Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)

Details

ID
20230051
Title
Energiegesetz. Änderung (Beschleunigungserlass)
Description
Botschaft vom 21. Juni 2023 zur Änderung des Energiegesetzes
InitialSituation
<h2 class="Titel_d"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 22.06.2023</strong></h2><p class="Standard_d"><strong>Bundesrat will den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken beschleunigen</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Er hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 eine Änderung des Energiegesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.</strong></p><p class="Standard_d">Die erneuerbaren Energien sollen zügig ausgebaut werden. Die heute geltenden Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren können Projekte aber stark verzögern. Zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung können über 20 Jahre verstreichen.</p><p class="Standard_d">Der Bundesrat will daher diese Verfahren für Solar-, Wind- und Wasserkraftwerke von nationalem Interesse vereinfachen und somit beschleunigen. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 die Botschaft und den Entwurf zum Beschleunigungserlass zu Handen des Parlaments gutgeheissen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Änderungen im Energiegesetz:</p><ul><li><p class="Standard_d">Für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse sollen die Kantone ein konzentriertes Plangenehmigungsverfahren vorsehen. Dabei soll neu der Standortkanton in einem Zug sämtliche kantonalen und bisher kommunalen Bewilligungen erteilen, die für den Bau, die Erweiterung oder die Erneuerung solcher Anlagen nötig sind. Damit würde verhindert, dass ein Projekt in mehrere Etappen aufgeteilt wird und jeder einzelne Entscheid bis vor Bundesgericht angefochten werden kann. Das konzentrierte Verfahren soll innert 180 Tagen abgeschlossen werden. Genehmigungsbehörde wäre die Kantonsregierung oder eine von ihr bestimmte kantonale Stelle. Bei Wasserkraftwerken wird auf dieses Verfahren verzichtet, da sich das bisherige Vorgehen bewährt hat.</p></li><li><p class="Standard_d">Die Kantone sollen im Richtplan Eignungsgebiete für Solar- und Windenergieanlagen bezeichnen. Für solche Anlagen von nationalem Interesse in einem Eignungsgebiet wäre keine projektbezogene Grundlage im kantonalen Richtplan mehr nötig. Bei der Festlegung dieser Gebiete müssten die Kantone den Schutz von Landschaft, Biotopen, Wald, Kulturland und der Fruchtfolgeflächen berücksichtigen.</p></li><li><p class="Standard_d">Der Rechtsmittelweg für die Planung und den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken soll verkürzt werden. Auf kantonaler Ebene wäre künftig nur noch eine Beschwerde an das obere kantonale Gericht möglich. Es soll innert 180 Tagen entscheiden. Zudem könnten lokale und kantonale Organisationen gegen solche Projekte keine Beschwerde mehr einreichen. Beschwerdeberechtigt wären weiterhin Standortkantone und -gemeinden sowie gesamtschweizerisch tätige Organisationen wie zum Beispiel der WWF, Pro Natura oder die Stiftung Landschaftsschutz.</p></li><li><p class="Standard_d">Auch der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes soll verkürzt werden. Bei seiner Sachplanung würde der Bund künftig darauf verzichten, für sogenannte Höchstspannungsleitungen zuerst ein Planungsgebiet festzusetzen. Neu soll direkt der Planungskorridor dafür festgelegt werden. Innerhalb dieses Korridors würde dann die konkrete Leitungsführung bestimmt. Höchstspannungsleitungen sind Leitungen, die Strom von den Kraftwerken in die regionalen und lokalen Verteilnetze zu den Verbrauchern transportieren.</p></li></ul><p class="Standard_d">Der Bundesrat schafft mit den vorgeschlagenen Massnahmen die Voraussetzungen für einen raschen Ausbau von Produktionsanlagen für erneuerbare Energien sowie von Übertragungsleitungen.</p>
Objectives
  • Number
    0
    Text
    Botschaft vom 21. Juni 2023 zur Änderung des Energiegesetzes
    Resolutions
    Date Council Text
  • Number
    1
    Text
    Energiegesetz (EnG)
    Resolutions
    Date Council Text
    21.12.2023 1 Beschluss abweichend vom Entwurf
    19.12.2024 2 Abweichung
    04.03.2025 1 Abweichung
    05.06.2025 2 Abweichung
    09.09.2025 1 Abweichung
    16.09.2025 2 Abweichung
    23.09.2025 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    24.09.2025 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    26.09.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
    26.09.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    2
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    19.12.2024 2 Beschluss gemäss Entwurf
    04.03.2025 1 Abweichung
    11.03.2025 2 Zustimmung
    21.03.2025 2 Annahme in der Schlussabstimmung
    21.03.2025 1 Annahme in der Schlussabstimmung
  • Number
    3
    Text
    Resolutions
    Date Council Text
    04.03.2025 1 Beschluss gemäss Entwurf
    05.06.2025 2 Nichteintreten
    09.09.2025 1 Abweichung
    16.09.2025 2 Nichteintreten
    23.09.2025 1 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
    24.09.2025 2 Beschluss gemäss Antrag der Einigungskonferenz
Proceedings
<p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 21.12.2023</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Nationalrat will Ausbau von erneuerbaren Energien beschleunigen</strong><br><strong>Damit die Energiewende Fahrt aufnehmen kann, sollen die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasser-, Solar- und Windkraftwerke gestrafft werden. Der Nationalrat hat als Erstrat den sogenannten Beschleunigungserlass gutgeheissen. Nein sagte er zu neuen AKWs.</strong></p><p class="Standard_d">Weil die Nachfrage nach Strom in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird und die Importmöglichkeiten begrenzt sind, wollen Bundesrat und Parlament den inländischen Kraftwerkbau forcieren. Das Ziel ist ein Ausbau der erneuerbaren Energien, um die Versorgungssicherheit insbesondere im Winter zu verstärken.</p><p class="Standard_d">Mit dem Beschleunigungserlass will der Bundesrat das Energiegesetz dahingehend ändern, dass die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien gestrafft werden. Der Standortkanton allein soll den Bau von Anlagen sowie Erweiterungen und Erneuerungen bewilligen und auch jene Bewilligungen aussprechen, die heute die Gemeinde erteilt. Die Gemeinden sollen früh ins Verfahren einbezogen werden.