Bundesrat an der Modernisierung und Vereinheitlichung der Haftungsbeschränkungen auf den europäischen Binnenwasserstrassen.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stimmte den zwei Bundesbeschlüssen zu den beiden Abkommen mit jeweils rund 40 Gegenstimmen aus der SVP-Fraktion klar zu. Die zwei Bundesbeschlüsse müssen noch die Schlussabstimmungen in den Eidgenössischen Räten am Ende der Wintersession überstehen.</p>
Updated
08.04.2025 23:45

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