Kartellgesetz (KG). Änderung

Details

ID
20230047
Title
Kartellgesetz (KG). Änderung
Description
Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Kartellgesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.05.2023</strong></h2><p><strong>Kartellgesetz: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Teilrevision</strong></p><p><strong>Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes verabschiedet. Mit der vorgeschlagenen Revision wird die Wirksamkeit des Kartellgesetzes verbessert. Dazu wird die Zusammenschlusskontrolle modernisiert, das Kartellzivilrecht gestärkt und das Widerspruchsverfahren verbessert. Zudem werden mehrere parlamentarische Vorstösse umgesetzt.</strong></p><p>Das WBF führte bis zum 11. März 2022 eine Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) durch. Die KG-Teilrevision beinhaltet zahlreiche Elemente, die das Schweizer Wettbewerbsrecht stärken und kartellrechtliche Verfahren beschleunigen.</p><p>Das Kernelement ist die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle. Durch den Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition-Test (SIEC-Test) wird der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst. Dadurch können den Wettbewerb signifikant behindernde Zusammenschlüsse gezielter untersagt oder mit Bedingungen und Auflagen zugelassen werden. Zudem werden bei der Prüfung zusammenschlussbedingte Effizienzsteigerungen (z. B. Synergieeffekte) besser berücksichtigt.</p><p>Ein weiterer Teil der Vorlage besteht in der Stärkung des Kartellzivilrechts. Unter anderem sollen zukünftig insbesondere auch Konsumentinnen und Konsumenten sowie die öffentliche Hand gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können.</p><p>Darüber hinaus wird das Widerspruchsverfahren gestärkt und innovationsfreundlicher ausgestaltet. Erstens erlischt das direkte Sanktionsrisiko für Unternehmen hinsichtlich der gemeldeten Verhaltensweise endgültig, wenn die Wettbewerbsbehörden innert der Widerspruchsfrist keine Untersuchung eröffnen. Zweitens wird die Widerspruchsfrist von fünf auf zwei Monate verkürzt.</p><p>Schliesslich werden drei parlamentarische Vorstösse mit der Vorlage umgesetzt:</p><p>- Mit der Einführung von Ordnungsfristen für kartellrechtliche Verfahren und der Einführung einer Parteienentschädigung für das erstinstanzliche Verwaltungsverfahren vor der Wettbewerbskommission (WEKO) soll insbesondere die Situation von KMUs in kartellrechtlichen Verfahren verbessert werden.</p><p>- Durch die Anpassung von Artikel&nbsp;5 KG soll in Bezug auf die quantitativen Kriterien einer Wettbewerbsabrede die faktische Rechtslage vor dem Entscheid des Bundesgerichts in Sachen Gaba wiederhergestellt werden. Somit wird zukünftig auch bei harten Wettbewerbsabreden (horizontale Preis-, Mengen- und Gebietsabreden, vertikale Preisbindungen und absoluter Gebietsschutz) eine Prüfung von quantitativen Elementen (z. B. Marktanteile) grundsätzlich erforderlich sein.</p><p>- Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast in das KG aufgenommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Breite Zustimmung im Rahmen der Vernehmlassung</p><p>Die Revisionsvorlage stiess bei den Vernehmlassungsteilnehmenden insgesamt auf ein positives Echo. Kritisiert wurde aber das Fehlen einer Reform der Wettbewerbsbehörden (Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat). Der Bundesrat hat daher bereits am 17. März 2023 das WBF beauftragt, ihm im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine entsprechende Reform zu unterbreiten. Das WBF wird verschiedene Reformmöglichkeiten vorab umfassend prüfen und hat dazu am 1. Mai 2023 eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Die Expertenkommission wird bis Ende 2023 verschiedene Optionen bewerten und dazu breite Kreise anhören.</p><p>&nbsp;</p><p>Parallele Arbeiten an einer Reform der Wettbewerbsbehörden</p><p>Die Institutionenreform steht mit der laufenden KG-Teilrevision nicht in unmittelbarem Zusammenhang. Eine zügige Umsetzung deren grundsätzlich unumstrittenen und gebotenen Elemente ist angezeigt. Ausserdem möchte der Bundesrat die Erfüllung einiger, teilweise seit längerem hängigen parlamentarischen Motionen, nicht weiter verzögern. Durch die nahtlose Weiterführung der laufenden KG-Teilrevision können diese Verbesserungen baldmöglichst in Kraft treten.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Teilrevision des Kartellgesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG)