</p><p class="Standard_d">Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) betonte, was nach ihr viele weitere Fraktionssprecherinnen und -sprecher festhielten: "Es braucht mehr Strom in kurzer Zeit, um Engpässe zu verhindern." Dafür müsse die Verfahrensdauer zwingend reduziert werden. Heute dauere es teilweise zwanzig Jahre und mehr, bis ein Energieprojekt realisiert sei.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Widerstand von der SVP</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat stellte sich am Donnerstag klar hinter die Vorlage und nahm diese am Ende mit 137 zu 56 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Die grosse Kammer folgte in allen zentralen Punkten ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N).</p><p class="Standard_d">Grundsätzliche Kritik gab es nur von der SVP. Sie war zuvor mit mehreren Anträgen gescheitert. Die grösste Fraktion wollte vom Bundesrat verlangen, die Vorlage zu überarbeiten und den Fokus auf andere Technologien zur Energieerzeugung zu legen. Zudem wollte die SVP Windkraftprojekte von der Verfahrensbeschleunigung ausklammern.</p><p class="Standard_d">SVP-Sprecher Christian Imark (SO) plädierte dafür, den Fokus auf die Winterlücke zu legen. Der Beschleunigungserlass sei technologisch einseitig ausgestaltet. Es brauche die Wasserkraft und auch die Kernenergie für eine sichere, günstige und umweltfreundliche Energieversorgung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine neuen AKWs</p><p class="Standard_d">Die SVP unterstützte zu diesem Zweck auch einen Antrag der FDP-Fraktion, der das AKW-Neubauverbot lockern wollte. Laut Matthias Samuel Jauslin (FDP/AG) hätte damit das Technologieverbot aufgehoben werden sollen - ohne Freipass für künftige Kernkraftwerke.</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat sagte mit 101 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen Nein dazu und stützte damit seinen Entscheid vom Frühjahr. Schon damals lehnte die grosse Kammer im Rahmen des Energie-Mantelerlasses einen solchen Antrag ab, jedoch viel deutlicher.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit befand, dass mit der Aufweichung des absoluten Moratoriums für den Bau neuer Atomkraftwerke der Beschleunigungserlass akut gefährdet wäre. SP, Mitte, Grüne und GLP stimmten geschlossen Nein.</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti warnte davor, die Kernenergiedebatte jetzt zu führen. Das Thema werde wohl bald wieder aufs Tapet kommen - im Rahmen der Volksinitiative "Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)". Zunächst gelte es aber, die Energiewende durch den Zubau erneuerbarer Energiequellen zu schaffen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warnung vor Absturz der Vorlage</p><p class="Standard_d">Umstritten war im Nationalrat auch, wie stark die Einspracherechte der Standortgemeinden geplanter Anlagen und diejenige von Umwelt- und Naturschutzverbänden beschnitten werden sollen. Im Sinne einer mehrheitsfähigen Vorlage sah die grosse Kammer von einschneidenden Änderungen ab.</p><p class="Standard_d">Sie beschloss, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können. Weiter gehende Mitbestimmungsrechte für Standortgemeinden wurden abgelehnt.</p><p class="Standard_d">Zudem soll das Verbandsbeschwerderecht nicht eingeschränkt werden. Die Ratslinke warnte im Fall einer Einschränkung vor einem Referendum. Energieminister Rösti sprach sogar davon, dass die Vorlage mit dem Antasten des Verbandsbeschwerderechts "klinisch tot" wäre.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schneller voran auch bei der Wasserkraft</p><p class="Standard_d">Der Nationalrat beschloss dafür andere Änderungen an der Vorlage des Bundesrats. So soll die Entscheidung, das ordentliche Bewilligungsverfahren anzuwenden, bei den Projektanten von Solar- und Windenergieanlagen liegen und nicht bei der Bewilligungsbehörde.</p><p class="Standard_d">Nicht nur für Wind- und Solarkraftwerke, sondern auch für Wasserkraftwerke will der Nationalrat die Bewilligungsverfahren beschleunigen. Die Kantone können dabei frei bestimmen, welche kantonale oder kommunale Behörde für dieses Verfahren zuständig ist.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 17.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Kampf gegen erneuerbare Energieprojekte einschränken</strong><br><strong>Der Ständerat will den Zubau von Wasserkraft-, Solar- und Windanlagen beschleunigen. Dabei sollen auch die Beschwerderechte gegen solche Projekte eingeschränkt werden. Für die linke Minderheit ist damit eine "rote Linie" überschritten.</strong></p><p class="Standard_d">Die kleine Kammer hat am Dienstag als Zweitrat mit der Beratung des sogenannten Beschleunigungserlasses begonnen. Wegen Zeitmangels wurden diverse Entscheide auf Donnerstag verschoben. Der Ausgang zeichnet sich jedoch bereits jetzt ab.</p><p class="Standard_d">Der bürgerlichen Mehrheit ist es ein Anliegen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland nicht durch langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren ausgebremst wird. Diese Verfahren sollen deshalb gestrafft und die Rechtsmittel eingedampft werden. Das Volk habe mit dem deutlichen Ja im Juni zum Energie-Mantelerlass dazu grünes Licht gegeben, lautet der Tenor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wollen keinen Blockadeerlass"</p><p class="Standard_d">Vorbehältlich eines Ja zur Vorlage in der Gesamtabstimmung beschloss der Ständerat, dass dem Bau von Energieanlagen zum Opfer fallende Schutzgebiete nicht mehr zwingend ersetzt werden müssen, bevor die Baubewilligung erteilt wird. Neu muss der Projektträger solche sogenannten Ersatzmassnahmen nur finanziell sicherstellen. Der Kanton entscheidet erst danach über deren Standort und deren Ausgestaltung.</p><p class="Standard_d">Kommissionspräsident Beat Rieder (Mitte/VS) erinnerte daran, dass über den Weg der Ersatzmassnahmen erneuerbare Energieprojekte über Jahrzehnte verzögert worden seien. "Das Projekt ist wichtiger als die Ersatzmassnahme", stellte er klar.