Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs)
Details
- ID
- 20230050
- Title
- Familienzulagengesetz. Änderung (Einführung eines vollen Lastenausgleichs)
- Description
- Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Änderung des Familienzulagengesetzes
- InitialSituation
- <h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 24.05.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Fairness bei der Finanzierung der Familienzulagen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Familienzulagen sollen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden. Der Bundesrat setzt eine entsprechende Motion um und verpflichtet die Kantone, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen (FAK) einzuführen. An seiner Sitzung vom 24. Mai 2023 hat er die Botschaft zu einer Änderung des Familienzulagengesetzes verabschiedet. Betroffen sind fünfzehn Kantone.</strong></p><p class="Standard_d">Familienzulagen gleichen die Kosten, die durch den Unterhalt eines oder mehrerer Kinder entstehen, teilweise aus. Sie umfassen die Kinder- und die Ausbildungszulage sowie in gewissen Kantonen die Geburts- und die Adoptionszulage und werden durch Beiträge der Arbeitgeber und der Selbstständigerwerbenden an die Familienausgleichskassen (FAK) finanziert.</p><p class="Standard_d">Je nach Branche sind die Beitragssätze unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, vielen Teilzeitbeschäftigten und Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien müssen die FAK höhere Beiträge verlangen als in Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise oder vollständig ausgleichen. Gemäss geltendem Recht liegt es in der Kompetenz der Kantone, einen Lastenausgleich zwischen den FAK einzuführen, die in ihrem Kanton tätig sind. Gegenwärtig wenden elf Kantone ein volles, neun Kantone ein teilweises und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Kantone müssen vollen Lastenausgleich einführen</p><p class="Standard_d">Das geänderte Familienzulagengesetz verpflichtet diejenigen Kantone, die keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einzuführen. Dadurch sollen die Familienzulagen von allen Arbeitgebern und Selbstständigerwerbenden zu gleichen Teilen finanziert werden.</p><p class="Standard_d">Durch die Gesetzesrevision ist schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den FAK in der Grössenordnung von rund 108 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen. Nach Einführung eines vollen Lastenausgleichs in allen Kantonen wird die Umverteilung auf insgesamt 419 Millionen Franken pro Jahr geschätzt, bei gesamthaft ausgerichteten Leistungen von rund 6 Milliarden Franken. Die administrativen Kosten für den Lastenausgleich sind gering.</p><p class="Standard_d">Im August 2021 hatte der Bundesrat die Motion Baumann "Familienzulagen. Für eine faire Lastenverteilung" (17.3860) aufgrund der kontroversen Vernehmlassungsresultate dem Parlament zur Abschreibung beantragt. In der Sommersession 2022 entschieden jedoch beide Räte, die Motion nicht abzuschreiben. Deshalb legt der Bundesrat dem Parlament eine entsprechende Anpassung des Familienzulagengesetzes vor.</p>
- Objectives
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- Number
- 0
- Text
- Botschaft vom 24. Mai 2023 zur Änderung des Familienzulagengesetzes
- Resolutions
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Date Council Text
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- Number
- 1
- Text
- Bundesgesetz über die Familienzulagen und Finanzhilfen an Familienorganisationen (Familienzulagengesetz, FamZG)
- Resolutions
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Date Council Text 21.09.2023 2 Beschluss gemäss Entwurf 14.12.2023 1 Abweichung 27.02.2024 2 Zustimmung 15.03.2024 1 Annahme in der Schlussabstimmung 15.03.2024 2 Annahme in der Schlussabstimmung
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- Proceedings
- <h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 21.09.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Lastenausgleich für alle Familienausgleichskassen</strong><br><strong>Die Kantone sollen einen vollen Lastenausgleich für die Finanzierung der Familienzulagen für Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende einführen. Der Ständerat hat am Donnerstag eine entsprechende Vorlage angenommen. Nun ist der Nationalrat am Zug.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer stimmte der Änderung des Familienzulagengesetzes in der Gesamtabstimmung mit 23 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Zuvor hatte sie es mit 24 zu 19 Stimmen abgelehnt, im Sinne eines Kompromisses im Gesetz nur zu verankern, dass die Kantone mindestens einen Teillastenausgleich einführen müssen.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit argumentierte, dass nur ein voller Ausgleich auf Kantonsebene für eine faire Finanzierung der Familienzulagen sorgen könne. Eine Minderheit lehnte die Vorlage wie der Bundesrat ab, da sie der Ansicht ist, dass die Vorlage in den Zuständigkeitsbereich der Kantone eingreife.</p><p class="Standard_d">Die Kantone haben bereits gemäss geltendem Recht die Möglichkeit, einen Lastenausgleich zwischen den in ihrem Kanton tätigen Familienausgleichskassen vorzusehen. Gegenwärtig wenden vierzehn Kantone ein volles, sechs Kantone ein partielles und sechs Kantone gar kein Lastenausgleichssystem an.