    Resolutions
    Date Council Text
    11.06.2024 2 Beschluss abweichend vom Entwurf
Proceedings
<h3 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h3><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.06.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat bewilligt eine Stärkung des Kartellzivilrechts</strong><br><strong>Privatpersonen und die öffentliche Hand sollen gestützt auf das Kartellrecht Zivilklage einreichen können, wenn unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sie treffen. Das hat der Ständerat beschlossen. Verzichtet hat er auf neue Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden.</strong></p><p class="Standard_d">Am Dienstag hiess die kleine Kammer eine Teilrevision des Kartellgesetzes mit 33 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung gut, die die an sich unbestrittene Stärkung des Kartellzivilrechts enthält. Die Vorlage geht an den Nationalrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weg für Zivilklagen ebnen</p><p class="Standard_d">Neben der schon vor Jahren von der Wettbewerbskommission (Weko) verlangten Stärkung des Kartellzivilrechts sind die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle und ein besseres Widerspruchsrecht Teil der Vorlage.</p><p class="Standard_d">Zivilprozesse nach Kartellrechtsverletzungen sind nach Angaben des Bundesrates selten; die Revision soll den Weg dafür ebnen. Wer von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen betroffen sei, wähle oft den grundsätzlich kostenlosen Weg über das Verwaltungsverfahren, auch wenn dann keine Ansprüche auf Schadenersatz, Genugtuung und Gewinnherausgabe gestellt werden könnten, schrieb der Bundesrat.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Modernere Zusammenschlusskontrolle</p><p class="Standard_d">Heute kann nur Zivilklage führen, wer durch eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung in der Aufnahme oder Ausübung des Wettbewerbs behindert wird. Mit der Ausweitung der Aktivlegitimation zu solchen Klagen nimmt der Bundesrat einen Punkt der 2012 gescheiterten Kartellrechtsrevision auf.</p><p class="Standard_d">Auch die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle gehört zur Revision. Mit dem Wechsel vom heutigen qualifizierten Marktbeherrschungstest zum "Significant Impediment to Effective Competition"-Test (Siec-Test) soll der Prüfstandard dem internationalen Standard angepasst werden. Und schliesslich wird mit der Revision das Widerspruchsverfahren gestärkt.</p><p class="Standard_d">Ausgiebig zu reden gaben im Rat nicht diese Punkte, sondern vom Bundesrat auf Wunsch des Parlaments beantragte neue Regeln zur Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden. Eine denn auch vom Bundesrat unterstützte Minderheit wollte aber beim geltenden Recht bleiben und setzte sich schliesslich mit 24 zu 20 Stimmen durch.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Sanitärinstallateur als Beispiel</p><p class="Standard_d">Die Kommissionsmehrheit hingegen hätte qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigen wollen und darüber hinaus auch die Schädlichkeit einer Wettbewerbsabrede im konkreten Fall. Diese müsste von der Wettbewerbsbehörde dargelegt werden. Beweismaterial sei dafür nicht nötig, sagte Hans Wicki (FDP/NW) für die Mehrheit.</p><p class="Standard_d">Hannes Germann (SVP/SH) erwiderte namens der Minderheit, der Mehrheitsantrag erschwere die Verfahren. Branchenverbände und auch Konsumentenschutz-Organisationen seien gegen diese Bestimmung, fügte Carlo Sommaruga (SP/GE) hinzu. Tiana Angelina Moser (GLP/ZH) gab zu bedenken, dass die Mehrheitsversion dem EU-Recht zuwiderlaufe.</p><p class="Standard_d">Pirmin Bischof (Mitte/SO) illustrierte den Minderheitsantrag mit dem Beispiel eines jungen Sanitärinstallateurs, der ein eigenes Geschäft eröffne, aber nicht beliefert werde, um ihn vom Markt fernzuhalten. Der Antrag der Mehrheit mache einen derartigen Boykott zulässig, mahnte er.