</p><p class="Standard_d">Martin Schmid (FDP/GR) gab zu bedenken, dass Ersatzmassnahmen auch während einer jahrelangen Bauphase definiert werden könnten. "Wir wollen keinen Blockadeerlass." Schliesslich folgte der Rat seiner Kommission in diesem Punkt mit 23 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Warnung vor Absturz</p><p class="Standard_d">Céline Vara (Grüne/NE) stellte aus Sicht der Minderheit klar, dass damit eine "rote Linie" überschritten werde. Die Ersatzmassnahmen seien ein "fundamentales und seit Jahrzehnten zentrales Element des Umweltschutzrechts". Der Ersatz von Schutzgebieten müsse vor deren Zerstörung geklärt sein.</p><p class="Standard_d">Auch andere Ratsmitglieder warnten vor einer Verwässerung dieses Artikels. Die Mehrheit der Kantone sei gegen eine Neuregelung, sagte Heidi Z'graggen (Mitte/UR). Die schwierige Aufgabe, Ersatzstandorte für Schutzgebiete zu finden, werde einfach von den Projektleitenden auf die Kantone überwälzt. "Am Schluss haben wir einen prall gefüllten Ausgleichsfonds, ohne konkrete Projekte."</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti räumte zwar ein, dass mit der Änderung des Artikels eine Beschleunigung der Bewilligungsverfahren einhergehen könnte. "Wir gefährden aber die Mehrheitsfähigkeit der Vorlage."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Gemeinden sollen mitreden können</p><p class="Standard_d">Weniger umstritten war im Ständerat die Änderung im Energiegesetz, wonach für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse in einem Eignungsgebiet keine projektbezogene Festsetzung im kantonalen Richtplan mehr erforderlich ist. Das werde heute schon so praktiziert, sagte Bundesrat Rösti dazu.</p><p class="Standard_d">In den beschleunigten Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen sollen die Gemeinden gemäss einem weiteren Beschluss des Ständerats mitreden können - sofern das kantonale Recht nichts anderes vorsieht.</p><p class="Standard_d">Hat eine beschwerdeberechtigte Person gegen einen Nutzungsplan keine Rügen erhoben oder sind die Rügen rechtskräftig abgelehnt worden, so darf die Person laut dem Ständerat diese Rügen im Baubewilligungsverfahren nicht mehr vorbringen. Die Rüge der Unangemessenheit ist unzulässig.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wir müssen vorwärtsmachen"</p><p class="Standard_d">Wie in vorangegangenen Debatten zur schweizerischen Energiepolitik stand auch am Dienstag die Abwägung zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Fokus der Debatte. Die Mehrheit argumentierte, dass man sich keinen Stillstand mehr leisten könne.</p><p class="Standard_d">"Wir müssen vorwärtsmachen", so Damian Müller (FDP/LU). Heute dehnten die Gerichte wegen Rechtsunsicherheit die Schutzbedürfnisse laufend aus, hielt Stefan Engler (Mitte/GR) fest. Martin Schmid (FDP/GR) sprach von einem "Verfahrensdickicht".</p><p class="Standard_d">Energieminister Rösti sagte, er mache sich Sorgen um das Schweizer Energiesystem. "Wir brauchen einen Befreiungsschlag." Gleichzeitig warnte er davor, die Vorlage zu überladen: "Wenn wir nach einem Referendum nichts haben, hilft uns das wenig."</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 19.12.2024</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Ständerat will Beschwerderechte gegen Energieprojekte einschränken</strong><br><strong>Das Parlament will die Bewilligungsverfahren für den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie beschleunigen. Der Ständerat geht dabei weiter als der Nationalrat und hat beschlossen, Verbandsbeschwerden für 16 Wasserkraft-Projekte nicht zuzulassen.</strong></p><p class="Standard_d">Der sogenannte Beschleunigungserlass soll der Planung und Bewilligung von grossen Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken Schub geben, damit die Energiewende Fahrt aufnehmen kann. Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen sollen gestrafft und der Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes vereinfacht werden.</p><p class="Standard_d">Grundsätzlich sind sich die Räte einig, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Inland nicht durch langwierige Planungs- und Bewilligungsverfahren ausgebremst werden soll. Das Volk habe mit dem deutlichen Ja im Juni zum Energie-Mantelerlass dazu grünes Licht gegeben, lautet der Tenor.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kampf gegen "Verfahrensdickicht"</p><p class="Standard_d">Der Ständerat hiess die Vorlage am Donnerstag in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Wie in vorangegangenen Debatten zur schweizerischen Energiepolitik stand zuvor auch dieses Mal die Abwägung zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Fokus.</p><p class="Standard_d">Die Mehrheit argumentierte, dass man sich keinen Stillstand mehr leisten könne. "Wir müssen vorwärts machen", sagte Damian Müller (FDP/LU). Heute dehnten die Gerichte wegen Rechtsunsicherheit die Schutzbedürfnisse laufend aus, hielt Stefan Engler (Mitte/GR) fest. Martin Schmid (FDP/GR) sprach von einem "Verfahrensdickicht".</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti sagte, er mache sich Sorgen um das Schweizer Energiesystem. "Wir brauchen einen Befreiungsschlag." Gleichzeitig warnte er davor, die Vorlage zu überladen: "Wenn wir nach einem Referendum nichts haben, hilft uns das wenig."</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Rote Linien" überschritten</p><p class="Standard_d">Genau ein solches Referendum scheint derzeit wahrscheinlich. Für die linke Minderheit sind mit den Beschlüssen des Ständerats mehrere "rote Linien" überschritten, wie Ständerätin Céline Vara (Grüne/NE) sagte. Die Linke, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Mitte, warnten vor einer übermässigen Einschränkung der Beschwerderechte gegen Energieprojekte.</p><p class="Standard_d">Konkret beschloss der Ständerat mit 28 zu 15 Stimmen bei einer Enthaltung, gegen die im vom Volk angenommenen Energie-Mantelerlass erwähnten 16 Wasserkraft-Projekte keine Verbandsbeschwerden zuzulassen. Dabei geht es um 16 Projekte in den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden, Tessin und Uri. Dazu gehören ein neuer Speichersee im Gebiet Gorner oberhalb von Zermatt VS sowie die Erhöhung des Fassungsvermögens des Grimselsees.