</p><p class="Standard_d"> </p><p class="Standard_d">Umsetzung innert zweier Jahre</p><p class="Standard_d">Je nach Branche sind die Beitragssätze für die Familienzulagen unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien und vielen Teilzeitbeschäftigten müssen die Familienausgleichskassen höhere Beiträge verlangen, um die Familienzulagen finanzieren zu können.</p><p class="Standard_d">In Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern dagegen ist die Finanzierung auch bei tiefen Beiträgen sichergestellt. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise ausgleichen.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage verpflichtet nun diejenigen Kantone, die noch keinen oder nur einen teilweisen Lastenausgleich kennen, innerhalb von zwei Jahren einen vollen Lastenausgleich einzuführen. Durch die Gesetzesrevision ist schweizweit mit einer zusätzlichen Umverteilung der Lasten zwischen den Familienausgleichskassen in der Grössenordnung von rund 108 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.</p><p class="Standard_d">Die Forderung nach dem Lastenausgleich geht auf eine Motion von alt Ständerat Isidor Baumann (CVP/UR) zurück, die vom Parlament angenommen wurde.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><span style="color:#221E1F;"><strong>Debatte im Nationalrat, 14.12.2023</strong></span></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte wollen vollen Lastenausgleich für Familienausgleichskassen</strong><br><strong>Das Parlament will einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einführen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat entsprechende Vorschläge des Bundesrates gutgeheissen. Im Nationalrat setzte sich eine Minderheit durch.</strong></p><p class="Standard_d">Der Bundesrat schlug die Einführung des vollen Lastenausgleichs zwischen den Kassen vor, weil das Parlament dies verlangt hatte. Der Nationalrat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 161 zu 34 Stimmen gut. Sie geht zurück an den Ständerat.</p><p class="Standard_d">Von der Neuerung betroffen sind laut Angaben des Bundesrates vom vergangenen Mai jene 15 Kantone, die entweder einen Teil-Lastenausgleich oder gar keinen haben. Die übrigen elf Kantone haben bereits einen vollen Lastenausgleich.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss den vollen Lastenausgleich auf Antrag der Minderheit seiner zuständigen Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N). Vor allem für Branchen, in denen viele Menschen mit Kindern Teilzeit arbeiteten und die Löhne tief seien, sei der volle Ausgleich wichtig, sagte Lorenz Hess (Mitte/BE).</p><p class="Standard_d">Der von der Mehrheit bevorzugte teilweise Lastenausgleich bringe hier nichts. Die Mehrheit wünschte diese Version, weil sie nicht zu stark in die Kompetenzen der Kantone eingreifen wollte. Die jetzige Situation sei vom Gesetzgeber gewollt, sagte Regine Sauter (FDP/ZH), und viele Branchenverbände wollten den vollen Ausgleich nicht.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat will den Kantonen allerdings mehr Zeit geben für die Einführung des Lastenausgleichs. Sie sollen diesen innerhalb von drei Jahren einführen müssen. Der Ständerat hatte entsprechend dem Antrag des Bundesrates eine Frist von zwei Jahren einführen gesetzt.</p><p class="Standard_d"> </p><h4 class="SDA_Meldung_d">SDA-Meldung</h4><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 27.02.2024</strong></h3><p><strong>Räte wollen vollen Lastenausgleich für Familienausgleichskassen</strong><br><strong>Das Parlament will alle Kantone zwingen, einen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen einführen. Der Ständerat hat am Dienstag eine letzte Differenz bereinigt in einer Vorlage, die das Parlament vom Bundesrat gefordert hatte.</strong></p><p>Auf die Einführung des vollen Lastenausgleichs hatten sich die Räte bereits im vergangenen Jahr geeinigt. Noch offen war am Dienstag aber, wie viel Zeit die Kantone für die Umstellung bekommen sollten. Der Ständerat schloss sich nun oppositionslos dem Nationalrat an, der eine Übergangsfrist von drei Jahren beschlossen hatte.</p><p>Der Bundesrat beantragte die Einführung des vollen Lastenausgleichs zwischen den Kassen, weil das Parlament das verlangt hatte. Betroffen sind laut Angaben des Bundesrates vom Mai 2023 15 Kantone, die entweder einen Teil-Lastenausgleich oder gar keinen haben. Die anderen elf Kantone haben den vollen Lastenausgleich bereits.</p><p>Je nach Branche sind die Beitragssätze für die Familienzulagen unterschiedlich hoch. In Branchen mit tiefen Löhnen, Arbeitnehmenden mit kinderreichen Familien und vielen Teilzeitbeschäftigten müssen die Familienausgleichskassen höhere Beiträge verlangen, um die Familienzulagen finanzieren zu können.</p><p>In Branchen mit hohen Löhnen und Arbeitnehmenden mit wenigen Kindern dagegen ist die Finanzierung auch bei tiefen Beiträgen sichergestellt. Ein kantonaler Lastenausgleich kann diese Unterschiede teilweise ausgleichen.</p><p>Die Forderung nach dem vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen geht auf eine Motion des früheren Mitte-Ständerates Isidor Baumann (UR) zurück. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen.</p>
- Updated
- 18.10.2024 10:32