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schutz vor hohen Spielergehältern</p><p class="Standard_d">Im Sinn von Financial Fair Play setzte der Ständerat zudem Sport-Profiligen auf die Liste der in der Regel gerechtfertigten Abreden. Diese sollen zulässig sein, wenn sie die finanzielle Leistungsfähigkeit der Clubs sicherstellen. Im Auge hatten die Befürworter namentlich hohe Spielergehälter.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit und der Bundesrat wollten solche Regeln zum Nachteil der Spieler nicht, unterlagen aber mit 8 gegen 31 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Stefan Engler (Mitte/GR) lobte die von einer Minderheit beantragte Bestimmung als Möglichkeit für Clubs, defizitäre Sparten wie Frauen-Eishockey zu finanzieren.</p><p class="Standard_d">Eine Änderung brachte der Ständerat bei den finanziellen Sanktionen für unzulässige Abreden an. Von Unternehmen getroffene Vorkehren zur Vermeidung von Verstössen gegen das Kartellgesetz sollen bei der Festlegung der Sanktion berücksichtigt werden.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 21.01.2025</strong></h2><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Nachdem die Kommission an ihrer Sitzung vom 8. Oktober 2024 oppositionslos auf die Vorlage des Bundesrates zur Teilrevision des Kartellgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230047">23.047</a>) eingetreten war, konnte sie die Detailberatung durchführen und weitgehend abschliessen. Allerdings wurde die Gesamtabstimmung auf eine nächste Sitzung verschoben, weil noch Abklärungsbedarf zu den effektiven Auswirkungen diverser Formulierungen besteht. Die Fahne mit den finalen Beschlüssen der Kommission wird erst im Anschluss daran veröffentlicht.</p><p class="Standard_d">Vorgängig zur Detailberatung führte die Kommission nochmals spezifische Anhörungen durch, um die vom Ständerat vorgeschlagene Ausnahmeregelung für professionelle Sportligen besser beurteilen zu können (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2024-10-08.aspx">Medienmitteilung</a> vom 8. Oktober 2024). In der Folge sprach sich die WAK-N mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Einführung einer neuen sektorspezifischen Ausnahmeregelung im Bereich des professionellen Sportbetriebes aus. Sie beantragt damit ihrem Rat, den Entscheid des Ständerates rückgängig zu machen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Stärkung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Akteure im professionellem Spielbetrieb, wenn überhaupt, im Rahmen einer spezifischen Gesetzgebung adressiert werden müsste.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 01.04.2025</strong></h2><p>Die Kommission hat die Beratung der Teilrevision des Kartellgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20230047">23.047</a>) zu Ende geführt und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Obwohl die Detailberatung bereits an der letzten Sitzung weitgehend abgeschlossen werden konnte, war die Gesamtabstimmung verschoben worden, um die rechtliche Wirkung der beschlossenen Formulierungen betreffend die Prüfung der Schädlichkeit unzulässiger Wettbewerbsabreden (Art. 5 Abs. 1bis) bzw. Verhaltensweisen marktbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen (Art. 7 Abs. 3) beurteilen zu lassen. (vgl. <a href="https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-n-2025-01-21.aspx">Medienmitteilung vom 21. Januar 2025</a>). Gestützt auf die Ausführungen der Verwaltung hat die Kommission die Formulierungen bei beiden Gesetzesbestimmungen der Klarheit halber überarbeitet, bleibt aber dennoch beim ihrem bereits ausgedrückten Willen, die Prüfung im Einzelfall zu verstärken.</p><p>&nbsp;</p><h2 class="Titel_d"><strong>Auskünfte</strong></h2><p class="Auskünfte_d">Sekretariat der Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</p><p class="Auskünfte_d"><a href="mailto:wak.cer@parl.admin.ch">wak.cer@parl.admin.ch</a></p><p class="Auskünfte_d"><a href="https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wak">Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK)</a></p>
Updated
29.04.2025 11:49

Back to List