</p><p class="Standard_d">"Die Streichung des Verbandsbeschwerderechts widerspricht den Prinzipien eines Rechtsstaats", sagte Simon Stocker (SP/SH). Durch den Entscheid sei die gesamte Vorlage gefährdet. Heidi Z'graggen (Mitte/UR) warnte vor einem Vertrauensverlust in der Stimmbevölkerung.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wir machen nichts Revolutionäres"</p><p class="Standard_d">Auf der anderen Seite argumentierte eine bürgerliche Mehrheit, dass ohne Beschränkung der Beschwerdeflut die Energiewende scheitern werde. "Es droht Gefahr, dass Projekte nicht zeitgerecht oder gar nicht realisiert werden", sagte Kommissionspräsident Beat Rieder (Mitte/VS).</p><p class="Standard_d">Vorwärts machen will der Ständerat auch bei der Produktion von Solarenergie. Der Ständerat beschloss, den sogenannten "Solarexpress", also den beschleunigten und finanziell geförderten Bau von alpinen Solaranlagen, zu verlängern. Diese Projekte sollen auch Geld vom Bund erhalten, wenn sie nicht bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Netz speisen.</p><p class="Standard_d">Die Befürwortenden des Beschleunigungserlasses betonten wiederholt, dass die betroffenen Gemeinden weiterhin mitreden, Projekte ablehnen oder mit Auflagen versehen könnten. Zudem seien die Rechte von Privaten nicht tangiert. "Wir machen nichts Revolutionäres", sagte Rieder.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Appell von Rösti</p><p class="Standard_d">Energieminister Rösti versuchte, die beiden Lager zu einen. Es sei störend, dass Energieprojekte verzögert würden. "Wir müssen einen Weg finden, damit die Projekte rechtlich überprüft werden können und die Fundamentalopposition gebrochen wird."</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 04.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Das Wie des Ausbaus erneuerbarer Energien bleibt umstritten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Die Räte kämpfen weiterhin mit dem Dilemma, den Ausbau von einheimischer Wasser-, Solar- und Windkraft voranzutreiben, ohne den Umweltschutz zu stark einzuschränken. National- und Ständerat kommen sich zwar näher. Ob die Vorlage am Schluss mehrheitsfähig ist, bleibt aber fraglich.</strong></p><p class="Standard_d">Weitgehender Konsens herrscht im Parlament darüber, dass der Ausbau erneuerbarer Energieprojekte hierzulande rascher vonstattengehen soll. Dazu dient der sogenannte Beschleunigungserlass, den das Parlament seit über einem Jahr diskutiert.</p><p class="Standard_d">Bei der Vorlage gibt es aber gewichtige Differenzen. Drei Fragen stehen im Fokus, wie Kommissionssprecherin Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) am Dienstag im Nationalrat ausführte. Soll es Projektverantwortlichen von Ausbauten ermöglicht werden, anstelle von ökologischen Ersatzmassnahmen eine Ersatzabgabe zu leisten? Inwieweit soll den Gemeinden ein Vetorecht zukommen? Und wie stark soll das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt werden?</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Verbandsbeschwerden einschränken</p><p class="Standard_d">Die grosse Kammer beschloss, Verbandsbeschwerden gegen die 16 vom Volk im Energie-Mantelerlass gutgeheissenen Wasserkraftprojekte und auch gegen weitere Projekte von nationaler Bedeutung zum Ausbau der Wasser-, Solar- und Windkraft einzuschränken. Sie ging damit weiter als bei ihrer ersten Beratung der Vorlage im Dezember 2023 und spurte auf die Linie des Ständerats ein, auch wenn Differenzen bestehen bleiben.</p><p class="Standard_d">Konkret sollen Verbandsbeschwerden gegen Projekte nur noch zulässig sein, wenn drei Organisationen sie gemeinsam erheben. Damit will der Nationalrat sicherstellen, dass Projekte von nationalem Interesse nur dann vor Gericht verhandelt werden, wenn sie auf breiten Widerstand stossen.</p><p class="Standard_d">Das sei nötig, wenn der Ausbau erneuerbarer Energien schneller gehen solle, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). "Wir wollen eine Beschleunigungsvorlage, die einen Effekt erzielt." Es müsse endlich etwas geschehen, und zwar schnell.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ersatzzahlungen statt -massnahmen</p><p class="Standard_d">Zu diesem Zweck will der Nationalrat auch die heute verbindlichen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für geschützte Lebensräume flexibilisieren. Dem Bau der 16 geplanten Wasserkraftprojekte zum Opfer fallende Schutzgebiete sollen nicht mehr zwingend ersetzt werden müssen.</p><p class="Standard_d">Es soll stattdessen möglich sein, die Umsetzung dieser Massnahmen und der zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen vom Bauprojekt zu trennen, wenn die Verantwortlichen beim Kanton eine Sicherheitszahlung leisten. Dies beschloss die grosse Kammer mit 107 zu 91 Stimmen.</p><p class="Standard_d">Bei der Frage der Mitbestimmung der Standortgemeinden von solchen Projekten schloss sich der Nationalrat im Grundsatz dem Ständerat an: Die Gemeinden sollen mitbestimmen können, solange die Kantone in ihrer Gesetzgebung nichts anderes vorsehen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ablehnung auf breiter Front</p><p class="Standard_d">Für die links-grüne Minderheit im Parlament sind mit der Einschränkung der Beschwerderechte und der Streichung der Ersatzmassnahmen gleich mehrere rote Linien überschritten. Effiziente Verfahren seien grundsätzlich zu begrüssen, jedoch nicht auf Kosten der Umwelt, sagte Jon Pult (SP/GR). Es müsse weiterhin möglich sein, kritische Umweltfragen durch Gerichte überprüfen zu lassen.</p><p class="Standard_d">Die Grünen drohten bereits im Vorfeld der Nationalratsdebatte mit dem Referendum, falls dem Umweltschutz in der Vorlage zu wenig Beachtung geschenkt werde. Auch Umwelt- und Energieminister Albert Rösti warnte vergeblich davor, die ökologischen Ersatzmassnahmen anzutasten. "Sonst fällt der Beschleunigungserlass in sich zusammen."</p><p class="Standard_d">Tatsächlich ist es fraglich, ob die Vorlage die parlamentarische Hürde nehmen wird. Neben der Kritik von links-grünen Kreisen ist auch die SVP skeptisch. Sie bezeichnet die Energiewende generell als gescheitert und könnte den Beschleunigungserlass in der Schlussabstimmung ebenfalls ablehnen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Rösti besorgt über Blockadepolitik</p><p class="Standard_d">Bis es so weit ist, muss die Vorlage noch bereinigt werden. Als Nächstes ist wieder der Ständerat am Zug. Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) gab ihrer Hoffnung Ausdruck, dass dieser noch einmal einen Kompromiss ausarbeite, der mehrheitsfähig sei.</p><p class="Standard_d">"Den Verzicht auf die Ersatzabgabe müssen wir verhindern", sagte auch Martin Bäumle (GLP/ZH). Sonst drohe die Gefahr eines Scheiterns der ganzen Vorlage. Zusammenarbeit sei die Lösung.</p><p class="Standard_d">Bundesrat Rösti zeigte sich jedoch wenig optimistisch: "Wenn ich Ihre Debatte höre, dann mache ich mir schon Sorgen um die langfristige Stromversorgung", sagte er. Er hoffe aber trotzdem, dass die jahrelange Blockadepolitik bald ihr Ende finde.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 11.03.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Beschleunigungserlass für Energieprojekte verzögert sich</strong><br><strong>Der Beschleunigungserlass zum Ausbau von einheimischer Wasser-, Solar- und Windkraft kann nicht wie geplant in der laufenden Frühjahrssession zu Ende beraten werden. Wegen gewichtiger Differenzen hat die zuständige Ständeratskommission entschieden, das Geschäft noch einmal vertieft zu prüfen.</strong></p><p>In der ersten Sessionswoche hatte der Nationalrat beschlossen, Verbandsbeschwerden gegen die 16 vom Volk im Energie-Mantelerlass gutgeheissenen Wasserkraftprojekte und auch gegen weitere Projekte von nationaler Bedeutung zum Ausbau der Wasser-, Solar- und Windkraft einzuschränken. Zudem sollen nach Ansicht der grossen Kammer die heute verbindlichen Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen für geschützte Lebensräume in Bezug auf die 16 geplanten Wasserkraftwerke flexibilisiert werden.</p><p>Für die links-grüne Minderheit im Parlament sind mit der Einschränkung der Beschwerderechte und der Änderung bei den Ersatzmassnahmen gleich mehrere rote Linien überschritten. Deshalb wäre es derzeit fraglich, ob die Vorlage die parlamentarische Hürde nehmen würde - zumal neben links-grünen Kreisen auch die SVP skeptisch ist.</p><p>Die Ständeratskommission wird in den nächsten Wochen die Vorlage noch einmal vertieft prüfen - und versuchen, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Das sagte Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission des Ständerats (Urek-S), am Dienstag im Rat. Energieminister Albert Rösti hatte vergangene Woche seiner Hoffnung Ausdruck verliehen, dass die jahrelange Blockadepolitik bald ihr Ende finde.</p><p>&nbsp;</p><p>Solarexpress wird verlängert</p><p>Gefunden haben sich die Räte bei der geplanten Solaroffensive. Das Parlament beschloss, den sogenannten Solarexpress, also den beschleunigten und finanziell geförderten Bau von alpinen Solaranlagen, zu verlängern. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmungen.</p><p>Diese Projekte sollen auch Geld vom Bund erhalten, wenn sie nicht bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Netz speisen. Zwar sind inzwischen alpine Solaranlagen bewilligt worden, doch etliche Projekte stossen auf Widerstand.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 05.06.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Streit um Beschwerderecht bei Wasserkraftprojekten bleibt ungelöst</strong><br><strong>Der beschleunigte Ausbau von Wasserkraftwerken bleibt umstritten. Der Ständerat ist am Donnerstag in einem zentralen Punkt nicht von seiner Linie abgewichen: Er will das Verbandsbeschwerderecht für 16 definierte Projekte streichen.</strong></p><p class="Standard_d">Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht Gesetzesänderungen vor, um Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen der erneuerbaren Energien zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen. Damit soll die Energiewende vorangetrieben werden.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage ist umstritten. Links-grüne Kreise drohen bereits seit Längerem mit dem Referendum. Sie kritisieren insbesondere die geplanten Einschnitte beim Verbandsbeschwerderecht. Auch die SVP ist skeptisch. Sie befürwortet zwar den rascheren Ausbau der Wasserkraft, opponiert aber gegen Windparks, deren beschleunigter Ausbau ebenfalls Teil der Vorlage ist.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Keine Einigung bei Verbandsbeschwerden</p><p class="Standard_d">Die Räte tun sich schwer damit, die Differenzen mit einem Kompromiss auszuräumen. Bei seiner zweiten Beratung hielt der Ständerat in einem zentralen Punkt an seiner bisherigen Haltung fest.</p><p class="Standard_d">Er will das Verbandsbeschwerderecht für die im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekte abschaffen. Der Entscheid fiel mit 25 zu 18 Stimmen. Der Nationalrat will weniger weit gehen: Er möchte Beschwerden zulassen, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.</p><p class="Standard_d">Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der zuständigen Energiekommission (Urek-S), warb für die bisherige Lösung der kleinen Kammer. Er gab zu bedenken, dass die Ziele der vom Volk abgesegneten Energiestrategie 2050 ohne Vereinfachungen bei der Planung und Bewilligung nicht zu erreichen seien. Denn die komplexen Verfahren dauerten wegen Einsprachen aus der Bevölkerung und von Umweltverbänden oft mehrere Jahre.</p><p class="Standard_d">Für die Gegnerinnen und Gegner ist die Einschränkung der Beschwerderechte dagegen "ein Frontalangriff auf den Umweltschutz", wie im Ständerat erneut zu hören war. Die Mehrheit verstosse gegen das Versprechen, das der Bundesrat erst vor einem Jahr, vor der Abstimmung zum Stromgesetz, gegeben habe: "Die Beschwerdemöglichkeiten von Privaten und Verbänden bleiben bestehen", stand im Abstimmungsbüchlein.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kompromissvorschlag bei zweitem Kernpunkt</p><p class="Standard_d">Näher kommen sich die Räte dafür in einem anderen Punkt, den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Das Gesetz verlangt bei Wasserkraftprojekten solche Massnahmen, um die unvermeidbaren ökologischen Auswirkungen zu kompensieren.</p><p class="Standard_d">An den Ersatzmassnahmen will das Parlament grundsätzlich festhalten, möchte das Modell der Ausgleichsmassnahmen aber etwas flexibilisieren. Solche Massnahmen gehen über den gesetzlichen und bekannten Ausgleich hinaus und schaffen einen ökologischen oder landschaftlichen Mehrwert.</p><p class="Standard_d">Gemäss neustem Beschluss des Ständerats sollen die Ersatzmassnahmen auch künftig direkt und nicht mit finanziellen Abgeltungen erbracht werden müssen. Sie müssen also zwingend umgesetzt werden.</p><p class="Standard_d">Bei den zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen hingegen soll unter klar definierten Voraussetzungen erstmals auch eine monetäre Abgeltung zulässig sein, mit strengen Vorgaben für deren Verwendung. Das Ziel: Die Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen soll die 16 Wasserkraftprojekte nicht verzögern oder gar blockieren.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Appell vom Energieminister</p><p class="Standard_d">Mit 23 zu 20 Stimmen bei einer Enthaltung kam der entsprechende Einzelantrag von Ständerätin Heidi Z'graggen (Mitte/UR) durch. Die bürgerlichen Kräfte im Rat waren gespalten: Eine Kommissionsmehrheit um Rieder wollte auch die Ersatzmassnahmen für die Umweltschäden der Wasserkraftwerke einschränken, unverbindlicher gestalten und zeitlich verschieben.</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti appellierte aber an den Rat, die Vorlage nicht zu gefährden. "Wir brauchen diesen Zubau dringend." Ein Absturz der Vorlage bei den Schlussabstimmungen oder bei einer allfälligen Referendumsabstimmung müsse unbedingt verhindert werden.</p><p class="Standard_d">Die Vorlage geht zunächst zurück an den Nationalrat. Gesucht ist weiterhin eine mehrheitsfähige Lösung, bei der die Energiewende und der Naturschutz Hand in Hand gehen.&nbsp;</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 09.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte streiten weiterhin um Umgang mit Verbandsbeschwerden</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Bau von 16 seit Längerem definierten Wasserkraftprojekten soll bald beginnen können. Anders als der Ständerat will der Nationalrat aber das Verbandsbeschwerderecht für diese Vorhaben nicht abschaffen. Er hat am Dienstag an seinen früheren Entscheiden festgehalten.</strong></p><p class="Standard_d">Mit 102 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss die grosse Kammer erneut, das Verbandsbeschwerderecht nicht abzuschaffen, sondern nur abzuschwächen. Konkret sollen Beschwerden nur dann zugelassen werden, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat jedoch will das Verbandsbeschwerderecht für die im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekte ganz abschaffen. Dieser Entscheid fiel im Juni mit 25 zu 18 Stimmen. Die kleine Kammer ist nun erneut am Zug. Bleibt sie bei ihrem Entscheid, muss das Geschäft in die Einigungskonferenz.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Angst vor Scheitern der Vorlage</p><p class="Standard_d">Im Nationalrat stimmten die Fraktionen von SP, Grünen und GLP geschlossen, die Mitte-Fraktion fast geschlossen für die sogenannte Dreierregel. Das Verbandsbeschwerderecht sei mit der Bedingung, dass sich drei Organisationen zusammenschliessen müssen, bereits genügend eingeschränkt, sagte Priska Wismer-Felder (Mitte/LU). "Ein kompletter Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts bringt diese Vorlage zum Scheitern."</p><p class="Standard_d">Namentlich die Ratslinke droht seit Längerem mit einem Referendum gegen die Vorlage, sollte das Verbandsbeschwerderecht gemäss Beschluss des Ständerats vollständig und rückwirkend ausgeschlossen werden. Dieser Schritt sei "staatspolitisch inakzeptabel" und "ein eklatanter Vertrauensbruch des Parlaments", sagte Jon Pult (SP/GR).</p><p class="Standard_d">Aline Trede (Grüne/BE) verwies auf die Abstimmung zum Energiegesetz vor einem Jahr. Damals sei im Abstimmungsbüchlein das Verbandsbeschwerderecht explizit garantiert worden. "Das muss weiterhin gegeben sein."</p><p class="Standard_d">Die Kantone und die ganze Strombranche sei für den Kompromissvorschlag des Nationalrats, gab Martin Bäumle (GLP/ZH) zu bedenken. "Wir alle wollen diese 16 Projekte realisieren." Es sei derzeit nicht absehbar, dass drei Organisationen zusammen eine Beschwerde gegen eines der Projekte erheben würden.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Wasserkraft-Ausbau "im Schneckentempo"</p><p class="Standard_d">Auch Energieminister Albert Rösti rief dazu auf, dem Kompromissvorschlag des Nationalrats zuzustimmen. Ansonsten sei der Beschleunigungserlass gefährdet. "Ich mache mir Sorgen, dass es zu wenig schnell vorwärtsgeht."</p><p class="Standard_d">Die Vorlage sieht Gesetzesänderungen vor, um Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen der erneuerbaren Energien zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen. Damit soll die Energiewende vorangetrieben werden.</p><p class="Standard_d">Für die SVP und die FDP geht es derweil zu wenig schnell. Aus ihrer Sicht führt auch das eingeschränkte Verbandsbeschwerderecht zu weiteren Verzögerungen. "Es ist nun an der Zeit, Verbandsbeschwerden gegen diese Projekte auszuschliessen", sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE). Sonst gehe es "im Schneckentempo" weiter.</p><p class="Standard_d">Gesucht ist weiterhin eine in beiden Räten mehrheitsfähige Lösung, bei der die Energiewende und der Naturschutz Hand in Hand gehen. Das Ziel bleibt es, die Vorlage in der laufenden Session zu bereinigen.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Kompromiss bei zweitem Kernpunkt</p><p class="Standard_d">Geeinigt haben sich die Räte dafür in einem anderen Punkt, den Ersatz- und Ausgleichsmassnahmen. Das Gesetz verlangt bei Wasserkraftprojekten solche Massnahmen, um die unvermeidbaren ökologischen Auswirkungen zu kompensieren.</p><p class="Standard_d">An den Ersatzmassnahmen will das Parlament grundsätzlich festhalten. Es möchte das Modell der Ausgleichsmassnahmen aber etwas flexibilisieren. Solche Massnahmen gehen über den gesetzlichen und bekannten Ausgleich hinaus und schaffen einen ökologischen oder landschaftlichen Mehrwert.</p><p class="Standard_d">Gemäss übereinstimmenden Beschlüssen sollen die Ersatzmassnahmen auch künftig direkt und nicht mit finanziellen Abgeltungen erbracht werden müssen. Sie müssen also zwingend umgesetzt werden.</p><p class="Standard_d">Bei den zusätzlichen Ausgleichsmassnahmen hingegen soll unter klar definierten Voraussetzungen erstmals auch eine monetäre Abgeltung zulässig sein, mit strengen Vorgaben für deren Verwendung. Das Ziel: Die Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen soll die 16 Wasserkraftprojekte nicht verzögern oder gar blockieren.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 16.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Räte erzielen nach drei Runden keine Einigung bei Beschwerderechten</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Nach dreimaligem Hin und Her und zweijährigen Diskussionen sind sich die eidgenössischen Räte weiterhin nicht einig, wie der Ausbau der einheimischen Wasserkraft beschleunigt werden soll. Nun muss sich die Einigungskonferenz mit dem Verbandsbeschwerderecht befassen.</strong></p><p class="Standard_d">Die Fronten beim sogenannten Beschleunigungserlass sind verhärtet. Zwar herrscht Konsens darüber, dass der Bau von 16 seit Längerem definierten Wasserkraftprojekten bald beginnen soll. Doch zu welchem Preis?</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wollte bisher das Verbandsbeschwerderecht für die im Stromgesetz verankerten Wasserkraftprojekte ganz abschaffen. Der Nationalrat will Beschwerden nur dann zulassen, wenn sie von drei berechtigten Organisationen gemeinsam eingereicht werden.</p><p class="Standard_d">Mit diesem Kompromiss war die kleine Kammer aber auch in der letzten Beratung des Geschäfts nicht zufrieden. Sie machte am Dienstag stattdessen einen eigenen Vorschlag: Auf Antrag von Stefan Engler (Mitte/GR) und Thierry Burkart (FDP/AG) beschloss sie, das Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene beizubehalten, aber den Weiterzug vor Bundesgericht zu verunmöglichen.</p><p class="Standard_d">"Die kantonalen Gerichte sollen letztinstanzlich über allfällige Beschwerden gegen die 16 definierten Projekte entscheiden", sagte Engler. Damit würde das Verbandsbeschwerderecht nicht angetastet, aber der Instanzenzug würde verkürzt.</p><p class="Standard_d">Laut Energieminister Albert Rösti lässt dieser Kompromiss eine rechtliche Überprüfung der Projekte zu, wie dies vor der Abstimmung zum Stromgesetz im Sommer 2024 versprochen wurde. Ein allfälliges Referendum gegen die Vorlage könnte so besser bekämpft werden.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Ratslinke ist enttäuscht</p><p class="Standard_d">Ein solches Referendum steht weiterhin im Raum, auch wenn ein kompletter Ausschluss des Verbandsbeschwerderechts nun vom Tisch ist. Die Linke im Ständerat zeigte sich enttäuscht vom neuen Kompromissvorschlag. Maya Graf (Grüne/BL) und Mathilde Crevoisier Crelier (SP/JU) wiesen darauf hin, dass die Kantone und die ganze Strombranche für den Kompromissvorschlag des Nationalrats plädierten.</p><p class="Standard_d">Das Vorgehen des Ständerats mit Einzelanträgen in letzter Minute sei exotisch, sagte Crevoisier Crelier. Die Lösung sei nicht in der Kommission diskutiert worden, kritisierte Graf. Mit 33 zu 11 Stimmen zog der Ständerat aber den neuen Vorschlag dem Vorschlag des Nationalrats vor.</p><p class="Standard_d">Nun wird eine Einigungskonferenz mit Mitgliedern von National- und Ständerat eingesetzt, die eine Lösung bei den offenen Differenzen erarbeiten soll.&nbsp;</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><p class="Standard_d"><strong>Debatte im Nationalrat, 23.09.2025</strong><br><strong>Beschleunigung von erneuerbaren Energieprojekten schafft Hürde</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Der Beschleunigungserlass zum Ausbau der einheimischen Energieproduktion kommt auf die Zielgerade. Der Nationalrat hat am Dienstag dem Kompromissvorschlag des Ständerats zugestimmt. Demnach bleibt das Verbandsbeschwerderecht bestehen, aber nur bis zum Kantonsgericht.</strong></p><p class="Standard_d">Über zwei Jahre war die Vorlage in der parlamentarischen Beratung. Sie sieht die Beschleunigung der Verfahren für Wasser-, Wind- und Solarkraftwerke vor. Gestritten wurde in den vergangenen Monaten noch über die Beschwerdemöglichkeit durch Verbände, das sogenannte Verbandsbeschwerderecht.</p><p class="Standard_d">Der Ständerat wollte dieses Recht zunächst vollständig streichen. Im Nationalrat war dieser Vorschlag nicht mehrheitsfähig. Stattdessen schlug die grosse Kammer vor, dass bei 16 vordefinierten Wasserkraft-Projekten nur noch drei Verbände gemeinsam eine Beschwerde einreichen können sollten, was wiederum im Ständerat auf Kritik stiess.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Lösung in letzter Minute</p><p class="Standard_d">In letzter Minute brachte die kleine Kammer in der vergangenen Woche eine neue Variante ins Spiel: Sie beschloss, das Verbandsbeschwerderecht auf kantonaler Ebene beizubehalten, aber den Weiterzug vor Bundesgericht zu verunmöglichen. Damit wird das Verbandsbeschwerderecht nicht angetastet, aber der Instanzenweg wird verkürzt - um drei bis fünf Jahre, wie im Parlament zu hören war.</p><p class="Standard_d">Diese Version setzte sich auch in der Einigungskonferenz mit Kommissionsmitgliedern beider Räte durch. Der Nationalrat hiess diesen Kompromiss mit 130 zu 1 Stimmen bei 61 Enthaltungen von links-grüner Seite gut. Der Ständerat entscheidet am Mittwoch darüber. Seine Zustimmung dürfte Formsache sein.</p><p class="Standard_d">Lehnt einer der Räte am Freitag in den Schlussabstimmungen den Kompromiss doch noch ab, scheitert die gesamte Vorlage - und damit neben der Beschleunigung des Wasserkraftausbaus auch die Beschleunigung von Wind- und Solarprojekten. Dieses Szenario konnte in den vergangenen Monaten aufgrund der Kritik von SVP und Links-Grün - aus unterschiedlichen Motiven - nicht ausgeschlossen werden. Nun scheint der Kompromiss aber mehrheitsfähig zu sein.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Keine Sternstunde der Gesetzgebung"</p><p class="Standard_d">Martin Bäumle (GLP/ZH) sprach von einer "politisch vertretbaren Lösung", die ein wichtiger Baustein der Energiewende sei. Weil die Vorlage insgesamt ausgewogen sei, sei er zuversichtlich, dass es kein Referendum gegen die Vorlage geben werde.</p><p class="Standard_d">Links-Grün hatte in den vergangenen Wochen mit einer Unterschriftensammlung gedroht, falls die Verbandsbeschwerderechte zu stark eingeschränkt werde. Von dem nun getroffenen Kompromiss sind zwar weder die SP noch die Grünen überzeugt.</p><p class="Standard_d">Aline Trede (Grüne/BE) kritisierte die "unseriöse Legiferierung" des Ständerats. "Das ist keine Sternstunde der Gesetzgebung", doppelte Jon Pult (SP/GR) nach. Beide betonten jedoch gleichzeitig, dass der Beschleunigungserlass für die Umsetzung der Energiewende wichtig sei. Schliesslich enthielt sich Links-Grün der Stimme.</p><p class="Standard_d">&nbsp;</p><p class="Standard_d">Schwindende Opposition der SVP</p><p class="Standard_d">Die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen unterstrichen in ihrer Bilanz, dass nun ein tragbarer Kompromiss gefunden worden sei. "Die Änderungen im Energiegesetz sind kein Verbrechen, sondern ein Schritt in die richtige Richtung", sagte Christian Imark (SVP/SO), der die Vorlage zu Beginn der Beratungen im Parlament noch zur Ablehnung empfohlen hatte.</p><p class="Standard_d">Die SVP und die FDP betonten, dass ihnen insbesondere die Umsetzung der 16 im Energie-Mantelerlass definierten Wasserkraftprojekte am Herzen liege. Der Blockadepolitik sei damit ein Ende gesetzt, sagte Christian Wasserfallen (FDP/BE).</p><p class="Standard_d">Passend zum Herbst könne das Parlament nun die Früchte einer langen Beratung ernten, so Priska Wismer-Felder (Mitte/LU). Energieminister Albert Rösti, der in den vergangenen Wochen wiederholt auf die Wichtigkeit der Beschleunigungsvorlage hingewiesen hatte, verzichtete auf ein erneutes Votum.</p><p>&nbsp;</p><p>SDA-Meldung</p><h3 class="Debatte_sda_linksbündig_d"><strong>Debatte im Ständerat, 24.09.2025</strong></h3><p class="Standard_d"><strong>Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken wird beschleunigt</strong></p><p class="Standard_d"><strong>Fast zwei Jahre haben sich die Räte über das Wie des Ausbaus der einheimischen erneuerbaren Energieproduktion gestritten. Nun steht der sogenannte Beschleunigungserlass. Die Kompromisslösung überzeugt nicht alle, ein Referendum dagegen scheint aber vom Tisch zu sein.</strong></p><p class="Standard_d">Grosse Solarkraftwerke, Windparks und Wasserkraftwerke sollen schneller geplant und bewilligt werden können. Das ist das Ziel der beschlossenen Änderungen im Energiegesetz. Mittel dazu sind gestraffte Bewilligungsverfahren und eingeschränkte Einsprachemöglichkeiten.</p><p class="Standard_d">Am Mittwoch hat der Ständerat die letzten Differenzen in der Vorlage bereinigt. Wie der Nationalrat am Tag zuvor stimmte er dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag. Ein Absturz der Vorlage und ein Referendum gegen die Vorlage sind nicht mehr wahrscheinlich.</p><p class="Standard_d">Vom Kompromiss bei den eingeschränkten Beschwerderechten sind zwar weder die SP noch die Grünen überzeugt. Trotzdem sei die Vorlage für die von linker Seite priorisierte Umsetzung der Energiewende wichtig.</p><p class="Standard_d">Auch die SVP, die zu Beginn der Beratungen die Vorlage grundsätzlich bekämpfte, scheint ihre Opposition aufgegeben zu haben. Fraktionssprecher Christian Imark (SO) hob diese Woche im Parlament die positiven Aspekte der Gesetzesänderungen hervor. Aus Sicht der grössten Fraktion ist das der beschleunigte Ausbau bei der Stromproduktion aus Wasserkraft.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">Weniger langer Beschwerdeweg</p><p class="Standard_d">Nach dreimaligem Hin und Her zwischen den Räten wurden in den strittigen Punkten mehrheitsfähige Kompromisse gefunden. Die künftige Stromversorgungssicherheit als Ziel der Vorlage war schliesslich offenbar wichtiger als die Durchsetzung von einzelnen Parteiinteressen.</p><p class="Standard_d">Das Parlament beschloss Vereinfachungen bei den Wasserkraftprojekten, die im Rahmen des Energie-Mantelerlasses im Sommer 2024 von der Bevölkerung gutgeheissen wurden. Dabei geht es um 16 Projekte in den Kantonen Wallis, Bern, Graubünden, Tessin und Uri. Dazu gehören ein neuer Speichersee im Gebiet Gorner oberhalb von Zermatt VS sowie die Erhöhung des Fassungsvermögens des Grimselsees.</p><p class="Standard_d">Gegen Nutzungspläne, Bewilligungs- und Konzessionsentscheide kann da nur noch bis vor das Kantonsgericht prozessiert werden und nicht mehr bis vor Bundesgericht. Zusatzkonzessionen für Wasserkraftwerke sind künftig zudem einfacher erhältlich. Auch die Erhöhung bereits bestehender Staumauern wird einfacher möglich.</p><p class="Standard_d">Die Befürwortenden des eingeschränkten Verbandsbeschwerderechts versprechen sich davon eine Beschleunigung der Projekte von drei bis fünf Jahren. Heute kann es bis zu zwanzig Jahre dauern, bis eine Anlage bewilligt ist.</p><p class="Standard_d">Zu diesem Zweck will das Parlament auch die heute verbindlichen Ausgleichsmassnahmen für geschützte Lebensräume flexibilisieren. Unter klar definierten Voraussetzungen ist künftig auch eine monetäre Abgeltung zulässig, mit strengen Vorgaben für deren Verwendung.</p><p>&nbsp;</p><p class="Standard_d">"Wir brauchen einen Befreiungsschlag"</p><p class="Standard_d">Auch die Verfahren bei grossen Solar- und Windanlagen haben die Räte gestrafft. Jedoch beschloss das Parlament, ausdrücklich ins Gesetz zu schreiben, dass die Kantone eine Zustimmung der Standortgemeinden zur Voraussetzung für eine Bewilligung einer Anlage im beschleunigten Verfahren machen können.</p><p class="Standard_d">Wie in vorangegangenen Debatten zur schweizerischen Energiepolitik stand auch bei dieser Vorlage die Abwägung zwischen Umweltschutz und Versorgungssicherheit im Fokus. Die Mehrheit argumentierte, dass man sich keinen Stillstand mehr leisten könne.</p><p class="Standard_d">Energieminister Albert Rösti betonte zuletzt mehrmals, er mache sich Sorgen um das Schweizer Energiesystem. "Wir brauchen einen Befreiungsschlag." Gleichzeitig warnte er immer wieder davor, die Vorlage zu überladen. Sein Appell fand offenbar Gehör.</p><p class="Standard_d">Die Sprecherinnen und Sprecher der bürgerlichen Fraktionen unterstrichen in ihrer Bilanz, dass nun ein tragbarer Kompromiss gefunden worden sei. Der Blockadepolitik sei damit ein Ende gesetzt. Passend zum Herbst könne das Parlament nun die Früchte einer langen Beratung ernten, sagte Priska Wismer-Felder (Mitte/LU) am Dienstag im Nationalrat.</p>
Updated
08.10.2025 09:20

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